Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz über die Regierungspräsidien und Regierungsbezirke des Landes Hessen und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften
Vom 16. September 2011
(GVBl. Nr. 17 vom 27.09.2011 S. 420)
Artikel 1 1
Gesetz über die Regierungspräsidien und Regierungsbezirke des Landes Hessen
§ 1
Das Regierungspräsidium ist Behörde der allgemeinen Landesverwaltung und vertritt die Landesregierung in den ihm übertragenen Aufgaben im Bezirk.
§ 2
(1) Das Land Hessen ist in die Regierungsbezirke Darmstadt, Gießen und Kassel eingeteilt.
(2) Der Regierungsbezirk Darmstadt umfasst die kreisfreien Städte Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach am Main sowie Wiesbaden und die Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Hochtaunuskreis, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Odenwaldkreis, Offenbach, Rheingau-Taunus-Kreis und Wetteraukreis. Sitz des Regierungspräsidiums ist Darmstadt.
(3) Der Regierungsbezirk Gießen umfasst die Landkreise Gießen, Lahn-DillKreis, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und Vogelsbergkreis. Sitz des Regierungspräsidiums ist Gießen.
(4) Der Regierungsbezirk Kassel umfasst die kreisfreie Stadt Kassel und die Landkreise Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Schwalm-Eder-Kreis, Waldeck-Frankenberg und Werra-Meißner-Kreis. Sitz des Regierungspräsidiums ist Kassel.
§ 3
Die Landesregierung kann Verwaltungsbefugnisse, die ihr oder den Ministerinnen und Ministern zustehen, durch Rechtsverordnung auf das Regierungspräsidium übertragen.
§ 4
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Artikel 2 2
Änderung des Gesetzes über die Mittelstufe der Verwaltung und den Landeswohlfahrtsverband Hessen
Das Gesetz über die Mittelstufe der Verwaltung und den Landeswohlfahrtsverband Hessen vom 7. Mai 1953 (GVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 229), wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter "die Mittelstufe der Verwaltung und" gestrichen.
2. Teil I wird aufgehoben.
3. Die Überschrift "II. Landeswohlfahrtsverband Hessen" wird gestrichen.
4. Der bisherige § 3 wird § 1.
5. Der bisherige § 4 wird § 2 und wie folgt geändert:
a) Abs. 1 wird wie folgt geändert:
aa) Satz 2 wird aufgehoben.
bb) Der neue Satz 2 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
"Er hat die Aufgaben des Integrationsamtes nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046, 1047), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juni 2011 (BGBl. I S. 1114), nach Weisung des für die soziale Rehabilitation und das Recht der behinderten Menschen zuständigen Ministeriums wahrzunehmen." |
cc) In dem neuen Satz 3 wird die Angabe "1989 vom 18. Dezember 1989 (GVBl. I S. 452)" durch "2011 vom 21. Dezember 2010 (GVBl. I S. 587)" ersetzt.
b) In Abs. 3 werden die Wörter "Ministeriums des Innern und des Sozialministeriums weitere Aufgaben auf dem Gebiet der Volkswohlfahrt" durch "in Abs. 1 Satz 2 genannten Ministeriums im Einvernehmen mit dem für kommunale Angelegenheiten zuständigen Ministerium weitere Aufgaben im Sozialleistungsbereich" ersetzt.
6. Der bisherige § 5 wird § 3.
7. Der bisherige § 6 wird § 4 und wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 4
Organe des Landeswohlfahrtsverbandes sind die Verbandsversammlung und der Verwaltungsausschuss." |
8. Der bisherige § 7 wird § 5 und wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 Satz 2 wird das Wort "fünfzehn" durch die Angabe " 15 " ersetzt.
b) In Abs. 2 wird die Angabe "1" gestrichen.
c) In Abs. 3 Satz 1 wird das Wort "fünfzehn" durch die Angabe "15" ersetzt.
d) Abs. 4 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" (4) Für die Wahl gilt § 55 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119), in Verbindung mit den Vorschriften des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119), entsprechend mit den Maßgaben dass,
|
9. Der bisherige § 8 wird § 6 und wie folgt geändert:
a) In Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter "allgemeine Aufsichtsbehörde" durch das Wort "Rechtsaufsichtsbehörde" ersetzt.
b) In Abs. 3 wird die Angabe "HKO" durch "der Hessischen Landkreisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119), " ersetzt.
10. Der bisherige § 9 wird § 7 und wie folgt geändert:
a) In Satz 2 werden die Wörter "oder mehrere Vorsitzende und beruft sie ab" durch die Angabe "Vorsitzenden und einen oder mehrere Vertreter; § 31 der Hessischen Landkreisordnung gilt entsprechend" ersetzt.
b) Satz 3 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
"Für die von der Verbandsversammlung vorzunehmenden Wahlen gilt § 55 der Hessischen Gemeindeordnung entsprechend." |
11. Der bisherige § 10 wird § 8 und wie folgt geändert:
a) Satz 2 wird aufgehoben.
b) Satz 3 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 36 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2, die §§ 37a, 38 Abs. 2 und 4, § 39 Abs. 2 und 3, die §§ 40, 42, 44 bis 48 und 49 Abs. 1 bis 3 der Hessischen Landkreisordnung gelten entsprechend." |
c) Satz 4 alt wird aufgehoben.
12. Der bisherige § 12 wird § 9 und wie folgt geändert:
a) In Abs. 2 Satz 3 werden die Wörter "der Aufsichtsbehörde" durch die Angabe "der nach § 17 zuständigen Aufsichtsbehörde" ersetzt.
b) Abs. 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Nr. 4 wird die Angabe " 20 " durch " 14 " ersetzt.
bb) In Nr. 5 werden die Wörter "und des Direktors" gestrichen.
cc) Die bisherige Nr. 7 wird Nr. 6.
dd) Die bisherige Nr. 8 wird Nr. 7 und die Wörter "insbesondere von Landesfürsorgeanstalten," werden gestrichen.
ee) Nr. 9 wird aufgehoben.
ff) Die bisherige Nr. 10 wird Nr. 8 und das Wort "Anstellung," wird gestrichen.
gg) Die bisherige Nr. 11 wird Nr. 9 und die Wörter "auf dem Gebiete der Volkswohlfahrt" werden durch "im Sozialleistungsbereich" ersetzt.
c) In Abs. 4 wird die Angabe "Absatz 3" durch "Abs. 3" ersetzt und werden die Wörter "die Beschlüsse über den Sitz der Verwaltung des Landeswohlfahrtsverbandes und die Pflegesätze in den Landesfürsorgeanstalten bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde" durch "der Beschluss über den Sitz der Verwaltung des Landeswohlfahrtsverbandes bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde" ersetzt.
d) Abs. 5 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" (5) Für das Verfahren und die Beanstandung der Beschlüsse der Verbandsversammlung gelten § 32 Satz 2 und § 34 der Hessischen Landkreisordnung entsprechend." |
13. Der bisherige § 13 wird § 10 und wie folgt geändert:
a) Die Absatzbezeichnung "(1)" wird gestrichen.
b) Satz 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Nr. 4 wird das Wort "anzustellen," gestrichen und das Wort "Direktor" durch "Landesdirektor" ersetzt.
bb) In Nr. 5 werden die Wörter "das Dienstpersonal zu beaufsichten" durch "die Bediensteten zu beaufsichtigen" ersetzt.
cc) Nr. 9 wird Nr. 8 und das Komma nach dem Wort "vollziehen" wird durch einen Punkt ersetzt.
dd) Nr. 10 wird aufgehoben.
14. Der bisherige § 16 wird § 11 und wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 wird die Angabe "(Deputationen)" gestrichen.
b) Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" (2) Für die Zusammensetzung der Kommissionen gilt, soweit nicht durch Bundesrecht etwas anderes bestimmt ist, § 72 Abs. 2 bis 4 der Hessischen Gemeindeverordnung entsprechend." |
c) Abs. 3 wird aufgehoben.
15. Der bisherige § 18 wird § 12 und in Abs. 1 Satz 2 werden das Semikolon und die Wörter "das Nähere regelt die Satzung" gestrichen.
16. Der bisherige § 19 wird § 13.
17. Der bisherige § 20 wird § 14 und wie folgt geändert:
a) Abs. 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird nach dem Wort "Finanzausgleichsgesetzes" die Angabe "vom 29. Mai 2007 (GVBl. I S. 310), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. März 2011 (GVBl. I S. 162)," eingefügt.
bb) In Satz 2 werden nach dem Wort "Einnahmen" die Wörter "oder Erträge und Einzahlungen" eingefügt.
b) In Abs. 2 Satz 1 werden nach dem Wort "Haushalt" die Wörter "unter Einbeziehung etwaiger Fehlbeträge aus Vorjahren" eingefügt.
18. Der bisherige § 21 wird § 15.
19. Der bisherige § 22 wird § 16 und in Abs. 1 wird die Angabe "der §§ 93 Abs. 1 und 2 Nr. 2, 119 und 129" durch "des § 93 Abs. 1 und 2 Nr. 2 und der §§ 119 und 129" ersetzt.
20. Der bisherige § 23 wird § 17 und wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 17
(1) Der Landeswohlfahrtsverband unterliegt in weisungsfreien Angelegenheiten der Rechtsaufsicht, bei der Erfüllung von Weisungsaufgaben der Fachaufsicht des zuständigen Fachministeriums. Dem für die Sozialhilfe und das Krankenhauswesen zuständigen Ministerium steht das Informationsrecht nach § 137 der Hessischen Gemeindeordnung zu. (2) Die allgemeine Rechtsaufsicht führt das für kommunale Angelegenheiten zuständige Ministerium nach den Bestimmungen des Siebenten Teils der Hessischen Gemeindeordnung." |
21. Die Überschrift "III. Übergangs- und Schlussbestimmungen" wird gestrichen.
22. Die §§ 24 bis 27 und 29 werden aufgehoben.
23. Der bisherige § 30 wird § 18 und wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 wird nach der Angabe " (Maßregelvollzug)" die Angabe " oder eines Unterbringungsbefehls (§ 126a Strafprozessordnung)" eingefügt.
b) In Abs. 2 wird das Wort "Bundessozialhilfegesetz" durch die Angabe "Zwölften Buch Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juni 2011 (BGBl. I S. 1114), " ersetzt.
24. Der bisherige § 31 wird § 19 und in Abs. 1 werden die Wörter "das Gesundheitswesen" durch "den Maßregelvollzug" ersetzt.
25. Die §§ 34 und 35 werden aufgehoben.
26. Der bisherige § 36 wird § 20 und wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 20
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft." |
27. Anlage 1 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden die Angabe " 1 " und die Wörter "die Mittelstufe der Verwaltung und" gestrichen.
b) Die Angabe " (§ 7 Abs. 2)" wird durch " (§ 5 Abs. 2)" ersetzt.
28. Anlage 2 wird aufgehoben.
Artikel 3 3
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
In § 39 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung vom 29. Mai 2007 (GVBl. I S. 310), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. März 2011 (GVBl. I S. 162), wird die Angabe " § 20 Abs. 2 des Gesetzes über die Mittelstufe der Verwaltung und den Landeswohlfahrtsverband Hessen" durch " § 14 Abs. 2 des Gesetzes über den Landeswohlfahrtsverband Hessen vom 7. Mai 1953 (GVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. September 2011 (GVBl. I S. 420)," ersetzt.
Artikel 4 4
nderung des Schulgesetzes
In § 147 Satz 2 des Schulgesetzes in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBl. I S. 442), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juni 2011 (GVBl. I S. 267), werden die Wörter "die Mittelstufe der Verwaltung und" gestrichen und wird die Angabe "21. März 2005 (GVBl. I S. 229)" durch "16. September 2011 (GVBl. I S. 420)" ersetzt.
Artikel 5 5
Änderung des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
Die Anlage des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung vom 27. Oktober 1997 (GVBl. I S. 381), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. November 2010 (GVBl. I S. 421), wird wie folgt geändert:
1. Die Nr. 12.2 und 12.3 werden wie folgt gefasst:
alt | neu |
12.2 Entscheidungen nach § 38 Abs. 5 und § 78 Abs. 2 bis 4 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) und § 14 Abs. 3 und 4 Satz 1 des Hessischen Wassergesetzes vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. März 2010 (GVBl. I S. 85), außer in den Fällen des § 14 Abs. 5 Satz 2 des Hessischen Wassergesetzes;
12.3 Entscheidungen nach § 53 des Hessischen Wassergesetzes in Verbindung mit der Anlagenverordnung vom 16. September 1993 (GVBl. I S. 409), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Dezember 2009 (GVBl. I S. 516); | " 12.2 Entscheidungen über
12.3 Entscheidungen nach § 100 des Wasserhaushaltsgesetzes und § 63 Abs. 1 und 2 des Hessischen Wassergesetzes in Verbindung mit der Anlagenverordnung vom 16. September 1993 (GVBl. I S. 409), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Dezember 2009 (GVBl. I S. 516);" |
2. In Nr. 12.4 werden nach der Angabe "(GVBl. I S. 664)" ein Komma und die Angabe "geändert durch Gesetz vom 10. Juni 2011 (GVBl. I S. 292),"
eingefügt.
Artikel 6 6
Änderung der Krankenhausbetriebs-Verordnung
Die Krankenhausbetriebs-Verordnung vom 20. November 1991 (GVBl. I S. 354) wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 Satz 1 werden nach der Angabe "(GVBl. I S. 154)" ein Komma und die Angabe "zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. März 2011 (GVBl. I S. 153)," eingefügt.
b) In Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe " § 4 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes über die Mittelstufe der Verwaltung und den Landeswohlfahrtsverband Hessen vom 7. Mai 1953 (GVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 1989 (GVBl. I S. 452)" durch " § 2 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über den Landeswohlfahrtsverband
Hessen vom 7. Mai 1953 (GVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. September 2011 (GVBl. I S. 420)" ersetzt.
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Nr. 1 wird die Angabe
" § 13 Abs. 3 Hessisches Krankenhausgesetz 1989" durch " § 14 Abs. 1 Hessisches Krankenhausgesetz 2011" ersetzt.
bb) In Nr. 4 werden nach der Angabe "(BGBl. I S. 1045)" ein Komma und die Angabe "zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. Juni 2011 (BGBl. I S. 1041), " eingefügt.
b) In Abs. 2 Satz 3 wird die Angabe " 1989" durch "2011 " ersetzt.
3. In § 4 wird die Angabe " § 13 Abs. 1 Satz 2 des Hessischen Krankenhausgesetzes 1989" durch " § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Hessisches Krankenhausgesetz 2011" ersetzt.
4. § 5 wird wie folgt gefasst:
§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft."
Artikel 7 7
Aufhebung des Gesetzes zur Neuorganisation der Regierungsbezirke und der Landesplanung
Das Gesetz zur Neuorganisation der Regierungsbezirke und der Landesplanung vom 15. Oktober 1980 (GVBl. I S. 377) wird aufgehoben.
Artikel 8
Zuständigkeitsvorbehalt
Soweit durch Art. 5 die Krankenhausbetriebs-Verordnung geändert wird, bleibt die Befugnis der zuständigen Stellen, diese Rechtsvorschrift zu ändern oder aufzuheben, unberührt.
Artikel 9
Neubekanntmachung
Die für kommunale Angelegenheiten zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister wird ermächtigt, das Gesetz über den Landeswohlfahrtsverband Hessen in der sich aus Art. 2 dieses Gesetzes ergebenden Fassung in neuer Paragrafenfolge und mit neuem Datum bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten im Wortlaut zu beseitigen.
Artikel 10
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
1) GVBl. II 300-46
2) Ändert GVBl. II 300-5
3) Ändert GVBl. II 41-16
4) Ändert GVBl. II 72-123
5) Ändert GVBl. II 212-5
6) Ändert GVBl. II 351-41
7) Hebt auf GVBl. II 300-24