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Regelwerk, Abfall
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DepSüVO - Deponieselbstüberwachungsverordnung
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Selbstüberwachung von oberirdischen Deponien

- Nordrhein-Westfalen -

Vom 27. August 2010

(GV.NRW. Nr. 27 vom 29.09.2010 S. 519)
Gl.-Nr.: 74



Archiv: 1998

Auf Grund des § 25 Absatz 4 des Landesabfallgesetzes vom 21. Juni 1988 (GV. NRW. S.250), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S.863) sowie des § 31 in Verbindung mit § 25 des Ordnungsbehördengesetzes vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 8. Dezember 2009 (GV. NRW. S.765, ber. S. 793), wird verordnet:

§ 1 Vorlage von Unterlagen über die Selbstüberwachung

(1) Der Deponiebetreiber hat die für seine Jahresberichtsvorlagepflicht (§ 13 Absatz 5 Deponieverordnung vom 27. April 2009; BGBl. I S. 900) geltenden Auswertungskriterien, Zusammenhänge und Vorgaben (Nummer 2 Anhang 5 Deponieverordnung) in der von dieser Verordnung i. V. m. Anhang I vorgeschriebenen Art und Weise zu berücksichtigen, darzustellen und zu übermitteln. Ergänzend gelten die Arbeitsanweisung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen 1 Schnittstellenbeschreibung für die Vorlage von Daten nach § 1 Deponieselbstüberwachungsverordnung (DepSüVO) vom 27. August 2010 2 sowie die nach der Deponieverordnung getroffenen näheren Festlegungen der zuständigen Behörde.

(2) Der Deponiebetreiber hat den Jahresbericht elektronisch zu übermitteln.

(3) Der Deponiebetreiber legt mit dem ersten Jahresbericht oder vor der Inbetriebnahme der Deponie die Stammdaten, soweit diese der Beschreibung der Anlage und der Messstellen dienen, in dem durch Anhang I dieser Verordnung bestimmten Umfang vor. Im Berichtsjahr auftretende Änderungen der anlagen- oder messstellenbezogenen Stammdaten sind mit dem jeweils nächsten Jahresbericht vorzulegen.

(4) Berichtszeitraum für den Jahresbericht ist das Kalenderjahr.

§ 2 Untersuchung von Deponiegas, Wirksamkeitskontrollen der Entgasung

Für Untersuchungen von Deponiegas und Abgas aus Deponiegasbehandlungs- oder Deponiegasverwertungsanlagen dürfen nur Stellen nach § 26 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes beauftragt werden. Mit Zustimmung der nach § 3 Absatz 1 zuständigen Behörde kann bei den gemäß Anhang 5 Nr. 3.2 Deponieverordnung durchzuführenden Wirksamkeitskontrollen der Entgasung und den Gasmessungen im Deponieumfeld hiervon abgewichen werden.

§ 3 Ausnahmen

(1) Die nach § 40 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705) in der jeweils geltenden Fassung für die Überwachung des Betriebes der Deponie zuständige Behörde kann auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen von einzelnen Bestimmungen dieser Verordnung zulassen. Die Vorschriften der Deponieverordnung vom 27. April 2009 (BGBl. I S. 900) bleiben unberührt.

(2) Weitergehende Anforderungen in Zulassungen, insbesondere nach § 31 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, und in Anordnungen nach § 35 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz bleiben unberührt.

§ 4 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. den Jahresbericht nach § 1 Absatz 1 nicht oder nicht vollständig in der dort beschriebenen Form und Art fertigt,
  2. den Jahresbericht nach § 1 Absatz 2 nicht oder nicht vollständig elektronisch übermittelt oder den Jahresbericht bzw. Teile des Jahresberichts nicht als Dokument vorlegt oder
  3. die nach § 1 Absatz 3 im Berichtsjahr auftretenden Änderungen der anlagen- oder messstellenbezogenen Stammdaten nicht mit dem jeweils nächsten Jahresbericht vorlegt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

§ 5 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Über die Erfahrungen mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2011 zu berichten.

(2) Zugleich mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Deponieselbstüberwachungsverordnung vom 2. April 1998 (GV. NRW. S.284) außer Kraft.

_____________
1) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.07.1998 S. 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/ EG vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006 S. 81) geändert worden ist, sind beachtet worden.
2) Veröffentlicht auf den Internetseiten des LANUV unter http://www.1anuv.nrw.de/abfall/abfsysteme/addis.htm

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Jahresberichte
nach § 13 Abs. 5 i. V. m. Anhang 5 Nr. 2 Deponieverordnung (DepV) vom 27.04.2009
Anhang I


1 Textlich zu übermittelnder Teil des Jahresberichts

Die elektronische Übermittlung des Jahresberichts gemäß § 1 Absatz 2 erfolgt in der Regel im pdf-Format; in Abstimmung mit der zuständigen Behörde kann ein anderes, allgemein verbreitetes Format gewählt werden.

1.1 Grundlegende Ausführungen zum Berichtsjahr

Die wesentlichen die Deponie betreffenden Ereignisse und Änderungen sind in einer kurzen Zusammenfassung darzustellen (z.B. besondere Geschehnisse, Änderung von Betriebsabläufen, Störungs- und Schadensfälle, genehmigungsrechtliche Veränderungen).

1.2 Auswertung und Darstellung der Messungen und Kontrollen

Die unter Nr. 1.2 beschriebenen Auswertungen werden auf der Grundlage der unter Nr. 2 aufgeführten, zu übermittelnden Daten erstellt.

1.2.1 Im Berichtsjahr angenommene und abgegebene Abfälle

1.2.1.1 Angenommene Abfälle

Die tabellarische Auswertung soll für das Berichtsjahr die folgenden Informationen enthalten:

1.2.1.2 Angenommene Abfälle nach Herkunft

Die tabellarische Auswertung soll für das Berichtsjahr die folgenden Informationen enthalten:

1.2.1.3 Abgegebene Abfälle

Die tabellarische Auswertung soll für das Berichtsjahr die folgenden Informationen enthalten:

1.2.2 Niederschlags- und Sickerwassermengen

1.2.2.1 Jahresübersicht

Anhand einer grafischen Auswertung sind die Monatssummenwerte von Niederschlag und Sickerwasser und das Verhältnis zueinander für die gesamte Deponie und ggf. für einzelne Deponieabschnitte für das Berichtsjahr darzustellen:

1.2.2.2 Jahresübergreifende Darstellung

Anhand einer grafischen Auswertung sind die Jahressummenwerte von Niederschlag und Sickerwasser und das Verhältnis zueinander für die gesamte Deponie und ggf. für einzelne Deponieabschnitte möglichst vom Beginn der Ablagerungsphase an darzustellen:

In Bezug auf den ordnungsgemäßen Abschluss einer Deponie kann die zuständige Behörde darüber hinaus auch die Darstellung einer vollständigen Wasserhaushaltsbilanz (mit Oberflächenwasserabfluss, Verdunstung und Fremdwasser) fordern.

1.2.3 Sickerwasserzusammensetzung und Frachten

1.2.3.1 Sickerwasserzusammensetzung

Die grafische Auswertung soll für ausgewählte Parameter und Sickerwassermessstellen möglichst vom Beginn der Ablagerungsphase an (ggf. auch für kürzere Zeiträume) die folgenden Informationen enthalten:

1.2.3.2 Frachten an Sickerwasserinhaltsstoffen

Die grafische Auswertung soll für ausgewählte Parameter (z.B. CSB, AOX, Ammonium-Stickstoff, Arsen, Nickel, Zink) und Sickerwassermessstellen möglichst vom Beginn der Ablagerungsphase an (ggf. auch für kürzere Zeiträume) die folgenden Informationen enthalten:

1.2.4 Grundwasserbeschaffenheit - Einhaltung der Auslöseschwellen

Die grafische Auswertung soll für festgelegte Parameter und Grundwassermessstellen möglichst vom Beginn der Ablagerungsphase an (ggf. auch für kürzere Zeiträume) die folgenden Informationen enthalten:

1.2.5 Querprofile, Restvolumen

1.2.5.1 Charakteristische Querprofile

Es sind Pläne mit den charakteristischen Querprofilen von der Deponie mit den aktuellen und zugelassenen Einbauhöhen sowie den Vorjahreshöhen zu erstellen.

1.2.5.2 Restvolumen

Die jahresübergreifende grafische Auswertung soll für die Gesamtdeponie, Deponieklasse und/oder Deponieabschnitt, die folgenden Informationen enthalten:

1.2.6 Deponiebasis

Der Bericht der Kamerabefahrung in den Sickerwasserrohren / -schächten ist ggf. mit zusätzlichen Erläuterungen und Ergebnisdarstellungen durch den Deponiebetreiber der Behörde vorzulegen. Der Bericht hat folgenden Sachverhalt darzustellen:

1.2.7 Setzungen und Setzungsgeschwindigkeiten der Deponieoberfläche

1.2.7.1 Messpunkte

Die grafische Auswertung soll für ausgewählte Verformungsmessstellen möglichst vom Ende der Ablagerungsphase an (Errichtung der temporären Oberflächenabdeckung) die folgenden Informationen enthalten:

1.2.7.2 Messstrecken

Die grafische Auswertung soll für ausgewählte Verformungsmessstrecken für ausgewählte Jahre möglichst vom Ende der Ablagerungsphase an (Errichtung der temporären Oberflächenabdeckung) die folgenden Informationen enthalten:

1.2.8 Gefasstes Deponiegas

1.2.8.1 Gasqualität

Die grafische Auswertung soll für ausgewählte Parameter und Gasmessstellen im Fassungssystem möglichst vom Beginn der aktiven Gasfassung an (ggf. auch für kürzere Zeiträume) die folgenden Informationen enthalten:

1.2.8.2 Gasmenge, Verbleib und Zusammensetzung

Die grafische Auswertung soll für ausgewählte Gasmessstellen möglichst vom Beginn der aktiven Gasfassung an (ggf. auch für kürzere Zeiträume) die folgenden Informationen enthalten:

1.2.9 Deponiegasemissionen

Die Emissionen über die Deponieoberfläche und Gaskonzentrationen im näheren Umfeld der Deponie sind anhand von Plänen darzustellen.

1.3 Erklärung zum Deponieverhalten

In der Erklärung zum Deponieverhalten sind die Ergebnisse der anlagen- und stoffbezogenen Kontrolluntersuchungen ggf. unter Berücksichtigung besonderer Vorkommnisse im jeweiligen Berichtsjahr zu bewerten. Hierbei ist bei den Erläuterungen auf die Auswertung und Darstellung der Messungen und Kontrollen Bezug zu nehmen. Darüber hinaus sind Betriebsstörungen, deren mögliche Auswirkungen und erfolgte Anzeigen aufzuzeichnen sowie ggf. eingeleitete oder noch einzuleitende Maßnahmen zu beschreiben.

Ferner sind in der Erklärung zum Deponieverhalten Aussagen zu den im Folgejahr vorgesehenen baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen aufzunehmen, die sich aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse des Berichtsjahres sowie ggf. vorausgehender Betriebsjahre ableiten lassen.

Der Deponiebetreiber soll sich im Rahmen der Erklärung zum Deponieverhalten zu allen wesentlichen Fragestellungen, welche die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Deponie betreffen, äußern.

Die Erklärung zum Deponieverhalten ist unter Angabe von Ort und Datum vom Deponiebetreiber und der für die Leitung verantwortlichen Person gemeinsam zu unterschreiben.

2 Übermittlung der Daten

2.1 Formatvorgaben und Erläuterungen

Die vom Deponiebetreiber zu übermittelnden anlagen- und messstellenbezogenen Stammdaten sowie Daten aus dem Mess- und Kontrollprogramm (jährlich zu erhebende Daten) sind in der in diesem Kapitel ausgeführten, objektorientierten Datenstruktur vorzulegen.

Die genaue Beschreibung der zu erhebenden Daten und deren Datenstruktur ist der Arbeitsanweisung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) "Schnittstellenbeschreibung für die Vorlage von Daten nach § 1 Deponieselbstüberwachungsverordnung (DepSüVO) vom 27. August 2010" zu entnehmen.

Die Schnittstellenbeschreibung kann auf den Internetseiten des LANUV unter der Adresse: www.1anuv.nrw.de/abfall/abfsysteme/addis.htm abgerufen werden.

Analog zur Verwendung der Schnittstellenbeschreibung ADDIS kann der Deponiebetreiber das Informationssystem ADDIS (Abfall-Deponie-Daten-Informations-System) nutzen, das den nordrheinwestfälischen Deponiebetreibern für die Übermittlung der Daten aus der Deponieselbstüberwachung zur Verfügung gestellt wird. Die Schnittstellenbeschreibung deckt den nach Anhang 5 DepV zu übermittelnden Datenumfang vollständig ab.

Die vom Deponiebetreiber aufgrund der Deponieverordnung (DepV) zu erhebenden Daten sind anzugeben, soweit entsprechende Daten gemessen bzw. erhoben werden können.

Die über die Übermittlungspflicht nach DepV hinaus gehenden Daten stellen bezüglich der Deponieselbstüberwachung freiwillige Angaben des Deponiebetreibers dar. Z.B. können Deponiebetreiber das Informationssystem ADDIS dazu nutzen, zusätzliche Angaben zu machen, für die eine Übermittlungspflicht nach Umweltstatistikgesetz UStG) besteht. In diesem Sinne ebenso freiwillig sind die Angaben zu den Abgasmessstellen und der zugehörigen Messergebnisse nach BImSchG (erstmalige und wiederkehrende Messungen nach TA Luft) und die Angaben zu den in Nebenanlagen verbrachten Abfällen.

Die von den Deponiebetreibern zu erhebenden Daten werden im Informationssystem ADDIS durch behördliche Eingabe von weiteren Daten ergänzt, die für die Deponieüberwachung bzw. das Berichtswesen von Bedeutung sind. Unter 2.2 werden diese Behördendaten nur zur vollständigen Information mit aufgeführt.

2.2 Stamm- und Überwachungsdaten

2.2.1 Anlagenbezogene Stammdaten

2.2.1.1 Deponie

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten

Angaben des Deponiebetreibers nach UStG (freiwillig)

Angaben der zuständigen Behörde für das Informationssystem ADDIS

2.2.1.2 Deponieabschnitt

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten

Angaben der zuständigen Behörde für das Informationssystem ADDIS

2.2.1.3 Oberflächenteilfläche

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten

2.2.1.4 Verfahrenslinie Abwasser

Abwasser mit unterschiedlicher Behandlung oder Verbleib ist jeweils als einzelne Verfahrenslinie darzustellen

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten

Angaben der zuständigen Behörde für das Informationssystem ADDIS

2.2.1.5 Verfahrenslinie Deponiegas

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten

Angaben der zuständigen Behörde für das Informationssystem ADDIS

2.2.1.6 Nebenanlagen

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten

Angaben des Deponiebetreibers nach UStG (freiwillig)

Angaben der zuständigen Behörde für das Informationssystem ADDIS

2.2.1.7 Funktionsträger

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten

2.2.1.8 Zugelassene Abfallarten, Einzugsgebiet

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten

2.2.1.9 Untersuchungsprogramm

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten - Untersuchungsprogramm-Nummer

2.2.1.10 Zuständige Behörden

Angaben der zuständigen Behörde für das Informationssystem ADDIS

2.2.1.11 Bescheide und Anzeigen

Angaben der zuständigen Behörde für das Informationssystem ADDIS

2.2.1.12 Prüfwerte für die Deponie und für einzelne Messstellen

Angaben der zuständigen Behörde für das Informationssystem ADDIS

2.2.1.13 Ausnahmegenehmigungen für Zuordnungskriterien von Abfällen Angaben der zuständigen Behörde für das Informationssystem ADDIS

2.2.2 Messstellenbezogene Stammdaten

Die zuständige Behörde gibt im Informationssystem ADDIS für die Messstellen die DepSüVO-Relevanz an.

2.2.2.1 Grundwassermessstelle, Auslöseschwelle

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten - Bezeichnung der Messstelle

Angaben der zuständigen Behörde für das Informationssystem ADDIS

2.2.2.2 Abwassermessstelle

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten

2.2.2.3 Gasmessstelle

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten

2.2.2.4 Gasemissionsmessfläche

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten

2.2.2.5 Abgasmessstelle

Vom Deponiebetreiber nach BImSchG zu erhebende Daten (freiwillig)

2.2.2.6 Verformungsmessstrecke Deponiebasis

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten

2.2.2.7 Verformungsmessstelle Deponieoberfläche (Messpunkt)

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten

2.2.2.8 Verformungsmessstrecke Deponieoberfläche

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten

2.2.2.9 Meteorologische Messstelle

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten

2.2.3 Daten des Mess- und Kontrollprogramms

2.2.3.1 Angenommene Abfälle (Deponie, ohne Nebenanlagen)

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten

Angaben des Deponiebetreibers nach UStG (freiwillig)

2.2.3.2 In Nebenanlagen verbrachte Abfälle Freiwillige Angaben des Deponiebetreibers

2.2.3.3 Abgegebene Abfälle

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten

Angaben des Deponiebetreibers nach UStG (freiwillig)

2.2.3.4 Volumen und Laufzeit der Deponie

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten

2.2.3.5 Volumen und Laufzeit der Deponieabschnitte

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten

2.2.3.6 Grundwasserüberwachung

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten

2.2.3.7 Abwasserüberwachung

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten

2.2.3.8 Gasüberwachung

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten

2.2.3.9 Deponiegasemissionsmessung

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten

2.2.3.10 Abgasüberwachung (Qualität)

Angaben des Deponiebetreibers nach BImSchG (freiwillig)

2.2.3.11 Erzeugung von Strom und Wärme aus Deponiegas Angaben des Deponiebetreibers nach UStG

2.2.3.12 Verformungsverhalten Deponiebasis

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten

2.2.3.13 Verformungsverhalten Deponieoberfläche

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten

2.2.3.14 Meteorologie

Vom Deponiebetreiber aufgrund der DepV zu erhebende Daten

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