Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Regel I/1 Begriffsbestimmungen und Klarstellungen
Regel I/2 Zeugnisse und Vermerke
Regel I/3 Grundsätze für küstennahe Reisen
Regel I/4 Kontrollverfahren
Regel I/5 Innerstaatliche Bestimmungen
Regel I/6 Ausbildung und Beurteilung
Regel I/7 Übermittlung von Informationen
Regel I/8 Qualitätsnormen
Regel I/9 Gesundheitsnormen
Regel I/10 Anerkennung von Zeugnissen
Regel I/11 Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Zeugnissen
Regel I/12 Verwendung von Simulatoren
Regel I/13 Durchführung von Erprobungen
Regel I/14 Verantwortlichkeiten von Unternehmen
Regel I/15 Übergangsbestimmungen
Kapitel II
Kapitän und Decksbereich
Regel II/1 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Nautischen Wachoffizier auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 500 oder mehr
Regel II/2 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Kapitän oder zum Ersten Offizier auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 500 oder mehr
Regel II/3 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Nautischen Wachoffizier und zum Kapitän auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 500 Schiffe, die nicht auf küstennahen Reisen eingesetzt sind
Regel II/4 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen, die Schiffsleute berechtigen, der Brückenwache anzugehören
Regel II/5 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen, die Schiffsleute zum Dienst als Vollmatrosen im Decksbereich berechtigen
Kapitel III
Technischer Bereich
Regel III/1 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Technischen Wachoffizier in besetzten Maschinenräumen oder zum Technischen Schiffsoffizier im Bereitschaftsdienst in zeitweise unbesetzten Maschinenräumen
Regel III/2 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Leiter der Maschinenanlage und zum Zweiten technischen Schiffsoffizier auf Schiffen mit einer Antriebsleistung von 3.000 oder mehr Kilowatt
Regel III/3 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Leiter der Maschinenanlage und zum Zweiten technischen Schiffsoffizier auf Schiffen mit einer Antriebsleistung zwischen 750 und 3.000 Kilowatt
Regel III/4 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen, die Schiffsleute berechtigen, der Maschinenwache in besetzten Maschinenräumen anzugehören oder zum Bereitschaftsdienst in zeitweise unbesetzten Maschinenräumen eingeteilt zu werden
Regel III/5 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen, die Schiffsleute berechtigen, als Vollmatrose im Maschinenbereich in besetzten Maschinenräumen Dienst zu tun oder zum Bereitschaftsdienst in zeitweise unbesetzten Maschinenräumen eingeteilt zu werden
Regel III/6 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Elektrotechnischen Schiffsoffizier
Regel III/7 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Schiffselektrikerzeugnissen
Kapitel IV
Funkverkehr und Funker Erläuterung
Regel IV/1 Anwendung
Regel IV/2 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum GMDSS-Funker
Kapitel V
Besondere Ausbildungsanforderungen für das Personal auf bestimmten Schiffstypen
Regel V/1-1 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Schiffsoffizieren und Schiffsleuten auf Öl- und Chemikalientankschiffen
Regel V/1-2 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Schiffsoffizieren und Schiffsleuten auf Flüssiggastankschiffen
Regel V/2 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Schiffsoffizieren, Schiffsleuten und sonstigem Personal auf Fahrgastschiffen
Regel V/3 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Schiffsoffizieren, Schiffsleuten und sonstigem Personal auf Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen
Regel V/4 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen und Nautischen Schiffsoffizieren auf Schiffen, die in Polargewässern verkehren
Kapitel VI
Funktionen im Zusammenhang mit Notfällen, der Arbeitssicherheit, der Gefahrenabwehr, der medizinischen Fürsorge und dem Überleben auf See
Regel VI/1 Verbindliche Mindestanforderungen für die Einführungsausbildung sowie die Grundausbildung und -unterweisung in Sicherheitsangelegenheiten für alle Seeleute
Regel VI/2 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen der Fachkunde im Umgang mit Überlebensfahrzeugen, Bereitschaftsbooten und schnellen Bereitschaftsbooten
Regel VI/3 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung in moderner Brandbekämpfung
Regel VI/4 Verbindliche Mindestanforderungen im Zusammenhang mit medizinischer Erster Hilfe und medizinischer Betreuung
Regel VI/5 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen der Fachkunde als Beauftragter für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff
Regel VI/6 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung und Unterweisung für alle Seeleute in Angelegenheiten der Gefahrenabwehr
Kapitel VII
Andere Zeugnisse
Regel VII/1 Erteilung anderer Zeugnisse
Regel VII/2 Zeugniserteilung an Seeleute
Regel VII/3 Grundsätze für die Erteilung anderer Zeugnisse
Kapitel VIII
Wachdienst
Regel VIII/1 Diensttüchtigkeit
Regel VIII/2 Vorkehrungen für den Wachdienst und beim Wachdienst zu beachtende Grundsätze
Teil A
Verbindliche Normen bezüglich der Bestimmungen der Anlage des STCW- Übereinkommens
Kapitel A-I
Normen bezüglich allgemeiner Bestimmungen
Abschnitt A-I/1 Begriffsbestimmungen und Klarstellungen
Abschnitt A-I/2 Zeugnisse und Vermerke
Abschnitt A-I/3 Grundsätze für küstennahe Reisen
Abschnitt A-I/4 Kontrollverfahren
Abschnitt A-I/5 Innerstaatliche Bestimmungen
Abschnitt A-I/6 Ausbildung und Beurteilung
Abschnitt A-I/7 Übermittlung von Informationen
Teil 1 - Erstübermittlung von Angaben
Teil 2 - Folgeberichte
Teil 3 - Sachverständigengremium
Teil 4 - Bericht an den Schiffssicherheitsausschuss
Abschnitt A-I/8 Qualitätsnormen
Abschnitt A-I/9 Gesundheitsnormen
Tabelle A-I/9 Mindestwerte für die dienstlich erforderliche Sehkraft von Seeleuten
Abschnitt A-I/10 Anerkennung von Zeugnissen
Abschnitt A-I/11 Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Zeugnissen
Abschnitt A-I/12 Anforderungen an die Verwendung von Simulatoren
Teil 1 - Leistungsanforderungen
Teil 2 - Weitere Bestimmungen
Abschnitt A-I/13 Durchführung von Erprobungen
Abschnitt A-I/14 Verantwortlichkeiten von Unternehmen
Abschnitt A-I/15 Übergangsbestimmungen
Kapitel A-II
Normen betreffend den Kapitän und den Decksbereich
Abschnitt A-II/1 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Nautischen Wachoffizier auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 500 oder mehr
Tabelle: A-II/1: Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Nautische Wachoffiziere auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 500 oder mehr
Abschnitt A-II/2 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Kapitän und zum Ersten Offizier auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 500 oder mehr Befähigungsnorm
Tabelle A-II/2 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Kapitäne und Erste Offiziere auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 500 oder mehr
Abschnitt A-II/3 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Nautischen Wachoffizier auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 500, die auf küstennahen Reisen eingesetzt sind
Tabelle A-II/3 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Nautische Wachoffiziere und Kapitäne auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 500, die auf küstennahen Reisen eingesetzt sind
Abschnitt A-II/4 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen, die Schiffsleute berechtigen, der Brückenwache anzugehören
Tabelle A-II/4 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Schiffsleute mit der Berechtigung, der Brückenwache anzugehören
Abschnitt A-II/5 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen, die Schiffsleute zum Dienst als Vollmatrosen im Decksbereich berechtigen
Tabelle A-II/5 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Schiffsleute mit der Berechtigung zum Dienst als Vollmatrosen im Decksbereich
Kapitel A-III
Normen betreffend den technischen Bereich
Abschnitt A-III/1 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Technischen Wachoffizier in besetzten Maschinenräumen oder zum Technischen Schiffsoffizier im Bereitschaftsdienst in zeitweise unbesetzten Maschinenräumen
Tabelle A-III/1 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Technische Wachoffiziere in besetzten Maschinenräumen oder für Technische Schiffsoffiziere im Bereitschaftsdienst in zeitweise unbesetzten Maschinenräumen
Abschnitt A-III/2 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Leiter der Maschinenanlage und zum Zweiten technischen Schiffsoffizier auf Schiffen mit einer Antriebsleistung von 3.000 oder mehr Kilowatt
Tabelle A-III/2 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Leiter der Maschinenanlage und für Zweite technische Schiffsoffiziere auf Schiffen mit einer Antriebsleistung von 3.000 oder mehr Kilowatt
Abschnitt A-III/3 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Leiter der Maschinenanlage und zum Zweiten technischen Schiffsoffizier auf Schiffen mit einer Antriebsleistung zwischen 750 und 3.000 Kilowatt
Abschnitt A-III/4 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen, die Schiffsleute berechtigen, der Maschinenwache in besetzten Maschinenräumen anzugehören oder zum Bereitschaftsdienst in zeitweise unbesetzten Maschinenräumen eingeteilt zu werden
Tabelle A-III/4 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Schiffsleute mit der Berechtigung, der Maschinenwache anzugehören
Abschnitt A-III/5 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen, die Schiffsleute zum Dienst als Vollmatrose im Maschinenbereich in besetzten Maschinenräumen berechtigen oder zum Bereitschaftsdienst in zeitweise unbesetzten Maschinenräumen eingeteilt zu werden
Tabelle A-III/5 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Schiffsleute mit der Berechtigung, als Vollmatrosen im Maschinenbereich Dienst in besetzten Maschinenräumen zu tun oder zum Bereitschaftsdienst in zeitweise unbesetzten Maschinenräumen eingeteilt zu werden
Abschnitt A-III/6 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Elektrotechnischen Schiffsoffizier
Tabelle A-III/6 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Elektrotechnische Schiffsoffiziere
Abschnitt A-III/7 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Schiffselektrikerzeugnissen
Tabelle A-III/7 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Schiffselektriker
Kapitel A-IV
Normen betreffend Funker
Abschnitt A-IV/1 Anwendung
Abschnitt A-IV/2 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum GMDSS-Funker
Tabelle A-IV/2 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für GMDSS-Funker Funktion: Funkverkehr auf der Betriebsebene
Kapitel A-V
Normen betreffend besondere Ausbildungsvorschriften für das Personal auf bestimmten Schiffstypen
Abschnitt A-V/1-1 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Schiffsoffizieren und Schiffsleuten auf Öl- und Chemikalientankschiffen
Tabelle A-V/1-1-1 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in der Grundausbildung im Ladungsumschlag auf Öl- und Chemikalientankschiffen
Tabelle A-V/1-1-2 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für eine Fortbildung im Ladungsumschlag auf Öltankschiffen
Tabelle A-V/1-1-3 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für eine Fortbildung im Ladungsumschlag auf Chemikalientankschiffen
Abschnitt A-V/1-2 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Schiffsoffizieren und Schiffsleuten auf Flüssiggastankschiffen
Tabelle A-V/1-2-1 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in der Grundausbildung im Ladungsumschlag auf Flüssiggastankschiffen
Tabelle A-V/1-2-2 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für eine Fortbildung im Ladungsumschlag auf Flüssiggastankschiffen
Abschnitt A-V/2 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Schiffsoffizieren, Schiffsleuten und sonstigem Personal auf Fahrgastschiffen
Tabelle A-V/2-1 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in der Ausbildung in der Führung von Menschenmengen auf FahrgastschiffenTabelle A-V/2-2 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in Krisenbewältigung und in menschlichen Verhaltensweisen auf Fahrgastschiffen
Abschnitt A-V/3 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Schiffsoffizieren, Schiffsleuten und sonstigem Personal auf Schiffen, die dem Internationalen Code für die Sicherheit von gasbetriebenen Schiffen (IGF-Code) unterliegen
Tabelle A-V/3-1 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in der Grundausbildung für Schiffe, die dem IGF-Code unterliegen
Tabelle A-V/3-2 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in der Fortbildung für Schiffe, die dem IGF-Code unterliegen
Abschnitt A-V/4 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen und Nautischen Schiffsoffizieren auf Schiffen, die in Polargewässern verkehren
Tabelle A-V/4-1 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in der Grundausbildung in Bezug auf Schiffe, die in Polargewässern verkehren
Tabelle A-V/4-2 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in der Fortbildung in Bezug auf Schiffe, die in Polargewässern verkehren
Kapitel A-VI
Normen betreffend Funktionen im Zusammenhang mit Notfällen, mit der Arbeitssicherheit, der Gefahrenabwehr, der medizinischen Fürsorge und der Hilfe in einem Seenotfall
Abschnitt A-VI/1 Verbindliche Mindestanforderungen für die Einführungslehrgänge sowie für die Grundausbildung und -unterweisung in Sicherheitsangelegenheiten für alle Seeleute
Tabelle A-VI/1-1 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in den richtigen Verhaltensweisen für das eigene Überleben
Tabelle A-VI/1-2 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Brandverhütung und Brandbekämpfung
Tabelle A-VI/1-3 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in grundlegender Erster Hilfe
Tabelle A-VI/1-4 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in persönlichen Überlebenstechniken und sozialer Verantwortung
Abschnitt A-VI/2 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen der Fachkunde im Umgang mit Überlebensfahrzeugen, Bereitschaftsbooten und schnellen Bereitschaftsbooten
Tabelle A-VI/2-1 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm im Umgang mit Überlebensfahrzeugen sowie mit Bereitschaftsbooten (ausgenommen schnelle Bereitschaftsboote)
Tabelle A-VI/2-2 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm im Umgang mit schnellen Bereitschaftsbooten
Abschnitt A-VI/3 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung in moderner Brandbekämpfung
Tabelle A-VI/3 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in moderner Brandbekämpfung
Abschnitt A-VI/4 Verbindliche Mindestanforderungen im Zusammenhang mit medizinischer Erster Hilfe und medizinischer Betreuung
Tabelle A-VI/4-1 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in medizinischer Erster Hilfe
Tabelle A-VI/4-2 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in medizinischer Betreuung
Abschnitt A-VI/5 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen der Fachkunde als Beauftragter für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff
Tabelle A-VI/5 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Beauftragte für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff
Abschnitt A-VI/6 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung und Unterweisung für alle Seeleute in Angelegenheiten der Gefahrenabwehr
Tabelle A-VI/6-1 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in Bezug auf die Förderung des Bewusstseins für die Bedeutung der Gefahrenabwehr
Tabelle A-VI/6-2 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Seeleute mit spezifischen Aufgaben im Zusammenhang mit Angelegenheiten der Gefahrenabwehr
Kapitel A-VII
Normen bezüglich anderer Zeugnisse
Abschnitt A-VII/1 Erteilung anderer Zeugnisse
Abschnitt A-VII/2 Zeugniserteilung an Seeleute
Abschnitt A-VII/3 Grundsätze für die Erteilung abweichender Zeugnisse
Kapitel A-VIII
Normen betreffend den Wachdienst
Abschnitt A-VIII/1 Diensttüchtigkeit
Abschnitt A-VIII/2 Vorkehrungen für den Wachdienst und beim Wachdienst zu beachtende Grundsätze
Teil 1 - Zeugniserteilung
Teil 2 - Reiseplanung
Teil 3 - Grundsätze für den Wachdienst im allgemeinenTeil 4 - Grundsätze für den Wachdienst auf See
Teil 4-1 - Grundsätze für die Brückenwache
Teil 4-2 - Grundsätze für die Maschinenwache
Teil 4-3 - Grundsätze für die Funkwache Allgemeine BestimmungenTeil 5 - Wachdienst im Hafen
Teil 5-1 - Übernahme der Brückenwache
Teil 5-2 - Übernahme der Maschinenwache
Teil 5-3 - Durchführung der Brückenwache
Teil 5-4 - Durchführung der Maschinenwache
Teil 5-5 - Wachdienst im Hafen auf Schiffen, die gefährliche Ladung an Bord haben Allgemeines
Teil 5-6 - Ladungswache
Teil B
Empfohlene Anleitungen bezüglich der Bestimmungen des STCW-Übereinkommens und seiner Anlage
Abschnitt B-I Anleitungen zu den allgemeinen Verpflichtungen nach dem Übereinkommen
Abschnitt B-II Anleitungen zu Begriffsbestimmungen und weiteren Klarstellungen
Abschnitt B-III Anleitungen zur Anwendung des Übereinkommens
Abschnitt B-IV Anleitungen zur Übermittlung von Angaben
Abschnitt B-V Anleitungen zu sonstigen Verträgen und deren Auslegung
Abschnitt B-VI Anleitungen zu Zeugnissen
Abschnitt B-VII Anleitungen zu den Übergangsbestimmungen
Abschnitt B-VIII Anleitungen zu den Ausnahmegenehmigungen
Abschnitt B-IX Anleitungen zum gleichwertigen Ersatz
Abschnitt B-X Anleitungen zur Kontrolle von Zeugnissen
Abschnitt B-XI Anleitungen zur Förderung der technischen Zusammenarbeit
Kapitel B-I
Anleitungen zu den allgemeinen Bestimmungen
Abschnitt B-I/1 Anleitungen zu Begriffsbestimmungen und Klarstellungen
Abschnitt B-I/2 Anleitungen zu Zeugnissen und Vermerken
Tabelle B-I/2 Übersicht über die nach dem STCW-Übereinkommen vorgeschriebenen Zeugnisse oder anderweitigen schriftlichen Qualifikationsbescheinigungen
Abschnitt B-I/3 Anleitungen zu küstennahen Reisen
Abschnitt B-I/4 Anleitungen zu Kontrollverfahren
Abschnitt B-I/5 Anleitungen zu innerstaatlichen Bestimmungen
Abschnitt B-I/6 Anleitungen zu Ausbildung und Beurteilung
Abschnitt B-I/7 Anleitungen zur Übermittlung von Informationen
Abschnitt B-I/8 Anleitungen zu Qualitätsnormen
Abschnitt B-I/9 Anleitungen zu Gesundheitsnormen
Tabelle B-I/9 Beurteilung des Mindeststandes der dienstlich erforderlichen körperlichen Fähigkeiten von Seeleuten bei Eintritt in den Dienst und im weiteren Dienstverlauf3
Abschnitt B-I/10 Anleitungen zur Anerkennung von Zeugnissen
Abschnitt B-I/11 Anleitungen zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Zeugnissen
Abschnitt B-I/12 Anleitungen zur Verwendung von Simulatoren
Abschnitt B-I/13 Anleitungen zur Durchführung von Erprobungen
Abschnitt B-I/14 Anleitungen zu den Verantwortlichkeiten von Unternehmen sowie zur empfohlenen Verantwortung von Kapitänen und Besatzungsmitgliedern
Kapitel B-II
Anleitungen betreffend den Kapitän und den Decksbereich
Abschnitt B-II/1 Anleitungen zur Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Nautischen Wachoffizier auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 500 oder mehr
Abschnitt B-II/2 Anleitungen zur Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Kapitän und zum Ersten Offizier auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 500 oder mehr
Abschnitt B-II/3 Anleitungen zur Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Nautischen Wachoffizier sowie zum Kapitän auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 500
Abschnitt B-II/4 Anleitungen zur Ausbildung und zur Erteilung von Zeugnissen, die Schiffsleute berechtigen, der Brückenwache anzugehören
Abschnitt B-II/5 Anleitungen zur Erteilung von Zeugnissen, die Schiffsleute zum Dienst als Vollmatrosen im Decksbereich berechtigen
Kapitel B-III
Anleitungen betreffend den technischen Bereich
Abschnitt B-III/1 Anleitungen zur Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Technischen Wachoffizier in besetzten Maschinenräumen oder zum Technischen Schiffsoffizier im Bereitschaftsdienst in zeitweise unbesetzten Maschinenräumen
Abschnitt B-III/2 Anleitungen zur Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Leiter der Maschinenanlage und zum Zweiten technischen Schiffsoffizier von Schiffen mit einer Antriebsleistung von 3.000 oder mehr Kilowatt
Abschnitt B-III/3 Anleitungen zur Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Leiter der Maschinenanlage und zum Zweiten technischen Schiffsoffizier von Schiffen mit einer Antriebsleistung zwischen 750 und 3.000 Kilowatt
Abschnitt B-III/4 Anleitungen zur Ausbildung von und zur Erteilung von Zeugnissen, die Schiffsleute berechtigen, der Maschinenwache in besetzten Maschinenräumen anzugehören oder zum Bereitschaftsdienst in zeitweise unbesetzten Maschinenräumen eingeteilt zu werden
Abschnitt B-III/5 Anleitungen zur Erteilung von Zeugnissen, die Schiffsleute zum Dienst als Vollmatrosen im Maschinenbereich berechtigen
Abschnitt B-III/6 Anleitungen zur Ausbildung und zur Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Elektrotechnischen Schiffsoffizier
Abschnitt B-III/7 Anleitungen zur Ausbildung und zur Erteilung von Schiffselektrikerzeugnissen
Kapitel B-IV
Anleitungen betreffend Funkverkehr und Funker
Abschnitt B-IV/1 Anleitungen zur Anwendung von Kapitel IV
Abschnitt B-IV/2 Anleitungen zur Ausbildung von sowie zur Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum GMDSS-Funker
Kapitel B-V
Anleitungen zu besonderen Ausbildungsanforderungen für das Personal auf bestimmten Schiffstypen
Abschnitt B-V/1 Anleitungen zur Ausbildung und Befähigung von Personen, die auf Tankschiffen beschäftigt sind
Abschnitt B-V/1-1 Anleitungen zur Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Schiffsoffizieren und Schiffsleuten auf Öl- und Chemikalientankschiffen
Abschnitt B-V/1-2 Anleitungen zur Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Schiffsoffizieren und Schiffsleuten auf Flüssiggastankschiffen
Abschnitt B-V/2 Anleitungen zur Ausbildung von Seeleuten, die auf Fahrgastschiffen beschäftigt sind
Abschnitt B-V/3 Anleitung zur Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Schiffsoffizieren, Schiffsleuten und sonstigem Personal auf Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen
Abschnitt B-V/4 Anleitungen zur Ausbildung von Kapitänen und Schiffsoffizieren für Schiffe, die in Polargewässern betrieben werden
Abschnitt B-V/a Anleitungen zur Zusatzausbildung für Kapitäne und Erste Offiziere auf großen Schiffen und auf Schiffen mit ungewöhnlichen Manövriereigenschaften
Abschnitt B-V/b Anleitungen zur Ausbildung von Schiffsoffizieren und Schiffsleuten mit der Verantwortung für den Ladungsumschlag auf Schiffen, die gefährliche Stoffe in fester Form als Massengut befördern
Abschnitt B-V/c Anleitungen zur Ausbildung von Schiffsoffizieren und Schiffsleuten mit der Verantwortung für den Ladungsumschlag auf Schiffen, die gefährliche Stoffe in verpackter Form befördern
Abschnitt B-V/e Anleitungen zur Ausbildung und Befähigung von Kapitänen und Nautischen Wachoffizieren auf Offshore- Versorgern
Abschnitt B-V/f Anleitungen zur Ausbildung und Erfahrung von Personen, die ein Dynamisches Positionierungs-System bedienen
Kapitel B-VI
Anleitungen zu Funktionen im Zusammenhang mit Notfällen, der Arbeitssicherheit, der Gefahrenabwehr, der medizinischen Fürsorge und dem Überleben auf See
Abschnitt B-VI/1 Anleitungen zu verbindlichen Anforderungen für Einführungsausbildungen sowie für die Grundausbildung und -unterweisung in Sicherheitsangelegenheiten für alle Seeleute
Abschnitt B-VI/2 Anleitungen zur Erteilung von Nachweisen der Fachkunde im Umgang mit Überlebensfahrzeugen, Bereitschaftsbooten und schnellen Bereitschaftsbooten
Abschnitt B-VI/3 Anleitungen zur Ausbildung in moderner Brandbekämpfung
Abschnitt B-VI/4 Anleitungen zu den Vorschriften im Zusammenhang mit medizinischer Erster Hilfe und medizinischer Betreuung
Abschnitt B-VI/5 Anleitungen zur Ausbildung von sowie zur Erteilung von Nachweisen der Fachkunde an Beauftragte für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff
Abschnitt B-VI/6 Anleitungen zu den verbindlichen Mindestanforderungen für die Ausbildung und Unterweisung für alle Seeleute in Angelegenheiten der Gefahrenabwehr
Kapitel B-VII
Anleitungen zu anderen Zeugnissen
Abschnitt B-VII/1 Anleitungen zur Erteilung anderer Zeugnisse
Abschnitt B-VII/2 Anleitungen zu besonderen integrierten Ausbildungsprogrammen für den Decks- und Maschinenbereich
Abschnitt B-VII/3 Anleitungen zu den Grundsätzen für die Erteilung abweichender Zeugnisse
Kapitel B-VIII
Anleitungen zum Wachdienst
Abschnitt B-VIII/1 Anleitungen zur Diensttüchtigkeit
Abschnitt B-VIII/2 Anleitungen zu den Vorkehrungen für den Wachdienst und zu den beim Wachdienst zu beachtenden Grundsätzen
Teil 1 - Anleitungen zur Zeugniserteilung
Teil 2 - Anleitungen zur Reiseplanung
Teil 3 - Grundsätze für den Wachdienst im allgemeinenTeil 4 - Anleitungen zum Wachdienst auf See
Teil 4-1 - Anleitungen zum Gehen der Brückenwache
Teil 4-2 - Anleitungen zum Gehen der Maschinenwache
Teil 4-3 - Anleitungen zum Gehen der Funkwache AllgemeinesTeil 5 -Anleitungen zum Wachdienst im Hafen