Regelwerk; Allgemeines, Wirtschaft
Abschnitt I
1. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriff der Verschlusssache sowie sonstige Begriffsbestimmungen
§ 3 Geheimhaltungsgrade
§ 4 Allgemeine Grundsätze
§ 5 Verantwortung und Zuständigkeit
§ 6 Geheimschutzdokumentation
§ 7 Mitwirkung des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen
§ 8 Einstufung in Geheimhaltungsgrade, Befristung
§ 9 Änderung und Aufhebung der VS-Einstufung
§ 10 Zugang zu Verschlusssachen und Tätigkeiten mit der Möglichkeit, sich Zugang zu Verschlusssachen zu verschaffen
§ 11 Unterrichtung, Ermächtigungen und Zulassungen
§ 12 Veränderungen von Ermächtigungen und Zulassungen
§ 13 Allgemeine Dienstpflichten zum Schutz von Verschlusssachen
§ 14 Herstellung und Bearbeitung von Verschlusssachen
§ 15 Vervielfältigung von Verschlusssachen
§ 16 Kennzeichnung von Verschlusssachen
§ 17 Aufbewahrung von Verschlusssachen
§ 18 Nachweis von VS-VERTRAULICH oder höher eingestuften Verschlusssachen
§ 19 Verwaltung von VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuften Verschlusssachen
§ 20 Verwaltungspersonal
§ 21 Grundsätze zu Weitergabe und Versand von Verschlusssachen
§ 22 Eingehende Sendungen
§ 23 Austausch von Verschlusssachen mit ausländischen Staaten und internationalen Organisationen
§ 24 Mitnahme von Verschlusssachen außerhalb des Dienstgebäudes
§ 25 Erörterung von Verschlusssachen in Konferenzen, Sitzungen, Besprechungen usw.
§ 26 Grundsätze der Aussonderung von Verschlusssachen
§ 27 Archivierung von Verschlusssachen
§ 28 Vernichtung von Verschlusssachen
§ 29 Räumliche Sicherheitsmaßnahmen
§ 30 Technische Sicherung von Verschlusssachen
§ 31 Bewachung und technische Überwachung von Verschlusssachen
§ 32 Abhörschutzmaßnahmen
§ 33 Sicherung von Schlüsseln und sonstigen Zugangsmitteln zu Verschlusssachen
§ 34 Zahlenkombinationen als Zugangsmittel zu Verschlusssachen
§ 35 Planung, Beschaffung und Abnahmeprüfung
§ 36 Freigabe und Betrieb von IT-Systemen
§ 37 Produkte mit IT-Sicherheitsfunktionen zur Verwendung für Verschlusssachen
§ 38 Abstrahlsicherheit
§ 39 Technische Prüfungen
§ 40 Übertragung von Verschlusssachen über Telekommunikations- oder andere technische Kommunikationsverbindungen
§ 41 Wartung und Instandsetzung von Informationstechnik für VS-VERTRAULICH oder höher eingestufte Verschlusssachen
§ 42 Kontrollen
§ 43 Benachrichtigung der Geheimschutzbeauftragten bei Verletzung von Geheimschutzvorschriften
§ 44 Maßnahmen bei Verletzung von Geheimschutzvorschriften oder Bekanntwerden von Sicherheitsschwächen
§ 45 Besondere Dienststellen
§ 46 Schlussbestimmungen
§ 47 Gleichstellungsklausel
Anlage 1
zur VSA
Hinweise zur VS-Einstufung
Anlage 2
zur VSA
Hinweise und Beispiele zur VS-Kennzeichnung
Beispiel 1 Entwurf einer Verschlusssache STRENG GEHEIM
Beispiel 1a Ausfertigung einer Verschlusssache STRENG GEHEIMBeispiel 1b Vorlage eines Serienbriefs STRENG GEHEIM
Beispiel 1c 1. Ausfertigung eines Serienbriefs STRENG GEHEIM nach Beispiel 1b
Beispiel 2 Entwurf einer Verschlusssache GEHEIM
Beispiel 2a Ausfertigung einer Verschlusssache GEHEIM
Beispiel 3 Entwurf einer Verschlusssache VS-VERTRAULICH
Beispiel 3a Ausfertigung einer Verschlusssache VS-VERTRAULICH
Beispiel 4 Entwurf einer Verschlusssache VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
Beispiel 5 Verschlusssache mit unterschiedlich eingestuften Teilen
Beispiel 6 Verfügen und Vermerken von Vervielfältigungen (z.B. Kopien)
Beispiel 6a Kopie einer Verschlusssache GEHEIM
Beispiel 6b Kopie einer Kopie einer Verschlusssache GEHEIM
Beispiel 7 Umschläge für VS-Sendungen (hier: GEHEIM)
Beispiel 8 Kennzeichnung für VS-Datenträger (hier: CD-ROM)
Beispiel 9 Kennzeichnung der Hülle für VS-Datenträger (hier: CD-ROM)
Beispiel 10 Kennzeichnung für VS-Datenträger (hier: USB-Stick)
Anlage 3
zur VSA
Hinweise und Muster für den Nachweis von Verschlusssachen
1. Hinweise zum Führen von VS-Bestandsverzeichnissen2. Muster für Nachweise
Anlage 4
zur VSA
Hinweise zu den Schutzvorschriften für Verschlusssachen anderer Staaten bzw. internationaler Organisationen
Anlage 5
zur VSA
Hinweise zur Geheimschutzdokumentation
Anlage 6
zur VSA
Hinweise zu Weitergabe und Versand von Verschlusssachen
1. Weitergabe von Verschlusssachen innerhalb desselben Gebäudes oder einer geschlossenen Gebäudegruppe2. Weitergabe von Verschlusssachen durch Boten
3. Versand von Verschlusssachen
4. Versand oder Weitergabe von Verschlusssachen an Parlamente, Privatpersonen oder Unternehmen
5. Versand von Verschlusssachen an Empfänger im Ausland
6. Verpackung für den Versand
7. Aufbewahrung von VS-Transportbehältern
Anlage 7
zur VSA
Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades
VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD-Merkblatt)
I. Allgemeines1. Zugangsberechtigung und Weitergabe
2. Bearbeitungsmaßnahmen
II. Nutzung von Informationstechnik (IT)
1. Bearbeitung
2. Übertragung
Anlage 8
zur VSA
Richtlinie für die Abgabe von Verschlusssachen an das VS-Magazin des Landesarchivs Thüringen
(VS-Archivrichtlinie - VS-ArchR)
1. Allgemeines/Grundlagen2. VS-Magazin des Landesarchivs Thüringen
3. Festsetzung der Aufbewahrungsfrist und der Dauer der VS-Einstufung
4. Behandlung der Verschlusssachen im Archiv
5. Nutzung der Verschlusssachen durch Dritte
Zusatz zu Anlage 8 VSA
Merkblatt für die Aussonderung von Verschlusssachen und deren Abgabe an das VS-Magazin des Landesarchivs Thüringen
I. AllgemeinesII. Technische Hinweise für das Aussondern
III. Weiterführende Hinweise
IV. Behandlung der Verschlusssachen im VS-Magazin des Landesarchivs Thüringen
V. Weiterführende Angaben
Anlagen 1-3 der Anlage 8
Abschnitt II
Inkrafttreten/Außerkrafttreten