Regelwerk, Gefahrenabwehr

HSOG-DVO
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Erster Teil
Zuweisung von Aufgaben der Gefahrenabwehr an die allgemeinen
Ordnungsbehörden

§ 1 Aufgabenwahrnehmung der allgemeinen Ordnungsbehörden

Zweiter Teil
Organisation und Zuständigkeit der Polizeibehörden

§ 2 Aufgabenwahrnehmung der Polizeibehörden

§ 3 Polizeibehörden

§ 4 Landespolizeipräsidium

§ 5 Polizeipräsidien

§ 6 Hessisches Landeskriminalamt

§ 7 Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium

§ 8 Hessisches Polizeipräsidium für Technik

§ 9 Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit als Polizeibehörde im Sinne des § 91 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. e des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Dritter Teil
Ausbildung und Bestellung von Hilfspolizeibeamtinnen und
Hilfspolizeibeamten

§ 10 Ausbildung

§ 11 Bedienstete der Forst- und Fischereiverwaltung

§ 12 Bedienstete der Gewerbe-, Preis- oder Lebensmittelüberwachung sowie der Gesundheits- oder Veterinäraufsicht

§ 12a Beamtinnen und Beamte des Justizvollzugs

§ 13 Wachpolizei

Vierter Teil
Prüffristen bei gefahrenabwehr- behördlicher und polizeilicher
Datenspeicherung

§ 14 Regelmäßige Überprüfung

§ 15 Prüffristen bei tatverdächtigen Personen

§ 16 Prüffristen bei vermissten und sonstigen Personen

§ 17 Beginn der Prüffrist

§ 18 Zuständige Stellen

Fünfter Teil
Aufnahme in den Freiwilligen Polizeidienst und Aufwandsentschädigung

§ 19 Aufnahme

§ 20 Aufwandsentschädigung

Sechster Teil
Datenverarbeitung bei elektronischer Aufenthaltsüberwachung

§ 21 Datenverarbeitung durch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder

Siebenter Teil
Schlussvorschrift

§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten