umwelt-online: Eichordnung 21
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zur Nachfolgeregelung .

Messgeräte für milchwirtschaftliche UntersuchungenAnlage 17

1 Zulassung

Butyrometer, Volumenmessgeräte zur butyrometrischen Fettbestimmung sowie Dichtearäometer sind allgemein zur innerstaatlichen Eichung zugelassen.

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Butyrometer für Milch, Rahm oder Käse geben den Massenanteil an Fett in Prozent an.

2.2 Volumenmessgeräte für Milch und Amylalkohol zur butyrometrischen Fettbestimmung sind:

2.2.1 Vollpipetten, Milchspritzen und selbsttätige Pipetten für Milch,

2.2.2 Vollpipetten, Messhähne und selbsttätige Pipetten für Amylalkohol,

2.2.3 Geräte zur reihenweisen Füllung von Butyrometern mit Milch und Amylalkohol.

2.3 Dichtearäometer können ausgeführt sein für:

3 Aufschriften

3.1 Auf Butyrometern nach Nummer 2.1 müssen angegeben sein:

3.2 Auf Volumenmessgeräten nach Nummer 2.2 müssen angegeben sein:

3.3 Auf Dichtearäometern nach Nummer 2.3 müssen angegeben sein:

4 Fehlergrenzen

4.1 Die Eichfehlergrenzen für Butyrometer nach Nummer 2.1 betragen für das Gesamtvolumen und jedes Teilvolumen des Skalenrohrs die Hälfte des Skalenteilungswerts.

4.2 Die Eichfehlergrenzen betragen für

4.2.1 Volumenmessgeräte nach:

  1. Nummer 2.2.1 0,075 ml
  2. Nummer 2.2.2 0,05 ml
  3. Nummer 2.2.3

4.2.2 Dichtearäometer nach Nummer 2.3

  1. für Milch und Magermilch 0,5 g/l
  2. für Buttermilchserum 0,2 g/l

4.2.3 eingebaute Thermometer 0,5 °C

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