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5.2.4 Sicherheitsmaßnahmen
(1) Durch Sicherheitsmaßnahmen werden die Sicherheitsgrundsätze und -anforderungen, bezogen auf ein konkretes Arbeitsverfahren, in die Realität umgesetzt. Im Gegensatz zu den Sicherheitsgrundsätzen und -anforderungen unterliegen sie wesentlich häufiger Änderungen, die sich z.B. aus der Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik ergeben.
(2) Die jeweiligen Sicherheitsmaßnahmen sind von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Sie können abgeleitet werden aus:
(3) Wegen der Vielzahl der möglichen Maßnahmen und ihrer starken Abhängigkeit vom Einzelfall können die Sicherheitsmaßnahmen nicht aufgelistet werden. Sie sind bei der Sicherheitsbetrachtung eines konkreten Arbeitsverfahrens im Einzelfall festzulegen.
(4) Technische Maßnahmen sind, soweit möglich, vor organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Maßnahmen, die unabhängig vom Verhaltender Beschäftigten deren Schutz gewährleisten oder die Gefährdung mindern, sind bevorzugt anzuwenden.
5.3 Beispiel zur systematischen Ermittlung von Sicherheitsmaßnahmen
(1) An dem Beispiel eines Lackierverfahrens soll die Ermittlung von Sicherheitsmaßnahmen über Sicherheitsgrundsätze und -anforderungen beispielhaft erläutert werden (siehe Tabelle 6). Die Sicherheitsbetrachtung wurde zweckmäßigerweise in tabellarischer Form dokumentiert.
(2) Unter Berücksichtigung der nach Nummer 3 erfaßten Grunddaten zur Ermittlung des Gefahrenpotentials wurden für das technische Arbeitsmittel "Spritzstand" der Sicherheitsgrundsatz "7. Vermeiden von Zündquellen" und die Sicherheitsanforderung "Anforderungen gemäß Ex-RL" nach Anhang 3 Tabelle 1 aufgelistet.Neben dem Sicherheitsgrundsatz und der -anforderung sind in dem Beispiel auch die korrespondierenden Begriffe "Gefahrenquelle" und "Bedingung zum Wirksamwerden der Gefahrenquelle" aufgeführt worden. Ausgehend von dieser Darstellung wurden anschließend die Sicherheitsmaßnahmen festgelegt.
(3) Um Entscheidungsabläufe objektiv nachvollziehbar zu machen und spätere Änderungen am Arbeitsverfahren oder bei der Auswahl des technischen Arbeitsmittels zu erleichtern, ist es zweckmäßig, die Entscheidungsgrundlage für die zu treffenden Maßnahmen gesondert zu dokumentieren.
[1] Gefahrstoffverordnung ( GefStoffV) in der Fassung vom 26. Oktober 1993, BGBl. I S. 1782 zuletzt geändert am 19. September 1994 (BGBl. I S. 2557)
[2] Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG) vom 25. Juli 1994, geändert am 2. August 1994 (BGBl. I S. 1963, 1983)
[3] Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz- GSG) vom 23. Oktober 1992 (BGBl. I S. 1793) zuletzt geändert am 2. August 1994 (BGBl. I S. 1963, 1983)
[4] DIN 28 004 Teil 1, Fließbilder verfahrenstechnischer Anlagen, Begriffe, Fließbildarten, Informationsinhalt, Ausgabe: Mai 1988
[5] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S. 880), zuletzt geändert am 27.
September 1994 (BGBl. I S. 2705)
[6] Störfall-Verordnung ( StörfallV) in der Fassung vom 20. September 1991 (BGBl. I S. 1891, 2044) geändert am 26. Oktober 1993 (BGBl. I S. 1782)
[7] Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Störfall-Verordnung ( 1. Störfall VwV) vom 20.09.1993 (GMBl. 1993 Nr. 33, S. 582)
[8] VDI/VDE-Richtlinie 2180 Blatt 3, Sicherung von Anlagen der Verfahrenstechnik mit Mitteln der Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Klassifizierung von Meß-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen, Ausgabe: Dezember 1984
[9] Feldhaus: Bundesimmissionsschutzrecht (BImSchR), Deutscher Fachschriften Verlag, Wiesbaden 5/1993
[10] Landmann/Rohmer: Umweltrecht (UmwR), C. H. Beck`sche Verlagsbuchhandlung, München 1993
[11] Haferkamp, Hein, Rudolph und Wietfeldt: Ermittlung des aktuellen Standes der Sicherheitstechnik und der Lücken im Bereich der Sicherheitsvorschriften in Anlagen, die der Störfallverordnung unterliegen. Forschungsbericht des Umweltbundesamtes Nr. 10409212 (1987)
[12] Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Störfall-Verordnung ( 2. Störfall-VwV) vom 27. April 1982. GMBl. 1982, S. 205
[13] Richtlinien für die Vermeidung von Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre - Explosions-Richtlinien - (Ex-RL), Ausgabe 9, 1990. Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie (Hrsg.), Postfach 10 14 80, 69004 Heidelberg
[14] Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zu Lande (VbF (jetzt BetrSichV)) vom 27. Februar 1980 (BGBl. I S. 173/229), zuletzt geändert am 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378)
Grunddaten zur Ermittlung des Gefahrenpotentials nach Nummer 3: |
Anhang 1 |
In Abhängigkeit von der Anlage und dem Verfahren bzw. den Arbeitsverfahren und den eingesetzten technischen Arbeitsmitteln können z.B. folgende Grunddaten für die Ermittlung des Gefahrenpotentials von Bedeutung sein:
1. Gefahrstoffe (Roh-, Hilfs-, Reststoffe, Zwischen-, Neben-, Endprodukte)
1.1 Stoffbezeichnung
1.2 Eigenschaften
1.3 Zustand
1.4 Ausbreitungsverhalten
1.5 Reaktionsdaten
2. Menge der Gefahrstoffe
2.1 Gesamtanlage
2.2 Funktionseinheit
2.3 sicherheitstechnisch bedeutsame Funktionselemente
3. Verfahren/Arbeitsverfahren
3.1 kontinuierliches oder diskontinuierliches Verfahren
3.2 Verfahrensparameter
3.3 Durchmischungsänderung
3.4 Zustandsänderungen
3.5 Explosionsgefahren
3.6 Arbeitsverfahren
4. Bauart der Anlage
4.1 Freianlage
4.2 Anlage im Gebäude
4.3 eingehauste Anlage
5. Betriebszustand
5.1 bestimmungsgemäßer Betrieb
5.2 Betriebsstörung
weiter |
Tabelle 6: Systematische Ermittlung von Sicherheitsmaßnahmen an einem Beispiel top | |
Art des Arbeitsverfahrens: | Lackieren |
Arbeitsmittel: | Spritzstand |
Lfd. Nr. |
Sicherheitsgrundsatz Gefahrenquelle |
Sicherheitsanforderungen Bedingungen zum Wirksamwerden der Gefahrenquellen |
Sicherheitsmaßnahmen |
... | ... | ... | ... |
n | 7. Vermeiden von Zündquellen
7. Zünden eines lösemittelhaltigen Dampf/Luft-Gemisches |
... | ... |
Anforderungen gemäß Ex-RL
Funkenerzeugung durch elektrische Geräte |
Im Innern des Standes und 2,5 m um die Standöffnung herum Zone 1
Ex-Motoren, zusätzlich IP 44 Im Innern von Abluftleitungen Zone 1 Aufstellen des Ventilatormotors außerhalb der Abluftleitung Errichtung elektrischer Betriebsmittel innerhalb Zone 1 nach den Bestimmungen der DIN/VDE 0165 und DIN/VDE 0170/0171 |
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... | ... | ||
... | ... | ... | ... |
(Stand: 22.08.2023)
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