Regelwerk, Allgemeines

Hess.AGBGB
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Erster Teil
Ausführungsvorschriften zum Allgemeinen Teil

Erster Abschnitt
Vereine

§ 1 Zuständige Behörden

§ 2 Wirtschaftlicher Verein

Zweiter Abschnitt
Verjährung

§ 3 Verjährung kirchlicher Gebührenansprüche

Zweiter Teil
Ausführungsvorschriften zum Recht der Schuldverhältnisse

Erster Abschnitt
Altenteilsverträge

§ 4 Geltungsbereich

§ 5 Umfang der Leistungen

§ 6 Leistung von Erzeugnissen

§ 7 Zeitpunkt der Leistungen

§ 8 Ort der Leistungen

§ 9 Überlassung eines Grundstücks oder Grundstücksteils

§ 10 Umfang des Wohnrechts

§ 11 Zerstörung der Wohnung

§ 12 Störung des Zusammenlebens durch den Schuldner

§ 13 Störung des Zusammenlebens durch den Gläubiger

§ 14 Aufgabe der Wohnung aus anderen Gründen

§ 15 Veräußerung des überlassenen Grundstücks

§ 16 Folgen der Nichterfüllung

§ 17 Dingliche Sicherung

§ 18 Tod eines Gläubigers

Zweiter Abschnitt
Reiseverträge

§ 18a Zuständige Behörde

Dritter Abschnitt
Auflagen

§ 19 Vollziehung von Auflagen

Vierter Abschnitt
Staatshaftung

§ 20 Haftung bei Unzurechnungsfähigkeit des Bediensteten

§ 21 Gebührenbeamte

Dritter Teil
Ausführungsvorschriften zum Sachenrecht

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken

§ 22 (aufgehoben)

§ 23 Form der Auflassung

§ 24 Übertragung des Eigentums an buchungsfreien Grundstücken

Zweiter Abschnitt
Einzelne Rechte an Grundstücken

§ 25 Beschränkung von Reallasten

§ 26 Kündigung von Grundpfandrechten

§ 27 Rentenschulden

Dritter Abschnitt
Vorschrift über Pfandrechte

§ 27a Öffentliche Ermächtigung von Handelsmaklern

Vierter Abschnitt
Vorschriften über Fundsachen

§ 27b Zuständigkeiten

§ 27c Öffentliche Bekanntmachung

Vierter Teil
Ausführungsvorschriften zum Familienrecht

§ 28 Mündelsicherheit von Grundpfandrechten

§ 29 Mündelsicherheit der Sparkassen

§ 30 Ertragswert eines Landgutes

Fünfter Teil
Ausführungsvorschriften zum Erbrecht

Sechster Teil
Änderungs-, Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 32 Änderungsvorschriften

§ 33 Aufhebung von Vorschriften

§ 34 Verweisungen in anderen Vorschriften

§ 35 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten