umwelt-online: Eichordnung 21
zur Nachfolgeregelung .
Messgeräte für milchwirtschaftliche Untersuchungen | Anlage 17 |
1 Zulassung
Butyrometer, Volumenmessgeräte zur butyrometrischen Fettbestimmung sowie Dichtearäometer sind allgemein zur innerstaatlichen Eichung zugelassen.
2 Begriffsbestimmungen
2.1 Butyrometer für Milch, Rahm oder Käse geben den Massenanteil an Fett in Prozent an.
2.2 Volumenmessgeräte für Milch und Amylalkohol zur butyrometrischen Fettbestimmung sind:
2.2.1 Vollpipetten, Milchspritzen und selbsttätige Pipetten für Milch,
2.2.2 Vollpipetten, Messhähne und selbsttätige Pipetten für Amylalkohol,
2.2.3 Geräte zur reihenweisen Füllung von Butyrometern mit Milch und Amylalkohol.
2.3 Dichtearäometer können ausgeführt sein für:
- Milch,
- Magermilch,
- Buttermilchserum.
3 Aufschriften
3.1 Auf Butyrometern nach Nummer 2.1 müssen angegeben sein:
- auf der Skale das Zeichen "%",
- auf Butyrometern für Milch "Milch 65 °C"
- auf Butyrometern für Rahm "5 g Rahm 65 °C" oder bei einem Messbereich von 70 % bis 90 % "5 g Butter 65 °C",
- auf Butyrometern für Käse "3 g Käse 65 °C",
- der Name oder das eingetragene Zeichen des Herstellers oder Händlers.
3.2 Auf Volumenmessgeräten nach Nummer 2.2 müssen angegeben sein:
- bei Pipetten und Milchspritzen "10,75 ml Milch 20 °C",
- bei Pipetten mit Einstellmarke der Hinweis auf die Ablesungsart "Ablesung oben" oder "Ablesung unten",
- bei Messgeräten für Amylalkohol die Aufschrift "1 ml Amylalkohol 20 °C",
- bei Reihenmessgeräten an gut sichtbarer Stelle "Pipetten zum Auslauf mindestens 15 s öffnen",
- der Name oder das eingetragene Zeichen des Herstellers oder Händlers.
3.3 Auf Dichtearäometern nach Nummer 2.3 müssen angegeben sein:
- auf der Skale das zugehörige Einheitenzeichen,
- die Bezugstemperatur,
- die Oberflächenspannung in mN/m,
- die Gebrauchsflüssigkeit,
- auf Aräometern für Milch und Magermilch: "Ablesung am oberen Wulstrand" oder "Ablesung oben",
- auf Aräometern für Buttermilchserum: "Ablesung im Flüssigkeitsspiegel",
- eine Fabriknummer,
- der Name oder das eingetragene Zeichen des Herstellers oder Händlers.
4 Fehlergrenzen
4.1 Die Eichfehlergrenzen für Butyrometer nach Nummer 2.1 betragen für das Gesamtvolumen und jedes Teilvolumen des Skalenrohrs die Hälfte des Skalenteilungswerts.
4.2 Die Eichfehlergrenzen betragen für
4.2.1 Volumenmessgeräte nach:
- Nummer 2.2.1 0,075 ml
- Nummer 2.2.2 0,05 ml
- Nummer 2.2.3
- bei der Vorprüfung 0,05 ml
- bei der Eichung des vollständigen Gerätes mit Amylalkohol 0,05 ml
- bei der Eichung des vollständigen Gerätes mit Milch 0,075 ml
4.2.2 Dichtearäometer nach Nummer 2.3
- für Milch und Magermilch 0,5 g/l
- für Buttermilchserum 0,2 g/l
4.2.3 eingebaute Thermometer 0,5 °C