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ZensG 2011 AG NRW - Zensusgesetz 2011-Ausführungsgesetz NRW
Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zensusgesetz 2011

- Nordrhein-Westfalen -

Vom 16. November 2010
(GVBl. Nr. 30 vom 25.11.2010 S. 554;16.05.2013 S. 247; 02.10.2014 S. 622 14; 20.11.2018 18)
Gl.-Nr.: 29



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird.

Teil 1
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW)
- Geschäftsbereich Statistik -

§ 1 Zuständigkeit von IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik -

(1) Zuständige Stelle für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2011 und oberste Erhebungsstelle ist IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik -, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik - stellt die zur Bewältigung der Aufgaben der örtlichen Erhebungsstellen erforderlichen zentralen Verfahren zur Informations- und Datenverarbeitung bereit.

(3) IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik - trifft die erforderlichen organisatorische und technischen Anordnungen, insbesondere hinsichtlich der zu verwendenden Erhebungsunterlagen einschließlich der Datenträger, des Erhebungsverfahrens und der Termin- und Ablaufplanung.

§ 2 Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen

IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik - stellt die durch den Zensus mit Stand vom 9 Mai 2011 (Berichtszeitpunkt) ermittelten amtlichen Einwohnerzahlen des Landes und der Gemeinden fest. Die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen der Gemeinden nach Satz 1 erfolgt durch Verwaltungsakt gegenüber jeder Gemeinde. Ein Rechtsbehelf hiergegen hat keine aufschiebende Wirkung.

Teil 2
Örtliche Erhebungsstellen

§ 3 Einrichtung der örtlichen Erhebungsstellen

(1) Die örtliche Durchführung des Zensus 2011 obliegt

  1. den kreisfreien Städten,
  2. den Kreisen für die kreisangehörigen Gemeinden und
  3. der Städteregion Aachen für ihr gesamtes Regionsgebiet; § 6 Absatz 3 Satz 2 und Satz 3 des Gesetzes zur Bildung der Städteregion Aachen (Aachen-Gesetz) bleiben unberührt.

(2) Die kreisfreien Städte und Kreise sowie die Städteregion Aachen nehmen die au Absatz 1 resultierenden Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. Sie richten im zeitlich und sachlich erforderlichen Umfang jeweils eine örtliche Erhebungsstelle ein.

(3) Sind bei kreisfreien Städten oder Kreisen kommunale Statistikstellen eingerichtet, so können diese die Aufgaben der Erhebungsstelle wahrnehmen, sofern sie die Voraussetzungen des § 7 Absätze 1 und 5 erfüllen. Ist bei einer kreisangehörigen Gemeinde eine kommunale Statistikstelle eingerichtet, die die Voraussetzungen des § 7 Absätze 1 und 5 erfüllt, so kann diese Gemeinde mit dem Kreis nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit vereinbaren, dass sie die Aufgabe nach Absatz 1 Nummer 2 für den Kreis in ihre Zuständigkeit übernimmt. Satz 2 gilt hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung nach Absatz 1 Nummer 3 entsprechend für die Städteregion Aachen und ihre regionsangehörigen Gemeinden. Kreise, kreisfreie Städte und die Städteregion Aachen können durch delegierende Vereinbarung miteinander kooperieren, wenn eine örtliche Nähebeziehung besteht und die Entfernung zur Erhebungsstelle nicht unverhältnismäßig vergrößert wird.

(4) Die in Absatz 1 genannten Gemeinden und Gemeindeverbände ohne Erhebungsstellen sind verpflichtet, die für ihr Gebiet zuständige Erhebungsstelle bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

§ 4 Rechtsstellung der örtlichen Erhebungsstellen

Die örtlichen Erhebungsstellen unterstehen unmittelbar,

  1. wenn sie bei der Gemeinde eingerichtet werden, dem Hauptverwaltungsbeamten oder dem zuständigen Beigeordneten oder
  2. wenn sie beim Kreis oder bei der Städteregion Aachen eingerichtet werden, dem Hauptverwaltungsbeamten oder seinem ständigen allgemeinen Stellvertreter.

§ 5 Leitung der örtlichen Erhebungsstellen

Für jede örtliche Erhebungsstelle ist jeweils ein Erhebungsstellenleiter sowie ein Stellvertreter zu bestellen. Der Erhebungsstellenleiter hat die vorbereitenden Maßnahmen zur Erfüllung der Aufgaben der Erhebungsstelle zu veranlassen, die örtliche Durchführung der Erhebungen zu leiten und die Aufsicht über das Persona der Erhebungsstelle sowie über die Erhebungsbeauftragten zu führen.

§ 6 Sonderaufsichtsbehörden

(1) Die Aufsicht über die örtlichen Erhebungsstellen führt der Landesbetrieb IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik -. Oberste Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Inneres und Kommunales.

(2) Zur gesetzmäßigen und gleichmäßigen Erfüllung der durch dieses Gesetz übertragenen Aufgaben können die Aufsichtsbehörden allgemeine Weisungen erteilen. Sie können besondere Weisungen erteilen, wenn das Verhalten einer Erhebungsstelle zur Durchführung des Zensus 2011 nicht geeignet erscheint oder überörtliche Interessen gefährden kann.

(3) Das Weisungsrecht erstreckt sich insbesondere auf

  1. die Einrichtung der Erhebungsstellen,
  2. die Maßnahmen zur Sicherung der Räumlichkeiten der Erhebungsstellen und der Transportwege,
  3. die Bestellung der Erhebungsbeauftragten und ihren Einsatz,
  4. die Einhaltung des Erhebungsprogramms,
  5. die Sicherung der Erhebungsunterlagen,
  6. die Datenübermittlung,
  7. die Meldetermine,
  8. die Behandlung der erhobenen Merkmale.

(4) Hinsichtlich der Anordnung von Vorbereitungsmaßnahmen gilt das Aufsichts- und Weisungsrecht direkt gegenüber den in § 4 genannten Personen, wenn oder soweit örtliche Erhebungsstellen noch nicht eingerichtet sind.

§ 7 Trennung der örtlichen Erhebungsstellen von anderen Verwaltungsstellen

(1) Die örtlichen Erhebungsstellen sind für die Dauer der Bearbeitung und Aufbewahrung von Einzelangaben räumlich und organisatorisch von anderen Verwaltungsstellen zu trennen und gegen den Zutritt unbefugter Personen hinreichend zu schützen.

(2) Zutritt zu der Erhebungsstelle dürfen nur die dort tätigen Personen, die von der Erhebungsstelle bestellten Erhebungsbeauftragten, die in § 4 genannten Personen und die gemäß § 6 für die Aufsicht zuständigen Bediensteten haben. Die in § 4 genannten Personen dürfen keine statistischen Einzelangaben einsehen. Die Zutrittsrechte des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu Erfüllung seiner Aufgaben und der Polizei- und Rettungsdienste zur Abwehr einer konkreten Gefahr bleiben unberührt. Auskunftspflichtige dürfen lediglich Zutritt zu einem Auskunftsbereich haben, der räumlich vom abgeschotteten Bereich der Erhebungsstelle getrennt ist.

(3) Bei der Verarbeitung von Einzelangaben in Datenverarbeitungsanlagen ist die Abschottung dieser Daten gegenüber anderen Verwaltungsdaten und ihre Zweckbindung durch zusätzliche organisatorische, personelle und technische Maßnahmen der Datensicherung zu gewährleisten.

(4) Die in § 4 genannten Personen legen für die ihnen unterstellte Erhebungsstelle die zur Durchführung der Absätze 1 bis 3 erforderlichen Maßnahmen in einer schriftlichen Dienstanweisung fest. In ihr ist mindestens zu regeln:

  1. die Bestimmung der Räumlichkeiten für die Erhebungsstelle,
  2. die Maßnahmen zur Sicherung dieser Räumlichkeiten sowie der in der Verantwortung der Erhebungsstelle liegenden Transportwege,
  3. die Zugangsberechtigung zu den Räumlichkeiten der Erhebungsstelle und die Maßnahmen zur Überwachung dieser Berechtigung,
  4. die Geschäftsverteilung, Vertretung und Dienstaufsicht in der Erhebungsstelle und
  5. organisatorische, personelle und technische Maßnahmen der Datensicherung bei der Verarbeitung von Einzelangaben in Datenverarbeitungsanlagen, soweit die Sicherungsvorkehrungen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde, des Kreises oder der Städteregion Aachen zu treffen sind.

(5) Die in den Erhebungsstellen tätigen Personen müssen Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten. Während der Tätigkeit in der Erhebungsstelle dürfen sie nicht mit anderen Aufgaben des Verwaltungsvollzugs betraut werden. Sie dürfen die aus ihrer Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse über Auskunftspflichtige während und nach ihrer Tätigkeit in der Erhebungsstelle nicht anderen Verfahren oder für andere Zwecke verwenden oder offenbaren. Sie sind vor dem Beginn ihrer Tätigkeit über die Beachtung der gesetzlichen Gebote und Verbote zur Sicherung des Datenschutzes zu belehren und auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses schriftlich zu verpflichten.

§ 8 Sicherung der Erhebungsunterlagen

(1) Für die örtliche Erhebungsstelle ist eine eigene Postanschrift einzurichten. Alle erkennbar für die Erhebungsstelle bestimmten Eingänge sind dieser unverzüglich und ungeöffnet zuzuleiten.

(2) Die Erhebungsbeauftragten haben die Fragebögen mit Einzelangaben so zu handhaben und aufzubewahren, dass Einzelangaben Unbefugten nicht bekannt werden. Sie haben die ausgefüllten Fragebögen unverzüglich nach Abschluss der Erhebung der örtlichen Erhebungsstelle auszuhändigen.

(3) Die Erhebungsstellen haben alle Erhebungsunterlagen, die Einzelangaben enthalten, sicher aufzubewahren. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die Erhebungsunterlagen während und außerhalb der Dienstzeit Unbefugten nicht zugänglich sind.

(4) Erhebungsunterlagen, die Einzelangaben enthalten, dürfen nicht vervielfältigt werden, soweit dies nicht für Zwecke der Vervollständigung oder Berichtigung der Fragebögen sowie zur Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens, eines Verwaltungsvollstreckungsverfahrens oder eines Bußgeldverfahrens erforderlich ist.

(5) Die Erhebungsstellen haben innerhalb der vorgegebenen Fristen die ausgefüllte Fragebögen, Datenträger mit Einzelangaben sowie alle sonstigen Erhebungsunterlagen, die Einzelangaben enthalten, zur Abholung durch IT. NRW Geschäftsbereich Statistik - bereitzustellen.

(6) Die Erhebungsstellen sind nicht befugt, Auswertungen der erhobenen Daten selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen.

§ 9 Aufgaben der örtlichen Erhebungsstellen

(1) Bei der Erhebung nach § 6 Zensusgesetz 2011 übernehmen die örtlichen Erhebungsstellen insbesondere Aufgaben im Rahmen der Feststellung der Auskunftspflicht, der Überprüfung und Klärung von Zweifelsfällen und der ersatzweisen Befragung von Bewohnern bei Antwortausfällen. Die ermittelten Angaben und die eingegangenen Erhebungsunterlagen übermitteln die örtlichen Erhebungsstellen an IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik -.

(2) Die örtlichen Erhebungsstellen führen die Erhebungen nach den § § 7 und 8 Zensusgesetz 2011 durch und haben dabei insbesondere

  1. die Erreichbarkeit für mündliche, telefonische und schriftliche Anfragen von Auskunftspflichtigen und Erhebungsbeauftragten zu sichern,
  2. die Anschriften den einzelnen Erhebungsbeauftragten zuzuordnen (Bildung von Bezirken),
  3. die Vorbegehung der Großanschriften zu koordinieren, die Organisationspapiere zu erstellen und die Erhebungsunterlagen bereitzustellen,
  4. die zu Befragenden über die Erhebungen zu unterrichten und zur Auskunft aufzufordern, soweit Auskunftspflicht besteht,
  5. erforderlichenfalls die Auskunftspflichtigen durch Heranziehungsbescheid zur Erfüllung der Auskunftspflichten aufzufordern,
  6. erforderlichenfalls die Auskunftspflichten nach den Vorschriften des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes durchzusetzen,
  7. auftretende Unstimmigkeiten zu klären sowie unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllte Erhebungsunterlagen durch Nachfrage bei den Befragten zu ergänzen und zu berichtigen,
  8. die Entgegennahme der Erhebungsunterlagen von den Erhebungsbeauftragten sicher zu stellen sowie die Auskunftseingänge zu registrieren,
  9. die Erhebungsunterlagen auf Vollzähligkeit und Vollständigkeit zu prüfen und innerhalb der vorgegebenen Fristen zur Abholung durch IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik - bereitzustellen,
  10. die vollzählige Erfassung und vollständige Befragung der Erhebungseinheiten zu bestätigen und
  11. die Aufwandsentschädigung der Erhebungsbeauftragten abzurechnen und auszuzahlen.

(3) Die ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und bewohnten Unterkünften nach § 14 Zensusgesetz 2011 führt IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik - durch. Soweit bei Gemeinden kommunale Statistikstellen eingerichtet sind, die die Voraussetzungen von § 7 Absatz 1 bis 5 erfüllen, dürfen diese im Auftrag von IT. NRW als örtliche Erhebungsstellen die Klärungen nach § 14 Absatz 1 und 2 Zensusgesetz 2011 sowie die Erhebungen und Begehungen nach § 14 Absatz 3 Zensusgesetz 2011 durchführen; die Ergebnisse sind an IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik - zu übermitteln.

(4) Die Erhebungen nach § 15 Absatz 3 und 4 Zensusgesetz 2011 führen die örtlichen Erhebungsstellen durch, soweit ein schriftliches Verfahren nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Sie übermitteln die Ergebnisse der Erhebungen an IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik -.

(5) Die Erhebung nach § 16 Zensusgesetz 2011 führen die örtlichen Erhebungsstellen durch und übermitteln die Ergebnisse an IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik -.

Teil 3
Erhebungsbeauftragte

§ 10 Bestellung und Beaufsichtigung der Erhebungsbeauftragten

(1) Die örtlichen Erhebungsstellen haben die für die Durchführung der Erhebungen nach den § § 6 bis 8 und 15 bis 16 Zensusgesetz 2011 benötigten Erhebungsbeauftragten anzuwerben, auszuwählen, zu bestellen, auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses schriftlich zu verpflichten und über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Für die Auswahl und den Einsatz der Erhebungsbeauftragten gilt § 11 Zensusgesetz 2011 entsprechend, soweit dieses Gesetz keine abweichende Regelung trifft.

(2) Für die Durchführung der Erhebungen nach den § § 14 Absatz 3 und 17 Zensusgesetz 2011 obliegen die Aufgaben nach Absatz 1 IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik. In den Fällen des § 9 Absatz 3 Satz 2 obliegen für die Erhebung und Begehung nach § 14 Absatz 3 Zensusgesetz 2011 diese Aufgaben de kommunalen Statistikstellen.

(3) Zur Übernahme der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragter sind alle Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet. Gemeinden und Gemeindeverbände und unter der Aufsicht des Landes stehende juristische Personen des öffentlichen Rechts benennen den Erhebungsstellen auf Ersuchen Bürger und Bürgerinnen sowie eigene Bedienstete. Zu befreien ist, wem eine solch Tätigkeit aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen nicht zugemutet werden kann.

(4) Die Erhebungsbeauftragten unterstehen bei den in Absatz 1 genannten Erhebungen dem Weisungsrecht der örtlichen Erhebungsstelle. Die Erhebungsstellen betreuen die Erhebungsbeauftragten und beaufsichtigen ihre Tätigkeit. Bei den in Absatz 2 genannten Erhebungen hat IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik - diese Rechte und Pflichten.

(5) Die örtlichen Erhebungsstellen sind verpflichtet, die Erhebungsbeauftragten für die in Absatz 1 genannten Erhebungen nach den Vorgaben von IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik - zu schulen, die Schulung und die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung der Erhebungsbeauftragten nach § 17 Absatz 1 Zensusgesetz 2011 zu dokumentieren und die Dokumentation an IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik - zu übermitteln.

(6) Die örtlichen Erhebungsstellen dürfen personenbezogene Daten der Erhebungsbeauftragten speichern und mit Daten zur organisatorischen Durchführung der Aufgaben nach § 9 verknüpfen.

Teil 4
Datenübermittlungen

§ 11 Übermittlung von Daten zur Vorbereitung der Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen

Zur Vorbereitung der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen nach § 8 Zensusgesetz 2011 übermittelt IT. NRW an die Gemeinden Anschriften mit Sonderbereichen. Die Gemeinden prüfen die Daten auf Vollzähligkeit und übermitteln die Ergebnisse der Prüfung an IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik.

§ 12 Übermittlung von Daten nach § 14 Absatz 2 Satz 3 Zensusgesetz 2011

Die nach Landesrecht für die Bauleitplanung zuständigen Stellen übermitteln gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 Zensusgesetz 2011 zur Prüfung der Anschriften nach § 14 Absatz 1 Zensusgesetz 2011 die erforderlichen Daten aus ihren Unterlagen auf Anforderung an IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik -.

§ 13 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen

Die nach § 11 Absatz 2 Nummer 3 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes auskunftspflichtigen Stellen, soweit es sich dabei nicht um Bundesbehörden oder Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes handelt, an denen der Bund unmittelbar oder mittelbar mit mehr als der Hälfte des Nennkapitals oder Stimmrechts beteiligt ist, übermitteln IT NRW - Geschäftsbereich Statistik - für das in einem unmittelbaren Dienst- oder Dienstordnungsverhältnis stehende Personal der in § 2 Absatz 1 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes mit Ausnahme der in § 12 Absatz 2 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes genannten Erhebungseinheiten zum Berichtszeitpunkt innerhalb von drei Monaten elektronisch die in § 5 Satz 1 Zensusgesetz 2011 genannten Daten. Bei Personal der Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 10 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes umfasst die Datenübermittlung zu den Merkmalen nach § 5 Satz 1 Nummer 1c Zensusgesetz 2011 auch das Haushalts-Kapitel.

Teil 5
Vollzug gegen Behörden, Kostenregelung, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 14 Vollzug gegen Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts

Der Vollzug von Auskunftspflichten nach dem Zensusgesetz 2011 gegen Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist nach Maßgabe der Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zulässig.

§ 15 Kostenregelung

(1) Das Land gewährt den kreisfreien Städten, den Kreisen und der Städteregion Aachen für die mit diesem Gesetz verbundenen Belastungen einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 37.500.382 EURO. Der Verteilschlüssel berücksichtigt die voraussichtlichen Fallzahlen, den Arbeitsaufwand sowie den Sachaufwand in den örtlichen Erhebungsstellen. Auf der Basis der Fallzahlen errechnet sich der relative Anteil der Kosten je Aufgabe, der Sachaufwand ist entsprechend § 3 Absatz 3 Nummer 4 Satz 1 KonnexAG berechnet. Die Ermittlungen zur Kostenschätzung und der Verteilschlüssel sowie die Erläuterungen zum Stichprobenverfahren sind als Anlage beigefügt (Anlagen 1 bis 6).

(2) Die Zahlung der Finanzzuweisung nach Absatz 1 erfolgt in 2 Teilbeträgen. Zum Stichtag 31. März 2011 erfolgt eine Abschlagszahlung in Höhe von 60 v.H. des in der Anlage 5 jeweils ausgewiesenen Betrages der Kosten der Erhebungsstellen insgesamt, die Restzahlung nach Feststellung der tatsächlichen Fallzahlen. Das für die Statistik zuständige Ressort wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Endrechnung anhand der tatsächlichen Fallzahlen zu erstellen und auf dieser Basis die Auszahlung zu veranlassen. Die Restzahlung erfolgt unverzüglich nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung unter Berücksichtigung der Abschlagszahlung. War die Abschlagszahlung höher als die endgültig festgestellte Finanzzuweisung, so sind die zuviel bezahlten Beträge an das Land zurückzuzahlen.

(3) Die Kosten der Datenübermittlungen an IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik - nach den § § 11 bis 13 werden nicht erstattet.

§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 14 18

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.

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Kalkulationsschema Erhebungsstellen
Stand: 4.11.2010
Anlage 1

Tabelle 1

Ausgaben der Erhebungsstellen beim Zensus 2011
(Schätzung für die Erhebungsstellen in der Variante 53 Erhebungsstellen in NRW)
kreisfreie StädteKreise Summe
Ausgaben
je EHST
Ausgaben
alle EHST
Ausgaben
je EHST
Ausgaben
alle EHST
Ausgaben
alle EHST
ArbeitsgangEUREUREUREUREUR
1Vorbereitung     
1.1Personalausgaben17.336381.38231.975991.2121.372.594
1.2Sachausgaben00000
 Vorbereitung insgesamt17.336381.38231.975991.2121.372.594
2Postalische Gebäude- und Wohnungszählung     
2.1Personalausgaben66.1781.455.92091.7832.845.2704.301.189
2.2Sachausgaben119.8772.637.297166.2585.154.0087.791.306
 Postalische Gebäude- und Wohnungszählung insgesamt186.0554.093.217258.0417.999.27812.092.495
3Haushaltsstichprobe     
3.1Personalausgaben40.136882.995127.6613.957.4944.840.490
3.2Sachausgaben90.6331.993.936288.2788.936.61810.930.553
 Haushaltsstichprobe insgesamt130.7702.876.931415.93912.894.11215.771.043
4Erhebungen in Sonderbereichen     
4.1Personalausgaben35.132772.90838.6241.197.3471.970.254
4.2Sachausgaben68.9991.517.98570.6612.190.4853.708.470
 Erhebungen in Sonderbereichen insgesamt104.1312.290.892109.2853.387.8315.678.724
5Primärstatistische Rückfragen     
5.1Personalausgaben1.30128.6175.223161.904190.521
5.2Sachausgaben1.20826.5674.849150.305176.872
 Primärstatistische Rückfragen insgesamt2.50855.18510.071312.208367.393
6Sachaufwand entsprechend § 3 Abs.3 Nr.4 KonnexAG28.014616.31951.6711.601.8152.218.133

GESAMTERGEBNISSE

 Zensus 2011 - Ausgaben der Erhebungsstellen      
 Personalausgaben160.0833.521.821295.2659.153.22712.675.048
 Sachausgaben (aufgabengebunden)280.7186.175.785530.04616.431.41522.607.201
 Sachaufwand entsprechend § 3 Abs.3 Nr.4 KonnexAG28.014616.31951.6711.601.8152.218.133
 Sachausgaben insgesamt308.7326.792.104581.71718.033.23024.825.334
 Zensus 2011 - Ausgaben der Erhebungsstellen insgesamt468.81510.313.925876.98227.186.45737.500.382

Tabelle 2

Ausgabenschätzung Zensus 2011
Erhebungsstellen
(nur kreisfreie Städte)
Personalkostensätze in EUR je ArbeitsstundeArbeitsstunden je Monat
(1 PM =)
StandAnzahl der Erhebungsstellen
gemittelte Kostensätze einer Mischkalkulation
Nordrhein-Westfalen33,50131,7504.11.201022

Königsteiner Schlüssel: 100,00

Arbeitsgang PersonalAusgaben je EHSTAusgaben alle EHST
FallzahlAufwand/FallAufwand gesamt 
Min.ArbeitsmonateArbeitsstundenEUREUR
1Vorbereitung      
1.1Personalausgaben654803,9351717.336381.382
Personalausgaben insgesamt  3,9351717.336381.382
1.2Sachausgaben      
Sachausgaben Insgesamt 00
Vorbereitung insgesamt 17.336381.382
2Postalische Gebäude- und Wohnungszählung      
2.1Personalausgaben      
2.1.1Feststellung der Auskunftspflicht000,00000
2.1.2Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten241200,37481.61435.510
2.1.3Klärung von Problemfällen7.7091514,631.92764.5641.420.409
Personalausgaben insgesamt 14,991.97566.1781.455.920
2.2Sachausgaben   
Porto7.709 Porto für die Ankündigung der Erhebungsbeauftragten: je 0,55 Euro4.24093.281
Interviewerentschädigungen7.709 Erhebungseinheiten zu je 15 EUR (Ersatzvornahmen bei Gebäuden und [Eigentums-] Wohnungen)115.6372.544.017
Sachausgaben Insgesamt 119.8772.637.297
Postalische Gebäude- und Wohnungszählung insgesamt 186.0554.093.217
3Haushaltsstichprobe   
3.1Personalausgaben   
3.1.1Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten1261201,912528.441185.711
3.1.2Vorbereitung der Erhebung630100,801053.51777.380
3.1.3Mahnverfahren5.81053,6748416.219356.813
3.1.4Eingangs- und Vollzähligkeitskontrolle6.30021,592107.035154.759
3.1.5Kontakt mit Auskunftspflichtigen1.38650,881153.86985.118
3.1.6Nachbereitung der Erhebungsunterlagen63030,24311.05523.214
Personalausgaben insgesamt 9,091.19840.136882.995
3.2Sachausgaben   
Portokosten I6.300 Porto für die Ankündigung der Erhebungsbeauftragten: je 0,55 Euro3.46576.225
Portokosten II5.810 Porto für Nachversand Erhebungsunterlagen und Mahnungen (Schreiben inkl. Erhebungsbogen und Begleitinformationen)8.424185.330
Interviewerentschädigungen I9.449 75 % der Personen zu 7,50 EUR, für erfolgreich durchgeführte Interviews70.8701.559.143
Interviewerentschädigungen II3.150 25 % der Personen zu 2,50 EUR, für erfolglos gebliebene Kontaktversuche durch Erhebungsbeauftragte7.874173.238
Sachausgaben Insgesamt 90.6331.993.936
Haushaltsstichprobe insgesamt 130.7702.876.931
4Erhebungen in Sonderbereichen   
4.1Personalausgaben   
4.1.1Erhebung sensibler Sonderbereiche521200,791043.49976.983
4.1.2Erhebung nicht sensibler Sonderbereiche 0
4.1.2.1Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten911201,391836.117134.574
4.1.2.2Vorbereitung der Erhebung456201,151525.097112.145
4.1.2.3Mahnverfahren4.21052,6635111.753258.561
4.1.2.4Eingangs- und Vollzähligkeitskontrolle9.13011,151525.097112.145
4.1.2.5Kontakt mit Auskunftspflichtigen1.00450,64842.80461.680
4.1.2.6Nachbereitung der Erhebungsunterlagen45630,172376516.822
Personalausgaben insgesamt  7,961.04935.132772.908
4.2Sachausgaben   
Portokosten I9.182 Porto für die Ankündigung der Erhebungsbeauftragten: je 0,55E5.050111.103
Portokosten II4.210 Porto für Nachversand Erhebungsunterlagen und Mahnungen (Schreiben inkl. Erhebungsbogen und Begleitinformationen)6.104134.297
Interviewerentschädigungen I - sensible Sonderbereiche52 Sonderanschriften zu je 15 EUR78317.235
Interviewerentschädigungen II - Bewohner in nicht sensiblen Sonderbereichen6.847 75 % der Personen zu 7,50 EUR, für erfolgreich durchgeführte Interviews51.3551.129.815
Interviewerentschädigungen III - Bewohner in nicht sensiblen Sonderbereichen2.282 25 % der Personen zu 2,50 EUR, für erfolglos gebliebene Kontaktversuche durch Erhebungsbeauftragte5.706125.535
Sachausgaben Insgesamt 68.9991.517.985
Erhebungen in Sonderbereichen insgesamt 104.1312.290.892
5Primärstatistische Rückfragen   
5.1Personalausgaben   
5.1.1Rückfragen aufgrund der Mehrfachfallprüfung   
5.1.1.1Rückfragen, wenn mind. 1 Registereintrag in gem. unter 10.000 Einw.0300,00000
5.1.1.2Rückfragen, wenn Person nur mit Nebenwohnsitz gemeldet ist78300,29391.30128.617
5.1.2Rückfragen in Gemeinden < 10.000 Einwohnern (unplausible Anschriften)0300,00000
Personalausgaben insgesamt  0,29391.30128.617
5.2Sachausgaben   
Portokosten78 Porto für die Ankündigung der Erhebungsbeauftragten: je 0,55Euro43940
Interviewerentschädigungen78 Anschriften zu Begehen je 15 EUR1.16525.628
Sachausgaben Insgesamt 1.20826.567
Primärstatistische Rückfragen insgesamt 2.50855.185
6Sachaufwendungen für Büroarbeitsplätze32Summe der Arbeitsmonate aus den Positionen 2 - 5  
6.1Sachausgaben für Büroarbeitsplätze inkl. informationstechnischer Unterstützungentsprechend § 3 Abs.3 Nr.4 Salz 1 erster Halbsalz KonnexAG (10% der Gesamtpersonalkosten)16.008352.182
6.2Sachausgaben für die Abschottung der Erhebungsstelleentsprechend § 3 Abs.3 Nr.4 Salz 1 zweiter Halbsatz KonnexAG (7,5 % der Gesamtpersonalkosten)12.006264.137
Einrichtung und Betrieb der Erhebungsstellen insgesamt 28.014616.319

GESAMTERGEBNISSE

 Zensus 2011 - Ausgaben der Erhebungsstellen   
Personalausgaben 160.0833.521.821
Sachausgaben (aufgabengebunden) 280.7186.175.785
Sachaufwand entsprechend § 3 Abs.3 Nr.4 KonnexAG 28.014616.319
Sachausgaben insgesamt 308.7326.792.104
Zensus 2011 - Ausgaben der Erhebungsstellen insgesamt 468.81510.313.925

Tabelle 3

Ausgabenschätzung Zensus 2011
Erhebungsstellen
(nur Kreise)
Personalkostensätze in EUR je ArbeitsstundeArbeitsstunden je Monat
(1 PM =)
StandAnzahl der Erhebungsstellen
gemittelte Kostensätze einer Mischkalkulation
Nordrhein-Westfalen33,50131,7504.11.201031

Königsteiner Schlüssel: 100,00

ArbeitsgangFallzahlPersonalAusgaben je EHSTAusgaben alle EHST
Aufwand/FallAufwand gesamt 
Min.ArbeitsmonateArbeitsstundenEUREUR
1Vorbereitung   
1.1Personalausgaben1194807,2495431.975991.212
Personalausgaben insgesamt  7,2495431.975991.212
1.2Sachausgaben   
Sachausgaben Insgesamt 00
Vorbereitung insgesamt 31.975991.212
2Postalische Gebäude- und Wohnungszählung   
2.1Personalausgaben   
2.1.1Feststellung der Auskunftspflicht000,00000
2.1.2Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten331200,51672.23969.397
2.1.3Klärung von Problemfällen10.6921520,292.67389.5442.775.873
Personalausgaben insgesamt  20,802.74091.7832.845.270
2.2Sachausgaben   
Porto10.692 Porto für die Ankündigung der Erhebungsbeauftragten: je 0,55E5.881182.296
Interviewerentschädigungen10.692 Erhebungseinheiten zu je 15 EUR (Ersatzvornahmen bei Gebäuden und [Eigentumswohnungen)160.3784.971.712
Sachausgaben Insgesamt 166.2585.154.008
Postalische Gebäude- und Wohnungszählung insgesamt 258.0417.999.278
3Haushaltsstichprobe   
3.1Personalausgaben   
3.1.1Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten4011206,0880126.850832.339
3.1.2Vorbereitung der Erhebung2.004102,5333411.187346.808
3.1.3Mahnverfahren18.479511,691.54051.5871.599.201
3.1.4Eingangs- und Vollzähligkeitskontrolle20.03725,0768822.375693.616
3.1.5Kontakt mit Auskunftspflichtigen4.40852,7936712.306381.489
3.1.8Nachbereitung der Erhebungsunterlagen2.00430,761003.356104.042
Personalausgaben insgesamt  28,923.811127.6613.957.494
3.2Sachausgaben   
Portokosten I20.037 Porto für die Ankündigung der Erhebungsbeauftragten: je 0,55 Euro11.020341.632
Portokosten II18.479 Porto für Nachversand Erhebungsunterlagen und Mahnungen (Schreiben inkl. Erhebungsbogen und Begleitinformationen)28.795830.830
Interviewerentschädigungen I30.056 75 % der Personen zu 7,50 EUR, für erfolgreich durchgeführte Interviews225.4178.987.921
Interviewerentschädigungen II10.019 25 % der Personen zu 2,50 EUR, für erfolglos gebliebene Kontaktversuche durch Erhebungsbeauftragte25.046776.438
Sachausgaben Insgesamt 288.2788.936.618
Haushaltsstichprobe insgesamt 415.93912.894.112
4Erhebungen in Sonderbereichen   
4.1Personalausgaben   
4.1.1Erhebung sensibler Sonderbereiche981201,481956.549203.010
4.1.2Erhebung nicht sensibler Sonderbereiche  0
4.1.2.1Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten931201,411858.203192.279
4.1.2.2Vorbereitung der Erhebung463201,171545.169160.232
4.1.2.3Mahnverfahren4.26952,7035611.917369.431
4.1.2.4Eingangs- und Vollzähligkeitskontrolle9.25811,171545.169160.232
4.1.2.5Kontakt mit Auskunftspflichtigen1.01850,64852.84388.128
4.1.2.6Nachbereitung der Erhebungsunterlagen46330,182377524.035
Personalausgaben insgesamt  8,751.15338.8241.197.347
4.2Sachausgaben   
Portokosten I9.355 Porto für die Ankündigung der Erhebungsbeauftragten: je 0,55Euro5.145159.507
Portokosten II4.269 Porto für Nachversand Erhebungsunterlagen und Mahnungen (Schreiben inkl. Erhebungsbogen und Begleitinformationen)6.190191.884
Interviewerentschädigungen I - sensible Sonderbereiche98 Sonderanschriften zu je 15 EUR1.46645.450
Interviewerentschädigungen II - Bewohner in nicht sensiblen Sonderbereichen6.943 75 % der Personen zu 7,50 EUR, für erfolgreich durchgeführte Interviews52.0741.814.279
Interviewerentschädigungen III - Bewohner in nicht sensiblen Sonderbereichen2.314 25 % der Personen zu 2,50 EUR, für erfolglos gebliebene Kontaktversuche durch Erhebungsbeauftragte5.786179.364
Sachausgaben Insgesamt 70.6612.190.485
Erhebungen in Sonderbereichen insgesamt 109.2853.387.831
5Primärstatistische Rückfragen   
5.1Personalausgaben   
5.1.1Rückfragen aufgrund der Mehrfachfallprüfung   
5.1.1.1Rückfragen, wenn mind. 1 Registereintrag in Gem. unter 10.000 Einw.18300,0793039.380
5.1.1.2Rückfragen, wenn Person nur mit Nebenwohnsitz gemeldet ist84300,32421.40843.649
5.1.2Rückfragen in Gemeinden < 10.000 Einwohnern (unplausible Anschriften)210300,801053.512108.875
Personalausgaben insgesamt  1,181565.223161.904
5.2Sachausgaben   
Portokosten312 Porto für die Ankündigung der Erhebungsbeauftragten: je 0,55 EURO1715.316
Interviewerentschädigungen312 Anschriften zu Begehen je 15 EUR4.877144.988
Sachausgaben Insgesamt 4.849150.305
Primärstatistische Rückfragen insgesamt 10.071312.208
6Sachaufwendungen für Büroarbeitsplätze60 Summe der Arbeitsmonate aus den Positionen 2 - 5  
6.1Sachausgaben für Büroarbeitsplätze inkl. informationstechnischer Unterstützungentsprechend § 3 Abs.3 Nr.4 Satz 1 erster Halbsatz KonnexAG (10% der Gesamtpersonalkosten)29.527915.323
6.2Sachausgaben für die Abschottung der Erhebungsstelleentsprechend § 3 Abs.3 Nr.4 Satz 1 zweiter Halbsatz KonnexAG (7,5 % der Gesamtpersonalkosten)22.145686.492
Einrichtung und Betrieb der Erhebungsstellen insgesamt 51.6711.601.815

GESAMTERGEBNISSE

 Zensus 2011 - Ausgaben der Erhebungsstellen   
Personalausgaben 295.2659.153.227
Sachausgaben (aufgabengebunden) 530.04616.431.415
Sachaufwand entsprechend § 3 Abs.3 Nr.4 KonnexAG 51.6711.601.815
Sachausgaben insgesamt 581.71718.033.230
Zensus 2011 - Ausgaben der Erhebungsstellen insgesamt 876.98227.186.457

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Erläuterungen zum Kalkulationsschema Erhebungsstellen
Stand: 14. Juni 2010
Anlage 2

Anmerkungen:
Das Dokument erläutert das Kalkulationsschema für die Kosten der Erhebungsstellen zum Zensus 2011 in NRW (Stand: 14.06.2010). Ursprüngliche Basis sind die abgestimmten Zahlen der Länderkalkulation gem. verkürztem Verfahren vom Januar 2009. Anpassungen erfolgten aufgrund des Entwurfs des Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 In Nordrhein-Westfalen sowie der Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden im Innenministerium NRW (insb. am 2. Oktober und am 6. November 2009) sowie auf der Basis der Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände am 11. Juni 2010 um 9.00 Uhr und des Konsensgesprächs mit zwischen der Landesregierung - vertreten durch das Innenministerium - und den Kommunalen Spitzenverbänden am 11. Juni 2010 um 11.05 Uhr.

Aufbau

Die Kalkulation der Ausgaben kommunaler Erhebungsstellen vollzieht sich in mehreren Schritten.

Basis bildet das Erhebungsstellenkonzept für Nordrhein-Westfalen. Hier wurde zu Grunde gelegt, dass Erhebungsstellen bei kreisfreien Städten (22) und Kreisen (31, einschließlich Städteregion Aachen) eingerichtet werden, sodass insgesamt 53 Erhebungsstellen für die Durchführung des Zensus 2011 verantwortlich sind.

Zunächst wurde für die einzelnen Teilbereiche des Zensus, in denen eine Beteiligung kommunaler Erhebungsstellen geplant Ist, das Mengengerüst der zu bearbeitenden Fälle für NRW insgesamt ermittelt. Da die beiden Erhebungsstellentypen kreisfreie Stadt und Kreis unterschiedlich hohe Fallzahlen zu bearbeiten haben, wurden diese beiden Typen von Erhebungsstellen separat berechnet. Verzichtet wurde darauf, 53 Einzelkalkulationen durchzuführen. Die hier vorgenommene Aufteilung stellt somit einen Kompromiss zwischen pauschalierter Berechnung für gesamt NRW und Einzelfallberechnung für jede einzelne Erhebungsstelle dar.

In einem nächsten Schritt wurde diese Gesamtfallzahl der jeweiligen Erhebungsstellentypen durch die Anzahl der Erhebungsstellen je Typ dividiert, sodass man zu Fallzahlen einer durchschnittlichen Erhebungsstelle gelangt ist. Diese Fallzahlen einer durchschnittlichen Erhebungsstelle wurden dann für die Kalkulation einer durchschnittlichen Erhebungsstelle verwendet; multipliziert man diese Kosten dann wiederum mit der Gesamtzahl der Erhebungsstellen eines Typs, gelangt man zu den Gesamtkosten für die beiden Typen von Erhebungsstellen.

Es wurden drei Arten von Ausgaben unterschieden: Personalausgaben, aufgabengebundene Sachausgaben und Sachaufwendungen für Büroarbeitsplätze; die beiden ersten wurden jeweils in den einzelnen Teilbereichen des Zensus differenziert wie bspw. Aufgaben im Rahmen der Haushaltsstichprobe (persönlich und sächlich), Aufgaben im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung (persönlich und sächlich) usw. Die Ausgaben für die Einrichtung und den Betrieb der Erhebungsstelle wurden in einer gesonderten Position ausgewiesen, da sie entsprechend § 3 Abs. 3 Nr. 4 KonnexAG als Pauschale der Personalaufwendungen anzurechnen sind und somit eher den Charakter fixer Ausgaben haben.

Hinweis zu den Personalausgaben:

Der hier verwendete Stundensatz wurde folgendermaßen ermittelt: In einer ersten Version des Kalkulationsschemas Im Jahr 2007 wurde noch eine Verteilung von Arbeitsschritten anteilig auf verschiedene Laufbahngruppen vorgesehen. Diese Aufteilung hat das ganze Schema aber erstens extrem kompliziert für Berechnungen gemacht und hat zweitens eine entsprechende Aufteilung der Arbeiten auf Laufbahngruppen erfordert, die so exakt im Vorfeld nicht möglich ist und zudem teilweise zu sehr niedrigen Beträgen für einzelne Aufgaben je Laufbahngruppe geführt. Um das Schema zu vereinfachen, wurde daher ein Bemittelter Stundensatz gewählt, der zunächst im Rahmen der AG Zensus NRW mit Kommunalstatistikern abgestimmt wurde. Der schließlich im Kalkulationsschema verwendete Personalkostensatz wurde am 11.06.2010 bei dem Konsensgespräch nach § 7 Absatz 4 KonnexAG zwischen Innenministerium NRW und Kommunalen Spitzenverbänden NRW vereinbart. Konkret ergab sich dies wie folgt:

Für verantwortliche Aufgaben bei der Organisation und Anleitung der Mitarbeiter und Erhebungsbeauftragten sowie Überwachung der Erhebung wurde eine E11-Kraft angesetzt: E11 (alte Länder) bedeutet lt. KGSt: 66.500 EUR/Jahr. 1 Für einfachere Tätigkeiten wurden je zur Hälfte E6- bzw. E8-Kräfte angesetzt, diese verursachen lt. KGSt Personalkosten i.H.v. 42.300 EUR/Jahr bzw. 45.400 EUR/Jahr. Die Kostensätze wurden gewichtet, um einen gemeinsamen Stundensatz für eine höher eingruppierte Erhebungsstellenleitung und weitere niedriger eingruppierte Mitarbeiter/innen zu ermitteln Die zu Grunde gelegten Anteile sind 40 % für Personal der Entgeltgruppe E11 und jeweils 30 % für die Entgeltgruppen E8 und E6.

Für den/die durchschnittlichein Mitarbeiter/in kann man also von rd. 52.910 EUR/Jahr ausgehen, was bei insgesamt 1.581 Stunden pro Jahr (hei 39 Stundenwoche, entspricht 131,75 Stunden pro Monat) 33,50 EUR je Stunde ergibt, also den Wert, der im Schema für die Berechnung der Erhebungsstellen angesetzt wurde.

Die einzelnen Positionen und Aufwände je Fall werden im Folgenden erläutert.

Die in der Kalkulation zugrunde gelegten Fallzahlen für die Erhebungsteile gründen

  1. auf amtlichen Ergebnissen (z.B. Bevölkerungsfortschreibung sowie Gebäude- und Wohnungsfortschreibung),
  2. auf Festlegungen des Gesetzgebers und deren fachlicher Umsetzung (Stichprobenumfang) bzw.
  3. Ergebnissen des Zensustests vom 5. Dezember 2001 (Anzahl der Mehrfachfälle und Fälle zur Klärung von Unstimmigkeiten).

Das fallbezogene Aufkommen in einzelnen Arbeitsschritten (z.B. Mahnfälle, telefonischer und schriftlicher Kontakt zu Auskunftsgichtigen) basieren auf Erfahrungswerden aus dem Zensustest, Mikrozensus sowie weiterer Haushaltsbefragungen.

Die Positionen im Einzelnen

1 Vorbereitung

1.1 Personalausgaben

Hier ist die Einarbeitung der Erhebungsstellenmitarbeiter vor der eigentlichen Aufnahme der Tätigkeit subsumiert. Aufgaben, die wahrgenommen werden, sind z.B. die Teilnahme an Informationsveranstaltungen der Statistischen Landesämter, Einarbeitung In die Thematik Zensus 2011 ("Einlesen"), Einarbeitung in die Zensus-EDV (Erhebungsunterstützungsprogramme des Verbunds), allgemeine Organisation der Erhebungsstelle. Je Arbeitsmonat, der sich in der Summe der Kalkulationspositionen 2 bis 5 ergibt, wurden hier zwei Tage (zu je 8 Stunden) zu Grunde gelegt. Damit ist auch berücksichtigt, dass der absolute Vorbereitungsaufwand mit der Zahl der Mitarbeiter/innen der Erhebungsstelle steigt. Die Summe der Arbeitsmonate ist in dem Kalkulationsschema bei der Position "6 - Sachaufwendungen für Büroarbeitsplätze" zu finden.

Zu beachten ist hierbei: Der Aufwand für die Gewinnung, Bestellung, Schulung etc. der Erhebungsbeauftragten ist abhängig von den Fallzahlen der jeweiligen Erhebung. Daher erfolgt die Aufwandsberechnung Im Kalkulationsschema in den einzelnen Tellerhebungen und nicht im Bereich "1 Vorbereitung".

1.2 Sachausgaben

Her sind keine expliziten Sachausgaben anzusetzen, die nicht bereits in der Pauschale für Sachaufwendungen für Büroarbeitsplätze enthalten wären.

2 Postalische Gebäude- und Wohnungszählung

Die Aufgaben der Erhebungsstellen bei der Gebäude- und Wohnungszählung sind von den Arbeitsschritten nicht so umfangreich wie die der Haushaltsstichprobe. Aus diesem Grunde wurden die einzelnen Arbeitsschritte hier nicht so stark untergliedert, wie es bei der Kalkulationsposition zur Haushaltsstichprobe der Fall ist.

2.1 Personalausgaben

2.1.1 Feststellung der Auskunftspflicht

Die Erhebungsstellen sind im Rahmen der GWZ zwar nicht direkt an der Erhebung beteiligt. Sie übernehmen jedoch Aufgaben im Rahmen der Feststellung der Auskunftspflicht und der Überprüfung und Klärung von Zweifelsfällen. Dies sind bspw. Wohngebäude, zu denen IT.NRW keine Angaben zu Eigentümern vorliegen, die Eigentümer/innen unter der bekannten Anschrift nicht bekannt sind oder sonstige Zweifelsfälle (z.B. Eigentumswohnungen: Eigentümer vs. Verwalter). Auf der Erfahrungen aus dem Zensustest beruht die Annahme, dass von allen Auskunftspflichtigen rd. 10 % durch die Erhebungsstelle zu kontaktieren bzw. zu recherchieren sind.

Aufwand: 10 Min. je Fall

2.1.2 Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten

Organisation von Arbeiten im Zusammenhang mit Erhebungsbeauftragten für Begehungen im Rahmen der GWZ (Ersatzvornahmen): Hierunter fallen Aufgaben wie die Anwerbung, Verwaltung, Schulung von Erhebungsbeauftragten, die Zuordnung zu Bezirken, die Betreuung der Erhebungsbeauftragten (Hotline) sowie deren Abrechnung. Ein/e Erhebungsbeauftragte/r kann etwa 320 Feststellungen vor Ort (Ersatzvornahmen) durchführen, da die Begehungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern im Laufe mehrerer Wochen anfallen.

Aufwand: 2 Stunden je Erhebungsbeauftragter/n

2.1.3 Klärung von Problemfällen

Es wurde aus Erfahrungen des Zensustests und der GWZ 1995 In den neuen Ländern eine Ausfallquote von rd. 3% der Gebäude und 3% der Eigentumswohnungen ermittelt, die zu begehen wären. Da die Begehungen der GWZ von den Erhebungsstellen nicht so aufwändig vorbereitet und bearbeitet werden müssen, wie dies Im Rahmen der Stichprobe der Fall ist, wurden die Arbeitsschritte, die bei der Stichprobe anfallen, hierin einem Arbeitsschritt zusammengefasst. Dies betrifft z.B. Organisation der Begehungen und Ersatzvornahmen, Erfassung der Angaben im System, Verpackung und Bereitstellung der Unterlagen zur Abholung durch IT.NRW.

Aufwand: 12 Min. je Klärungsfall

2.2 Sachausgaben

Porto:
Da die Begehungen von Gebäuden im Rahmen der GWZ durch Erhebungsbeauftragte vorher postalisch angekündigt werden (z.B. bei Eigentümerlinnen bzw. Mieter/Innen), fallen entsprechende Ausgaben für Porto an (0,55 EUR).

Interviewerentschädigungen:
Hier wurden je Begehungsfall 15 EUR kalkuliert; ein Begehungsfall kann ein Gebäude mit einer unbestimmten Anzahl an Wohnungen sein, oder aber auch eine einzige Wohnung im Fall von Ersatzvornahmen bei Eigentumswohnungen oder einem Einfamilienhaus.

3 Haushaltsstichprobe

3.1 Personalausgaben

3.1.1 Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten

Hierunter fallen Aufgaben wie die Anwerbung, Verwaltung, Schulung von Erhebungsbeauftragten, die Zuordnung zu Bezirken, die Betreuung der Erhebungsbeauftragten (Hotline) sowie deren Abrechnung. Aus Erfahrungen mit anderen Erhebungen ist ein Richtwert von einem Erhebungsbeauftragten für etwa 100 zu befragende Personen angemessen.

Aufwand: 2 Stunden je Erhebungsbeauftragter/n

3.1.2 Vorbereitung der Erhebung

Zur Vorbereitung der eigentlichen Erhebung muss die Erhebungsstelle für die einzelnen Interviewerbezirke Begehungslisten und Organisationspapiere zusammenstellen, es ist ggf. eine Vorbegehung von Großgebäuden nötig und die Unterlagen für jeden Erhebungsbeauftragte/n müssen zusammengestellt werden.

Aufwand: 10 Min. je Bezirk

3.1.3 Mahnverfahren

Im Rahmen des Mahnwesens sind zum einen säumige Erhebungsbeauftragte zu mahnen; die Hauptlast wird sich jedoch auf die säumigen Auskunftspflichtigen verteilen (Versand von Fragebogen an Nicht-Angetroffene und Verweigerer, Erinnerung, 1. & 2. Mahnung, Zwangsgeldverfahren). In den ersten Mahnstufen wird aufgrund von standardisierten Schreiben kein bzw. kaum Personalaufwand anfallen und Bearbeitungszelt wird eigentlich erst für juristische Einzelfallbearbeitungen benötigt; die angesetzten Werte in der Kalkulation stellen somit Durchschnittswerte dar, die Insgesamt jedoch zu realistischen Personalaufwänden führen.

Die Fallzahlen ergeben sich als Summe aus: Nachversand (20 % aller Auskunftspflichtigen)

+ Erinnerung (50 % vom Nachversand)

+ 1. Mahnung (50 % von Erinnerung)

+ 2. Mahnung (50 % von 1. Mahnung)

+ Zwangsgeld (50 % von 2. Mahnung)

Aufwand: 2 Min. je Mahnschreiben

3.1.4 Eingangs- und Vollzähligkeilskontrolle

Die Erhebungsstellen haben eine Eingangs- und Vollzähligkeitskontrolle der Organisationspapiere, Fragebogen, Interviewerbezirke zu gewährleisten. Hier sind zwar eigentlich unterschiedliche Bezugsgrößen für diese Sachverhalte anzusetzen; die Kontrollen wurden jedoch auf Haushalte bezogen.

Aufwand: 2 Min. je Haushalt

3.1.5 Kontakt mit Auskunftspflichtigen

Die Erhebungsstellen sind Im Rahmen der Haushaltsstichprobe neben den Erhebungsbeauftragten die erste Anlaufstelle für die Auskunftspflichtigen. Hier sind telefonische Kontakte ähnlich einer "Hotline" ebenso denkbar wie individueller Schriftverkehr im Falle von Beschwerden o.ä. Nach den Erfahrungen aus anderen Erhebungen ist damit zu rechnen, dass von allen Auskunftspflichtigen rd. 10 % der Personen telefonisch und 1 % schriftlich Kontakt zur Erhebungsstelle aufnehmen. Die Abschätzung der zu erwartenden Kontakte beruht auf Erfahrungen von IT.NRW aus dem Mikrozensus und anderen Haushaltebefragungen. Zuletzt wurde auch durch die Erhebung nach § 14 Absatz 3 Satz 1 ZensG 2011 bestätigt, dass dieser Ansatz auskömmlich ist. Nach dem Erstversand verzeichnete IT.NRW ca. 2 % und nach der Erinnerung ca. 5 % telefonische Kontakte sowie insgesamt ca. 1 % schriftliche Anfragen.

Aufwand: 5 Min. je Kontakt

3.1.6 Nachbereitung der Erhebungsunterlagen

Hierunter fallen die Verbuchung der Organisationspapiere im EDV-System (Erbebungslisten) sowie die Verpackung und Bereitstellung zur Abholung durch IT.NRW. Als Bezugsgröße wurden die Interviewerbezirke angesetzt.

Aufwand: 3 Min. je Bezirk

3.2 Sachausgaben

Porto I:
Da die Erhebungen Im Rahmen der Haushaltsstichprobe durch Erhebungsbeauftragte vorher postalisch bei den Haushalten angekündigt werden, fallen entsprechende Ausgaben für Porto an (0,55 EUR).

Porto II:
Porto für den Nachversand der Erhebungsunterlagen und den Versand von Mahnschreiben (Schreiben Inkl. Erhebungsbogen und Begleitinformationen) i.H.v. 1,45 Interviewerentschädigungen I und II:

In den Entschädigungen sind jeweils Aufwandsentschädigung für die Befragung und Fahrtkosten enthalten. Bei der Entschädigung der Interviewer ist noch danach zu differenzieren, ob ein Interview erfolgreich durchgeführt wurde oder nicht. In 1/4 der Fälle ist dies annahmegemäß nicht der Fall, dafür werden 2,50 EUR je Selbstausfüller bzw. mind. dreimalig vergeblich kontaktierter Person gezahlt, bei erfolgreich durchgeführtem Interview sind es 7,50 EUR je Person.

4 Erhebungen in Sonderbereichen

4.1 Personalausgaben

4.1.1 Erhebung sensibler Sonderbereiche

Hier werden die Angaben zu sensiblen Sonderbereichen über die Einrichtungsleitung erhoben. Von den sensiblen Sonderbereichen gibt es je Erhebungsstelle relativ wenige, daher wurden die Aufgaben der Erhebungsstelle hierin nur einem Arbeitsschritt zusammengefasst. Hierunter fallen die Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten (Anwerbung, Verwaltung, Schulung, Zuordnung zu Bezirken, Betreuung (Hotline), Abrechnung) und Nachbereitung der Erhebungsunterlagen für die Übergabe an IT.NRW.

Aufwand: 2 Stunden je sensiblem Sonderbereich

4.1.2 Erhebung nicht sensibler Sonderbereiche

4.1.2.1 Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten

Hierunter fallen Aufgaben wie die Anwerbung, Verwaltung, Schulung von Erhebungsbeauftragten, die Zuordnung zu Bezirken, die Betreuung der Erhebungsbeauftragten (Hotline) sowie deren Abrechnung. Ein Richtwert von einer/m Erhebungsbeauftragten für etwa 100 zu befragende Personen ist angemessen.

Aufwand: 2 Stunden je Erhebungsbeauftragter/in

4.1.2.2 Vorbereitung der Erhebung

Zur Vorbereitung der eigentlichen Erhebung muss die Erhebungsstelle für die einzelnen Interviewerbezirke Begehungslisten und Organisationspapiere zusammenstellen, es ist ggf. eine Vorbegehung von Großgebäuden (Studentenwohnheime) nötig und die Unterlagen für jeden) Erhebungsbeauftragte/n müssen zusammengestellt werden. Im Rahmen der Erhebung von Sonderbereichen ist mit einem relativ höheren Anteil an Großgebäuden im Vergleich zu der Haushaltsstichprobe zu rechnen. Aus diesem Grund ist der Aufwand hier gegenüber der vergleichbaren Position bei der Haushaltsstichprobe höher angesetzt.

Aufwand: 20 Min. je Bezirk

4.1.2.3 Mahnverfahren

Im Rahmendes Mahnwesens sind zum einen säumige Erhebungsbeauftragte zu mahnen; die Hauptlast wird sich jedoch auf die säumigen Auskunftspflichtigen verteilen (Versand von Fragebogen an Nicht-Angetroffene und Verweigerer, Erinnerung, 1. & 2. Mahnung, Zwangsgeldverfahren). In den ersten Mahnstufen wird aufgrund von standardisierten Schreiben kein bzw. kaum Personalaufwand anfallen und Bearbeitungszeit wird eigentlich erst für juristische Einzelfallbearbeitungen benötigt; die angesetzten Werte in der Kalkulation stellen somit Durchschnittswerte dar, die Insgesamt jedoch zu realistischen Personalaufwänden führen. Die Fallzahlen wurden analog zu den Erinnerungen und Mahnungen im Rahmen der Haushaltsstichprobe berechnet.

Aufwand: 2 Min. je Mahnschreiben

4.1.2.4 Eingangs- und Vollzähligkeilskontrolle

Die Erhebungsstellen haben eine Eingangs- und Vollzähligkeitskontrolle der Organisationspapiere, Fragebogen, Interviewerbezirke zu gewährleisten. Hier sind zwar eigentlich unterschiedliche Bezugsgrößen für diese Sachverhalte anzusetzen; die Kontrollen wurden auf Personen bezogen.

Aufwand: 1 Min. je Person

4.1.2.5 Kontakt mit Auskunftspflichtigen

Die Erhebungsstellen sind neben den Erhebungsbeauftragten die erste Anlaufstelle für die Auskunftspflichtigen. Hier sind telefonische Kontakte ähnlich einer "Hotline" ebenso denkbar wie individueller Schriftverkehr im Falle von Beschwerden o.ä. Nach den Erfahrungen aus anderen Erhebungen ist damit zu rechnen, dass von allen Auskunftspflichtigen rd. 10 % der Personen telefonisch und 1 % schriftlich Kontakt zur Erhebungsstelle aufnehmen. Die Abschätzung der zu erwartenden Kontakte beruht auf Erfahrungen von IT.NRW aus dem Mikrozensus und anderen Haushaltebefragungen.

Aufwand: 5 Min. je Kontakt

4.1.2.6 Nachbereitung der Erhebungsunterlagen

Hierunter fallen die Verbuchung der Organisationspapiere im EDV-System (Fragebogen und Verteilungslisten) sowie die Verpackung und Bereitstellung zur Abholung durch IT.NRW. Als Bezugsgröße wurden die Interviewerbezirke angesetzt.

Aufwand: 3 Min. je Bezirk

4.2 Sachausgaben

Porto I:
De die Erhebungen im Rahmen der Erhebungen in Sonderbereichen durch Erhebungsbeauftragte vorher postalisch bei den Erhebungseinheiten (Einrichtungsleitung, Personen) angekündigt werden, fallen entsprechende Ausgaben für Porto an (0,55 EUR).

Porto II:
Porto für den Nachversand der Erhebungsunterlagen und den Versand von Mahnschreiben (Schreiben inkl. Erhebungsbogen und Begleitinformationen) i.H.v. 1,45 EUR.

Interviewerentschädigungen I- sensible Sonderbereiche:
In den Entschädigungen sind jeweils Aufwandsentschädigung für die Befragung und Fahrtkosten enthalten. Erhebungen in sensiblen Sonderbereichen erfolgen über die Einrichtungsleitung. Es wurden 15 EUR je Sonderanschrift veranschlagt.

Interviewerentschädigungen II und III Bewohner in nicht sensiblen Sonderbereichen:
In den Entschädigungen sind jeweils Aufwandsentschädigung für die Befragung und Fahrtkosten enthalten. Bei der Entschädigung der Interviewer für die Erhebungen in nicht sensiblen Sonderbereichen ist danach zu differenzieren, ob ein Interview erfolgreich durchgeführt wurde oder nicht. In 1/4 der Fälle ist dies annahmegemäß nicht der Fall, dafür werden nur 2,50 Euro je Selbstausfüller bzw. mind. dreimalig vergeblich kontaktierter Person gezahlt, bei erfolgreich durchgeführtem Interview sind es 7,50 Euro je Person.

5 Primärstatistische Rückfragen

5.1 Personalausgaben

Die hier zu Grunde gelegten Fallzahlen basieren auf den Ergebnissen des Zensustests 2001 und sind von den bundesweit abgestimmten Zahlen der Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder für NRW heruntergerechnet worden. Tendenziell dürften die Fallzahlen jedoch eher geringer sein, da sich seit 2001 die Qualität der Melderegisterdaten verbessert haben sollte (Stichwort: Steuer-ID).

5.1.1 Rückfragen aufgrund der Mehrfachfallprüfung

5.1.1.1 Rückfragen, wenn mind. 1 Registereintrag in Gem. unter 10.000 Einw.

5.1.1.2 Rückfragen, wenn Person nur mit Nebenwohnsitz gemeldet ist

Für beide Arbeitsschritte wurde jeweils ein Aufwand von 30 Min. je Klärungsfall angesetzt. Hierunter fallen die Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten und die Nachbereitung der Erhebungsunterlagen für die Übergabe an IT.NRW. Position 5.1.1.1 fällt in den kreisfreien Städten nicht an. Diese Rückfragen werden ausschließlich in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern durchgeführt.

5.1.2 Rückfragen in Gemeinden < 10.000 Einwohnern (unplausible Anschriften)

Für die Überprüfung von unplausiblen Anschriften in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern, die Im Rahmen der sog. Mini-Haushaltegenerierung aufgedeckt werden, gelten die gleichen Aussagen, wie zuvor bei den Rückfragen aufgrund der Mehrfachfallprüfung.

5.2 Sachausgaben

Porto:
Da die Erhebungen im Rahmen der primärstatistischen Rückfragen durch Erhebungsbeauftragte vorher postalisch bei den Erhebungseinheiten (Personen, Haushalte) angekündigt werden, fallen entsprechende Ausgaben für Porto an (0,55 EUR).

Interviewerentschädigungen:
In den Entschädigungen sind jeweils Aufwandsentschädigung für die Befragung und Fahrtkosten enthalten. Erhebungen erfolgen auf Anschriftenebene. Es wurden 15 EUR je zu erhebender Anschrift veranschlagt.

6 Sachaufwendungen für Büroarbeitsplätze

Hier Ist Im Kalkulationsschema zunächst die Summe der kalkulierten Arbeitsmonate aus den vorangegangenen Kalkulationspositionen Nr. 2 bis Nr. 5 als Informative Größe hinterlegt.

6.1 Sachausgaben für einen Büroarbeitsplatz Inkl. Informationstechnischer Unterstützung

Entsprechend § 3 Abs. 3 Nr. 4 Satz 1 erster Halbsatz KonnexAG wurden unter dieser Kalkulationsposition für Sachaufwendungen für Büroarbeitsplätze 10 % der kalkulierten Gesamtpersonalkosten angesetzt.

6.2 Sachausgaben für Abschottung der Erhebungsstelle

Entsprechend § 3 Abs. 3 Nr. 4 Satz 1 zweiter Halbsatz KonnexAG wurden unter dieser Kalkulationsposition für besondere Anforderungen an die Abschottung der Erhebungsstelle 5 % der kalkulierten Gesamtpersonalkosten angesetzt.

____
1) Vgl. hierzu und zum Folgenden: KGSt- Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, Materialien Nr. 212009 (Kosten eines Arbeitsplatzes - Stand 2009/2010), S. 23

.

Modellrechnung
Kosten der Erhebungsstellen beim Zensus 2011 - Verteilschlüssel

Stand: 4.11.2010 (9.00)
Anlage 3


Teilprojekt Zensus und Aufgaben der ErhebungsstellenVerteilungsschlüsselKosten*
ArtStandin EURin % der Gesamtkosten
1. Vorbereitunggewichteter Schlüssel aus den Anteilen der Positionen 2-5 1.372.594 Euro3,66 %
2. Gebäude- und WohnungszählungWohnungen gem. Gebäude- und WohnungsfortschreibungGebäude- und Wohnungsfortschreibung 31.12.200912.092.495 Euro32,25 %
3. HaushaltsstichprobeStichprobenanteil19. Mai 201115.771.043 Euro 142,06 %
4. Sonderbereiche    
a. sensible SonderbereicheAnzahl der sensiblen Sonderbereiche9. Mai 2011613.288 Euro1,64 %
b. nicht sensible SonderbereicheAnzahl der Bewohner in nicht sensiblen Sonderbereichen5.065.436 Euro13,51 %
5. Primärstatistische Rückfragen    
a. Klärung des Wohnstatus bei Personen, die nur mit Nebenwohnungen gemeldet sindBevölkerungsanteil30. Juni 2010139.355 Euro0,37 %
b. Klärung des Wohnstatus bei Personen in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern, die für mehr als eine alleinige Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sindBevölkerungsanteil in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern30. Juni 2010228.038 Euro0,61 %
c. unplausible Anschriften in Gemeinden mit weniger als 10.000 EinwohnernBevölkerungsanteil in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern30. Juni 2010  
6. Sachaufwand entsprechend § 3 Abs.3 Nr.4 KonnexAG gewichteter Schlüssel aus den Anteilen der Positionen 1-5  2.218.133 Euro5,91 %

*) Kosten: Stand 4.11.2010

.

Verteilung der Kostenerstattung - Anteile je Erhebungsstelle an den einzelnen Erhebungsteilen gem. Verteilschlüssel Anlage 4


Anteile je Erhebungsstelle an den einzelnen Erhebungsteilen gem. Verteilungsschlüssel

2. Gebäude- und Wohnungszählung

3. Haushaltsstichprobe4.1 Sonderbereiche I
(sensible Sonderbereiche)
4.2 Sonderbereiche II
(nicht sensible Sonderbereiche)
5.1 Primärstatistische Rückfragen I
(Personen mit ausschließlich Nebenwohnung)
5.2 Primärstatistische Rückfragen II
(Gemeinden und 10.000 Einwohner)
AGSErhebungsstelleWohnungen gem. Gebäude- und Wohnungsfortschreibung
(Stand 31.12.2008)
Relativer AnteilStichprobenanteil zum Zeitpunkt der Stichprobenziehung
(Stand 11/2009)*
Relativer AnteilAnzahl sensible Sonderanschriften (Stand 10/2009) *Relativer AnteilAnzahl Bewohner nicht sensible Sonderanschriften (Stand 10/2009) *Relativer AnteilBevölkerungsanteil
(Stand 31.12.2008)
Relativer AnteilBevölkerungsanteil in Gemeinden unter 10.000 Einwohner
(Stand 31.12.2008)
Relativer Anteil
  34567891011121314
05111000Düsseldorf, Stadt320.7353,8221.8051,441514,0017.9714,48584.2173,26  
05112000Duisburg, Stadt256.4983,0616.6121,09431,149.5482,38494.0482,75  
05113000Essen, Stadt314.7053,7520.1191,32551,4618.3124,57579.7593,23  
05114000Krefeld, Stadt121.5361,459.2590,61250,6644661,11236.3331,32  
05116000Mönchengladbach, Stadt125.7721,509.1900,601032,734.6371,16258.8481,44  
05117000Mülheim an der Ruhr, Stadt91.0761,099.4220,62250,662.8840,72168.2880,94  
05119000Oberhausen, Stadt105.4321,269.9990,66250,663.7520,94215.6701,20  
05120000Remscheid, Stadt59.2630,718.1220,53401,062.3970,60112.6790,63  
05122000Solingen, Stadt78.4730,935.9640,39260,693.2570,81161.7790,90  
05124000Wuppertal, Stadt189.4432,2610.9030,72350,934.8301,20353.3081,97  
05154000Kleve, Kreis127.5441,5241.1962,711032,736.6521,66308.4481,7232.8507,61
05158000Mettmann, Kreis240.4372,8658.0933,821042,769.7972,44499.1932,78  
05162000Rhein-Kreis Neuss205.1052,4440.4952,67611,626.8381,70443.6082,47  
05166000Viersen, Kreis133.8061,5935.4072,33802,126.3381,58302.6891,69  
05170000Wesel, Kreis200.8522,3949.4573,25762,018.9752,24472.1752,638.5881,99
05314000Bonn, Stadt157.0611,8711.8730,78551,469.9832,49317.9491,77  
05315000Köln, Stadt515.2446,1451.3513,382737,2415.5963,89995.4205,55  
05316000Leverkusen, Stadt76.8330,926.9980,46250,665120,13161.3220,90  
05334000Aachen, Städteregion263.0023,1342.9952,83942,498.6682,16568.5203,178.2511,91
05358000Düren, Kreis115.3101,3732.4982,14340,905.9241,48269.6071,5047.43410,99
05362000Rhein-Erft-Kreis198.0262,3651.5543,39952,527.2621,81464.0612,59  
05366000Euskirchen, Kreis79.2420,9423.6841,56411,092.1290,53192.6381,0728.8556,69
05370000Heinsberg, Kreis108.5231,2932.2602,12481,275.1311,28256.0041,4392072,13
05374000Oberbergischer Kreis119.7371,4345.3482,98611,624.9411,23284.8901,59  
05378000Rheinisch-Bergischer Kreis128.7261,5334.0932,24852,255.3681,34277.6351,55  
05382000Rhein-Sieg-Kreis252.5783,0175.5354,971132,99110752,76598.2253,34  
05512000Bottrop, Stadt55.2010,665.9430,3980,211.2690,32117.7560,66  
05513000Gelsenkirchen, Stadt140.7281,688.8970,59701,866.8991,72262.0631,46  
05515000Münster, Stadt138.8911,6510.7270,711684,4521.8805,46273.8751,53  
05554000Borken, Kreis142.2021,6941.8152,75812,156.2181,55370.3232,0740.7189,44
05558000Coesfeld, Kreis81.3500,9731.6832,09481,276.9551,73220.6621,23  
05562000Recklinghausen, Kreis298.5543,5653.8473,541343,5512.4823,11636.1803,55  
05566000Steinfurt, Kreis176.6192,1048.6793,20862,289.2252,30444.3992,4876.00217,61
05570000Warendorf, Kreis115.9121,3835.6642,35320,855.7461,43280.1071,5615.6883,64
05711000Bielefeld, Stadt153.7941,839.5340,63391,0311.4772,86323.6151,80  
05754000Gütersloh, Kreis1484201,7741.4642,73992,629.6492,41353.9441,9716.8813,91
05758000Herford, Kreis1134071,3531.3732,06721,911.2330,31251.5671,409.9642,31
05762000Höxter, Kreis62.5920,7519.8601,31370,983.6300,91149.8000,8430.0636,97
05766000Lippe, Kreis159.2221,9041.4832,731032,738.4002,09355.1781,9845.00110,43
05770000Minden-Lübbecke, Kreis130.9971,5637.2302,451223,234.6731,17317.6651,77  
05774000Paderborn, Kreis126.2481,5030.1521,98601,597.0301,75298.8691,679.4062,18
05911000Bochum, Stadt190.2752,2711.5750,76832,2016.9874,24378.5962,11  
05913000Dortmund, Stadt305.8593,6417.9391,18501,339.7782,44584.4123,26  
05914000Hagen, Stadt103.6261,237.5240,50330,873.3540,84192.1771,07  
05915000Hamm, Stadt83.2910,996.9190,46200,535.6121,40182.4591,02  
05916000Herne, Stadt84.2891,006.5070,4370,1974861,87166.9240,93  
05954000Ennepe-Ruhr-Kreis166.7051,9936.0632,37762,019.3642,33335.9141,879.3192,16
05958000Hochsauerlandkreis122.8131,4633.3332,19922,4464821,622718911,52216845,02
05962000Märkischer Kreis201.9252,4152.3563,45902,397.8051,95437.7852,4414.2633,31
05966000Olpe, Kreis57.7170,6920.6081,36401,063.2890,82140.4810,78  
05970000Siegen-Wittgenstein, Kreis128.5361,5335.2372,32661,755.3431,33286.2991,607.3571,70
05974000Soest, Kreis132.5561,5844.3072,921022,7011.5542,88306.1311,71  
05978000Unna, Kreis187.3682,2344.5282,93792,0910.0322,50416.6792,32  
05000000NRW insgesamt8.394 056100,001.519 479100,003.773100,00401.090100,0017.933 064100,00431.531100,00

* Stichprobe: Münnich-Design gem. Simulationsdaten vom 24.11.2009
* sensible Sonderbereiche: Auswertung der nach § 9 Abs. 1 ZensVorbG 2011 ermittelten Sonderbereiche im Oktober 2009 (vorläufiger und nicht endgültiger Stand)
* nicht sensible Sonderbereiche: Auswertung der nach § 9 Abs. 1 ZensVorbG 2011 ermittelten Sonderbereiche im Oktober 2009 unter Berücksichtigung erster Ergebnisse der Vorbefragung Sonderbereiche (durchschnittliche Anzahl der Bewohner) (vorläufiger und nicht endgültiger Stand)

.

Verteilung der Kostenerstattung - Kostenerstattung je Erhebungsstelle
Stand: 4.11.2010
Anlage 5


Kostenerstattung je Erhebungsstelle2. Gebäude- und Wohnungszählung3. Haushaltsstichprobe4.1 Sonderbereiche I
(sensible Sonderbereiche)
4.2 Sonderbereiche II
(nicht sensible Sonderbereiche)
5.1 Primärstatistische Rückfragen I
(Personen mit ausschließlich Nebenwohnung)
5.2 Primärstatistische Rückfragen II
(Gemeinden unter 10.000 Einwohnern)
Summe der Kosten aus Positionen 2 - 5
Gesamtkosten:12.092.495 EuroGesamtkosten:15.771.043 EuroGesamtkosten:613.288 EuroGesamtkosten:5.065.436 EuroGesamtkosten:139.355 EuroGesamtkosten:228.038 Euro
AGSErhebungsstelleSchlüsselKostenSchlüsselKostenSchlüsselKostenSchlüsselKostenSchlüsselKostenSchlüsselKosten
12345678910111213
05111000Düsseldorf, Stadt3,82462.052 Euro1,44226.319 Euro4,0024.545 Euro4,48226.960 Euro3,264.540 Euro - Euro944.415 Euro
05112000Duisburg, Stadt3,06369.512 Euro1,09172.420 Euro1,146.990 Euro2,38120.583 Euro2,753.839 Euro - Euro673.344 Euro
05113000Essen, Stadt3,75453.365 Euro1,32208.820 Euro1,468.940 Euro4,57231.269 Euro3,234.505 Euro - Euro906.899 Euro
05114000Krefeld, Stadt1,45175.085 Euro0,6196.101 Euro0,664.064 Euro1,1156.398 Euro1,321.837 Euro - Euro333.485 Euro
05116000Mönchengladbach, Stadt1,50181.187 Euro0,6095.385 Euro2,7316.742 Euro1,1658.555 Euro1,442.011 Euro - Euro353.882 Euro
05117000Mülheim an der Ruhr, Stadt1,09131.204 Euro0,6297.793 Euro0,664.064 Euro0,7236.425 Euro0,941.308 Euro - Euro270.794 Euro
05119000Oberhausen, Stadt1,26151.886 Euro0,66103.782 Euro0,664.064 Euro0,9447.385 Euro1,201.676 Euro - Euro308.792 Euro
05120000Remscheid, Stadt0,7185.374 Euro0,5384.300 Euro1,066.502 Euro0,6030.272 Euro0,63876 Euro - Euro207.324 Euro
05122000Solingen, Stadt0,93113.048 Euro0,3961.902 Euro0,694.226 Euro0,8141.134 Euro0,901.257 Euro - Euro221.567 Euro
05124000Wuppertal, Stadt2,26272.912 Euro0,72113.165 Euro0,935.689 Euro1,2060.994 Euro1,972.746 Euro - Euro455.506 Euro
05154000Kleve, Kreis1,52183.740 Euro2,71427.583 Euro2,7316.742 Euro1,6684.013 Euro1,722.397 Euro7,6117.359 Euro731.835 Euro
05158000Mettmann, Kreis2,86346.374 Euro3,82602.961 Euro2,7616.905 Euro2,44123.727 Euro2,783.879 Euro - Euro1.093.846 Euro
05162000Rhein-Kreis Neuss2,44295.475 Euro2,67420.307 Euro1,629.915 Euro1,7086.359 Euro2,473.447 Euro - Euro815.504 Euro
05166000Viersen, Kreis1,59192.761 Euro2,33367.498 Euro2,1213.004 Euro1,5880.046 Euro1,692.352 Euro - Euro655.661 Euro
05170000Wesel, Kreis2,39289.348 Euro3,25513.326 Euro2,0112.354 Euro2,24113.350 Euro2,633.669 Euro1,994.538 Euro936.585 Euro
05314000Bonn, Stadt1,87226.262 Euro0,78123.233 Euro1,468.940 Euro2,49126.074 Euro1,772.471 Euro - Euro486.980 Euro
05315000Köln, Stadt6,14742.262 Euro3,38532.985 Euro7,2444.375 Euro3,89196.969 Euro5,557.735 Euro - Euro1.524.325 Euro
05316000Leverkusen, Stadt0,92110.686 Euro0,4672.634 Euro0,664.064 Euro0,136.466 Euro0,901.254 Euro - Euro195.103 Euro
05334000Aachen, Städteregion3,13378.881 Euro2,83446.256 Euro2,4915.279 Euro2,16109.474 Euro3,174.418 Euro1,914.360 Euro958.668 Euro
05358000Düren, Kreis1,37166.116 Euro2,14337.305 Euro0,905.527 Euro1,4874.810 Euro1,502.095 Euro10,9925.066 Euro610.918 Euro
05362000Rhein-Erft-Kreis2,36285.277 Euro3,39535.092 Euro2,5215.442 Euro1,8191.708 Euro2,593.606 Euro - Euro931.124 Euro
05366000Euskirchen, Kreis0,94114.156 Euro1,56245.822 Euro1,096.664 Euro0,5326.885 Euro1,071.497 Euro6,6915.248 Euro410.273 Euro
05370000Heinsberg, Kreis1,29156.338 Euro2,12334.834 Euro1,277.802 Euro1,2864.796 Euro1,431.989 Euro2,134.865 Euro570.626 Euro
05374000Oberbergischer Kreis1,43172.493 Euro2,98470.678 Euro1,629.915 Euro1,2362.403 Euro1,592.214 Euro - Euro717.703 Euro
05378000Rheinisch-Bergischer Kreis1,53185.443 Euro2,24353.860 Euro2,2513.816 Euro1,3467.792 Euro1,552.157 Euro - Euro623.068 Euro
05382000Rhein-Sieg-Kreis3,01363.864 Euro4,97783.996 Euro2,9918.368 Euro2,76139.866 Euro3,344.649 Euro - Euro1.310.743 Euro
05512000Bottrop, Stadt0,6679.523 Euro0,3961.684 Euro0,211.300 Euro0,3216.020 Euro0,66915 Euro - Euro159.442 Euro
05513000Gelsenkirchen, Stadt1,68202.733 Euro0,5992.344 Euro1,8611.378 Euro1,7287.122 Euro1,462.036 Euro - Euro395.614 Euro
05515000Münster, Stadt1,65200.087 Euro0,71111.338 Euro4,4527.308 Euro5,46276.320 Euro1,532.128 Euro - Euro617.181 Euro
05554000Borken, Kreis1,69204.857 Euro2,75434.008 Euro2,1513.166 Euro1,5578.525 Euro2,072.878 Euro9,4421.517 Euro754.950 Euro
05558000Coesfeld, Kreis0,97117.193 Euro2,09328.846 Euro1,277.802 Euro1,7387.833 Euro1,231.715 Euro - Euro543.388 Euro
05562000Recklinghausen, Kreis3,56430.098 Euro3,54558.891 Euro3,5521.781 Euro3,11157.632 Euro3,554.944 Euro - Euro1.173.346 Euro
05566000Steinfurt, Kreis2,10254.438 Euro3,20505.251 Euro2,2813.979 Euro2,30116.502 Euro2,483.453 Euro17,6140.162 Euro933.785 Euro
05570000Warendorf, Kreis1,38166.983 Euro2,35370.165 Euro0,855.201 Euro1,4372.562 Euro1,562.177 Euro3,648.290 Euro625.379 Euro
05711000Bielefeld, Stadt1,83221.556 Euro0,6398.956 Euro1,036.339 Euro2,86144.944 Euro1,802.515 Euro - Euro474.309 Euro
05754000Gütersloh, Kreis1,77213.814 Euro2,73430.365 Euro2,6216.092 Euro2,41121.856 Euro1,972.750 Euro3,918.921 Euro793.798 Euro
05758000Herford, Kreis1,35163.374 Euro2,06325.628 Euro1,9111.703 Euro0,3115.569 Euro1,401.955 Euro2,315.265 Euro523.495 Euro
05762000Höxter, Kreis0,7590.170 Euro1,31206.132 Euro0,986.014 Euro0,9145.844 Euro0,841.164 Euro6,9715.886 Euro365.211 Euro
05766000Lippe, Kreis1,90229.376 Euro2,73430.562 Euro2,7316.742 Euro2,09106.085 Euro1,982.760 Euro10,4323.780 Euro809.305 Euro
05770000Minden-Lübbecke, Kreis1,56188.715 Euro2,45386.419 Euro3,2319.831 Euro1,1759.017 Euro1,772.469 Euro - Euro656.450 Euro
05774000Paderborn, Kreis1,50181.873 Euro1,98312.955 Euro1,599.753 Euro1,7588.784 Euro1,672.322 Euro2,184.971 Euro600.658 Euro
05911000Bochum, Stadt2,27274.111 Euro0,76120.140 Euro2,2013.491 Euro4,24214.536 Euro2,112.942 Euro-- Euro625.220 Euro
05913000Dortmund, Stadt3,64440.621 Euro1,18186.193 Euro1,338.127 Euro2,44123.482 Euro3,264.541 Euro - Euro762.965 Euro
05914000Hagen, Stadt1,23149.284 Euro0,5078.093 Euro0,875.364 Euro0,8442.358 Euro1,071.493 Euro - Euro276.593 Euro
05915000Hamm, Stadt0,99119.989 Euro0,4671.814 Euro0,533.251 Euro1,4070.869 Euro1,021.418 Euro - Euro267.341 Euro
05916000Herne, Stadt1,00121.427 Euro0,4367.538 Euro0,191.138 Euro1,8794.542 Euro0,931.297 Euro - Euro285.942 Euro
05954000Ennepe-Ruhr-Kreis1,99240.156 Euro2,37374.307 Euro2,0112.354 Euro2,33118.264 Euro1,872.610 Euro2,164.925 Euro752.615 Euro
05958000Hochsauerlandkreis1,46176.925 Euro2,19345.971 Euro2,4414.954 Euro1,6281.865 Euro1,522.113 Euro5,0211.459 Euro633.287 Euro
05962000Märkischer Kreis2,41290.894 Euro3,45543.416 Euro2,3914.629 Euro1,9598.576 Euro2,443.402 Euro3,317.537 Euro958.453 Euro
05966000Olpe, Kreis0,6983.147 Euro1,36213.895 Euro1,066.502 Euro0,8241.536 Euro0,781.092 Euro - Euro346.172 Euro
05970000Siegen-Wittgenstein, Kreis1,53185.169 Euro2,32365.733 Euro1,7510.728 Euro1,3367.473 Euro1,602.225 Euro1,703.888 Euro635.216 Euro
05974000Soest, Kreis1,58190.960 Euro2,92459.873 Euro2,7016.580 Euro2,88145.911 Euro1,712.379 Euro - Euro815.704 Euro
05978000Unna, Kreis2,23269.923 Euro2,93462.167 Euro2,0912.841 Euro2,50126.696 Euro2,323.238 Euro - Euro874.865 Euro
05000000NRW insgesamt100,0012.092.495 Euro100,0015.771.043 Euro100,00613.288 Euro100,005.065.436 Euro100,00139.355 Euro100,00228.038 Euro33.909.655 Euro


Kostenerstattung je Erhebungsstelle1 VorbereitungSumme der Kosten aus Positionen 1 - 56 Sachaufwand entsprechend § 3 Abs. 3 Nr. 4 KonnexAGKosten der Erhebungsstellen insgesamt
Gesamtkosten:1.372.594 EuroGesamtkosten:2.218.133 Euro
AGSErhebungsstelleSchlüsselKostenSchlüssel Pos. 6 VorbereitungKosten
141513141516
05111000Düsseldorf, Stadt2,7938.228 Euro982.643 Euro2,7961.777 Euro1.044.420 Euro
05112000Duisburg, Stadt1,9927.256 Euro700.599 Euro1,9944.045 Euro744.645 Euro
05113000Essen, Stadt2,6736.709 Euro943.609 Euro2,6759.323 Euro1.002.932 Euro
05114000Krefeld, Stadt0,9813.499 Euro346.984 Euro0,9821.814 Euro368.798 Euro
05116000Mönchengladbach, Stadt1,0414.324 Euro368.206 Euro1,0423.148 Euro391.354 Euro
05117000Mülheim an der Ruhr, Stadt0,8010.961 Euro281.755 Euro0,8017.713 Euro299.469 Euro
05119000Oberhausen, Stadt0,9112.499 Euro321.291 Euro0,9120.199 Euro341.490 Euro
05120000Remscheid, Stadt0,618.392 Euro215.716 Euro0,6113.562 Euro229.278 Euro
05122000Solingen, Stadt0,658.969 Euro230.536 Euro0,6514.493 Euro245.030 Euro
05124000Wuppertal, Stadt1,3418.438 Euro473.944 Euro1,3429.796 Euro503.740 Euro
05154000Kleve, Kreis2,1629.623 Euro761.458 Euro2,1647.872 Euro809.330 Euro
05158000Mettmann, Kreis3,2344.277 Euro1.138.123 Euro3,2371.552 Euro1.209.674 Euro
05162000Rhein-Kreis Neuss2,4033.010 Euro848.514 Euro2,4053.345 Euro901.858 Euro
05166000Viersen, Kreis1,9326.540 Euro682.201 Euro1,9342.889 Euro725.090 Euro
05170000Wesel, Kreis2,7637.911 Euro974.496 Euro2,7661.265 Euro1.035.761 Euro
05314000Bonn, Stadt1,4419.712 Euro506.692 Euro1,4431.855 Euro538.547 Euro
05315000Köln, Stadt4,5061.702 Euro1.586.027 Euro4,5099.711 Euro1.685.738 Euro
05316000Leverkusen, Stadt0,587.897 Euro203.001 Euro0,5812.762 Euro215.763 Euro
05334000Aachen, Städteregion2,8338.805 Euro997.473 Euro2,8362.709 Euro1.060.183 Euro
05358000Düren, Kreis1,8024.729 Euro635.646 Euro1,8039.962 Euro675.608 Euro
05362000Rhein-Erft-Kreis2,7537.690 Euro968.814 Euro2,7560.908 Euro1.029.722 Euro
05366000Euskirchen, Kreis1,2116.607 Euro426.880 Euro1,2126.837 Euro453.717 Euro
05370000Heinsberg, Kreis1,6823.098 Euro593.724 Euro1,6837.326 Euro631.050 Euro
05374000Oberbergischer Kreis2,1229.051 Euro746.755 Euro2,1246.947 Euro793.702 Euro
05378000Rheinisch-Bergischer Kreis1,8425.221 Euro648.289 Euro1,8440.757 Euro689.045 Euro
05382000Rhein-Sieg-Kreis3,8753.056 Euro1.363.799 Euro3,8785.740 Euro1.449.538 Euro
05512000Bottrop, Stadt0,476.454 Euro165.896 Euro0,4710.430 Euro176.326 Euro
05513000Gelsenkirchen, Stadt1,1716.014 Euro411.628 Euro1,1725.878 Euro437.506 Euro
05515000Münster, Stadt1,8224.982 Euro642.163 Euro1,8240.372 Euro682.535 Euro
05554000Borken, Kreis2,2330.559 Euro785.509 Euro2,2349.384 Euro834.893 Euro
05558000Coesfeld, Kreis1,6021.995 Euro565.384 Euro1,6035.545 Euro600.928 Euro
05562000Recklinghausen, Kreis3,4647.495 Euro1.220.840 Euro3,4676.752 Euro1.297.592 Euro
05566000Steinfurt, Kreis2,7537.798 Euro971.583 Euro2,7561.082 Euro1.032.665 Euro
05570000Warendorf, Kreis1,8425.314 Euro650.693 Euro1,8440.908 Euro691.601 Euro
05711000Bielefeld, Stadt1,4019.199 Euro493.508 Euro1,4031.026 Euro524.534 Euro
05754000Gütersloh, Kreis2,3432.131 Euro825.929 Euro2,3451.925 Euro877.854 Euro
05758000Herford, Kreis1,5421.190 Euro544.685 Euro1,5434.243 Euro578.929 Euro
05762000Höxter, Kreis1,0814.783 Euro379.994 Euro1,0823.890 Euro403.883 Euro
05766000Lippe, Kreis2,3932.759 Euro842.064 Euro2,3952.939 Euro895.004 Euro
05770000Minden-Lübbecke, Kreis1,9426.572 Euro683.022 Euro1,9442.940 Euro725.962 Euro
05774000Paderborn, Kreis1,7724.313 Euro624.971 Euro1,7739.291 Euro664.262 Euro
05911000Bochum, Stadt1,8425.308 Euro650.527 Euro1,8440.898 Euro691.425 Euro
05913000Dortmund, Stadt2,2530.883 Euro793.848 Euro2,2549.908 Euro843.756 Euro
05914000Hagen, Stadt0,8211.196 Euro287.789 Euro0,8218.093 Euro305.882 Euro
05915000Hamm, Stadt0,7910.821 Euro278.162 Euro0,7917.488 Euro295.650 Euro
05916000Herne, Stadt0,8411.574 Euro297.516 Euro0,8418.704 Euro316.220 Euro
05954000Ennepe-Ruhr-Kreis2,2230.464 Euro783.079 Euro2,2249.231 Euro832.310 Euro
05958000Hochsauerlandkreis1,8725.634 Euro658.921 Euro1,8741.425 Euro700.347 Euro
05962000Märkischer Kreis2,8338.796 Euro997.250 Euro2,8362.695 Euro1.059.945 Euro
05966000Olpe, Kreis1,0214.012 Euro360.184 Euro1,0222.644 Euro382.829 Euro
05970000Siegen-Wittgenstein, Kreis1,8725.712 Euro660.928 Euro1,8741.551 Euro702.480 Euro
05974000Soest, Kreis2,4133.018 Euro848.722 Euro2,4153.358 Euro902.079 Euro
05978000Unna, Kreis2,5835.413 Euro910.277 Euro2,5857.228 Euro967.505 Euro
05000000NRW insgesamt100,001.372.594 Euro35.282.249 Euro100,002.218.133 Euro37.500.382 Euro

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Haushaltebefragung beim Zensus 2011 - Erläuterungen zum Stichprobenverfahren
(Statistisches Bundesamt vom 05. März 2010)
Anlage 6

Haushaltebefragung beim Zensus 2011 - Erläuterungen zum Stichprobenverfahren (Statistisches Bundesamt vom 05. März 2010)

Haushaltebefragung beim Zensus 2011 - Erläuterungen zum Stichprobenverfahren

Mit Hilfe des Zensus 2011 wird ermittelt, wie viele Personen in unserem Land leben, wie sie wohnen und was sie arbeiten. 1 Außerdem werden diese Daten anschließend die Basis bilden, um in den Folgejahren die amtlichen Bevölkerungszahlen für alle Gemeinden zu aktualisieren.

Um die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger gering zu halten, wird der Zensus in Deutschland auf der Basis von Registern durchgeführt. Das bedeutet, dass für die Erhebung vor allem die vorhandenen Daten in den Registern der Verwaltung - Melderegister, Register der Bundesagentur für Arbeit und Register über die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - genutzt werden. So kann - im Unterschied zu einer traditionellen Volkszählung - auf eine Befragung aller Einwohnerinnen und Einwohner verzichtet werden.

Allerdings liegen nicht alle benötigten Daten in der erforderlichen Qualität in Verwaltungsregistern vor. Daher werden die Registerauswertungen um Angaben aus drei zusätzlichen Befragungen ergänzt:

(1) Da es in Deutschland keine Registerangaben zu Gebäuden mit Wohnraum gibt, werden alle Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen befragt.

(2) Die Befragung in besonderen Bereichen, zum Beispiel in Studenten- und Altenwohnheimen, ist erforderlich, weil die Melderegisterangaben über die dort lebenden Personen häufig nicht aktuell sind, so dass daraus keine verlässlichen statistischen Angaben gewonnen werden könnten.

(3) Knapp 10% aller Personen, die in Deutschland leben, werden außerdem mit einem Fragebogen in der sogenannten "Haushaltebefragung" persönlich befragt.

Warum dies gemacht wird und wie die Auswahl dieser Personen erfolgt, wird im Folgenden beschrieben.

Der Zensus 2011 soll aber auch statistische Informationen zu den privaten Haushalten in Deutschland liefern, also zu den Gemeinschaften, in denen die Menschen in unserem Lande zusammen leben. Um diese Informationen über alle privaten Haushalte zu gewinnen, werden die Registerdaten mit Daten aus den Befragungen verbunden. Dieses Verfahren wird als "Haushaltegenerierung" bezeichnet.

I. Die Haushaltebefragung dient beim Zensus 2011 der statistischen Korrektur von Registerfehlern und der Erhebung von zusätzlichen Informationen

Die Haushaltebefragung im Zensus 2011 hat zwei Ziele: Mit ihren Ergebnissen werden Fehler in denjenigen Angaben ermittelt, die aus den Melderegistern entnommen wurden, und damit die Registerauswertung im Zensus 2011 statistisch korrigiert (Ziel 1). Außerdem werden Informationen, die nicht in den Registern enthalten sind, mit Hilfe der Haushaltebefragung erhoben (Ziel 2).

(1) Ziel 1: Statistische Korrektur von Über- und Untererfassungen durch die Statistischen Ämter von Bund und Ländern

Die Angaben in den Melderegistern sind nicht fehlerfrei: Zum einen gibt es Personen, die laut Melderegister an einer Anschrift gemeldet sind, aber nicht (mehr) tatsächlich dort wohnen (sogenannte "Karteileichen"). Zum anderen gibt es auch Personen, die an einer Anschrift wohnen, ohne dort gemeldet zu sein (sogenannte "Fehlbestände"). Diese Fehler können mit statistischen Methoden korrigiert werden.

Bei dieser statistischen Korrektur geht es ausschließlich darum, Übererfassungen der Melderegister (Karteileichen) und Untererfassungen (Fehlbestände) zu erkennen und mit Hilfe geeigneter statistischer Verfahren bei der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl für alle Gemeinden zu berücksichtigen. 2 Eine Korrektur in den Melderegistern selbst findet nicht statt, da die statistischen Ämter von Bund und Ländern keine Erkenntnisse über einzelne Personen oder Wohnungen an die Verwaltungen zurückgeben. Dies würde dem Statistikgeheimnis widersprechen. Die Korrektur erfolgt ausschließlich mittels statistischer Verfahren im Bereich der statistischen Ämter. Aus den Testerhebungen zur Vorbereitung eines auf Registern basierenden Zensus, dem Zensustest 2001 3, ist bekannt, dass die Angaben nach einer solchen Korrektur zu belastbaren statistischen Ergebnissen führen.

Ein Ergebnis des Zensustests 2001 ist, dass es in großen Gemeinden mehr Ungenauigkeiten in den Melderegistern gibt als in kleinen Gemeinden. Der Prozentsatz an Karteileichen und an Fehlbeständen ist tendenziell umso größer, je größer eine Gemeinde ist. Das Zensusgesetz 2011 sieht deshalb vor, dass die Ergebnisse der Haushaltebefragung nur in Gemeinden ab 10.000 Einwohnern zur statistischen Registerkorrektur genutzt werden sollen.

(2) Ziel 2: Erhebung von Zusatzmerkmalen

Einige Informationen über die Bevölkerung, die nach dem Zensusgesetz 2011 erhoben werden, können gar nicht oder nicht vollständig aus den oben genannten Registern entnommen werden. Dies gilt z.B. für den Bildungsstand oder für die Erwerbstätigkeit von Selbstständigen. Diese zusätzlichen Merkmale werden deshalb in der Haushaltebefragung erfragt und dann so hochgerechnet, dass darüber Angaben für die gesamte Bevölkerung in den Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern und in den Kreisen gewonnen werden können.

II. An die Qualität der Zensusergebnisse werden hohe Maßstäbe angelegt

Die Zensusergebnisse sollen ein möglichst genaues Bild über die Bevölkerung in Deutschland liefern. Hierfür sind zuverlässige statistische Daten notwendig. Eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis muss daher ganz bestimmten Qualitätskriterien genügen.

Für die Haushaltebefragung müssen immer alle an einer Anschrift lebenden Personen befragt werden, da sonst keine Karteileichen und Fehlbestände festgestellt werden könnten. Die Auswahl dieser Anschriften erfolgt durch eine mathematischstatistische Zufallsauswahl. Damit hat jede Anschrift in Deutschland die Chance, für die Haushaltebefragung ausgewählt zu werden. Dies ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass sich aus der Haushaltebefragung - die ja nur einen Teil der Bevölkerung umfasst - verlässliche Rückschlüsse auf die gesamte Bevölkerung ziehen lassen.

Auch bei größter Sorgfalt können Stichprobenbefragungen kein ganz exaktes Bild über die gesamte Bevölkerung wiedergeben. Vielmehr werden die Ergebnisse der Haushaltebefragung - wie bei jeder Stichprobenbefragung - einen sogenannten "Zufallsfehler" aufweisen. Die Größe dieses Zufallsfehlers ist allerdings berechenbar, das heißt man kann feststellen, wie groß die Abweichungen - mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit - sein können. Das bedeutet auch, dass man bei der Festlegung der Größe der Stichprobe und der Regeln für die Stichprobenziehung eine bestimmte Präzision der Stichprobenergebnisse anstreben kann. Es gelten hierfür zwei Grundregeln:

(1) Je größer die Stichprobe ist, umso genauer ist das Ergebnis.

Je mehr Menschen befragt werden, desto exakter wird das Bild über die gesamte Bevölkerung. Dabei ist es wichtiger, dass eine genügend große Zahl von Personen befragt wird, als dass ein bestimmter Prozentanteil der Bevölkerung einbezogen wird. Je mehr Menschen in einer Gemeinde leben, umso geringer kann der Prozentsatz sein, der in der Stichprobe berücksichtigt werden muss. Das bedeutet, dass in kleineren Gemeinden ein größerer Prozentsatz der Bevölkerung befragt werden muss als in größeren Gemeinden, wenn die Ergebnisse für beide Gemeinden eine vergleichbare Präzision haben sollen.

(2) Je mehr sich die befragten Personen bei denjenigen Merkmalen unterscheiden, die in der Stichprobenerhebung erfragt werden, umso größer muss die Stichprobe sein.

Je mehr Menschen befragt werden, umso besser ist die Unterschiedlichkeit und Vielfalt der Bevölkerungsgruppen in den Stichprobenergebnissen erkennbar. Je größer die Stichprobe ist, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch kleinere Bevölkerungsgruppen in der Stichprobe ausreichend vertreten sind. In einer Gemeinde, die überwiegend aus Arbeitersiedlungen besteht, wird sich die Bevölkerung zum Beispiel bzgl. der Erwerbstätigkeit oder des Bildungsstandes nicht sehr unterscheiden. Anders wird es in einer vergleichbar großen Stadt sein, die sich aus ganz unterschiedlichen Vierteln zusammensetzt. Eine Stichprobe in der Arbeitergemeinde wird daher im Allgemeinen präzisere Ergebnisse über die Erwerbsbeteiligung und das Bildungsniveau in der Gemeinde liefern, als eine gleich große Stichprobe in der Stadt, in der sich die verschiedenen Bevölkerungsgruppen und ihre Lebens- und Arbeitsverhältnisse sehr stark voneinander unterscheiden.

Die Statistik steht jedoch vor dem Problem, dass die Unterschiedlichkeit derjenigen Merkmale, die in der Stichprobe erfragt werden, erst nach der Erhebung bekannt ist. Für die Planung des Stichprobenverfahrens behilft man sich daher in der Regel mit Vergleichswerten aus früheren Erhebungen - im Falle des Zensus aus dem unter anderem zu diesem Zweck durchgeführten Zensustest im Jahre 2001, aus dem Ergebnisse über die Registerfehler bekannt sind.

In § 7 Abs. 1 des Zensusgesetzes 2011 ist festgelegt, dass die durch den Zensus 2011 festgestellten amtlichen Einwohnerzahlen mit 95%iger Sicherheit von den tatsächlichen Einwohnerzahlen nur um maximal 1 % abweichen dürfen. 4 Auf der Grundlage dieser Präzisionsvorgaben und auf der Grundlage des Wissens über die Zusammenhänge von Präzision, Stichprobengröße und Vielfalt der Bevölkerung (vgl. hierzu Punkt IV) hat der Gesetzgeber den Gesamtstichprobenumfang per Rechtsverordnung auf 9,6 % der Wohnbevölkerung festgelegt 5 und Regeln für die Verteilung der Stichprobe auf die einzelnen Gemeinden aufgestellt.

III. Die Aufteilung des Gesamtstichprobenumfangs folgt festgelegten Regeln

(a) Auswahlgrundlage für die Haushaltebefragung ist das Anschriften- und Gebäuderegister

Um Anschriften und damit alle darin lebenden Personen für die Haushaltebefragung auszuwählen, wird ein Gesamtverzeichnis aller Anschriften benötigt: Das Anschriften- und Gebäuderegister, das speziell für den Zensus 2011 aufgebaut wird (§ 2 Zensusvorbereitungsgesetz 2011), enthält alle Anschriften in Deutschland, auf denen am 01.09.2010 Gebäude mit Wohnraum stehen. An einer Anschrift können ganz unterschiedlich viele Menschen wohnen, da es sich beispielsweise um ein Einfamilienhaus oder um ein Hochhaus mit sehr vielen Wohnungen oder auch um mehrere Gebäude an einer Anschrift handeln kann. Das bedeutet, dass an einer für die Haushaltebefragung ausgewählten Anschrift beispielsweise nur eine Person befragt werden muss, wenn diese allein in einem Einfamilienhaus lebt, während an einer anderen Anschrift beispielsweise mehr als 100 Personen zu befragen sind, da es sich um ein Hochhaus mit sehr vielen Wohnungen handelt.

(b) Ganz Deutschland wird in Erhebungsgebiete aufgeteilt

Um die Genauigkeit von Stichprobenergebnissen zu erhöhen, kann man sich eines statistischen Verfahrens - der sogenannten "Schichtung" - bedienen. Dazu wird vor der Stichprobenziehung ganz Deutschland in sogenannte "Erhebungsgebiete" aufgeteilt. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Einteilung sowohl lückenlos als auch überschneidungsfrei ist, dass also jede Anschrift genau einem Erhebungsgebiet angehört. Dies führt zu folgender Einteilung:

Typ 1: Stadtteile mit durchschnittlich 200.000 Einwohnern aus denjenigen Städten, die mindestens 400.000 Einwohner haben;

Typ 2: Gemeinden und Städte mit mindestens 10.000 Einwohnern, sofern sie nicht zum Typ 1 gehören;

Typ 3: Zusammenfassung kleiner Gemeinden (unter 10.000 Einwohnern) innerhalb eines Kreises, wenn sie zu einem Gemeindezusammenschluss 6 gehören und wenn sie in der Summe mindestens 10.000 Einwohner haben;

Typ 4: Zusammenfassung aller Gemeinden eines Kreises, die bis dahin noch keinem Typ zugeordnet wurden.

Diese regionale Schichtung gewährleistet, dass für alle Kreise und für alle Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern zuverlässige Zensusergebnisse erzielt werden können. Die Erhebungsgebiete Typ 3 und Typ 4 sollen insbesondere gewährleisten, dass es auch in ländlichen Gebieten belastbare Ergebnisse zu denjenigen Merkmalen gibt, die nur aus der Haushaltebefragung stammen (siehe oben "Ziel 2").

(c) Alle Anschriften werden in verschiedene Größenklassen eingeteilt Um die Genauigkeit der Stichprobenergebnisse innerhalb der Erhebungsgebiete zu erhöhen, wird eine zweite Schichtung eingeführt und - ebenfalls noch vor der Stichprobenziehung - in allen Erhebungsgebieten alle Anschriften in verschiedene Größenklassen eingeteilt. Diese Größenklassen beziehen sich darauf, wie viele Menschen an einer Anschrift gemeldet sind.

Wie bereits erwähnt, liefert die Stichprobe umso genauere Ergebnisse, je mehr sich die befragten Personen bei denjenigen Merkmalen ähneln, die in der Stichprobenerhebung erfragt werden. Eine möglichst hohe Genauigkeit der wichtigsten Zensusergebnisse - das sind die amtlichen Einwohnerzahlen für Bund, Länder und Gemeinden - wird erreicht, wenn die Schichtung so erfolgt, dass sich die Anschriften, die zu einer Schicht gehören, im Hinblick auf ihre Größe ähneln. Darüber hinaus ergibt sich auch, dass der Anteil an Karteileichen und der Anteil an Fehlbeständen möglichst ähnlich ist.

Im Zensustest 2001 ist deutlich geworden, dass die Häufigkeit von Karteileichen und von Fehlbeständen in der Regel zunimmt, je mehr Personen an der Anschrift gemeldet sind. Daher werden im Stichprobenverfahren die Schichten auf Basis von Anschriftengrößenklassen gebildet. Es hat sich gezeigt, dass für jedes Erhebungsgebiet eine Einteilung in acht hinsichtlich der Personenzahl gleich großen Schichten gute Ergebnisse liefert (vgl. Punkt IV).

(d) Die Aufteilung der Gesamtstichprobe auf die Erhebungsgebiete und die Größenklassen verfolgt das Ziel einer möglichst großen Präzision - die Optimierung Nach der Einteilung in Erhebungsgebiete und in Anschriftengrößenklassen folgt die Aufteilung des Gesamtstichprobenumfangs auf die Anschriftenklassen in den Erhebungsgebieten, wobei alle Erhebungsgebiete und alle Größenklassen berücksichtigt werden. Bei der Verteilung des Gesamtstichprobenumfangs müssen verschiedene Bedingungen beachtet werden. Damit flächendeckend für ganz Deutschland belastbare Ergebnisse zu den Zusatzmerkmalen gewonnen werden können, wird zunächst auf alle Anschriftengrößenklassen der Erhebungsgebiete vom Typ 3 und vom Typ 4 ein Stichprobenumfang von 5% gleichmäßig auf alle Anschriften verteilt. 7

Die weitere Aufteilung des Gesamtstichprobenumfangs auf die Anschriftenschichten der Erhebungsgebiete der Typen 1 und 2 erfolgt nach einem komplexen mathematischen Optimierungsverfahren. Dieses Verfahren ermittelt diejenige Verteilung des Stichprobenumfangs auf die Erhebungsgebiete, bei der die höchst mögliche Präzision für die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl für alle Kreise und alle Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern erreicht ist.8

Bei der Optimierung ist zu berücksichtigen, dass sich die Anteile an Anschriften, die pro Schicht ausgewählt werden, nicht zu stark voneinander unterscheiden, dass also beispielsweise in einer Schicht nur 1 % und in einer anderen Schicht 100% der Anschriften ausgewählt werden, da dies die Qualität der Zensusergebnisse beeinträchtigen würde. Aus diesem Grund werden Grenzen für die Auswahlsätze in den verschiedenen Erhebungsgebieten eingeführt. Folgende Grenzen wurden festgelegt:

Gemeinden mit AnschriftengrößenklassenAuswahlsatz für die einzelnen
10.000 bis unter 30.000 Einwohnerzwischen 5 % und 50 %
30.000 bis unter 100.000 Einwohnerzwischen 4 % und 40 %
ab 100.000 Einwohnerzwischen 2 % und 40 %

Diese Ober- und Untergrenzen bedeuten, dass beispielsweise in einer Gemeinde mit 20.000 Einwohnern in den acht Anschriftengrößenklassen mindestens 5% und maximal 50% der Anschriften für die Stichprobe ausgewählt werden. Dass diese Ober- und Untergrenzen je nach Gemeindegrößenklasse variieren, liegt daran, dass die Präzision von Stichprobenergebnissen mehr von der Zahl der einbezogenen Personen und weniger vom Prozentsatz der Bevölkerung, der in die Stichprobe einbezogen wird, abhängt: In den Gemeinden mit knapp über 10.000 Einwohnern braucht man einen höheren durchschnittlichen Auswahlsatz als in den größeren Gemeinden, wenn man für alle Gemeinden ähnlich genaue Ergebnisse erreichen will.

Im Ergebnis führt das Optimierungsverfahren dazu, dass für jede Anschriftengrößenklasse in jedem Erhebungsgebiet - und damit für jede Gemeinde - ein maßgeschneiderter, individueller Auswahlsatz berechnet wird. Für vergleichbar große Gemeinden kann dies zu unterschiedlichen Auswahlsätzen führen, wenn sie sehr unterschiedliche Anschriftenstrukturen haben. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine Gemeinde sehr viele große Anschriften hat, während eine andere überwiegend aus Ein- oder Zweifamilienhäusern besteht.

IV. Das Stichprobenverfahren genügt höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen

Um bei der Entwicklung des Stichprobenverfahrens höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen zu genügen, hat das Statistische Bundesamt einen Forschungsauftrag vergeben, um das Stichprobenverfahren zu entwickeln. Den Zuschlag des Ausschreibungsverfahrens erhielt das Forscherteam Prof. Dr. Münnich (Universität Trier) / PD Dr. Gabler (GESIS Mannheim). Es handelt sich um sehr renommierte Wissenschaftler mit umfassender Projekterfahrung in der Simulation mit großen Datenmengen und in der Entwicklung von Stichprobenverfahren. Das zweieinhalbjährige Forschungsprojekt wurde und wird permanent von einer Projektgruppe begleitet, der neben dem Statistischen Bundesamt die statistischen Landesämter von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt angehören. Die Ergebnisse des Stichprobenforschungsprojektes werden außerdem der Zensuskommission, einem Gremium, das die Zensusvorbereitung und -durchführung wissenschaftlich begleitet, 9 zur wissenschaftlichen Begutachtung vorgelegt.

Das für die Haushaltebefragung des Zensus 2011 entwickelte Stichprobenverfahren ist das nach heutigen Erkenntnissen am besten geeignete Verfahren zur Gewinnung belastbarer, hinreichend genauer und damit auch in rechtlicher Hinsicht abgesicherter Zensusergebnisse. Bei diesem Verfahren kann davon ausgegangen werden, dass mit einem Stichprobenumfang von bundesweit 9,6% der Wohnbevölkerung die in § 7 des Zensusgesetzes 2011 genannten Qualitätsnormen zu Ziel 1 und Ziel 2 erreicht werden.

V. Die Aufteilung des Stichprobenumfangs wird erst im September 2010 erfolgen

Die derzeit ermittelten Zahlen zur Verteilung des Gesamtstichprobenumfangs auf die Erhebungsgebiete und die Anschriftenschichten haben noch vorläufigen Charakter. Um sie berechnen zu können, wurden in dem Stichprobenforschungsprojekt Melderegisterdaten vom 01.04.2008 verwendet. Laut Zensusgesetz 2011 sind dem endgültigen Stichprobendesign jedoch die Abgrenzung der Gemeinden und Kreise sowie die Bevölkerungszahlen zum 31.12.2009 zugrunde zu legen. Zwischenzeitlich stattgefundene Gebietsreformen und Veränderungen im Bevölkerungsbestand sowie die noch abschließend festzulegende Untergliederung von Städten ab 400.000 Einwohner in Stadtteile werden die Aufteilung des Stichprobenumfangs noch beeinflussen. 10  Die endgültige Stichprobenziehung wird daher erst im September 2010 mit dem dann vorliegenden Datenmaterial durchgeführt.


1) Die gesetzlichen Grundlagen für den Zensus 2011 finden sich im Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011 - ZensVorbG 2011) vom 08.12.2007, im Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 - ZensG 2011) vom 08.07.2009, in dem von der Bundesregierung am 3.3.2010 beschlossenen Entwurf der Stichprobenverordnung Zensusgesetz 2011, in der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.07.2008 über Volks- und Wohnungszählungen, sowie in der Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 der Kommission vom 30.11.2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen in Bezug auf die technischen Spezifikationen für die Themen sowie für deren Untergliederungen.
2) Aus der Haushaltebefragung gewinnt man Informationen darüber, wie viele Karteileichen und wie viele Fehlbestände es in den Melderegisterangaben einer Gemeinde gibt und wie sie sich zum Beispiel im Hinblick auf Alter und Geschlecht zusammensetzen. Bei der statistischen Auswertung der Melderegisterangaben werden diesen Informationen berücksichtigt.
3) Vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder "Ergebnisse des Zensustests" in: Wirtschaft und Statistik 8/2004, S.813-833, zu finden auch unter http://www.zensus2011.de/Statistik-Portal / Zensus / 2004_08_WiSta.pdf
4) Diese Formulierung entspricht der in § 7 Abs. 1 ZensG aufgestellten Forderung, dass die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl mit einer angestrebten Genauigkeit eines einfachen relativen Standardfehlers von höchstens 0,5 Prozent zu erfolgen hat. Bei der Festlegung dieser Obergrenze für den Stichprobenzufallsfehler ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass die mit dem Zensus 2011 ermittelten Einwohnerzahlen die gleiche Genauigkeit aufweisen sollen wie die Ergebnisse früherer Volkszählungen. Auch die bei den Volkszählungen 1970 und 1987 ermittelten Einwohnerzahlen haben Untererfassungsfehler (z.B. weil Personen trotz mehrmaliger Versuche nicht erreicht werden konnten) und Übererfassungsfehler (z.B. weil Personen mit Haupt- und Nebenwohnsitz zweimal mit Hauptwohnsitz gezählt wurden) aufgewiesen. Das Ausmaß dieser sogenannten "systematischen Fehler" wurde bei den Volkszählungen 1970 und 1987 durch nachträgliche Stichprobenbefragungen festgestellt. Bei der Volkszählung 1970 wurden beispielsweise für das Bundesgebiet ein Untererfassungsfehler von 1,4% und ein Übererfassungsfehler von 0,8% ermittelt. Die Anwendung des Stichprobenverfahrens beim Zensus 2011 hat hierbei den Vorteil, dass durch qualifizierte Befragungen der für die Stichprobe ausgewählten Haushalte solche Fehler eher verringert werden können.
5) Die Wohnbevölkerung umfasst nur die Personen, die mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder die nur einen Wohnsitz haben, während für die wohnberechtigte Bevölkerung zusätzlich die mit Nebenwohnsitz gemeldeten Personen mitzählen. Bezogen auf die wohnberechtigte Bevölkerung liegt der Gesamtstichprobenumfang bei 9,15%.
6) Zu den Gemeindezusammenschlüssen gehören Verbandsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Ämter, Verwaltungsverbände, Erfüllende Gemeinden, Kirchspielslandgemeinden und Samtgemeinden.
7) Weil es in Rheinland-Pfalz sehr viele kleine Gemeinden gibt, die in Verbandsgemeinden zusammengeschlossen sind, erhalten dort nur die Erhebungsgebiete des Typs 4 den Stichprobenumfang von 5%, während der Prozess der optimierten Verteilung in den Erhebungsgebieten der Typen 1 - 3 erfolgt.
8) Um diese Präzision zu messen, werden für alle amtlichen Einwohnerzahlen aller Erhebungsgebiete vom Typ 1 und vom Typ 2 die oben bereits beschriebenen Stichprobenzufallsfehler zunächst quadriert und dann aufsummiert. Die maximal mögliche Präzision ist dann erreicht, wenn diese Summe durch eine andere Aufteilung des Stichprobenumfangs nicht mehr kleiner wird.
9) Die wissenschaftliche Zensuskommission berät die Bundesregierung bei der Entwicklung der Konzepte, Methoden und Verfahren für den registerbasierten Zensus 2011. Ihr gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschiedlicher Fachrichtungen an. Nähere Informationen sind zu finden unter http://www.zensuskommission.de/"www.zensuskommission.de
10) Die Berechnungen des Forscherteams haben gezeigt, dass selbst kleine Änderungen in den Rahmenbedingungen durchaus sichtbare Änderungen in den resultierenden Aufteilungen mit sich bringen können.

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