Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

FotoAusbV
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Struktur der Berufsausbildung

§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

Abschnitt B Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

§ 5 Durchführung der Berufsausbildung

§ 6 Zwischenprüfung

§ 7 Gesellenprüfung

§ 8 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Ausbildungsrahmenplan

Anlage

Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Rahmenlehrplan
für den Ausbildungsberuf
Fotograf/Fotografin

Teil I Vorbemerkungen

Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule

Teil III Didaktische Grundsätze

Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen

Teil V Lernfelder