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Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
zur Erhebung der Abwasserabgabe und Bekanntgabe der amtlichen Vordrucke
(VwV Abwasserabgabe)
Vom 6. Dezember 2006
(ABl. Sonderdruck Nr. 5 vom 29.12.2006 S. 289; 19.09.2022 S. 1170 aufgehoben)
Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft erlässt folgende Verwaltungsvorschrift zum Sächsischen Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (SächsAbwAG) vom 5. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 148, 167), das zuletzt durch Gesetz vom 18. Juli 2006 (SächsGVBl. S. 387) geändert worden ist:
Formulare
Vordruck AE 1: Abgabeerklärung für das Einleiten von Schmutzwasser ohne Kleineinleitungen im Sinne von § 9 Abs. 2 AbwAG Vordruck AE 2: Abgabeerklärung über die Einleitung von Schmutzwasser an Stelle der Kleineinleiter gemäß §§ 8 und 9 Abs. 2 AbwAG i. V. m. § 8 Abs. 1 SächsAbwAG Vordruck AE 3: Abgabeerklärung für das Einleiten von Niederschlagwasser aus einer öffentlichen Abwasseranlage Vordruck AE 4: Abgabeerklärung für das Einleiten von Niederschlagwasser von befestigten gewerblichen Flächen größer als drei Hektar Vordruck Z 1: Erklärung von Überwachungswerten gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 AbwAG (Ersatzerklärung) Vordruck Z 2.1: Erklärung niedrigerer Überwachungswerte gemäß § 4 Abs. 5 AbwAG (Heraberklärung) Vordruck Z 2.2: Ergebnis des Messprogramms gemäß § 5 Abs. 3 SächsAbwAG (Anlage zu Vordruck AE 1) Vordruck Z 3: Erklärung einer geringeren Jahresschmutzwassermenge gemäß § 4 Abs. 5 AbwAG (Heraberklärung) Vordruck Z 4: Antrag auf Berücksichtigung der Wirkung eines Nachklärteiches gemäß § 2 Abs. 2 SächsAbwAG Vordruck Z 5.1: Anzeige der Verrechnung gemäß § 12 Abs. 4 Satz 3 und 5 SächsAbwAG und § 10 Abs. 3 und 5 AbwAG oder § 9a SächsAbwAG Vordruck Z 5.2: Erklärung der Verrechnung gemäß § 10 Abs. 3 und 5 AbwAG oder § 9a SächsAbwAG und § 9 Abs. 3 Satz 2 und 3 SächsAbwAG (Abwasserbehandlungsanlage) Vordruck Z 6.1: Anzeige der Verrechnung gemäß § 12 Abs. 4 Satz 3 und 5 SächsAbwAG und § 10 Abs. 4 und 5 AbwAG oder § 9a SächsAbwAG (Abwassersammler) Vordruck Z 6.2: Erklärung der Verrechnung gemäß § 10 Abs. 4 und 5 AbwAG oder § 9a SächsAbwAG und § 9 Abs. 3 Satz 2 und 3 SächsAbwAG (Abwassersammler) Vordruck Z 7: Bestätigung Dritter über Mittelverwendung nach § 9 Abs. 2 SächsAbwAG ENDE |
(Stand: 14.10.2022)
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