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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC der IMO - MSC.1/Rundschreiben 1312 einschließlich 1312/Corr.1 vom 10. Juni 2009 und 22. November 2011
Überarbeitete Richtlinien für Anforderungen, Prüfbedingungen und Überwachung von Schaummitteln für fest eingebaute Feuerlöschsysteme

Vom 27. Juni 2013
(VkBl. Nr. 14 vom 31.07.2013 S. 753)



Zur vorherigen Regelung MSC.1/Rundschreiben 582

Siehe Fn. *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner sechzigsten Tagung (6. bis 10. April 1992) die "Richtlinien für Löschleistung, Prüfbedingungen und Überwachung von Schaummittelkonzentraten für fest eingebaute Feuerlöschsysteme zur Erzeugung von Schwerschaum" (MSC/Rundschreiben 582) angenommen.

2 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner acht- undsechzigsten Tagung (28. Mai bis 6. Juni 1997) die "Richtlinien für Löschleistung, Prüfbedingungen und Überwachung von Schaummittelkonzentraten für Feuerlöschsysteme zur Erzeugung von Schaum auf Chemikalientankschiffen" (MSC/Rundschreiben 799) angenommen.

3 Der Unterausschuss "Feuerschutz" hat auf seiner dreiundfünfzigsten Tagung (16. bis 20. Februar 2009) die vorgenannten Richtlinien überarbeitet und Änderungen an den Prüfverfahren für beide Schaummittelarten vorgenommen, die das Prüfverfahren in einem einzigen Dokument zusammenfasst.

4 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner sechs- undachtzigsten Tagung (27. Mai bis 5 Juni 2009) nach erfolgter Prüfung des vorstehenden, vom Unterausschusses "Feuerschutz" während seiner dreiundfünfzigsten Tagung erarbeiteten Vorschlags die "Überarbeiteten Richtlinien für Anforderungen, Prüfbedingungen und Überwachung von Schaummitteln für fest eingebaute Feuerlöschsysteme" angenommen, die in der Anlage wiedergegeben sind.

5 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die beigefügten Richtlinien bei der Zulassung von Schaummitteln für fest eingebaute Feuerlöschsysteme an Bord von Tankschiffen und Chemikalientankschiffen anzuwenden und diese den Schiffskonstrukteuren, Schiffseignern, Ausrüstungs-Herstellern, Prüfinstituten und allen anderen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

6 Dieses Rundschreiben ersetzt das MSC/Rundschreiben 582 einschließlich 582/Corr.1 und das MSC/ Rundschreiben 799. Typzulassungen, die in Übereinstimmung mit den vorgenannten Richtlinien durchgeführt wurden, bleiben bis zum 1. Juli 2012 gültig.

Überarbeitete Richtlinien für Anforderungen, Prüfbedingungen und Überwachung von Schaummitteln für fest eingebaute Feuerlöschsysteme

1 Allgemeines

1.1 Anwendungsbereich

Diese Richtlinien gelten für Schaummittel, die in fest eingebauten Deckschaumsystemen verwendet werden, die

Diese Richtlinien gelten auch für Schaummittel

Diese Richtlinien gelten nicht für Schaumerzeuger, sondern nur für Schaummittel.

1.2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Richtlinien gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

1.2.1 Schaum (Brandbekämpfung) ist eine Ansammlung von luftgefüllten Blasen, der aus einer Schaummittellösung eines geeigneten Schaummittels gebildet wird.

1.2.2 Schaummittellösung ist eine Lösung von Schaummittel in Wasser.

1.2.3 Schaummittel ist eine Flüssigkeit, die mit Wasser in der erforderlichen Konzentration gemischt eine Schaummittellösung ergibt.

1.2.4 Verschäumungszahl ist das Verhältnis des Schaumvolumens zum Volumen der Schaummittellösung, aus der der Schaum erzeugt wurde.

1.2.5 Spreitungskoeffizient ist ein Wert, der die Fähigkeit einer Flüssigkeit angibt, sich spontan über die Oberfläche einer anderen Flüssigkeit auszubreiten.

1.2.6 25 %-(50 %-)Wasserabscheidung ist der Zeitraum, der benötigt wird, bis 25 % (50 %) des Volumens der Ausgangsschaummittellösung aus dem erzeugten Schaum ausgeschieden ist.

1.2.7 Sanfte Aufgabe ist das Aufbringen von Schaum auf die Oberfläche eines flüssigen Brandstoffs über eine Rückwand, Tankwand oder andere Oberfläche.

1.2.8 Sediment sind unlösliche Teilchen im Schaummittel.

1.2.9 Wasserfilmbildendes Schaummittel (AFFF - Aqueous filmforming foam concentrate) ist ein Schaummittel, das aus einer Mischung von Kohlenwasserstoff und fluorierten oberflächenaktiven Wirkstoffen besteht.

1.2.10 Alkoholbeständiges Schaummittel (AR - Alcoholresistant foam concentrate) ist ein Schaummittel, das zerfallsbeständig ist, wenn es auf der Oberfläche von Alkohol oder anderen wassermischbaren (polaren) Flüssigkeiten aufgegeben wird.

1.2.11

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