Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung
ThürMeldeG
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Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Meldebehörden
§ 2 Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden
§ 3 Speicherung von Daten
§ 4 Ordnungsmerkmale
§ 5 Zweckbindung der Daten
§ 6 Meldegeheimnis
Zweiter Abschnitt
Schutzrechte
§ 7 Schutzwürdige Interessen der Betroffenen
§ 8 Rechte des Betroffenen
§ 9 Auskunft an den Betroffenen
§ 10 Richtigkeit und Vollständigkeit des Melderegisters
§ 11 Löschung und Aufbewahrung von Daten
§ 12 Übernahme von Daten durch Archive
Dritter Abschnitt
Meldepflichten
§ 13 Allgemeine Meldepflicht
§ 14 Begriff der Wohnung
§ 15 Mehrere Wohnungen
§ 16 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
§ 17 Datenerhebung, Anmeldebestätigung und Meldeschein
§ 18 Auskunftspflicht des Meldepflichtigen
§ 19 Auskunftspflicht und Auskunftsrecht des Wohnungsgebers
§ 20 Seeleute
§ 21 Befreiung von der Meldepflicht
§ 22 Beziehen einer Gemeinschaftsunterkunft
§ 23 Abweichende Regelungen bei vorübergehendem Aufenthalt
§ 24 Beherbergungsstätten
§ 25 Meldescheine für Beherbergungsstätten
§ 26 Krankenhäuser, Pflegeheime und sonstige Einrichtungen
Vierter Abschnitt
Datenübermittlungen
§ 27 Datenübermittlung zwischen den Meldebehörden
§ 28 Datenübermittlung an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen
§ 29 Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
§ 30 Datenübermittlung an den Suchdienst
§ 31 Melderegisterauskunft
§ 32 Melderegisterauskunft in besonderen Fällen
Fünfter Abschnitt
Datenverarbeitung im Auftrag der Meldebehörden, Datenübergabe, Zuständigkeit des Landesrechenzentrums
§ 33 Datenverarbeitung im Auftrag
§ 34 Landeseinheitliches Verfahren für das Meldewesen, Zuständigkeit des Landesrechenzentrums
Sechster Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten
§ 35 Ordnungswidrigkeiten
§ 36 Ordnungswidrigkeiten bei Melderegisterauskünften
§ 37 Verfolgungszuständigkeit
§ 38 Rechtsverordnungen
Siebenter Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 39 Übergangsbestimmungen
§ 40 Gleichstellungsbestimmung
§ 41 Einschränkung von Grundrechten