Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung
Abschnitt 1
Statistisches Landesamt
§ 1 Zuständigkeit
§ 2 Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen
Abschnitt 2
Örtliche Erhebungsstellen
§ 3 Errichtung
§ 4 Leitung
§ 5 Fachaufsicht
§ 6 Trennung von anderen Verwaltungsstellen
§ 7 Sicherung der Erhebungsunterlagen
§ 8 Aufgaben
Abschnitt 3
Erhebungsbeauftragte
§ 9 Bestellung und Beaufsichtigung der Erhebungsbeauftragten
Abschnitt 4
Datenübermittlungen
§ 10 Übermittlung von Daten nach § 14 Absatz 2 Satz 3 des Zensusgesetzes 2011
§ 11 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen
§ 12 Einrichtung automatisierter Datenabruf Automatisiertes Liegenschaftsbuch
Abschnitt 5
Schlussbestimmungen
§ 13 Vorverfahren
§ 14 Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeiten
§ 15 Vollstreckung gegen Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts
§ 16 Kostenregelung
§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten