Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Techn.Regeln

BAM-GGR 001
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Allgemeiner Teil
1 Einleitung
2 Gegenstand
3 Geltungsbereich
4 Kosten
Teil A
Anerkennung und Überwachung von Qualitätssicherungsprogrammen für die Herstellung bzw. Wiederaufarbeitung von Gefahrgutverpackungen
A.1 Mindestanforderungen an das Qualitätssicherungsprogramm
A.2 Auditierung und Überwachungsbegehung
A.2.1 Erst-Audit
A.2.2 Überwachungsbegehungen
A.2.3 Besondere Regelungen
A.2.3.1 Überwachung durch ausländische zuständige Behörden
A.2.3.2 Hersteller/Wiederaufarbeiter im Ausland
A.2.3.3 Verfahren bei zeitlich befristeter Bauartzulassung
A.2.3.4 Verfahren bei ruhender Herstellung/Wiederaufarbeitung
A.2.4 Dokumentation bei Audits und Überwachungsbegehungen
A.2.5 Vorgehen beim Vorliegen von Abweichungen
A.2.5.1 Definition von Abweichungen
A.2.5.2 Feststellung von Abweichungen bei der Eigenüberwachung des Herstellers/Wiederaufarbeiters
A.2.5.3 Feststellung von Abweichungen bei Überwachungsbegehungen
A.2.5.4 Maßnahmen des Herstellers/Wiederaufarbeiters bei sicherheitsrelevanten und schwerwiegenden Abweichungen
A.2.5.5 Maßnahmen der BAM bei Abweichungen
A.3 Verfahren zur Anerkennung des QSP
A.3.1 Erstmalige Anerkennung des QSP
A.3.2 Neufassung des Anerkennungsbescheids des QSP
A.3.3 Verlängerung der Anerkennung des QSP
A.4 Anerkennungsbescheid
A.4.1 Erteilung des Anerkennungsbescheids
A.4.2 Wirksamkeit des Anerkennungsbescheids
A.4.3 Widerruf des Anerkennungsbescheids
A.4.4 Auswirkungen auf die Bauartzulassung
A.5 Pflichten des Herstellers/Wiederaufarbeiters
A.5.1 Überwachungsvertrag
A.5.2 Mitarbeit bei Audits und Überwachungsbegehungen
A.5.3 Bereitstellung von Unterlagen
A.5.4 Anwendung des anerkannten QSP und Eigenüberwachung
A.5.5 Mitteilungspflichten an die BAM
A.6 Veröffentlichung
A.7 Kosten
A.8 Anforderungen an das QSP
A.9 Anhänge und Muster-Vorlagen
Anhang 1 Prüfungen und Prüfhäufigkeiten
Anhang 2 Toleranzen
Teil B
Anerkennung und Überwachung von Qualitätssicherungsprogrammen für Betriebe, die Verpackungen rekonditionieren bzw. Großpackmittel (IBC) reparieren
B.1 Mindestanforderungen an das Qualitätssicherungsprogramm
B.2 Auditierung und Überwachungsbegehung
B.2.1 Erst-Audit
B.2.2 Überwachungsbegehungen
B.2.3 Besondere Regelungen
B.2.3.1 Rekonditionierer/Reparaturbetriebe im Ausland
B.2.3.2 Verfahren bei ruhender Rekonditionierung/Reparatur
B.2.4 Dokumentation bei Audits und Überwachungsbegehungen
B.2.5 Vorgehen beim Vorliegen von Abweichungen
B.2.5.1 Definition von Abweichungen
B.2.5.2 Feststellung von Abweichungen bei der Eigenüberwachung des Rekonditionierers/Reparaturbetriebs
B.2.5.3 Feststellung von Abweichungen bei Überwachungsbegehungen
B.2.5.4 Maßnahmen des Rekonditionierers/Reparaturbetriebs bei sicherheitsrelevanten und schwerwiegenden Abweichungen
B.2.5.5 Maßnahmen der BAM bei Abweichungen
B.3 Verfahren zur Anerkennung des QSP
B.3.1 Erstmalige Anerkennung des QSP
B.3.2 Neufassung des Anerkennungsbescheids des QSP
B.3.3 Verlängerung der Anerkennung des QSP
B.4 Anerkennungsbescheid
B.4.1 Erteilung des Anerkennungsbescheids
B.4.2 Wirksamkeit des Anerkennungsbescheids
B.4.3 Widerruf des Anerkennungsbescheids
B.5 Pflichten des Rekonditionierers/Reparaturbetriebs
B.5.1 Überwachungsvertrag
B.5.2 Mitarbeit bei Audits und Überwachungsbegehungen
B.5.3 Bereitstellung von Unterlagen
B.5.4 Anwendung des anerkannten QSP und Eigenüberwachung
B.5.5 Mitteilungspflichten an die BAM
B.6 Veröffentlichung
B.7 Kosten
B.8 Anforderungen an das QSP
B.9 Muster-Vorlagen
Teil C
Anerkennung von Überwachungsstellen durch die BAM
C.1 Voraussetzungen für die Anerkennung als Überwachungsstelle
C.2 Anforderungen an die Qualifikation der Begutachter einer Überwachungsstelle
C.3 Verfahren zur Anerkennung als Überwachungsstelle
C.3.1 Erstmalige Anerkennung als Überwachungsstelle
C.3.2 Neufassung der Anerkennung als Überwachungsstelle
C.3.3 Verlängerung der Anerkennung als Überwachungsstelle
C.4 Anerkennungsbescheid
C.4.1 Erteilung des Anerkennungsbescheids
C.4.2 Wirksamkeit des Anerkennungsbescheids
C.4.3 Widerruf des Anerkennungsbescheids
C.5 Aufgaben und Pflichten der Überwachungsstelle
C.5.1 Überwachungsvertrag
C.5.2 Überwachungsbegehungen und Witness-Audits
C.5.3 Schulungen der Mitarbeiter
C.5.4 Mitteilungspflichten an die BAM
C.6 Veröffentlichung
C.7 Kosten
C.8 Beispiel für ein QM für eine Überwachungsstelle
C.9 Muster-Vorlagen
Teil D
Durchführung von Witness-Audits durch die BAM
D.1 Witness-Audits
D.2 Auswahl und Planung der Witness-Audits
D.3 Durchführung der Witness-Audits
D.4 Ergebnisse des Witness-Audits
D.5 Konsequenzen bei der Feststellung von Abweichungen
D.5.1 Definition von Abweichungen
D.5.2 Konsequenzen bei Abweichungen
D.6 Pflichten der Überwachungsstelle und des Herstellers/Wiederaufarbeiters/Rekonditionierers/Reparaturbetriebs
D.7 Kosten
Teil E
Prüfung von Gefahrgutverpackungen durch die BAM auf Konformität mit der Baumusterzulassung verwendete Synonyme
E.1 Auswahl der zu prüfenden Gefahrgutverpackungen
E.2 Festlegung und Durchführung der Prüfung
E.3 Ergebnis der Prüfung
E.4 Konsequenzen bei der Feststellung von Abweichungen
E.5 Aufbewahrung, Vernichtung und Überlassung der Prüfmuster
E.6 Pflichten des Herstellers/Wiederaufarbeiters/Rekonditionierers/Reparaturbetriebs
E.7 Kosten