Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

Lederverarbeitungsfachkraft AusbV
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

§ 4 Durchführung der Berufsausbildung

§ 5 Zwischenprüfung

§ 6 Abschlussprüfung

§ 7 Anrechnungsregelung

§ 8 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 9 Inkrafttreten

Anlage Ausbildungsrahmenplan

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten,

Rahmenlehrplan
für den Ausbildungsberuf
Fachkraft für Lederverarbeitung

Teil I Vorbemerkungen

Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule

Teil III Didaktische Grundsätze

Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen

Teil V Lernfelder