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Übereinkommen gegen Doping
Verbotsliste 2025
Vom 2. März 1994
(BGBl. II Nr. 503 vom 18.12.2024)
Archiv: 2024 | Textvergleich der Fassungen von 2004 und 2005 => |
Verbotsliste 2025 - Welt-Anti-Doping-Code - Internationaler Standard Vom 18.Dezember 2024 Inkrafttreten: 1. Januar 2025 (Neufassung BGBl. II Nr. 503 vom 18.12.2024) (Übersetzung) |
Anhang |
DieVerbotsliste ist ein verbindlicherInternationaler Standard im Rahmen des Welt-Anti-Doping-Programms.
DieListe wird nach einem umfassenden von derWADA durchgeführten Konsultationsverfahren jährlich aktualisiert. Die Liste tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Der offizielle Wortlaut derVerbotsliste wird von derWADA weitergeführt und in englischer und französischer Sprache veröffentlicht. Bei Unstimmigkeiten zwischen der englischen und französischen Fassung ist die englische Fassung maßgebend.
Begriffe, die in dieser Listeverbotener Stoffe undverbotener Methoden verwendet werden:
Innerhalb des Wettkampfes verboten
Sofern dieWADA für eine bestimmte Sportart keinen anderen Zeitraum zugelassen hat, beginnt der Zeitraum"innerhalb des Wettkampfes" grundsätzlich kurz vor Mitternacht (um 23:59 Uhr) am Tag vor einemWettkampf, für den der Athlet aufgestellt ist, und endet mit dem Ende diesesWettkampfes und desProbenahmeverfahrens.
Zu allen Zeitenverboten
Dies bedeutet, dass der Stoff oder die Methode entsprechend der Begriffsbestimmung im Codeinnerhalb undaußerhalb des Wettkampfes verboten ist.
Spezifisch und nichtspezifisch
Nach Artikel 4.2.2 des Welt-Anti-Doping-Codes gelten "für die Zwecke der Anwendung des Artikels 10 [...] alleverbotenen Stoffe alsspezifische Stoffe mit Ausnahme derjenigen, die in der Verbotsliste anders gekennzeichnet sind. Eineverbotene Methode gilt nicht alsspezifische Methode, es sei denn, sie ist in derVerbotsliste ausdrücklich alsspezifische Methode gekennzeichnet." Nach dem Kommentar zu dem Artikel sollen "die in Artikel 4.2.2 genanntenspezifischen Stoffe undMethoden [...] auf keinen Fall als weniger wichtig oder weniger gefährlich als andere Dopingstoffe oder -methoden angesehen werden. Es handelt sich dabei einfach um Stoffe und Methoden, bei denen die Wahrscheinlichkeit höher ist, dass einAthlet sie für andere Zwecke als die Leistungssteigerung eingenommen beziehungsweise angewendet hat."
Suchtstoffe
Nach Artikel 4.2.3 des Codes sindSuchtstoffe jene Stoffe, die als solche gekennzeichnet sind, weil sie in der Gesellschaft häufig außerhalb eines sportlichen Zusammenhangs missbraucht werden. AlsSuchtstoffe gelten: Cocain, Diamorphin (Heroin), Methylendioxymethamfetamin (MDMA/"Ecstasy") und Tetrahydrocannabinol (THC).
S0 Nicht zugelassene Stoffe
Zu allen Zeiten verboten (innerhalb undaußerhalb des Wettkampfes)
Alle verbotenen Stoffe in dieser Klasse sindspezifische Stoffe.
Pharmakologisch wirksame Stoffe, die in den folgenden Abschnitten derListe nicht aufgeführt und derzeit nicht durch eine staatliche Gesundheitsbehörde für die therapeutische Anwendung beim Menschen zugelassen sind (zum Beispiel Arzneimittel in der präklinischen oder klinischen Entwicklung beziehungsweise Arzneimittel, deren Entwicklung eingestellt wurde, Designerdrogen, nur für die Anwendung bei Tieren zugelassene Stoffe), sind zu jeder Zeit verboten.
Diese Klasse umfasst viele verschiedene Stoffe, unter anderem BPC-157, 2,4-Dinitrophenol (DNP), Ryanodin-Rezeptor-1-Calstabin-Komplex-Stabilisatoren [zum Beispiel S-107, S48168 (ARM210)] und Troponin-Aktivatoren (zum Beispiel Reldesemtiv und Tirasemtiv).
S1 Anabole Stoffe
Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel männlichem Hypogonadismus enthalten sein.
Zu allen Zeiten verboten (innerhalb undaußerhalb des Wettkampfes)
Alle verbotenen Stoffe in dieser Klasse sind nichtspezifische Stoffe.
Anabole Stoffe sind verboten.
S1.1. Anabol-androgene Steroide (AAS)
Bei exogener Verabreichung, dazu gehören unter anderem
(Stand: 20.01.2025)
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