Regelwerk, Immissionsschutz, BImSchVen
§ 1 Regelungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung ist
§ 3 Einrichtungen, die der Kehr- oder Überprüfungspflicht unterliegen
§ 4 Zeiträume für Kehrungen und Überprüfungen
§ 5 Ausnahmen
§ 6 Besondere Kehrarbeiten
§ 7 Ankündigung und Durchführung der Kehr-, und Überprüfungsarbeiten
§ 8 Gebührenerhebung
§ 9 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 4 Satz 1) Häufigkeit der Kehrungen und Überprüfungen