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Änderungstext
Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über Zuständigkeiten nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
- Baden-Württemberg -
Vom 30. Oktober 2024
(GBl. Nr. 90 vom 04.11.2024)
Es wird verordnet aufgrund von
Artikel 1
TierHaltKennzZuVO - Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über Zuständigkeiten nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
- wie eingefügt -
Artikel 2
Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Änderung der Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Nach § 4 der Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung vom 2. Februar 1990 (GBl. S. 73, ber. S. 268), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Juli 2024 (GBl. 2024 Nr. 60) geändert worden ist, wird folgender § 4a eingefügt:
" § 4a Zuständigkeit des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung ist zuständig für Ordnungswidrigkeiten nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, soweit nicht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig ist."
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung (05.11.2024) in Kraft.
ID: 242571
ENDE |