Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC

Entschließung MEPC.340(77)
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1 Einleitung
Tabelle 1: In Regel 14 Absätze 1 und 4 aufgeführte Grenzwerte für den Schwefelgehalt ölhaltiger Brennstoffe und die entsprechenden Grenzwerte für das Emissionsverhältnis
2 Allgemeines
2.1 Zweck
2.2 Anwendung
2.3 Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und vorgeschriebene Unterlagen
Tabelle 2: Abkürzungen
Tabelle 3: Begriffsbestimmungen
Tabelle 4: Einschlägige Unterlagen für Schema a und Schema B
3 Sicherheitshinweis
4 Schema a - Zulassung, Besichtigung und Zeugnisausstellung für AR-Systeme anhand der Prüfung von Parametern und Emissionen
4.1 Zulassung von AR-Systemen
4.1.1 Allgemeines
4.1.2 Zulassung eines einzelnen AR-Systems
4.1.3 In Serie hergestellte Systeme
4.1.4 Zulassung einer Baureihe
4.2 Besichtigung und Zeugnisausstellung
4.2.1 Verfahren für die Zeugnisausstellung für ein AR-System
4.2.2 Technisches Handbuch "Schema A" für AR-Systeme (THS "Schema A")
4.2.3 Besichtigungen nach Inbetriebnahme
4.3 Emissionsgrenzen
4.4 Bordseitige Verfahren zum Nachweis der Einhaltung von Vorschriften
5 Schema B - Zulassung, Besichtigung und Zeugnisausstellung für AR-Systeme anhand einer ständigen Überwachung des Emissionsverhältnisses
5.1 Allgemeines
5.2 Zulassung
5.3 Besichtigung und Zeugnisausstellung
5.4 Abgasüberwachung
5.5 Bordseitige Überprüfungsverfahren zum Nachweis der Einhaltung der Emissionsgrenzen
5.6 Technisches Handbuch "Schema B" für AR-Systeme (THS "Schema B")
5.7 Bordseitige Verfahren zum Nachweis der Einhaltung der Vorschriften
6 Emissionsprüfung
7 Datenaufzeichnungs- und Verarbeitungsgerät
8 Handbuch für bordseitige Überwachung (HBÜ)
9 Einhaltung von Vorschriften durch das Schiff
9.1 SOx-Emissions-Konformitätsplan (SKP)
9.2 Nachweis der Einhaltung von Vorschriften
9.2.1 Schema A
9.2.2 Schema B
10 Einleitwasser
10.1 Qualitätskriterien für das Einleitwasser1)
10.1.2 pH-Kriterien
10.1.3 PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)
Tabelle 5: Kriterien für die PAK-Konzentration des Einleitwassers
10.1.4 Trübung/Schwebstoffe
10.1.5 Nitrate
10.1.6 Waschwasser- und Einleitwasseradditive und andere Stoffe
10.1.7 Einleitwasser aus der Zwischenlagerung
10.2 Einleitwasserüberwachung
10.3 Zulassung der Systeme zur Überwachung des Einleitwassers
10.4 Datenaufzeichnung der Wasserüberwachung
10.5 ARS-Rückstände
10.6 Wartungs- und Instandhaltungsprotokolle
10.7 Anleitung zur Anordnung von Wasserprobennahmestellen/-ventilen
Anhang 1
Muster eines SOx-Emissions-Konformitätszeugnisses
Anhang 2
Verhältnis der Emissionen
Tabelle 1: Werte für den Kohlenstoffgehalt in ölhaltigem Brennstoff
Tabelle 2: Emissionsverhältniswerte für ölhaltigen Brennstoff mit einem Schwefelgehalt von 1,50 %
Tabelle 3: Emissionsverhältnisse je nach Schwefelgehalt des ölhaltigen Brennstoffs
Anhang 3
Erfassung von Einleitwasserdaten
1 Einleitung
2 Empfohlenes Verfahren zur Probennahme
2.1 Vorbereitung
2.1.3 Vorbereitung zur Probennahme, Handhabung und Transport
2.1.3.1 Probennahmeausrüstung
2.1.3.2 Vorbereitung zur Lagerung und Aufbewahrung von Proben
2.1.3.3 Vorbereitung zum Transport
2.1.3.4 Vorbereitung des Personals für die Durchführung der Probennahme
2.1.3.5 Qualifikation und Verantwortlichkeiten des Personals
2.1.3.6 Erfassung von Informationen vor der Probennahme
2.2 Probennahme
2.2.1 Zeitplan für die Probennahme
2.2.2 Abfüllung der Probenflasche
2.2.3 Angabe von Daten während der Probennahme
2.3 Transport
2.3.1 Transportbehälter
2.3.2 Versand an das Labor
2.3.3 Überwachungskette
2.3.4 Hinweise vom Labor
2.4 Vorbereitung und Analyse der Proben
3 Empfohlenes Formblatt zur Übermittlung von Probennahme-Daten
Anhang 4
Titrationskurve für Standard-Seewasser
Abbildung 1 - Titrationskurve für reines Seewasser
Anhang 5
Formblätter für Angaben zu den Analysegeräten