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Regelwerk, Seeschifffahrt

27. SOLAS-ÄndV - 27. SOLAS-Änderungsverordnung
Siebenundzwanzigste Verordnung über die Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See

Vom 17. Juni 2016
(BGBl. II Nr. 16 vom 24.06.2016 S. 627)



Auf Grund des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 4, 5 und 7 sowie Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 2016 (BGBl. I S. 62) verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:

Artikel 1

Folgende in London vom Schiffssicherheitsausschuss (MSC) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation angenommene Entschließungen werden hiermit in Kraft gesetzt:

  1. MSC. 365(93) vom 22. Mai 2014 und
  2. MSC. 380(94) vom 21. November 2014,

jeweils zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (BGBl. 1979 II S. 141, 142), das zuletzt durch die Entschließungen MSC. 350(92) vom 21. Juni 2013 und MSC. 366(93) vom 22. Mai 2014 (BGBl. 2016 II S. 411, 412, 417) geändert worden ist.

Die Entschließungen werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Artikel 2

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann den Wortlaut der amtlichen deutschen Übersetzung des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Protokolls von 1988 zu diesem Übereinkommen in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Artikel 3

(1) Artikel 1 Satz 1 Nummer 1 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.

(2) Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Juli 2016 in Kraft.

( 3) Die Entschließung MSC. 365(93) ist für die Bundesrepublik Deutschland am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.

( 4) Die Entschließung MSC. 380(94) tritt für die Bundesrepublik Deutschland am 1. Juli 2016 in Kraft.

ENDE

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