umwelt-online: Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 36 Vollzugshilfe "Entsorgungsfachbetriebe" (3)
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1.3 Betriebstagebuch (BTB)

1.4 Versicherungsschutz

1.5 Beurteilung der Subunternehmer

2. Branchenspezifische Anforderungen

2.1 Transport von Abfällen

2.2 Handeln/Vermitteln von Abfällen

Zusätzliche Kriterien bei der grenzüberschreitenden Entsorgung:

2.3 Vorbehandlungsanlagen gem. Gewerbeabfallverordnung

2.4 Demontage- oder Verwertungsanlagen für Elektro-Altgeräte

2.5 Demontagebetrieb nach AltfahrzeugV

Siehe "Neue Checkliste für Sachverständige nach Altfahrzeug für Sachverständigenwesen e.V. http://www.ifsforum.de.

2.6 Deponien

2.7 Bauschuttaufbereitungsanlagen

2.8 Kompostierungsanlagen

2.9 Biogas-/Vergärungsanlage

2.10 Mobile Sammelstellen für Kleinmengen gefährlicher Abfälle nach TRGS 520

2.11 Zwischenlager für Kleinmengen gefährlicher Abfälle nach TRGS 520

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1) Als Benehmensbehörden können auch mehrere Behörden in einem Land bei entsprechender Zahl von Standorten auftreten. Im folgenden Text wird nur die Einzahl verwendet.

2) Die Funktion der "Knotenstelle" ist in der abfallwirtschaftlichen Überwachung an mehreren Stellen zu definieren. Hier erfolgt eine endgültige Funktionsbeschreibung in der LAGA-AG "MusterVV NachwV / TgV" Die Knotenstelle in den Anerkennungsverfahren kann anders festgelegt sein als in den Nachweisverfahren.

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