Arbeitshilfe He
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Arbeitshilfe
Berücksichtigung des Art. 12 Seveso-II-Richtlinie im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (§§ 4 und 16 BImSchG)
Aussagen der Entscheidung des EuGH vom 15. September 2011
Konsequenzen für Genehmigungsbehörden
Schritt 1: Bewertung der beantragten Änderungen hinsichtlich einer möglichen Vergrößerung des Gefährdungsbereichs
Schritt 2: Ermittlung des angemessenen Abstandes bezogen auf den Antragsgegenstand
Schritt 3: Vergleich der angemessenen Abstände Antragsgegenstand/Anlage vorher
Schritt 4: Vergleich der angemessenen Abstände Anlage/Betriebsbereich
Schritt 5: Konsultation und Beurteilung
Abbildung Ablaufplan