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Änderungstext
Bekanntmachung der Neufassung der Anlage I zu dem Internationalen Übereinkommen vom 19. Oktober 2005 gegen Doping im Sport/des Anhangs zu dem Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping
Vom 13. Dezember 2024
(BGBl. II Nr. 503 vom 18.12.2024)
Die Konferenz der Vertragsparteien des Internationalen Übereinkommens vom 19. Oktober 2005 gegen Doping im Sport (BGBl. 2007 II S. 354, 355, 376) hat die Änderung der Anlage I des Übereinkommens beschlossen. Die Änderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Der Anhang zu dem Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping (BGBl. 1994 II S. 334, 335, 346) ist mit Wirkung ebenfalls zum 1. Januar 2025 geändert worden.
Die Neufassung der Anlage I des Übereinkommens von 2005 sowie die Neufassung des Anhangs des Übereinkommens von 1989 werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 18. Dezember 2023 (BGBl. 2023 II Nr. 348)
Anhang (in der Fassung von 2024)
Anhang (in der Fassung von 2025)
Textvergleich der Fassungen
ID: 243063
ENDE |
(Stand: 20.01.2025)
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