Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung

MeldeG
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Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Aufgaben der Meldebehörden

§ 2 Speicherung von Daten

§ 3 Ordnungsmerkmale

§ 3a Richtigkeit und Vollständigkeit des Melderegisters

§ 4 Zweckbindung der Daten

§ 5 Meldegeheimnis

Zweiter Abschnitt
Schutzrechte

§ 6 Schutzwürdige Belange der Betroffenen

§ 7 Rechte des Betroffenen

§ 8 Auskunft an den Betroffenen

§ 9 Berichtigung und Ergänzung von Daten

§ 10 Löschung und Aufbewahrung von Daten

Dritter Abschnitt
Meldepflichten

§ 11 Allgemeine Meldepflicht

§ 12 Datenerhebung

§ 13 Rechte und Pflichten des Wohnungsgebers

§ 14 Auskunftspflichten gegenüber der Meldebehörde

§ 15 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht

§ 16 Begriff der Wohnung

§ 17 Mehrere Wohnungen

§ 18 Binnenschiffer und Seeleute

§ 19 Befreiung von der Meldepflicht

§ 19a Beziehen einer Gemeinschaftsunterkunft

§ 20 Ausnahmen von der Meldepflicht

§ 21 Beherbergungsstätten

§ 21a Besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten

§ 22 Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen

§ 23 Dauer der Aufbewahrung der Meldescheine

§ 24 (aufgehoben)

Vierter Abschnitt
Datenübermittlungen

§ 25 Datenübermittlungen an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen

§ 26 Regelmäßige Datenübermittlungen

§ 26a Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden

§ 27 Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

§ 28 Melderegisterauskunft

§ 28a Automatisierte Erteilung von Melderegisterauskünften

§ 29 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

Fünfter Abschnitt
Bußgeldvorschriften

§ 30 Ordnungswidrigkeiten

§ 31 Ordnungswidrigkeiten bei Verletzung des Meldegeheimnisses und bei unzulässiger Erwirkung und Verwendung von Melderegisterauskünften

Sechster Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 32 Übergangsvorschriften für die Meldebehörde

§ 33 Übergangsvorschrift für die Meldepflichtigen

§ 34 Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes

§ 35 Inkrafttreten