umwelt-online: TRGS 300 Sicherheitstechnik (5)
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Tabellen zu den Sicherheitsanforderungen an Anlagen und bei Verfahren nach Nummer 4: | Anhang 2 zur TRGS 300 |
Bei der Anwendung der Tabellen des Anhangs 2 ist darauf zu achten, daß die Auflistung der Sicherheitsanforderungen nicht abschließend ist. Darüber hinaus muß bei der Anwendung der Sicherheitsanforderungen auf konkrete Anlagen und Verfahren geprüft werden, welche der genannten Sicherheitsanforderungen relevant sind oder gegebenenfalls ergänzt werden müssen.
Tabelle 1: Allgemeine Sicherheitsanforderungen top
Sicherheitsgrundsatz | Sicherheitsanforderung |
1. Ersatz gefährlicher Stoffe und Zubereitungen |
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2. Verringerung der Menge der eingesetzten Gefahrstoffe 22 |
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3. Wahl von Verfahren mit möglichst geringen betriebsmäßigen Freisetzungen von Gefahrstoffen |
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4. Sichere Umschließung |
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5. Sichere Beherrschung des Stoffflusses |
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6. Sicherstellen des sachgemäßen Umgangs mit Gefahrstoffen sowie Sichern gegen Fehlhandlungen |
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7. Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre innerhalb und außerhalb der Umschließung |
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8. Vermeiden von Zündquellen |
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9. Reduzierung der Exposition |
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10. Räumliche Trennung der Beschäftigten vom Gefahrenbereich |
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Tabelle 2: St örungsbezogene Sicherheitsanforderungen top
Sicherheitsgrundsatz | Sicherheitsanforderung |
1. Vorbeugender Brandschutz |
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2. Abwehrender Brandschutz |
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3. Schutz vor den Auswirkungen von Explosionen |
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4. Schutz vor den Auswirkungen durchgehender Reaktionen |
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5. Gewährleistung der Funktion von Alarmierungs- und Überwachungseinrichtungen |
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6. Schutz vor den Auswirkungen bei einer Freisetzung von Gefahrstoffen |
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7. Erhalt der Versorgung mit sicherheitstechnisch bedeutsamen Betriebsmitteln |
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8. Erhalt der Wirksamkeit sicherheitstechnisch bedeutsamer Funktionselemente |
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9. Überführung der Anlage in einen sicheren Zustand, einschließlich Sichern gegen Fehlhandlungen |
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10. Schutz vor mechanischen Beanspruchungen |
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11. Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Beschäftigten, einschließlich der Hilfs- und Rettungsdienste |
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12. Gewährleistung der allgemeinen Sicherheitsorganisation |
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Tabellen zu den Sicherheitsanforderungen bei der Verwendung von technischen Arbeitsmitteln nach Nummer 5: | Anhang 3 zur TRGS 300 |
Bei der Anwendung der Tabellen des Anhangs 3 ist darauf zu achten, ergänzt werden müssen daß die Auflistung der Sicherheitsanforderungen nicht abschließend ist. Darüber hinaus muß bei der Anwendung der Sicherheitsanforderungen auf das konkrete Arbeitsverfahren geprüft werden, welche der genannten Sicherheitsanforderungen relevant sind oder gegebenenfalls
Tabelle 1: Allgemeine Sicherheitsanforderungen
Sicherheitsgrundsatz | Sicherheitsanforderung |
1. Ersatz gefährlicher Stoffe und Zubereitungen |
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2. Verringerung der Menge der eingesetzten Gefahrstoffe 24 |
|
3. Wahl von technischen Arbeitsmitteln, die zu einer möglichst geringen betriebsmäßigen Freisetzung von Gefahrstoffen führen |
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4. Bestimmungsgemäße Verwendung von technischen Arbeitsmitteln |
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5. Sicherstellen des sachgemäßen Umgangs mit Gefahrstoffen sowie Sichern gegen Fehlhandlungen |
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6. Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre beim Einsatz der technischen Arbeitsmittel |
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7. Vermeiden von Zündquellen |
|
8. Reduzierung der Exposition |
|
9. Räumliche Trennung der Beschäftigten vom Gefahrenbereich |
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Tabelle 2: S törungsbezogene Sicherheitsanforderungen
Sicherheitsgrundsatz | Sicherheitsanforderung |
1. Vorbeugender Brandschutz |
|
2. Abwehrender Brandschutz |
|
3. Gewährleistung der Funktion von Alarmierungs- und Überwachungseinrichtungen |
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4. Schutz vor den Auswirkungen bei einer Freisetzung von Gefahrstoffen |
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(Stand: 20.08.2018)
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