Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

KfzServAusbV
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Ausbildungsberufsbild

§ 4 Durchführung der Berufsausbildung

§ 5 Zwischenprüfung

§ 6 Abschlussprüfung

§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage (zu § 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugservicemechaniker und zur Kraftfahrzeugservicemechanikerin

Abschnitt I:
Berufliche Grundbildung

Abschnitt II:
Berufliche Fachbildung