Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung

ThürMeldeG
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Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Meldebehörden

§ 2 Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden

§ 3 Speicherung von Daten

§ 4 Ordnungsmerkmale

§ 5 Zweckbindung der Daten

§ 6 Meldegeheimnis

Zweiter Abschnitt
Schutzrechte

§ 7 Schutzwürdige Interessen der Betroffenen

§ 8 Rechte des Betroffenen

§ 9 Auskunft an den Betroffenen

§ 10 Richtigkeit und Vollständigkeit des Melderegisters

§ 11 Löschung und Aufbewahrung von Daten

§ 12 Übernahme von Daten durch Archive

Dritter Abschnitt
Meldepflichten

§ 13 Allgemeine Meldepflicht

§ 14 Begriff der Wohnung

§ 15 Mehrere Wohnungen

§ 16 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht

§ 17 Datenerhebung, Anmeldebestätigung und Meldeschein

§ 18 Auskunftspflicht des Meldepflichtigen

§ 19 Auskunftspflicht und Auskunftsrecht des Wohnungsgebers

§ 20 Seeleute

§ 21 Befreiung von der Meldepflicht

§ 22 Beziehen einer Gemeinschaftsunterkunft

§ 23 Abweichende Regelungen bei vorübergehendem Aufenthalt

§ 24 Beherbergungsstätten

§ 25 Meldescheine für Beherbergungsstätten

§ 26 Krankenhäuser, Pflegeheime und sonstige Einrichtungen

Vierter Abschnitt
Datenübermittlungen

§ 27 Datenübermittlung zwischen den Meldebehörden

§ 28 Datenübermittlung an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen

§ 29 Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

§ 30 Datenübermittlung an den Suchdienst

§ 31 Melderegisterauskunft

§ 32 Melderegisterauskunft in besonderen Fällen

Fünfter Abschnitt
Datenverarbeitung im Auftrag der Meldebehörden, Datenübergabe, Zuständigkeit des Landesrechenzentrums

§ 33 Datenverarbeitung im Auftrag

§ 34 Landeseinheitliches Verfahren für das Meldewesen, Zuständigkeit des Landesrechenzentrums

Sechster Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten

§ 35 Ordnungswidrigkeiten

§ 36 Ordnungswidrigkeiten bei Melderegisterauskünften

§ 37 Verfolgungszuständigkeit

§ 38 Rechtsverordnungen

Siebenter Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 39 Übergangsbestimmungen

§ 40 Gleichstellungsbestimmung

§ 41 Einschränkung von Grundrechten