1. Einleitung
2. Gegenstand
2.2 Sie konkretisiert
3. Geltungsbereich
3.1 Die BAM-GGR 001 gilt
3.2 Die BAM-GGR 001 gilt nicht
4. Kosten
A.1 Mindestanforderungen an das Qualitätssicherungsprogramm
A.2 Auditierung und Überwachungsbegehung
A.2.2 Überwachungsbegehungen
A.2.3 Besondere Regelungen
A.2.3.2 Hersteller im Ausland
A.2.3.3 Verfahren bei zeitlich befristeter Bauartzulassung
A.2.3.4 Verfahren bei ruhender Herstellung
A.2.4 Dokumentation bei Audits und Überwachungsbegehungen
A.2.5 Vorgehen beim Vorliegen von Abweichungen
A.2.5.2 Feststellung von Abweichungen bei der Eigenüberwachung des Herstellers
A.2.5.3 Feststellung von Abweichungen bei Überwachungsbegehungen
A.2.5.4 Maßnahmen des Herstellers bei sicherheitsrelevanten und schwerwiegenden Abweichungen
A.2.5.5 Maßnahmen der BAM bei Abweichungen
A.3 Verfahren zur Anerkennung des OSP
A.3.2 Neufassung des Anerkennungsbescheids des OSP
A.3.3 Verlängerung der Anerkennung des OSP
A.4 Anerkennungsbescheid
A.4.2 Wirksamkeit des Anerkennungsbescheids
A.4.3 Widerruf des Anerkennungsbescheids
A.4.4 Auswirkungen auf die Bauartzulassung
A.5 Pflichten des Herstellers
A.5.2 Mitarbeit bei Audits und Überwachungsbegehungen
A.5.3 Bereitstellung von Unterlagen
A.5.4 Anwendung des anerkannten OSP und Eigenüberwachung
A.5.5 Mitteilungspflichten an die BAM
A.6 Veröffentlichung
A.7 Kosten
A.8 Anforderungen an das QSP
A.9 Anhänge und Muster-Vorlagen
Anhang 1A
Prüfungen und Prüfhäufigkeiten - Musterregelungen für Prüfpläne
B.1 Mindestanforderungen an das Qualitätssicherungsprogramm
B.2 Auditierung und Überwachungsbegehung
B.2.2 Überwachungsbegehungen
B.2.3 Besondere Regelungen
B.2.3.2 Verfahren bei ruhender Rekonditionierung
B.2.4 Dokumentation bei Audits und Überwachungsbegehungen
B.2.5 Vorgehen beim Vorliegen von Abweichungen
B.2.5.2 Feststellung von Abweichungen bei der Eigenüberwachung des Rekonditionierers
B.2.5.3 Feststellung von Abweichungen bei Überwachungsbegehungen
B.2.5.4 Maßnahmen des Rekonditionierers bei sicherheitsrelevanten und schwerwiegenden Abweichungen
B.2.5. Maßnahmen der BAM bei Abweichungen
B.3 Verfahren zur Anerkennung des OSP
B.3.2 Neufassung des Anerkennungsbescheids des OSP
B.3.3 Verlängerung der Anerkennung des OSP
B.4 Anerkennungsbescheid
B.4.2 Wirksamkeit des Anerkennungsbescheids
B.4.3 Widerruf des Anerkennungsbescheids
B.5 Pflichten des Rekonditionierers
B.5.2 Mitarbeit bei Audits und Überwachungsbegehungen
B.5.3 Bereitstellung von Unterlagen
B.5.4 Anwendung des anerkannten OSP und Eigenüberwachung
B.5.5 Mitteilungspflichten an die BAM
B.6 Veröffentlichung
B.7 Kosten
B.8 Regelmäßige Wartung von Großpackmitteln (IBC)
B.9 Anforderungen an das OSP
B.10 Anhänge und Muster-Vorlagen
Anhang 1B
Prüfungen und Prüfhäufigkeiten - Musterregelungen für Prüfpläne
C.1 Voraussetzungen für die Anerkennung als Überwachungsstelle
C.2 Anforderungen an die Qualifikation der Begutachter einer Überwachungsstelle
C.3 Verfahren zur Anerkennung als Überwachungsstelle
C.3.2 Neufassung der Anerkennung als Überwachungsstelle
C.3.3 Verlängerung der Anerkennung als Überwachungsstelle
C.4 Anerkennungsbescheid
C.4.2 Wirksamkeit des Anerkennungsbescheids
C.4.3 Widerruf des Anerkennungsbescheids
C.5 Aufgaben und Pflichten der Überwachungsstelle
C.5.2 Überwachungsbegehungen und Witness-Audits
C.5.3 Schulungen der Mitarbeiter
C.5.4 Mitteilungspflichten an die BAM
C.6 Veröffentlichung
C.7 Kosten
C.8 Beispiel für ein QM für eine Überwachungsstelle
C.9 Muster-Vorlagen
D.1 Witness-Audits
D.2 Auswahl und Planung der Witness-Audits
D.3 Durchführung der Witness-Audits
D.4 Ergebnisse des Witness-Audits
D.5 Konsequenzen bei der Feststellung von Abweichungen
D.5.2 Konsequenzen bei Abweichungen
D.6 Pflichten der Überwachungsstelle und des Hersteller/Rekonditionierers
D.7 Kosten
E.1 Auswahl der zu prüfenden Gefahrgutverpackungen
E.2 Festlegung und Durchführung der Prüfung
E.3 Ergebnis der Prüfung
E.4 Konsequenzen bei der Feststellung von Abweichungen
E.5 Aufbewahrung, Vernichtung und Überlassung der Prüfmuster
E.6 Pflichten des Herstellers/Rekonditionierers