§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Einheitlicher Begleitschein
§ 5 Verbringungsverbot, Genehmigung
§ 6 Antragstellung
§ 7 Eingangsbestätigung und Informationsersuchen
§ 8 Verbringung in einen Mitgliedstaat
§ 9 Verbringung in ein Drittland
§ 10 Verbringung in das Inland aus einem Drittland
§ 11 Verbringung durch das Inland
§ 12 Unterrichtungen
§ 13 Übermittlung und Mitführen von Unterlagen
§ 14 Zustimmung zur Verbringung in das Inland aus einem Mitgliedstaat
§ 15 Zustimmung zur Durchfuhr
§ 16 Genehmigung durch andere Mitgliedstaaten
§ 17 Nicht zu Ende geführte Verbringungen
§ 18 Bestätigung über den Erhalt
§ 19 Sprachenregelung
§ 20 Mitwirkung der Zollstellen
§ 21 Aufbewahrung der einheitlichen Begleitscheine nach Abschluss des Verfahrens
§ 22 Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 23 Ordnungswidrigkeiten
§ 24 (aufgehoben)
§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage Einheitlicher Begleitschein für die Überwachung und Kontrolle von Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente (Richtlinie 2006/117/Euratom des Rates)
Abschnitt A-1
Antrag auf Genehmigung von (einer) Verbringung(en) radioaktiver Abfälle
Abschnitt A-2
Empfangsbestätigung für den Antrag auf Verbringung radioaktiver Abfälle - Informationsersuchen
Abschnitt A-3
Zustimmung oder Verweigerung der Zustimmung durch die betroffenen zuständigen Behörden
Abschnitt A-4a
Genehmigung der Verbringung radioaktiver Abfälle
Abschnitt A-4b
Verweigerung der Genehmigung der Verbringung radioaktiver Abfälle
Abschnitt A-5
Beschreibung der Lieferung radioaktiver Abfälle und Liste der Gebinde
Abschnitt A-6
Empfangsbestätigung für die radioaktiven Abfälle
Abschnitt B-1
Antrag auf Genehmigung einer Verbringung/mehrerer Verbringungen von abgebrannten Brennelementen
Abschnitt B-2
Empfangsbestätigung für den Antrag auf Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente - Informationsersuchen
Abschnitt B-3
Zustimmung oder Verweigerung der Zustimmung für (die) Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente durch die betroffenen zuständigen Behörden
Abschnitt B-4a
Genehmigung der Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente
Abschnitt B-4b
Verweigerung der Genehmigung der Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente
Abschnitt B-5
Beschreibung der Lieferung abgebrannter Brennelemente und Liste der Gebinde
Abschnitt B-6
Empfangsbestätigung für die abgebrannten Brennelemente