Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Aufgaben der Meldebehörden
§ 2 Speicherung von Daten
§ 3 Ordnungsmerkmale
§ 3a Richtigkeit und Vollständigkeit des Melderegisters
§ 4 Zweckbindung der Daten
§ 5 Meldegeheimnis
Zweiter Abschnitt
Schutzrechte
§ 6 Schutzwürdige Belange der Betroffenen
§ 7 Rechte des Betroffenen
§ 8 Auskunft an den Betroffenen
§ 9 Berichtigung und Ergänzung von Daten
§ 10 Löschung und Aufbewahrung von Daten
Dritter Abschnitt
Meldepflichten
§ 11 Allgemeine Meldepflicht
§ 12 Datenerhebung
§ 13 Rechte und Pflichten des Wohnungsgebers
§ 14 Auskunftspflichten gegenüber der Meldebehörde
§ 15 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
§ 16 Begriff der Wohnung
§ 17 Mehrere Wohnungen
§ 18 Binnenschiffer und Seeleute
§ 19 Befreiung von der Meldepflicht
§ 19a Beziehen einer Gemeinschaftsunterkunft
§ 20 Ausnahmen von der Meldepflicht
§ 21 Beherbergungsstätten
§ 21a Besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten
§ 22 Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen
§ 23 Dauer der Aufbewahrung der Meldescheine
§ 24 (aufgehoben)
Vierter Abschnitt
Datenübermittlungen
§ 25 Datenübermittlungen an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen
§ 26 Regelmäßige Datenübermittlungen
§ 26a Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden
§ 27 Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
§ 28 Melderegisterauskunft
§ 28a Automatisierte Erteilung von Melderegisterauskünften
§ 29 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
Fünfter Abschnitt
Bußgeldvorschriften
§ 30 Ordnungswidrigkeiten
§ 31 Ordnungswidrigkeiten bei Verletzung des Meldegeheimnisses und bei unzulässiger Erwirkung und Verwendung von Melderegisterauskünften
Sechster Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 32 Übergangsvorschriften für die Meldebehörde
§ 33 Übergangsvorschrift für die Meldepflichtigen
§ 34 Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
§ 35 Inkrafttreten