Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Techn.Regeln
BAM-GGR 001
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Allgemeiner Teil |
1 Einleitung |
2 Gegenstand |
3 Geltungsbereich |
4 Kosten |
Teil A Anerkennung und Überwachung von Qualitätssicherungsprogrammen für die Herstellung bzw. Wiederaufarbeitung von Gefahrgutverpackungen |
A.1 Mindestanforderungen an das Qualitätssicherungsprogramm |
A.2 Auditierung und Überwachungsbegehung |
A.2.1 Erst-Audit |
A.2.2 Überwachungsbegehungen |
A.2.3 Besondere Regelungen |
A.2.3.1 Überwachung durch ausländische zuständige Behörden |
A.2.3.2 Hersteller/Wiederaufarbeiter im Ausland |
A.2.3.3 Verfahren bei zeitlich befristeter Bauartzulassung |
A.2.3.4 Verfahren bei ruhender Herstellung/Wiederaufarbeitung |
A.2.4 Dokumentation bei Audits und Überwachungsbegehungen |
A.2.5 Vorgehen beim Vorliegen von Abweichungen |
A.2.5.1 Definition von Abweichungen |
A.2.5.2 Feststellung von Abweichungen bei der Eigenüberwachung des Herstellers/Wiederaufarbeiters |
A.2.5.3 Feststellung von Abweichungen bei Überwachungsbegehungen |
A.2.5.4 Maßnahmen des Herstellers/Wiederaufarbeiters bei sicherheitsrelevanten und schwerwiegenden Abweichungen |
A.2.5.5 Maßnahmen der BAM bei Abweichungen |
A.3 Verfahren zur Anerkennung des QSP |
A.3.1 Erstmalige Anerkennung des QSP |
A.3.2 Neufassung des Anerkennungsbescheids des QSP |
A.3.3 Verlängerung der Anerkennung des QSP |
A.4 Anerkennungsbescheid |
A.4.1 Erteilung des Anerkennungsbescheids |
A.4.2 Wirksamkeit des Anerkennungsbescheids |
A.4.3 Widerruf des Anerkennungsbescheids |
A.4.4 Auswirkungen auf die Bauartzulassung |
A.5 Pflichten des Herstellers/Wiederaufarbeiters |
A.5.1 Überwachungsvertrag |
A.5.2 Mitarbeit bei Audits und Überwachungsbegehungen |
A.5.3 Bereitstellung von Unterlagen |
A.5.4 Anwendung des anerkannten QSP und Eigenüberwachung |
A.5.5 Mitteilungspflichten an die BAM |
A.6 Veröffentlichung |
A.7 Kosten |
A.8 Anforderungen an das QSP |
A.9 Anhänge und Muster-Vorlagen |
Anhang 1 Prüfungen und Prüfhäufigkeiten |
Anhang 2 Toleranzen |
Teil B Anerkennung und Überwachung von Qualitätssicherungsprogrammen für Betriebe, die Verpackungen rekonditionieren bzw. Großpackmittel (IBC) reparieren |
B.1 Mindestanforderungen an das Qualitätssicherungsprogramm |
B.2 Auditierung und Überwachungsbegehung |
B.2.1 Erst-Audit |
B.2.2 Überwachungsbegehungen |
B.2.3 Besondere Regelungen |
B.2.3.1 Rekonditionierer/Reparaturbetriebe im Ausland |
B.2.3.2 Verfahren bei ruhender Rekonditionierung/Reparatur |
B.2.4 Dokumentation bei Audits und Überwachungsbegehungen |
B.2.5 Vorgehen beim Vorliegen von Abweichungen |
B.2.5.1 Definition von Abweichungen |
B.2.5.2 Feststellung von Abweichungen bei der Eigenüberwachung des Rekonditionierers/Reparaturbetriebs |
B.2.5.3 Feststellung von Abweichungen bei Überwachungsbegehungen |
B.2.5.4 Maßnahmen des Rekonditionierers/Reparaturbetriebs bei sicherheitsrelevanten und schwerwiegenden Abweichungen |
B.2.5.5 Maßnahmen der BAM bei Abweichungen |
B.3 Verfahren zur Anerkennung des QSP |
B.3.1 Erstmalige Anerkennung des QSP |
B.3.2 Neufassung des Anerkennungsbescheids des QSP |
B.3.3 Verlängerung der Anerkennung des QSP |
B.4 Anerkennungsbescheid |
B.4.1 Erteilung des Anerkennungsbescheids |
B.4.2 Wirksamkeit des Anerkennungsbescheids |
B.4.3 Widerruf des Anerkennungsbescheids |
B.5 Pflichten des Rekonditionierers/Reparaturbetriebs |
B.5.1 Überwachungsvertrag |
B.5.2 Mitarbeit bei Audits und Überwachungsbegehungen |
B.5.3 Bereitstellung von Unterlagen |
B.5.4 Anwendung des anerkannten QSP und Eigenüberwachung |
B.5.5 Mitteilungspflichten an die BAM |
B.6 Veröffentlichung |
B.7 Kosten |
B.8 Anforderungen an das QSP |
B.9 Muster-Vorlagen |
Teil C Anerkennung von Überwachungsstellen durch die BAM |
C.1 Voraussetzungen für die Anerkennung als Überwachungsstelle |
C.2 Anforderungen an die Qualifikation der Begutachter einer Überwachungsstelle |
C.3 Verfahren zur Anerkennung als Überwachungsstelle |
C.3.1 Erstmalige Anerkennung als Überwachungsstelle |
C.3.2 Neufassung der Anerkennung als Überwachungsstelle |
C.3.3 Verlängerung der Anerkennung als Überwachungsstelle |
C.4 Anerkennungsbescheid |
C.4.1 Erteilung des Anerkennungsbescheids |
C.4.2 Wirksamkeit des Anerkennungsbescheids |
C.4.3 Widerruf des Anerkennungsbescheids |
C.5 Aufgaben und Pflichten der Überwachungsstelle |
C.5.1 Überwachungsvertrag |
C.5.2 Überwachungsbegehungen und Witness-Audits |
C.5.3 Schulungen der Mitarbeiter |
C.5.4 Mitteilungspflichten an die BAM |
C.6 Veröffentlichung |
C.7 Kosten |
C.8 Beispiel für ein QM für eine Überwachungsstelle |
C.9 Muster-Vorlagen |
Teil D Durchführung von Witness-Audits durch die BAM |
D.1 Witness-Audits |
D.2 Auswahl und Planung der Witness-Audits |
D.3 Durchführung der Witness-Audits |
D.4 Ergebnisse des Witness-Audits |
D.5 Konsequenzen bei der Feststellung von Abweichungen |
D.5.1 Definition von Abweichungen |
D.5.2 Konsequenzen bei Abweichungen |
D.6 Pflichten der Überwachungsstelle und des Herstellers/Wiederaufarbeiters/Rekonditionierers/Reparaturbetriebs |
D.7 Kosten |
Teil E Prüfung von Gefahrgutverpackungen durch die BAM auf Konformität mit der Baumusterzulassung verwendete Synonyme |
E.1 Auswahl der zu prüfenden Gefahrgutverpackungen |
E.2 Festlegung und Durchführung der Prüfung |
E.3 Ergebnis der Prüfung |
E.4 Konsequenzen bei der Feststellung von Abweichungen |
E.5 Aufbewahrung, Vernichtung und Überlassung der Prüfmuster |
E.6 Pflichten des Herstellers/Wiederaufarbeiters/Rekonditionierers/Reparaturbetriebs |
E.7 Kosten |