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Bekanntmachung nach § 2 Abs. 5 der Verordnung über zugelassene Überwachungsstellen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Sicherheitstechnik
in Hessen (ZÜSV Hessen) vom 19. Dezember 2006 (GVBl. I S. 765)
- Hessen -
Vom 8. Januar 2007
(StAnz. Nr. 4 vom 22.01.2007 S. 182)
Die nach § 17 Abs. 1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes in Hessen tätigen zugelassenen Überwachungsstellen haben nach § 2 Abs. 1 ZÜSV Hessen eine Anlagendatei zu führen, welche mindestens die im Anhang I aufgeführten anlagenspezifischen Daten enthält.
Die Daten der nach § 2 Abs. 4 ZÜSV Hessen zu erstellenden statistischen Erhebung ergeben sich aus Anhang II. Die Anlagen I und II werden nachfolgend nach § 2 Abs. 5 ZÜSV Hessen bekannt gemacht:
Anlagespezifische Daten der überwachungsbedürftigen Anlagen nach § 2 Abs. 1 ZÜSV Hessen | Anhang I |
1. Allgemeine Angaben zu Betreiber und Betriebsort überwachungsbedürftiger Anlagen - Stammdaten
Betreiber
Eigentümeranschrift (Nur, falls abweichend vom Betreiber)
Standort der Anlage (Nur, falls abweichend vom Betreiber)
2. Anlage zum Betrieb an wechselnden Orten, zum Beispiel nach Anhang 5 Nr. 13 Abs. 3 BetrSichV
(In diesem Fall ist keine Anschrift für den Betriebsort erforderlich.)
Betriebsinterne Bezeichnung (sofern vorhanden)
Anlagenstatus:
2.1 Aufzugsanlagen
2.1.1 Grunddaten für alle Aufzugsanlagen
Aufzugsart
Hersteller
Typ
Fabrikationsnummer
Baujahr
Tragfähigkeit (kg)
Geschwindigkeit (m/s)
Förderhöhe/Fahrbahnlänge (m)
2.1.2 Besondere Angaben zu technischen Einrichtungen
Fahrkorbtür vorhanden (Ja/Nein)
Exgeschützte Anlage (Ja/Nein)
2.2 Prüfbericht "Aufzugsanlage"
Zugelassene Überwachungsstelle
Prüfdatum
Festsetzung des Prüfintervalls (Monate)
Art der Prüfung
3. Druckanlagen
3.1.1 Grunddaten für alle Druckanlagen
Art der Anlage
3.2 Prüfbericht "Druckanlage"
Zugelassene Überwachungsstelle
Prüfdatum
Festsetzung des Prüfintervalls (Monate)
Art der Prüfung
4. Druckgeräte
4.1.1 Grunddaten für alle Druckgeräte
Gehört zu einem Anlagenkomplex (Bezeichnung)
Art des Gerätes:
Hersteller
Typ/Bauart
Herstellnummer
Baujahr
Besonderes Druckgerät nach Anhang 5
Ex-Anlage (ja/nein)
Raum zur Lagerung von:
4.1.2 Allgemeine Angaben für alle Druckgeräte
Aufstellung:
Besondere Beanspruchung:
4.1.3 Besondere Angaben für Dampf-/Heißwassererzeuger
4.1.3.1 Gemeinsame Angaben für Dampf-/Heißwassererzeuger
Zulässige Feuerungswärmeleistung (MW)
Heizfläche (m2)
Feuerungsmittel:
4.1.3.2 Dampferzeuger
Zulässige Dampferzeugung (t/h)
zulässige Heißdampftemperatur (°C)
Wasserinhalt bis NW (l)
4.1.3.3 Heißwassererzeuger
Zulässige Vorlauftemperatur (°C)
Zulässige Wärmeleistung (MW)
Wasserinhalt voll (l)
4.1.4 Besondere Angaben für Fülleinrichtungen für ortsbewegliche Druckgeräte
Flaschenfülleinrichtung
Fülleinrichtung für Fässer, Tankcontainer, -fahrzeuge
Treibgastankstelle
4.1.5 Besondere Angaben für Rohrleitungen
Kennzeichnung (Identifikation)
4.2 Prüfbericht "Druckgerät"
Geräteidentifikation
Zugelassene Überwachungsstelle
Prüfdatum
Festsetzung des Prüfintervalls
Art der Prüfung
5. Anlagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV
5.1.1 Grunddaten für alle Anlagen
Art der Anlage
5.2 Prüfbericht
Anlagenidentifikation
Zugelassene Überwachungsstelle
Prüfdatum
Festsetzung des Prüfintervalls
Art der Prüfung
6. Anlagenteile in Anlagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV
6.1.1 Grunddaten für alle Anlagenteile
Gehört zu einem Anlagenkomplex (Bezeichnung)
Art des Anlagenteils
Hersteller
Typ/Bauart
Herstellnummer
Baujahr
Durch ZÜS prüfpflichtiges Druckgerät (Ja/Nein)
6.1.2 Allgemeine Angaben für alle Anlagenteile
Aufstellung:
6.1.3 Besondere Angaben für Füllstellen
Umschlagskapazität (l/h)
Art der Füllstelle
6.1.4 Besondere Angaben für Rohrleitungen
Kennzeichnung (Identifikation)
6.2 Prüfbericht
Identifikation des Anlagenteils Zugelassene Überwachungsstelle Prüfdatum
Prüfintervall
Art der Prüfung
7. Ex-Anlagen
7.1.1 Grunddaten für alle Ex-Anlagen
Art der Anlage
7.2 Prüfbericht "Ex-Anlage"
Anlagenidentifikation
Zugelassene Überwachungsstelle
Prüfdatum
Festsetzung des Prüfintervalls
Art der Prüfung
Statistische Erhebung geprüfter überwachungsbedürftiger Anlagen nach § 2 Abs. 4 ZÜSV Hessen | Anhang II |
A. Arten der zu erfassenden überwachungsbedürftigen Anlagen
1. Druckanlagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
1.1 Dampfkesselanlagen
Befeuerte oder anderweitig beheizte überhitzungsgefährdete Druckgeräte zur Erzeugung von Dampf oder Heißwasser mit einer Temperatur von mehr als 110 °C und einem Volumen >2 Liter (Diagramm 5, Druckgeräterichtlinie 97/23/EG, Anhang II)
1.2 Druckbehälteranlagen außer Dampfkesselanlagen
Unbefeuerte Druckgeräte (Behälter)
Fluid gasförmig 1
1.2.1 für gefährliche Fluide, Gruppe 1
(Diagramm 1, Druckgeräterichtlinie 97/23/EG, Anhang II)
1.2.2 für nicht unter die Gruppe 1 fallende Fluide, Gruppe 2
(Diagramm 2 Druckgeräterichtlinie 97/23/EG, Anhang II)
Fluid flüssig 2
1.2.3 für gefährliche Fluide, Gruppe 1
(Diagramm 3, Druckgeräterichtlinie 97/23/EG, Anhang II)
1.2.4 für nicht unter die Gruppe 1 fallende Fluide, Gruppe 2
(Diagramm 4, Druckgeräterichtlinie 97/23/EG, Anhang II)
1.3 Druckbehälter im Sinne der Richtlinie 87/404/EG, bei denen das Produkt aus dem maximal zulässigen Druck (PS) und dem maßgeblichen Volumen (V) mehr als 1.000 bar - Liter beträgt
1.4 Füllanlagen
Anlagen, die dazu bestimmt sind, dass in ihnen Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge mit Druckgasen befüllt werden
Unbefeuerte Druckgeräte (Rohrleitung)
Fluid gasförmig 1
1.5.1 für gefährliche Fluide, Gruppe 1
(Diagramm 6, Druckgeräterichtlinie 97/23/EG, Anhang II)
1.5.2 für nicht unter die Gruppe 1 fallende Fluide, Gruppe 2
(Diagramm 7 Druckgeräterichtlinie 97/23/EG, Anhang II)
Fluid flüssig 2
1.5.3 für gefährliche Fluide, Gruppe 1
(Diagramm 8, Druckgeräterichtlinie 97/23/EG, Anhang II)
1.5.4 für nicht unter die Gruppe 1 fallende Fluide, Gruppe 2
(Diagramm 9, Druckgeräterichtlinie 97/23/EG, Anhang II)
1.6 Besondere Druckgeräte nach Anhang 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
2. Aufzugsanlagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
2.1 Aufzüge im Sinne der Richtlinie 95/16/EG 4
2.2 Personen-Umlaufaufzüge
2.3 Bauaufzüge mit Personenbeförderung
2.4 Mühlen-Bremsfahrstühle
2.5 Maschinen im Sinne des Anhang IV A Nr. 16 der Richtlinie 98/37/EG
3. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
4. Anlagen für entzündliche, leicht entzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
4.1 Ortsfeste Lageranlagen mit einem Gesamtinhalt von >10.000 Litern
4.2 Füllstellen mit einer Umschlagkapazität von >1.000 Litern je Stunde
4.3 Tankstellen
4.4 Flugfeldbetankungsanlagen
B. Statistische Erhebung geprüfter überwachungsbedürftiger Anlagen zur Vorlage beim Hessischen Sozialministerium
Berichtsjahr: ......................
Gliederungsbezeichnung aus A | Anzahl der durchgeführten Prüfungen | Durchschnittlich festgelegter Prüfintervall (Jahre) | ||||||
vor Inbetriebnahme | nach wesentlichen Veränderungen | nach Änderungen | wiederkehrende | Anlage | Innere Prüfung | Äußere Prüfung | Festigkeitsprüfung | |
1.1 | ||||||||
1.2.1 | ||||||||
1.2.2 | ||||||||
1.2.3 | ||||||||
1.2.4 | ||||||||
1.3 | ||||||||
1.4 | ||||||||
1.5.1 | ||||||||
1.5.2 | ||||||||
1.5.3 | ||||||||
1.5.4 | ||||||||
1.6 | ||||||||
2.1 | ||||||||
2.2 | ||||||||
2.3 | ||||||||
2.4 | ||||||||
2.5 | ||||||||
3. | ||||||||
4.1 | ||||||||
4.2 | ||||||||
4.3 | ||||||||
4.4 |
Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) ................
Ort ..................
Datum ....................
___________
1) Wenn der Dampfdruck bei der zulässigen maximalen Temperatur um mehr als 0,5 bar über dem normalen Atmosphärendruck (1 013 mbar) liegt.
2) Wenn der Dampfdruck bei der zulässigen maximalen Temperatur um höchstens 0,5 bar über dem normalen Atmosphärendruck (1 013 mbar) liegt.
3) Prüfung kann unter gewissen Voraussetzungen auch von einer befähigten Person nach § 15 Abs. 11 BetrSichV durchgeführt werden.
4) Keine Prüfung vor Inbetriebnahme nach § 14 Abs. 7 BetrSichV.
ENDE