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7.2.4 Trennung von Beförderungseinheiten auf Roll-on / Roll-off-Schiffen

7.2.4.1 Anwendungsbereich

7.2.4.1.1 Diese Vorschriften gelten für die Trennung von Beförderungseinheiten, die auf Roll-on / Roll-off-Schiffen oder auf Roll-on / Roll-off-Stauplätzen befördert werden.

7.2.4.1.2 Für Roll-on / Roll-off-Schiffe, die Beförderungseinheiten auf Decks oder in Laderäumen befördern, gelten für diese Stauplätze die Bestimmungen von 7.2.3, wenn diese Stauplätze so eingerichtet sind, dass für diese Beförderungseinheiten während der Reise eine dauerhafte Stauung gewährleistet ist.

7.2.4.1.3 Für Roll-on / Roll-off-Schiffe, die gleichzeitig Stauplätze für eine konventionelle Stauung oder für irgendeine andere Art der Stauung haben, gelten die entsprechenden Nummern dieses Kapitels für die betreffenden Stauplätze.

7.2.4.2 Trenntabelle für Beförderungseinheiten auf Ro/Ro-Schiffen

Trennbegriffe Horizontal
Geschlossen gegen Geschlossen Geschlossen gegen Offen Offen gegen Offen
An Deck Unter Deck An Deck Unter Deck An Deck Unter Deck
"Entfernt von"
1
Längs-
schiffs
Keine
Trennung
Keine
Trennung
Keine
Trennung
Keine
Trennung
mindestens 3 Meter Abstand mindestens 3 Meter Abstand
Quer-
schiffs
Keine
Trennung
Keine
Trennung
Keine
Trennung
Keinen
Trennung
mindestens 3 Meter Abstand mindestens 3 Meter Abstand
"Getrennt von"
2
Längs-
schiffs
mindestens 6 Meter Abstand mindestens 6 Meter Abstand oder ein Schott mindestens  6 Meter Abstand mindestens 6 Meter Abstand oder ein Schott mindestens 6 Meter Abstand mindestens 12 Meter Abstand oder ein Schott
Quer-
schiffs
mindestens  3 Meter Abstand mindestens 3 Meter Abstand oder ein Schott mindestens 3 Meter Abstand mindestens 6 Meter Abstand oder ein Schott mindestens 6 Meter Abstand mindestens 12 Meter Abstand oder ein Schott
"Getrennt durch eine ganze Abteilung oder einen Laderaum von"
Längs-
schiffs
mindestens 12 Meter Abstand mindestens 24 Meter Abstand + Deck mindestens 24 Meter Abstand mindestens 24 Meter Abstand + Deck mindestens 36 Meter Abstand 2 Decks oder 2 Schotte
Quer-
schiffs
mindestens 12 Meter Abstand mindestens 24 Meter Abstand + Deck mindestens 24 Meter Abstand mindestens 24 Meter Abstand + Deck Verboten Verboten
"In Längsrichtung durch eine dazwischenliegenden ganze Abteilung oder einen dazwischenliegenden Laderaum von"
4
Längs-
schiffs
mindestens 36 Meter Abstand 2 Schotte oder mindestens 36 Meter Abstand mindestens 36 Meter Abstand mindestens 48 Meter Abstand einschließlich 2 Schotte mindestens 48 Meter Abstand Verboten
Quer-
schiffs
Verboten Verboten Verboten Verboten Verboten Verboten

7.2.4.2.1 Bildliche Darstellung der Trennung von Beförderungseinheiten auf Ro/Ro-Schiffen.

7.2.4.2.1.1 Die Abbildungen in diesem Unterabschnitt beziehen sich auf die Trennung von Beförderungseinheiten auf Ro/Ro-Schiffen oder in Ro/Ro-Laderäumen.*

7.2.4.2.1.2 Um die Stellplätze festzulegen, auf denen Beförderungseinheiten keine gefährlichen Güter enthalten dürfen, die mit den Gütern in einer Referenzbeförderungseinheit unverträglich sind, ist die folgende Methode anzuwenden: Die Plätze, auf denen Güter nicht geladen werden dürfen, die mit der Ladung in der Referenzbeförderungseinheit unverträglich sind, werden zunächst in direkter Linie längsschiffs und querschiffs festgelegt. Zwischen den äußeren Enden der Beförderungseinheiten, die diese Plätze belegen, werden Linien projiziert, so wie in der nachstehenden Abbildung dargestellt. Beförderungseinheiten, die sich teilweise oder ganz zwischen diesen Linien und dem Referenzbeförderungseinheit befinden, dürfen keine gefährlichen gefährlichen Güter enthalten, die mit den Gütern in der Referenzbeförderungseinheit unverträglich sind.

7.2.4.2.1.3 Folgende Standardabmessungen von Beförderungseinheiten wurden in den Abbildungen verwendet:

* Für Ro/Ro-Schiffe die Beförderungseinheiten auf Decks oder in Laderäumen befördern, sind für diese Decks oder Laderäume die Abbildungen von 7.2.3.2.1 anzuwenden.

7.2.4.2.1.4 Definition der Trennbegriffe


(1)

Bezugsbeförderungseinheit (CTU)

(2)

CTU mit unverträglichen Gütern NICHT erlaubt

(3)

CTU mit unverträglichen Gütern erlaubt
(4) Entfernung querschiffs
(a) 3 Meter
   
(b) 6 Meter
   
(c) 12 Meter
   
(d) 24 Meter
(5) Entfernung längsschiffs (a) 3, 6 und 12 Meter
    (b) 24 Meter
    (c) 36 Meter
    (d) 48 Meter

Situation längsschiffs 3 und 6 Meter, querschiffs 3 Meter

Zeichenerklärung
= Referenz - CTU
= CTU mit unverträglichen Gütern NICHT erlaubt
= CTU mit unverträglichen Gütern erlaubt

Situation längsschiffs 6 Meter, querschiffs 6 Meter

Zeichenerklärung
= Referenz - CTU
= CTU mit unverträglichen Gütern NICHT erlaubt
= CTU mit unverträglichen Gütern erlaubt

Situation längsschiffs 12 Meter, querschiffs 12 Meter

Zeichenerklärung
= Referenz - CTU
= CTU mit unverträglichen Gütern NICHT erlaubt
= CTU mit unverträglichen Gütern erlaubt

Situation längsschiffs 24 Meter, querschiffs 24 Meter

Zeichenerklärung
= Referenz - CTU
= CTU mit unverträglichen Gütern NICHT erlaubt
= CTU mit unverträglichen Gütern erlaubt

Situation längsschiffs 36 Meter, querschiffs 36 Meter

Zeichenerklärung
= Referenz - CTU
= CTU mit unverträglichen Gütern NICHT erlaubt
= CTU mit unverträglichen Gütern erlaubt

Situation längsschiffs 36 Meter, querschiffs 48 Meter

Zeichenerklärung
= Referenz - CTU
= CTU mit unverträglichen Gütern NICHT erlaubt
= CTU mit unverträglichen Gütern erlaubt

Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.

ENTFERNT VON .1
GESCHLOSSEN GEGEN GESCHLOSSEN
ODER GESCHLOSSEN
GEGEN OFFEN
AN DECK UNTER DECK
LÄNGSSCHIFF Keine Einschränkung Keine Einschränkung
QUERSCHIFFS Keine Einschränkung Keine Einschränkung

1 - Situation "Geschlossen gegen Geschlossen" und "Geschlossen gegen Offen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.

ENTFERNT VON .1
OFFEN GEGEN OFFEN AN DECK UNTER DECK
LÄNGSSCHIFF Mindestens 3 Meter Mindestens 3 Meter
QUERSCHIFFS Mindestens 3 Meter Mindestens 3 Meter

1 - Situation "Offen Gegen Offen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.

GETRENNT VON .2
GESCHLOSSEN GEGEN

GESCHLOSSEN

AN DECK UNTER DECK
LÄNGSSCHIFF Mindestens 6 Meter Mindestens 6 Meter oder ein Schott
QUERSCHIFFS Mindestens 3 Meter Mindestens 3 Meter oder ein Schott

2 - Situation "Geschlossen gegen Geschlossen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.

GETRENNT VON .2
GESCHLOSSEN
GEGEN OFFEN
AN DECK UNTER DECK
LÄNGSSCHIFF Mindestens 6 Meter Mindestens 6 Meter oder ein Schott
QUERSCHIFFS Mindestens 3 Meter Mindestens 6 Meter oder ein Schott

2 - Situation "Geschlossen gegen Offen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.

GETRENNT VON .2
OFFEN GEGEN OFFEN AN DECK UNTER DECK
LÄNGSSCHIFF Mindestens 6 Meter Mindestens 12 Meter oder ein Schott
QUERSCHIFFS Mindestens 6 Meter Mindestens 12 Meter oder ein Schott

2 - Situation "Offen Gegen Offen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und  flüssigkeitsdicht sein.

GETRENNT DURCH EINE GANZE ABTEILUNG ODER EINEN LADERAUM VON .3
GESCHLOSSEN GEGEN

GESCHLOSSEN

AN DECK UNTER DECK
LÄNGSSCHIFF Mindestens 12 Meter Mindestens 24 Meter und ein Deck
QUERSCHIFFS Mindestens 12 Meter Mindestens 24 Meter und ein Deck

3 - Situation "Geschlossen gegen Geschlossen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und  flüssigkeitsdicht sein.

GETRENNT DURCH EINE GANZE ABTEILUNG ODER EINEN LADERAUM VON .3
GESCHLOSSEN

GEGEN OFFEN

AN DECK UNTER DECK
LÄNGSSCHIFF Mindestens 24 Meter Mindestens 24 Meter und ein Deck
QUERSCHIFFS Mindestens 24 Meter Mindestens 24 Meter und ein Deck

3 - Situation "Geschlossen gegen Offen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.

GETRENNT DURCH EINE GANZE ABTEILUNG ODER EINEN LADERAUM VON .3
OFFEN GEGEN OFFEN AN DECK UNTER DECK
LÄNGSSCHIFF Mindestens 36 Meter Zwei Decks oder zwei Schotte
QUERSCHIFFS Verboten Verboten

3 - Situation "Offen gegen Offen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.

IN LÄNGSRICHTUNG GETRENNT DURCH EINE DAZWISCHENLIEGENDE GANZE ABTEILUNG ODER EINEN DAZWISCHENLIEGENDEN LADERAUM VON .4
GESCHLOSSEN GEGEN

GESCHLOSSEN

AN DECK UNTER DECK
LÄNGSSCHIFF Mindestens 36 Meter zwei Schotte oder mindestens 36 Meter und zwei Decks
QUERSCHIFFS Verboten Verboten

4 - Situation "Geschlossen gegen Geschlossen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.

IN LÄNGSRICHTUNG GETRENNT DURCH EINE DAZWISCHENLIEGENDE GANZE ABTEILUNG ODER EINEN DAZWISCHENLIEGENDEN LADERAUM VON .4
GESCHLOSSEN

GEGEN OFFEN

AN DECK UNTER DECK
LÄNGSSCHIFF Mindestens 36 Meter Mindestens 48 Meter und zwei Decks
QUERSCHIFFS Verboten Verboten

4 - Situation "Geschlossen gegen Offen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.

IN LÄNGSRICHTUNG GETRENNT DURCH EINE DAZWISCHENLIEGENDE GANZE ABTEILUNG ODER EINEN DAZWISCHENLIEGENDEN LADERAUM VON .4
OFFEN GEGEN OFFEN AN DECK UNTER DECK
LÄNGSSCHIFF Mindestens 48 Meter Verboten
QUERSCHIFFS Verboten Verboten

4 - Situation "Offen gegen Offen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.

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