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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung und der Versuchstiermeldeverordnung

Vom 11. August 2021
(BGBl. I Nr. 54 vom 19.08.2021 S. 3570)



Siehe Fn. 1

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verordnet,

Artikel 1
Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung

(Gültig ab 01.12.2021 siehe =>)

Die Tierschutz-Versuchstierverordnung vom 1. August 2013 (BGBl. I S. 3125, 3126), die zuletzt durch Artikel 394 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 13 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 13 Erlaubnisbescheid, Anzeige von Änderungen " § 13 Erlaubnisbescheid, Anzeige und Erlaubnis von Änderungen".

b) Die Angabe zu § 34 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 34 Anzeige von Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben " § 34 Genehmigung und Anzeige von Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben".

c) Die Angaben zu den §§ 36 bis 38 werden wie folgt gefasst:

alt neu
§ 36 Anzeige von Versuchsvorhaben nach § 8a Absatz 1 des Tierschutzgesetzes

§ 37 Sammelanzeige, Anzeige von Änderungen angezeigter Versuchsvorhaben

§ 38 Prüfung angezeigter Versuchsvorhaben oder deren Änderungen

" § 36 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Versuchsvorhaben nach § 8a Absatz 1 des Tierschutzgesetzes

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(Stand: 27.09.2021)

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