Regelwerk; Seeschifffahrt

STCW-Code
Inhalt =>

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Regel I/1 Begriffsbestimmungen und Klarstellungen

Regel I/2 Zeugnisse und Vermerke

Regel I/3 Grundsätze für küstennahe Reisen

Regel I/4 Kontrollverfahren

Regel I/5 Innerstaatliche Bestimmungen

Regel I/6 Ausbildung und Beurteilung

Regel I/7 Übermittlung von Informationen

Regel I/8 Qualitätsnormen

Regel I/9 Gesundheitsnormen

Regel I/10 Anerkennung von Zeugnissen

Regel I/11 Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Zeugnissen

Regel I/12 Verwendung von Simulatoren

Regel I/13 Durchführung von Erprobungen

Regel I/14 Verantwortlichkeiten von Unternehmen

Regel I/15 Übergangsbestimmungen

Kapitel II
Kapitän und Decksbereich

Regel II/1 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Nautischen Wachoffizier auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 500 oder mehr

Regel II/2 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Kapitän oder zum Ersten Offizier auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 500 oder mehr

Regel II/3 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Nautischen Wachoffizier und zum Kapitän auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 500 Schiffe, die nicht auf küstennahen Reisen eingesetzt sind

Regel II/4 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen, die Schiffsleute berechtigen, der Brückenwache anzugehören

Regel II/5 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen, die Schiffsleute zum Dienst als Vollmatrosen im Decksbereich berechtigen

Kapitel III
Technischer Bereich

Regel III/1 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Technischen Wachoffizier in besetzten Maschinenräumen oder zum Technischen Schiffsoffizier im Bereitschaftsdienst in zeitweise unbesetzten Maschinenräumen

Regel III/2 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Leiter der Maschinenanlage und zum Zweiten technischen Schiffsoffizier auf Schiffen mit einer Antriebsleistung von 3.000 oder mehr Kilowatt

Regel III/3 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Leiter der Maschinenanlage und zum Zweiten technischen Schiffsoffizier auf Schiffen mit einer Antriebsleistung zwischen 750 und 3.000 Kilowatt

Regel III/4 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen, die Schiffsleute berechtigen, der Maschinenwache in besetzten Maschinenräumen anzugehören oder zum Bereitschaftsdienst in zeitweise unbesetzten Maschinenräumen eingeteilt zu werden

Regel III/5 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen, die Schiffsleute berechtigen, als Vollmatrose im Maschinenbereich in besetzten Maschinenräumen Dienst zu tun oder zum Bereitschaftsdienst in zeitweise unbesetzten Maschinenräumen eingeteilt zu werden

Regel III/6 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Elektrotechnischen Schiffsoffizier

Regel III/7 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Schiffselektrikerzeugnissen

Kapitel IV
Funkverkehr und Funker Erläuterung

Regel IV/1 Anwendung

Regel IV/2 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum GMDSS-Funker

Kapitel V
Besondere Ausbildungsanforderungen für das Personal auf bestimmten Schiffstypen

Regel V/1-1 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Schiffsoffizieren und Schiffsleuten auf Öl- und Chemikalientankschiffen

Regel V/1-2 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Schiffsoffizieren und Schiffsleuten auf Flüssiggastankschiffen

Regel V/2 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Schiffsoffizieren, Schiffsleuten und sonstigem Personal auf Fahrgastschiffen

Regel V/3 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Schiffsoffizieren, Schiffsleuten und sonstigem Personal auf Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen

Regel V/4 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen und Nautischen Schiffsoffizieren auf Schiffen, die in Polargewässern verkehren

Kapitel VI
Funktionen im Zusammenhang mit Notfällen, der Arbeitssicherheit, der Gefahrenabwehr, der medizinischen Fürsorge und dem Überleben auf See

Regel VI/1 Verbindliche Mindestanforderungen für die Einführungsausbildung sowie die Grundausbildung und -unterweisung in Sicherheitsangelegenheiten für alle Seeleute

Regel VI/2 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen der Fachkunde im Umgang mit Überlebensfahrzeugen, Bereitschaftsbooten und schnellen Bereitschaftsbooten

Regel VI/3 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung in moderner Brandbekämpfung

Regel VI/4 Verbindliche Mindestanforderungen im Zusammenhang mit medizinischer Erster Hilfe und medizinischer Betreuung

Regel VI/5 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen der Fachkunde als Beauftragter für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff

Regel VI/6 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung und Unterweisung für alle Seeleute in Angelegenheiten der Gefahrenabwehr

Kapitel VII
Andere Zeugnisse

Regel VII/1 Erteilung anderer Zeugnisse

Regel VII/2 Zeugniserteilung an Seeleute

Regel VII/3 Grundsätze für die Erteilung anderer Zeugnisse

Kapitel VIII
Wachdienst

Regel VIII/1 Diensttüchtigkeit

Regel VIII/2 Vorkehrungen für den Wachdienst und beim Wachdienst zu beachtende Grundsätze

Teil A
Verbindliche Normen bezüglich der Bestimmungen der Anlage des STCW- Übereinkommens

Einleitung

Kapitel A-I
Normen bezüglich allgemeiner Bestimmungen

Abschnitt A-I/1 Begriffsbestimmungen und Klarstellungen

Abschnitt A-I/2 Zeugnisse und Vermerke

Abschnitt A-I/3 Grundsätze für küstennahe Reisen

Abschnitt A-I/4 Kontrollverfahren

Abschnitt A-I/5 Innerstaatliche Bestimmungen

Abschnitt A-I/6 Ausbildung und Beurteilung

Abschnitt A-I/7 Übermittlung von Informationen

Teil 1 - Erstübermittlung von Angaben
Teil 2 - Folgeberichte
Teil 3 - Sachverständigengremium
Teil 4 - Bericht an den Schiffssicherheitsausschuss

Abschnitt A-I/8 Qualitätsnormen

Abschnitt A-I/9 Gesundheitsnormen

Tabelle A-I/9 Mindestwerte für die dienstlich erforderliche Sehkraft von Seeleuten

Abschnitt A-I/10 Anerkennung von Zeugnissen

Abschnitt A-I/11 Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Zeugnissen

Abschnitt A-I/12 Anforderungen an die Verwendung von Simulatoren

Teil 1 - Leistungsanforderungen
Teil 2 - Weitere Bestimmungen

Abschnitt A-I/13 Durchführung von Erprobungen

Abschnitt A-I/14 Verantwortlichkeiten von Unternehmen

Abschnitt A-I/15 Übergangsbestimmungen

Kapitel A-II
Normen betreffend den Kapitän und den Decksbereich

Abschnitt A-II/1 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Nautischen Wachoffizier auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 500 oder mehr

Tabelle: A-II/1: Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Nautische Wachoffiziere auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 500 oder mehr

Abschnitt A-II/2 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Kapitän und zum Ersten Offizier auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 500 oder mehr Befähigungsnorm

Tabelle A-II/2 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Kapitäne und Erste Offiziere auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 500 oder mehr

Abschnitt A-II/3 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Nautischen Wachoffizier auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 500, die auf küstennahen Reisen eingesetzt sind

Tabelle A-II/3 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Nautische Wachoffiziere und Kapitäne auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 500, die auf küstennahen Reisen eingesetzt sind

Abschnitt A-II/4 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen, die Schiffsleute berechtigen, der Brückenwache anzugehören

Tabelle A-II/4 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Schiffsleute mit der Berechtigung, der Brückenwache anzugehören

Abschnitt A-II/5 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen, die Schiffsleute zum Dienst als Vollmatrosen im Decksbereich berechtigen

Tabelle A-II/5 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Schiffsleute mit der Berechtigung zum Dienst als Vollmatrosen im Decksbereich

Kapitel A-III
Normen betreffend den technischen Bereich

Abschnitt A-III/1 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Technischen Wachoffizier in besetzten Maschinenräumen oder zum Technischen Schiffsoffizier im Bereitschaftsdienst in zeitweise unbesetzten Maschinenräumen

Tabelle A-III/1 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Technische Wachoffiziere in besetzten Maschinenräumen oder für Technische Schiffsoffiziere im Bereitschaftsdienst in zeitweise unbesetzten Maschinenräumen

Abschnitt A-III/2 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Leiter der Maschinenanlage und zum Zweiten technischen Schiffsoffizier auf Schiffen mit einer Antriebsleistung von 3.000 oder mehr Kilowatt

Tabelle A-III/2 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Leiter der Maschinenanlage und für Zweite technische Schiffsoffiziere auf Schiffen mit einer Antriebsleistung von 3.000 oder mehr Kilowatt

Abschnitt A-III/3 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Leiter der Maschinenanlage und zum Zweiten technischen Schiffsoffizier auf Schiffen mit einer Antriebsleistung zwischen 750 und 3.000 Kilowatt

Abschnitt A-III/4 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen, die Schiffsleute berechtigen, der Maschinenwache in besetzten Maschinenräumen anzugehören oder zum Bereitschaftsdienst in zeitweise unbesetzten Maschinenräumen eingeteilt zu werden

Tabelle A-III/4 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Schiffsleute mit der Berechtigung, der Maschinenwache anzugehören

Abschnitt A-III/5 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen, die Schiffsleute zum Dienst als Vollmatrose im Maschinenbereich in besetzten Maschinenräumen berechtigen oder zum Bereitschaftsdienst in zeitweise unbesetzten Maschinenräumen eingeteilt zu werden

Tabelle A-III/5 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Schiffsleute mit der Berechtigung, als Vollmatrosen im Maschinenbereich Dienst in besetzten Maschinenräumen zu tun oder zum Bereitschaftsdienst in zeitweise unbesetzten Maschinenräumen eingeteilt zu werden

Abschnitt A-III/6 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Elektrotechnischen Schiffsoffizier

Tabelle A-III/6 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Elektrotechnische Schiffsoffiziere

Abschnitt A-III/7 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Schiffselektrikerzeugnissen

Tabelle A-III/7 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Schiffselektriker

Kapitel A-IV
Normen betreffend Funker

Abschnitt A-IV/1 Anwendung

Abschnitt A-IV/2 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum GMDSS-Funker

Tabelle A-IV/2 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für GMDSS-Funker Funktion: Funkverkehr auf der Betriebsebene

Kapitel A-V
Normen betreffend besondere Ausbildungsvorschriften für das Personal auf bestimmten Schiffstypen

Abschnitt A-V/1-1 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Schiffsoffizieren und Schiffsleuten auf Öl- und Chemikalientankschiffen

Tabelle A-V/1-1-1 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in der Grundausbildung im Ladungsumschlag auf Öl- und Chemikalientankschiffen
Tabelle A-V/1-1-2 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für eine Fortbildung im Ladungsumschlag auf Öltankschiffen
Tabelle A-V/1-1-3 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für eine Fortbildung im Ladungsumschlag auf Chemikalientankschiffen

Abschnitt A-V/1-2 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Schiffsoffizieren und Schiffsleuten auf Flüssiggastankschiffen

Tabelle A-V/1-2-1 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in der Grundausbildung im Ladungsumschlag auf Flüssiggastankschiffen
Tabelle A-V/1-2-2 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für eine Fortbildung im Ladungsumschlag auf Flüssiggastankschiffen

Abschnitt A-V/2 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Schiffsoffizieren, Schiffsleuten und sonstigem Personal auf Fahrgastschiffen

Tabelle A-V/2-1 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in der Ausbildung in der Führung von Menschenmengen auf Fahrgastschiffen

Tabelle A-V/2-2 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in Krisenbewältigung und in menschlichen Verhaltensweisen auf Fahrgastschiffen

Abschnitt A-V/3 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Schiffsoffizieren, Schiffsleuten und sonstigem Personal auf Schiffen, die dem Internationalen Code für die Sicherheit von gasbetriebenen Schiffen (IGF-Code) unterliegen

Tabelle A-V/3-1 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in der Grundausbildung für Schiffe, die dem IGF-Code unterliegen

Tabelle A-V/3-2 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in der Fortbildung für Schiffe, die dem IGF-Code unterliegen

Abschnitt A-V/4 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen und Nautischen Schiffsoffizieren auf Schiffen, die in Polargewässern verkehren

Tabelle A-V/4-1 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in der Grundausbildung in Bezug auf Schiffe, die in Polargewässern verkehren

Tabelle A-V/4-2 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in der Fortbildung in Bezug auf Schiffe, die in Polargewässern verkehren

Kapitel A-VI
Normen betreffend Funktionen im Zusammenhang mit Notfällen, mit der Arbeitssicherheit, der Gefahrenabwehr, der medizinischen Fürsorge und der Hilfe in einem Seenotfall

Abschnitt A-VI/1 Verbindliche Mindestanforderungen für die Einführungslehrgänge sowie für die Grundausbildung und -unterweisung in Sicherheitsangelegenheiten für alle Seeleute

Tabelle A-VI/1-1 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in den richtigen Verhaltensweisen für das eigene Überleben
Tabelle A-VI/1-2 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Brandverhütung und Brandbekämpfung
Tabelle A-VI/1-3 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in grundlegender Erster Hilfe
Tabelle A-VI/1-4 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in persönlichen Überlebenstechniken und sozialer Verantwortung

Abschnitt A-VI/2 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen der Fachkunde im Umgang mit Überlebensfahrzeugen, Bereitschaftsbooten und schnellen Bereitschaftsbooten

Tabelle A-VI/2-1 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm im Umgang mit Überlebensfahrzeugen sowie mit Bereitschaftsbooten (ausgenommen schnelle Bereitschaftsboote)

Tabelle A-VI/2-2 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm im Umgang mit schnellen Bereitschaftsbooten

Abschnitt A-VI/3 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung in moderner Brandbekämpfung

Tabelle A-VI/3 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in moderner Brandbekämpfung

Abschnitt A-VI/4 Verbindliche Mindestanforderungen im Zusammenhang mit medizinischer Erster Hilfe und medizinischer Betreuung

Tabelle A-VI/4-1 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in medizinischer Erster Hilfe
Tabelle A-VI/4-2 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in medizinischer Betreuung

Abschnitt A-VI/5 Verbindliche Mindestanforderungen für die Erteilung von Zeugnissen der Fachkunde als Beauftragter für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff

Tabelle A-VI/5 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Beauftragte für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff

Abschnitt A-VI/6 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung und Unterweisung für alle Seeleute in Angelegenheiten der Gefahrenabwehr

Tabelle A-VI/6-1 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in Bezug auf die Förderung des Bewusstseins für die Bedeutung der Gefahrenabwehr
Tabelle A-VI/6-2 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm für Seeleute mit spezifischen Aufgaben im Zusammenhang mit Angelegenheiten der Gefahrenabwehr

Kapitel A-VII
Normen bezüglich anderer Zeugnisse

Abschnitt A-VII/1 Erteilung anderer Zeugnisse

Abschnitt A-VII/2 Zeugniserteilung an Seeleute

Abschnitt A-VII/3 Grundsätze für die Erteilung abweichender Zeugnisse

Kapitel A-VIII
Normen betreffend den Wachdienst

Abschnitt A-VIII/1 Diensttüchtigkeit

Abschnitt A-VIII/2 Vorkehrungen für den Wachdienst und beim Wachdienst zu beachtende Grundsätze

Teil 1 - Zeugniserteilung
Teil 2 - Reiseplanung
Teil 3 - Grundsätze für den Wachdienst im allgemeinen

Teil 4 - Grundsätze für den Wachdienst auf See
Teil 4-1 - Grundsätze für die Brückenwache
Teil 4-2 - Grundsätze für die Maschinenwache
Teil 4-3 - Grundsätze für die Funkwache Allgemeine Bestimmungen

Teil 5 - Wachdienst im Hafen
Teil 5-1 - Übernahme der Brückenwache
Teil 5-2 - Übernahme der Maschinenwache
Teil 5-3 - Durchführung der Brückenwache
Teil 5-4 - Durchführung der Maschinenwache
Teil 5-5 - Wachdienst im Hafen auf Schiffen, die gefährliche Ladung an Bord haben Allgemeines
Teil 5-6 - Ladungswache

Teil B
Empfohlene Anleitungen bezüglich der Bestimmungen des STCW-Übereinkommens und seiner Anlage

Einleitung

Abschnitt B-I Anleitungen zu den allgemeinen Verpflichtungen nach dem Übereinkommen

Abschnitt B-II Anleitungen zu Begriffsbestimmungen und weiteren Klarstellungen

Abschnitt B-III Anleitungen zur Anwendung des Übereinkommens

Abschnitt B-IV Anleitungen zur Übermittlung von Angaben

Abschnitt B-V Anleitungen zu sonstigen Verträgen und deren Auslegung

Abschnitt B-VI Anleitungen zu Zeugnissen

Abschnitt B-VII Anleitungen zu den Übergangsbestimmungen

Abschnitt B-VIII Anleitungen zu den Ausnahmegenehmigungen

Abschnitt B-IX Anleitungen zum gleichwertigen Ersatz

Abschnitt B-X Anleitungen zur Kontrolle von Zeugnissen

Abschnitt B-XI Anleitungen zur Förderung der technischen Zusammenarbeit

Kapitel B-I
Anleitungen zu den allgemeinen Bestimmungen

Abschnitt B-I/1 Anleitungen zu Begriffsbestimmungen und Klarstellungen

Abschnitt B-I/2 Anleitungen zu Zeugnissen und Vermerken

Tabelle B-I/2 Übersicht über die nach dem STCW-Übereinkommen vorgeschriebenen Zeugnisse oder anderweitigen schriftlichen Qualifikationsbescheinigungen

Abschnitt B-I/3 Anleitungen zu küstennahen Reisen

Abschnitt B-I/4 Anleitungen zu Kontrollverfahren

Abschnitt B-I/5 Anleitungen zu innerstaatlichen Bestimmungen

Abschnitt B-I/6 Anleitungen zu Ausbildung und Beurteilung

Abschnitt B-I/7 Anleitungen zur Übermittlung von Informationen

Abschnitt B-I/8 Anleitungen zu Qualitätsnormen

Abschnitt B-I/9 Anleitungen zu Gesundheitsnormen

Tabelle B-I/9 Beurteilung des Mindeststandes der dienstlich erforderlichen körperlichen Fähigkeiten von Seeleuten bei Eintritt in den Dienst und im weiteren Dienstverlauf3

Abschnitt B-I/10 Anleitungen zur Anerkennung von Zeugnissen

Abschnitt B-I/11 Anleitungen zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Zeugnissen

Abschnitt B-I/12 Anleitungen zur Verwendung von Simulatoren

Abschnitt B-I/13 Anleitungen zur Durchführung von Erprobungen

Abschnitt B-I/14 Anleitungen zu den Verantwortlichkeiten von Unternehmen sowie zur empfohlenen Verantwortung von Kapitänen und Besatzungsmitgliedern

Kapitel B-II
Anleitungen betreffend den Kapitän und den Decksbereich

Abschnitt B-II/1 Anleitungen zur Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Nautischen Wachoffizier auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 500 oder mehr

Abschnitt B-II/2 Anleitungen zur Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Kapitän und zum Ersten Offizier auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 500 oder mehr

Abschnitt B-II/3 Anleitungen zur Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Nautischen Wachoffizier sowie zum Kapitän auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 500

Abschnitt B-II/4 Anleitungen zur Ausbildung und zur Erteilung von Zeugnissen, die Schiffsleute berechtigen, der Brückenwache anzugehören

Abschnitt B-II/5 Anleitungen zur Erteilung von Zeugnissen, die Schiffsleute zum Dienst als Vollmatrosen im Decksbereich berechtigen

Kapitel B-III
Anleitungen betreffend den technischen Bereich

Abschnitt B-III/1 Anleitungen zur Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Technischen Wachoffizier in besetzten Maschinenräumen oder zum Technischen Schiffsoffizier im Bereitschaftsdienst in zeitweise unbesetzten Maschinenräumen

Abschnitt B-III/2 Anleitungen zur Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Leiter der Maschinenanlage und zum Zweiten technischen Schiffsoffizier von Schiffen mit einer Antriebsleistung von 3.000 oder mehr Kilowatt

Abschnitt B-III/3 Anleitungen zur Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Leiter der Maschinenanlage und zum Zweiten technischen Schiffsoffizier von Schiffen mit einer Antriebsleistung zwischen 750 und 3.000 Kilowatt

Abschnitt B-III/4 Anleitungen zur Ausbildung von und zur Erteilung von Zeugnissen, die Schiffsleute berechtigen, der Maschinenwache in besetzten Maschinenräumen anzugehören oder zum Bereitschaftsdienst in zeitweise unbesetzten Maschinenräumen eingeteilt zu werden

Abschnitt B-III/5 Anleitungen zur Erteilung von Zeugnissen, die Schiffsleute zum Dienst als Vollmatrosen im Maschinenbereich berechtigen

Abschnitt B-III/6 Anleitungen zur Ausbildung und zur Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum Elektrotechnischen Schiffsoffizier

Abschnitt B-III/7 Anleitungen zur Ausbildung und zur Erteilung von Schiffselektrikerzeugnissen

Kapitel B-IV
Anleitungen betreffend Funkverkehr und Funker

Abschnitt B-IV/1 Anleitungen zur Anwendung von Kapitel IV

Abschnitt B-IV/2 Anleitungen zur Ausbildung von sowie zur Erteilung von Zeugnissen über die Befähigung zum GMDSS-Funker

Kapitel B-V
Anleitungen zu besonderen Ausbildungsanforderungen für das Personal auf bestimmten Schiffstypen

Abschnitt B-V/1 Anleitungen zur Ausbildung und Befähigung von Personen, die auf Tankschiffen beschäftigt sind

Abschnitt B-V/1-1 Anleitungen zur Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Schiffsoffizieren und Schiffsleuten auf Öl- und Chemikalientankschiffen

Abschnitt B-V/1-2 Anleitungen zur Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Schiffsoffizieren und Schiffsleuten auf Flüssiggastankschiffen

Abschnitt B-V/2 Anleitungen zur Ausbildung von Seeleuten, die auf Fahrgastschiffen beschäftigt sind

Abschnitt B-V/3 Anleitung zur Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Schiffsoffizieren, Schiffsleuten und sonstigem Personal auf Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen

Abschnitt B-V/4 Anleitungen zur Ausbildung von Kapitänen und Schiffsoffizieren für Schiffe, die in Polargewässern betrieben werden

Abschnitt B-V/a Anleitungen zur Zusatzausbildung für Kapitäne und Erste Offiziere auf großen Schiffen und auf Schiffen mit ungewöhnlichen Manövriereigenschaften

Abschnitt B-V/b Anleitungen zur Ausbildung von Schiffsoffizieren und Schiffsleuten mit der Verantwortung für den Ladungsumschlag auf Schiffen, die gefährliche Stoffe in fester Form als Massengut befördern

Abschnitt B-V/c Anleitungen zur Ausbildung von Schiffsoffizieren und Schiffsleuten mit der Verantwortung für den Ladungsumschlag auf Schiffen, die gefährliche Stoffe in verpackter Form befördern

Abschnitt B-V/e Anleitungen zur Ausbildung und Befähigung von Kapitänen und Nautischen Wachoffizieren auf Offshore- Versorgern

Abschnitt B-V/f Anleitungen zur Ausbildung und Erfahrung von Personen, die ein Dynamisches Positionierungs-System bedienen

Kapitel B-VI
Anleitungen zu Funktionen im Zusammenhang mit Notfällen, der Arbeitssicherheit, der Gefahrenabwehr, der medizinischen Fürsorge und dem Überleben auf See

Abschnitt B-VI/1 Anleitungen zu verbindlichen Anforderungen für Einführungsausbildungen sowie für die Grundausbildung und -unterweisung in Sicherheitsangelegenheiten für alle Seeleute

Abschnitt B-VI/2 Anleitungen zur Erteilung von Nachweisen der Fachkunde im Umgang mit Überlebensfahrzeugen, Bereitschaftsbooten und schnellen Bereitschaftsbooten

Abschnitt B-VI/3 Anleitungen zur Ausbildung in moderner Brandbekämpfung

Abschnitt B-VI/4 Anleitungen zu den Vorschriften im Zusammenhang mit medizinischer Erster Hilfe und medizinischer Betreuung

Abschnitt B-VI/5 Anleitungen zur Ausbildung von sowie zur Erteilung von Nachweisen der Fachkunde an Beauftragte für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff

Abschnitt B-VI/6 Anleitungen zu den verbindlichen Mindestanforderungen für die Ausbildung und Unterweisung für alle Seeleute in Angelegenheiten der Gefahrenabwehr

Kapitel B-VII
Anleitungen zu anderen Zeugnissen

Abschnitt B-VII/1 Anleitungen zur Erteilung anderer Zeugnisse

Abschnitt B-VII/2 Anleitungen zu besonderen integrierten Ausbildungsprogrammen für den Decks- und Maschinenbereich

Abschnitt B-VII/3 Anleitungen zu den Grundsätzen für die Erteilung abweichender Zeugnisse

Kapitel B-VIII
Anleitungen zum Wachdienst

Abschnitt B-VIII/1 Anleitungen zur Diensttüchtigkeit

Abschnitt B-VIII/2 Anleitungen zu den Vorkehrungen für den Wachdienst und zu den beim Wachdienst zu beachtenden Grundsätzen

Teil 1 - Anleitungen zur Zeugniserteilung
Teil 2 - Anleitungen zur Reiseplanung
Teil 3 - Grundsätze für den Wachdienst im allgemeinen

Teil 4 - Anleitungen zum Wachdienst auf See
Teil 4-1 - Anleitungen zum Gehen der Brückenwache
Teil 4-2 - Anleitungen zum Gehen der Maschinenwache
Teil 4-3 - Anleitungen zum Gehen der Funkwache Allgemeines

Teil 5 -Anleitungen zum Wachdienst im Hafen