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TRGS 910-13: Benzol
(BArbBl. 9/83 S. 35)
Krebserzeugender |
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I (sehr stark gefährdend) |
II (stark gefährdend) |
III (gefährdend) |
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Massengehalte im Gefahrstoff in v. H. |
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Benzol | > 1 |
Begründung:
Benzol vermag beim Menschen Blutkrebs (Leukämie) hervorzurufen.
Mit Benzol sind sehr viele Tierversuche zur Prüfung auf krebserzeugende Wirkung durchgeführt worden. Der größte Teil dieser Versuche weist entscheidende Mängel auf. Auch einige Versuche der letzten Jahre an Ratten und Mäusen sind nicht ohne methodische Mängel. Trotz sehr hoher Dosierungen gaben aber auch diese jüngeren Versuche nicht mehr als höchstens gewisse Hinweise auf eine krebserzeugende Wirkung von Benzol. Alle diese vielen bisherigen Tierversuche zur kanzerogenen Wirkung von Benzol können wie folgt zusammengefaßt werden:
Im Tierversuch scheint Benzol - wenn überhaupt - eine nur sehr schwache kanzerogene Wirkung aufzuweisen. Eine sehr schwache Wirkung wäre nur in sehr guten Versuchen eindeutig zu erkennen. Solche Versuche fehlen bis heute.
Nach den vorliegenden Erfahrungen ist auch unter dem Gesichtspunkt der weiten Verbreitung Benzol in die Gruppe II eingestuft worden, und zwar in der Konzentration> 1 %.
Eine Erfassung in noch geringeren Konzentrationen in Gruppe III erschien wegen der bereits verschärften Einstufung in Gruppe II nicht notwendig.
Literatur:
"Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe" (Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründung von MAK-Werten) der Arbeitsstoff-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Verlag Chemie
IARC Monographs Bd. 29, S. 93-148, 1982
UBA-Bericht 6/82, "Luft-Qualitätskriterien für Benzol", Erich Schmidt Verlag, Berlin
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(Stand: 20.08.2018)
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