Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung

Zensusgesetz 2011
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Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 1 Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus

§ 2 Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Erhebung und Zusammenführung der Daten; Haushaltegenerierung

§ 3 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden

§ 4 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit

§ 5 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen

§ 6 Gebäude- und Wohnungszählung

§ 7 Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

§ 8 Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen

§ 9 Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung

Abschnitt 3
Organisation

§ 10 Erhebungsstellen

§ 11 Erhebungsbeauftragte

§ 12 Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung

§ 13 Ordnungsnummern

Abschnitt 4
Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse

§ 14 Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften

§ 15 Mehrfachfalluntersuchung

§ 16 Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten

§ 17 Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse

Abschnitt 5
Auskunftspflicht und Datenschutz

§ 18 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung

§ 19 Löschung

§ 20 Datenübermittlungen

§ 21 Information der Öffentlichkeit

§ 22 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände

Abschnitt 6
Schlussvorschriften

§ 23 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben

§ 24 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt

§ 25 Finanzzuweisung