ThürFwOrgVO
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Erster Abschnitt
Organisation der Feuerwehr
§ 1 Aufstellung der Gemeindefeuerwehr
§ 2 Gliederung
§ 3 Einrichtungen und Ausstattungen mit Fahrzeugen und Sonderausrüstungen
§ 4 Persönliche Schutzausrüstung, Bekleidung, Kennzeichnung und Beförderung
Zweiter Abschnitt
Überörtliche Gefahrenabwehr
§ 5 Aufgaben der Landkreise
§ 6 Bauliche Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen
§ 7 Planung
§ 8 Kosten
§ 9 Beteiligung der Gemeinden
§ 10 Führungs- und Fachkräfte der Landkreise
Dritter Abschnitt
Aus- und Fortbildung
§ 11 Allgemeines
§ 12 Durchführung der Aus- und Fortbildung für ehrenamtliche Angehörige Freiwilliger Feuerwehren
Vierter Abschnitt
Bestellung von ehrenamtlichen Führungs- und Fachkräften
§ 13 Ehrenamtliche Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr
§ 14 Feuerwehr-Fachberater
§ 15 Kreisbrandmeister
§ 16 Kreisjugendfeuerwehrwarte und Stadtjugendfeuerwehrwarte
§ 17 Kreisausbilder und Ausbilder
Fünfter Abschnitt
Bestellung von hauptamtlichen Angehörigen der Feuerwehren
§ 18 Hauptamtliche Angehörige der Feuerwehren
Sechster Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 19 Übergangsbestimmungen
§ 20 Gleichstellungsbestimmung
§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 3) Risikoklassen und Mindestbedarf an Fahrzeugen und Sonderausrüstungen
Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1) Kennzeichnung von Führungs- und Fachkräften sowie Sonderfunktionen im Einsatz
Anlage 3 (zu § 4 Abs. 2) Dienstkleidung
Anlage 4 (zu § 4 Abs. 4)
Anlage 5 (zu § 4 Abs. 5) Dienstgrade und Beförderungsvoraussetzungen der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren