Regelwerk, Wasser EU, Srl

VAwS - Saarland
- Inhalt -

(Anm.: die VVAwS bezieht
sich auf die VAwS1997)

§ 1 Anwendungsbereich VV

§ 2 Begriffsbestimmungen VV

§ 3 Grundsatzanforderungen VV

§ 4 Anforderungen an bestimmte Anlagen VV

§ 5 Allgemein anerkannte Regeln der Technik VV

§ 6 Gefährdungspotenzial VV

§ 7 Weitergehende Anforderungen VV

§ 8 Kennzeichnungspflicht; Merkblatt VV

§ 9 Anlagen in Schutzgebieten VV

§ 10 Anlagenkataster VV

§ 11 Rohrleitungen VV

§ 12 Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen flüssiger Stoffe VV

§ 13 Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen fester Stoffe VV

§ 14 Voraussetzungen für die Eignungsfeststellung VV

§ 15 Eignungsfeststellung und andere behördliche Entscheidungen VV

§ 16 Vorzeitiger Einbau VV

§ 17 Befüllen VV

§ 18 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen VV

§ 19 Sachverständige VV

§ 20 Überprüfung von Anlagen VV

§ 21 Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht VV

§ 22 Technische Überwachungsorganisationen VV

§ 23 Nachweis der Fachbetriebseigenschaft VV

§ 24 Anzeigen von Anlagen nach § 19g Abs. 1 Satz 1 und 2 WHG VV

§ 25 Ordnungswidrigkeiten VV

§ 26 Bestehende Anlagen VV

§ 27 Inkrafttreten

Anhang Besondere Anforderungen an oberirdische Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen (zu § 4 Abs. 1)

Besondere Anforderungen an oberirdische Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen

1 Begriffe

1.1 Anforderungen

1.2 Zugrunde zu legendes Volumen

1.3 Einhaltung der Anforderungen

2 Besondere Anforderungen an oberirdische Anlagen zum Lagern, Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender flüssiger Stoffe

2.1 Allgemeine Regelung

2.2 Anforderungen an Fass- und Gebindeläger

2.3 Kleingebindeläger

3 Anforderungen an Abfüll- und Umschlaganlagen

3.1 Einhaltung der Anforderungen

3.2 Heizölverbraucheranlagen

3.3 Laden und Löschen von Schiffen mit Rohrleitungen

4 Anforderungen an oberirdische Rohrleitungen

5 Besondere Anforderungen an Abfüllanlagen von Tankstellen

5.1 Anwendungsbereich

5.2 Begriffsbestimmungen Abfüllanlage:

5.3 Errichtung

5.4 Befestigung und Abdichtung der Abfüllanlage

5.4.1 Bodenbefestigung und -abdichtung

5.4.2 Zapfsäulenschächte

5.4.3 Domschächte

5.4.4 Fernbefüllschränke/-schächte

5.5 Rückhaltevermögen für austretende Kraftstoffe

5.5.1 Abgabeeinrichtungen für Fahrzeuge

5.5.2 Befüllung der Lagerbehälter

5.5.3 Rückhaltevolumen

5.6 Maßnahmen zum Ableiten von Niederschlagswasser

5.7 Betrieb, Instandhaltung und Überwachung

Anlage 1 Merkblatt

1. Zulassungen, Betriebsanweisung, Anlagenkataster

2. Fachbetriebspflicht

3. Betrieb, Befüllen der Behälter

4. Eigenüberwachung

5. Prüfungen durch Sachverständige

6. Schadensfälle

Anlage 2 Merkblatt für Heizöllageranlagen 

1. Zulassungen, Betriebsanleitungen

2. Fachbetriebspflicht

3. Betrieb, Befüllen der Behälter

4. Eigenüberwachung

5. Prüfungen durch Sachverständige

6. Schadensfälle

Anlage 3 Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 24 VAwS

Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 24 VAwS

1. Art der Anlage

2. Anlagenbezeichnung

3. Anlagenbetreiber

4. Anlageneigentümer (falls nicht identisch mit Betreiber)

5. Wirtschaftszweig

6. Angezeigt wird

7. Angaben zum Anlagenstandort

8. Angaben zu Gewässern und schutzbedürftigen Gebieten

9. Wassergefährdende Stoffe in der Anlage, Wassergefährdungsklasse (WGK)

10. Aggregatzustand der Stoffe (Mehrfachnennung möglich. Definition nach § 2 (2) VAwS)

11. Gefährdungsstufe der Anlage nach § 6 VAwS und dafür maßgebende Anlagendaten

12. Bauart der Anlage

13. Angaben zu Behältern

14. Angaben zum Auffangraum

15. Angaben zur Abfüllfläche

16. Verzeichnis der beigefügten Unterlagen (nicht auszufüllen für Anzeige von Heizöltankanlagen für private Haushalte)

17. Prüfung durch Sachverständige nach § 19 VAwS bei bestehenden Anlagen

18. Nur bei bestehenden Anlagen

19. Antrag auf Eignungsfeststellung