Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände

GAPKondV - GAP-Konditionalitäten-Verordnung
Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität

Vom 7. Dezember 2022
(BGBl. I Nr. 49 vom 13.12.2022 S. 2244; 09.12.2022 S. 2273 22; 16.12.2024 Nr. 417 24)
Gl.-Nr.: 7847-45-1



Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP

Es verordnen auf Grund des

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung dient der Durchführung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und der in § 1 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes genannten Unionsregelung.

Kapitel 2
GLÖZ-Standards

Abschnitt 1
Erhaltung von Dauergrünland

§ 2 Fälle, in denen keine Genehmigung nach § 5 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes erforderlich ist

(1) Die Genehmigung nach § 5 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes ist für eine förderfähige Fläche nicht erforderlich, die infolge der Anwendung einer der folgenden Richtlinien nicht mehr landwirtschaftliche Fläche nach § 4 Absatz 1 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung ist:

  1. der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.07.1992 S. 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. L 158 vom 10.06.2013 S. 193) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
  2. der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000 S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2014/101/EU (ABl. L 311 vom 31.10.2014 S. 32) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung oder
  3. der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.01.2010 S. 7), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2019/101 (ABl. L 170 vom 25.06.2019 S. 115) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.

(2) Die Genehmigung nach § 5

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 20.01.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion

...

X