Regelwerk, Gefahrgut, Binnschifffahrt
BinSchAusbV
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Abschlussprüfung
§ 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 7 Inhalt des Teiles 1
§ 8 Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 9 Inhalt des Teiles 2
§ 10 Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 11 Prüfungsbereich
"Störungsanalyse und Instandsetzung"
§ 12 Prüfungsbereich
"Schwerpunkt Frachtschifffahrt"
§ 13 Prüfungsbereich
"Schwerpunkt Personenschifffahrt"
§ 14 Prüfungsbereich
"Wirtschafts- und Sozialkunde"
§ 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 16 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
Schlussvorschriften
§ 17 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Binnenschiffer und zur Binnenschifferin
(zu § 3 Absatz 1)
Abschnitt A schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Abschnitt B schwerpunktübergreifende, integrativ z u vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Abschnitt C berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt