Regelwerk, Gefahrenabwehr

ThürFwOrgVO
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Erster Abschnitt
Organisation der Feuerwehr

§ 1 Aufstellung der Gemeindefeuerwehr

§ 2 Gliederung

§ 3 Einrichtungen und Ausstattungen mit Fahrzeugen und Sonderausrüstungen

§ 4 Persönliche Schutzausrüstung, Bekleidung, Kennzeichnung und Beförderung

Zweiter Abschnitt
Überörtliche Gefahrenabwehr

§ 5 Aufgaben der Landkreise

§ 6 Bauliche Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen

§ 7 Planung

§ 8 Kosten

§ 9 Beteiligung der Gemeinden

§ 10 Führungs- und Fachkräfte der Landkreise

Dritter Abschnitt
Aus- und Fortbildung

§ 11 Allgemeines

§ 12 Durchführung der Aus- und Fortbildung für ehrenamtliche Angehörige Freiwilliger Feuerwehren

Vierter Abschnitt
Bestellung von ehrenamtlichen Führungs- und Fachkräften

§ 13 Ehrenamtliche Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr

§ 14 Feuerwehr-Fachberater

§ 15 Kreisbrandmeister

§ 16 Kreisjugendfeuerwehrwarte und Stadtjugendfeuerwehrwarte

§ 17 Kreisausbilder und Ausbilder

Fünfter Abschnitt
Bestellung von hauptamtlichen Angehörigen der Feuerwehren

§ 18 Hauptamtliche Angehörige der Feuerwehren

Sechster Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 19 Übergangsbestimmungen

§ 20 Gleichstellungsbestimmung

§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 (zu § 3) Risikoklassen und Mindestbedarf an Fahrzeugen und Sonderausrüstungen

Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1) Kennzeichnung von Führungs- und Fachkräften sowie Sonderfunktionen im Einsatz

Anlage 3 (zu § 4 Abs. 2) Dienstkleidung

Anlage 4 (zu § 4 Abs. 4)

Anlage 5 (zu § 4 Abs. 5) Dienstgrade und Beförderungsvoraussetzungen der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren