Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe
FKSchuSiVO
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Abschnitt B
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
§ 4 Durchführung der Berufsausbildung
§ 5 Abschlussprüfung
§ 6 Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 7 Teil 2 der Abschlussprüfung
§ 8 Gewichtungs- und Bestehensregelung
§ 9 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 10 Fortsetzung der Berufsausbildung
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Abschnitt A
: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Abschnitt B:
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Teil I
Vorbemerkungen
Teil II
Bildungsauftrag der Berufsschule
Teil III
Didaktische Grundsätze
Teil IV
Berufsbezogene Vorbemerkungen
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Bekanntmachung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit nebst Rahmenlehrplan