Regelwerk, Immissionsschutz, LAI
( Verfahrensbeschleunigung)
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1. Allgemeines |
2. Abgrenzung der Instrumente Teilgenehmigung, vorzeitiger Beginn und Vorbescheid |
Teilgenehmigungen nach § 8 BImSchG |
Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG |
Der Vorbescheid nach § 9 BImSchG |
3. Teilgenehmigung |
3.1 "Soll"-Bestimmung - eingeschränktes Verfahrensermessen |
3.2 Berechtigtes Interesse |
3.3 Rechtmäßigkeit des beantragten Teils |
3.4 Positive vorläufige Gesamtbeurteilung |
3.5 Verfahren |
3.5.1 Antragsunterlagen |
Vorbereitung |
Kommunikationswege |
Antragsberatung |
Antragskonferenz |
Gliederung |
Umfang und Detaillierungsgrad der Antragsunterlagen |
Aufteilung der Antragsunterlagen |
Unterlagen für den zu genehmigenden (gestattenden) Teil der Genehmigung |
Unterlagen für das vorläufige positive Gesamturteil (feststellende Wirkung) |
3.5.2 Behördenbeteiligung |
3.5.3 Öffentlichkeitsbeteiligung |
3.5.4 UVP |
4. Zulassung vorzeitigen Beginns |
4.1 Vorbemerkung |
4.2 "Soll"-Bestimmung - eingeschränktes Verfahrensermessen |
4.3 Voraussichtliche Erteilung der Genehmigung |
4.4 Reversibilität der Maßnahme |
4.5 Maßnahmen zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit |
4.6 Berechtigtes oder öffentliches Interesse |
4.7 Risikoübernahme |
4.8 Verfahren |
4.8.1 Antragsunterlagen |
4.8.2 Behördenbeteiligung |
4.8.3 Öffentlichkeitsbeteiligung |
4.8.4 UVP |
4.8.5 Entscheidung und Konzentrationswirkung |
4.9 Weitere Hinweise |
4.10 Erweiterte und vereinfachte Möglichkeiten für den vorzeitigen Beginn (§ 31e BImSchG) |
5. Sonderfall: Mehrfache genehmigungsrechtliche Aufteilung des Gesamtvorhabens |