Druck- und LokalversionFür einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk
Änderungstext

Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf Kommunalebene

Vom 6. Mai 2014
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 5 vom 28.05.2014 S. 75)
Gl.-Nr.: 2020-30



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung der Gemeindeordnung
1

Die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Februar 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 72), wird wie folgt geändert:

1. In § 35 wird folgender Absatz 4 angefügt:

"(4) Unbeschadet weiter gehender Berechtigungen aus anderen Rechtsvorschriften kann die Hauptsatzung bestimmen, dass in öffentlichen Sitzungen Film- und Tonaufnahmen durch die Medien oder die Gemeinde mit dem Ziel der Veröffentlichung zulässig sind."

2. In § 46 Absatz 8 wird folgender Satz 4 angefügt:

" § 35 Absatz 4 gilt entsprechend."

Artikel 2
Änderung der Kreisordnung
2

Die Kreisordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Februar 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 72), wird wie folgt geändert:

1. In § 30 wird folgender Absatz 4 angefügt:

"(4) Unbeschadet weiter gehender Berechtigungen aus anderen Rechtsvorschriften kann die Hauptsatzung bestimmen, dass in öffentlichen Sitzungen Film- und Tonaufnahmen durch die Medien oder den Kreis mit dem Ziel der Veröffentlichung zulässig sind."

2. In § 41 Absatz 8 wird folgender Satz 4 angefügt:

" § 30 Absatz 4 gilt entsprechend."

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

_____
1) Ändert Ges. i.d.F.d.B. vom 28. Februar 2003, GS Schl.-H. II, Gl.-Nr. 2020-3

2) Ändert Ges. i.d.F.d.B. vom 28. Februar 2003, GS Schl.-H. II, Gl.-Nr. 2020-4

ENDE