Regelwerk, Gefahrgut/Transport, See
Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle
Inhalt =>
Abschnitt 1
Verpflichtungen
Abschnitt 2
Einschlägige Übereinkünfte
Abschnitt 3
Meldung, Schiffsrisikoprofil, Auswahl, Überprüfung und Festhalten
Abschnitt 4
Zugangsverweigerung
Abschnitt 5
Berichterstattung
Abschnitt 6
Verstöße gegen Betriebsvorschriften
Abschnitt 7
Organisation
Abschnitt 8
Änderungen
Abschnitt 9
Verwaltungstechnische Bestimmungen
Anlage 1 Schiffe von Nicht-Vertragsparteien und Schiffe mit einem Raumgehalt unterhalb des Anwendungsbereichs der jeweiligen Übereinkunft
1 Schiffe von Nicht-Vertragsparteien2 Schiffe mit einem Raumgehalt unterhalb des Anwendungsbereichs der jeweiligen Übereinkunft
3 Punkte von allgemeiner Bedeutung
Anlage 2 Seearbeitsübereinkommen von 2006 (MLC 2006) oder Übereinkommen von 1976 über Mindestnormen auf Handelsschiffen (IAO 147) und Protokoll von 1996 zu dem Übereinkommen Nr. 147 der IAO, sofern anwendbar
Anlage 3 Informationssystem im Zusammenhang mit den Überprüfungen
Anlage 4 Veröffentlichung von Informationen über Festhaltemaßnahmen und Überprüfungen
(nach Absatz 5.2 der Vereinbarung)
Anlage 5 Inhaltliche Voraussetzungen für den Beitritt zur Vereinbarung
Anlage 6 Mindestvoraussetzungen für die Zuerkennung der Befähigung eines Hafenstaat-Besichtigers
Anlage 7 Schiffsrisikoprofil
Tabelle 1: SchiffsrisikoprofilTabelle 2: Matrix für die Unternehmensleistung
Anlage 8 Überprüfungs- und Auswahlverfahren
Tabelle 3: Auswahlverfahren
Anlage 9 Art der Überprüfung und triftige Gründe
Tabelle 4
Anlage 10 Prüfung von Zeugnissen und Unterlagen
Anlage 11 Überprüfungspflichten der Behörden Überprüfungspflichten der Mitgliedstaaten