VAwS - Saarland
- Inhalt -
(Anm.: die VVAwS bezieht
sich auf die VAwS1997)
§ 4 Anforderungen an bestimmte Anlagen VV
§ 5 Allgemein anerkannte Regeln der Technik VV
§ 7 Weitergehende Anforderungen VV
§ 8 Kennzeichnungspflicht; Merkblatt VV
§ 9 Anlagen in Schutzgebieten VV
§ 12 Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen flüssiger Stoffe VV
§ 13 Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen fester Stoffe VV
§ 14 Voraussetzungen für die Eignungsfeststellung VV
§ 15 Eignungsfeststellung und andere behördliche Entscheidungen VV
§ 18 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen VV
§ 20 Überprüfung von Anlagen VV
§ 21 Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht VV
§ 22 Technische Überwachungsorganisationen VV
§ 23 Nachweis der Fachbetriebseigenschaft VV
§ 24 Anzeigen von Anlagen nach § 19g Abs. 1 Satz 1 und 2 WHG VV
§ 27 Inkrafttreten
Anhang Besondere Anforderungen an oberirdische Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen (zu § 4 Abs. 1)
Besondere Anforderungen an oberirdische Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen
1 Begriffe
1.1 Anforderungen
1.2 Zugrunde zu legendes Volumen
1.3 Einhaltung der Anforderungen
2 Besondere Anforderungen an oberirdische Anlagen zum Lagern, Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender flüssiger Stoffe
2.1 Allgemeine Regelung
2.2 Anforderungen an Fass- und Gebindeläger
2.3 Kleingebindeläger
3 Anforderungen an Abfüll- und Umschlaganlagen
3.1 Einhaltung der Anforderungen
3.2 Heizölverbraucheranlagen
3.3 Laden und Löschen von Schiffen mit Rohrleitungen
4 Anforderungen an oberirdische Rohrleitungen
5 Besondere Anforderungen an Abfüllanlagen von Tankstellen
5.1 Anwendungsbereich
5.2 Begriffsbestimmungen Abfüllanlage:
5.3 Errichtung
5.4 Befestigung und Abdichtung der Abfüllanlage
5.4.1 Bodenbefestigung und -abdichtung
5.4.2 Zapfsäulenschächte
5.4.3 Domschächte
5.4.4 Fernbefüllschränke/-schächte
5.5 Rückhaltevermögen für austretende Kraftstoffe
5.5.1 Abgabeeinrichtungen für Fahrzeuge
5.5.2 Befüllung der Lagerbehälter
5.5.3 Rückhaltevolumen
5.6 Maßnahmen zum Ableiten von Niederschlagswasser
5.7 Betrieb, Instandhaltung und Überwachung
Anlage 1 Merkblatt
1. Zulassungen, Betriebsanweisung, Anlagenkataster
2. Fachbetriebspflicht
3. Betrieb, Befüllen der Behälter
4. Eigenüberwachung
5. Prüfungen durch Sachverständige
6. Schadensfälle
Anlage 2 Merkblatt für Heizöllageranlagen
1. Zulassungen, Betriebsanleitungen
2. Fachbetriebspflicht
3. Betrieb, Befüllen der Behälter
4. Eigenüberwachung
5. Prüfungen durch Sachverständige
6. Schadensfälle
Anlage 3 Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 24 VAwS
Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 24 VAwS
1. Art der Anlage
2. Anlagenbezeichnung
3. Anlagenbetreiber
4. Anlageneigentümer (falls nicht identisch mit Betreiber)
5. Wirtschaftszweig
6. Angezeigt wird
7. Angaben zum Anlagenstandort
8. Angaben zu Gewässern und schutzbedürftigen Gebieten
9. Wassergefährdende Stoffe in der Anlage, Wassergefährdungsklasse (WGK)
10. Aggregatzustand der Stoffe (Mehrfachnennung möglich. Definition nach § 2 (2) VAwS)
11. Gefährdungsstufe der Anlage nach § 6 VAwS und dafür maßgebende Anlagendaten
12. Bauart der Anlage
13. Angaben zu Behältern
14. Angaben zum Auffangraum
15. Angaben zur Abfüllfläche
16. Verzeichnis der beigefügten Unterlagen (nicht auszufüllen für Anzeige von Heizöltankanlagen für private Haushalte)
17. Prüfung durch Sachverständige nach § 19 VAwS bei bestehenden Anlagen
18. Nur bei bestehenden Anlagen
19. Antrag auf Eignungsfeststellung