Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Vierte Verordnung zur Änderung der Delegationsverordnung
- Hessen -
Vom 11. Dezember 2018
(GVBl. Nr. 27 vom 20.12.2018 S. 716)
Aufgrund
verordnet die Landesregierung:
Artikel 1
Änderung der Delegationsverordnung
Die Delegationsverordnung vom 12. Dezember 2007 (GVB1. I S. 859), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Mai 2018 (GVB1. S. 190), wird wie folgt geändert:
1. § 8 wird wie folgt geändert:
a) Der bisherige Wortlaut wird Abs. 1.
b) Als Abs. 2 wird angefügt:
" (2) Die Ermächtigung, durch Rechtsverordnung nach § 88b Abs. 3 der Abgabenordnung zu bestimmen, welche Finanzbehörde für die in § 88b Abs. 1 und 2 der Abgabenordnung genannten Tätigkeiten zuständig ist, wird der Ministerin oder dem Minister der Finanzen übertragen."
2. § 9 wird wie folgt geändert:
a) In Nr. 4 wird die Angabe " § 5c Abs. 2 Satz 3" durch " § 5a Abs. 3 Satz 3" ersetzt.
b) In Nr. 5 wird die Angabe " § 5f Abs. 2" durch " § 5d Abs. 2" ersetzt.
3. In § 18 Nr. 2 wird die Angabe " § 9 Abs. 5 Satz 1" durch " § 9b Satz 1" ersetzt.
4. In § 20 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe "vom 11. November 2010 (BGBl. I S. 1537)" durch "in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. September 2018 (BGBl. I. S. 1358), berichtigt am 5. November 2018 (BGBl. I S. 1844)" ersetzt.
5. In der Überschrift des § 21 wird das Wort "Tierseuchengesetz" durch "Tiergesundheitsgesetz" ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID 190047
ENDE |