Abfallortsgesetz
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Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Abfallhierarchie
§ 2 Aufgaben der Anstalt, "Die Bremer Stadtreinigung", Anstalt öffentlichen Rechts, und zuständige Behörde
§ 2a (aufgehoben)
§ 3 Anschluss und Benutzung
§ 4 Einsammeln und Befördern
§ 4a Fahruntüchtige Fahrräder im öffentlichen Straßenraum
§ 5 Ausgeschlossene Abfälle
§ 6 Getrennte Abfallerfassung
Abschnitt 2
Behandlung einzelner Abfallarten
§ 7 Bio- und Gartenabfälle
§ 8 Wertstoffe und Verkaufsverpackungen
§ 8a Elektro- und Elektronikgeräte
§ 9 Schadstoffhaltige Abfälle
§ 10 Bau- und Abbruchabfälle
§ 11 Sperrmüll
§ 12 Restabfälle
§ 13 Vorbehandlung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen
§ 14 Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
Abschnitt 3
Nutzung der Abfallbehälter
§ 15 Zugelassene Abfallbehälter
§ 16 Behandlung der Abfallbehälter
§ 17 Bereitstellung der Abfallbehälter
§ 18 Behälterstandplätze, Zuwegungen und Reinigung
§ 19 Häufigkeit und Zeit der Abfuhr
§ 20 (aufgehoben)
§ 21 Abfallbehälter auf Straßen und in öffentlichen Anlagen
Abschnitt 4
Annahmestellen und Abfallentsorgungsanlagen
§ 22 Annahmestellen und Abfallentsorgungsanlagen
Abschnitt 5
Nebenbestimmungen
§ 23 Auskunftspflicht
§ 24 Anfallzeitpunkt und Eigentumsübergang
§ 25 Benutzungsgebühren
§ 26 Datenerhebung und -verarbeitung
§ 27 Erprobung neuer Techniken und Organisationsformen
§ 28 Ordnungswidrigkeiten
§ 29 (aufgehoben)
Anlage 1 Liste der zugelassenen Abfallbehälter
Anlage 2 Liste der Annahmestellen und Entsorgungsanlagen
Anlage 3 Mindestbehältervolumen für Abfall zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen