Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung

ZensAG
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Abschnitt 1
Statistisches Landesamt

§ 1 Zuständigkeit

§ 2 Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen

Abschnitt 2
Örtliche Erhebungsstellen

§ 3 Errichtung

§ 4 Leitung

§ 5 Fachaufsicht

§ 6 Trennung von anderen Verwaltungsstellen

§ 7 Sicherung der Erhebungsunterlagen

§ 8 Aufgaben

Abschnitt 3
Erhebungsbeauftragte

§ 9 Bestellung und Beaufsichtigung der Erhebungsbeauftragten

Abschnitt 4
Datenübermittlungen

§ 10 Übermittlung von Daten nach § 14 Absatz 2 Satz 3 des Zensusgesetzes 2011

§ 11 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen

§ 12 Einrichtung automatisierter Datenabruf Automatisiertes Liegenschaftsbuch

Abschnitt 5
Schlussbestimmungen

§ 13 Vorverfahren

§ 14 Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeiten

§ 15 Vollstreckung gegen Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts

§ 16 Kostenregelung

§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten