Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

FKSchuSiVO
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

Abschnitt B
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

§ 4 Durchführung der Berufsausbildung

§ 5 Abschlussprüfung

§ 6 Teil 1 der Abschlussprüfung

§ 7 Teil 2 der Abschlussprüfung

§ 8 Gewichtungs- und Bestehensregelung

§ 9 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 10 Fortsetzung der Berufsausbildung

§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage (zu § 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Abschnitt A
: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B:
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Teil I
Vorbemerkungen

Teil II
Bildungsauftrag der Berufsschule

Teil III
Didaktische Grundsätze

Teil IV
Berufsbezogene Vorbemerkungen

Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Bekanntmachung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit nebst Rahmenlehrplan