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Muster Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes | Anlage 3 |
(Ort, Datum)
Antrag
auf Erteilung einer Erlaubnis
nach § 7 des Sprengstoffgesetzes
zum Umgang 1 | mit - | Herstellen, Bearbeiten, Verarbeitung, Wiedergewinnen, Aufbewahren, Verwenden und Vernichten sowie Beförderung, Überlassen und Empfangnahme innerhalb der Betriebsstätte - |
zum Verkehr 1 | mit - | Erwerben, Vertreiben (Feilhalten, Entgegennehmen und Aufsuchen von Bestellungen), Überlassen an andere im ermitteln des Erwerbs, des Vertriebs und des Überlassens - |
zur Beförderung 1 von explosionsgefährlichen Stoffen - zum Sprengen bestimmten explosionsfähigen Stoffen, die nicht explosionsgefährlich sind, -, Zündmitteln - pyrotechnischen Gegenständen - anderen Gegenständen, die explosionsgefährliche oder explosionsfähige Stoffe enthalten -,) |
1 Angaben zur Person des Antragstellers
(Betriebsinhaber - bei juristischen Personen alle Vertretungsberechtigten oder die mit der Gesamtleitung des Umgangs, des Verkehrs oder der Beförderung beauftragte Person)
Familienname (bei juristischen Personen Name der juristischen Person, Rechtsform, Nummer der Handelsregistereintragung und des/der Vertretungsberechtigten 2) ggf. auch Geburtsname Vornamen, Rufname unterstreichen | |
geboren am
in | (Gemeinde, Landkreis, Land) |
Beruf | |
Staatsangehörigkeit | |
Anschrift | |
Geburtsname und Vornamen der Mutter des Antragstellers, und falls dieser minderjährig ist, Vor- und Familiennamen und ggf. Geburtsnamen der Eltern | |
Beruf der Eltern, falls der Antragsteller minderjährig ist | |
Während der letzten 5 Jahre war der Antragsteller wohnhaft in (Straße/Platz, Nummer, Gemeinde, Landkreis Land)
wie lange? | |
wurde bereits eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erteilt?
wenn ja |
1.2 Die Fachkunde wird nachgewiesen durch 3
1.2.1 : . . . . . . . . . .
1.2.2 : . . . . . . . . . .
1.2.3 : . . . . . . . . . .
1.2.4 : . . . . . . . . . .
1.2.5 : . . . . . . . . . .
1.2.6 : . . . . . . . . . .
2 Angaben zur Person der mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragten Personen)
2.1
Familienname (ggf. auch Geburtsname)
Vornamen, | |
geboren am
in | (Gemeinde, Landkreis, Land) |
Beruf | |
Staatsangehörigkeit | |
Anschrift | |
Geburtsname und Vornamen der Mutter | |
Während der letzten 5 Jahre war die leitende Person wohnhaft in (Straße/Platz, Nummer, Gemeinde, Landkreis Land) wie lange? |
2.2 Die Fachkunde wird nachgewiesen durch 5
2.2.1 . . . . .
2.2.2 . . . . .
2.2.3 . . . . .
2.2.4 . . . . .
2.2.5 . . . . .
3 Angaben zum Betrieb des Antragstellers 6
3.1 Bezeichnung des Betriebes:
Betriebssitz: (Gemeinde), (Landkreis)
Anschrift:
3.2 Angaben über Ort der beabsichtigten Tätigkeiten innerhalb der Betriebe
4 Angaben zu der Art der explosionsgefährlichen Stoffe
4.1 - der Art der zum Sprengen bestimmten explosionsfähigen Stoffe . . . . .
4.2 - der Zündmittel . . . . .
4.3 - der pyrotechnischen Gegenstände . . . . .
4.4 - der anderen Gegenstände, die explosionsgefährliche oder explosionsfähige Stoffe enthalten . . . . .
4.5. auf die sich die Erlaubnis erstrecken soll (z.B. brisante Sprengstoffe, Pulversprengstoffe, elektr.
Zündmittel, pyrotechnische Gegenstände/Klasse . . . . .
5 Angaben über die Art der beabsichtigten Tätigkeit . . . . .
6 Ist mit der beabsichtigten Tätigkeit eine Aufbewahrung verbunden? . . . . .
Ort der Aufbewahrung
(genaue Beschreibung der Aufbewahrungsstätte) | . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . |
7. Anzahl der benötigten Ausfertigungen der Erlaubnis: . . . fach
8. Bemerkungen/sonstige Angaben: . . . . .
(Unterschrift des Antragstellers und gegebenenfalls Firmenstempel)
_____________________________
1) Nichtzutreffendes streichen!
2) Die Angaben zur Person sind entweder für alle Vertretungsberechtigten oder, sofern eine vertretungsberechtigte Person mit der Gesamtleitung des Umgangs. des Verkehrs oder der Beförderung beauftragt ist, nur für diese Person erforderlich.
Während der letzten 5 Jahre war der Antragsteller wohnhaft in (Straße/Platz, Nummer, Gemeinde.
Landkreis.
Land)
3) Nur auszufüllen, wenn Antragsteller den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen oder die Beförderung dieser Stoffe selbst leitet oder persönlich ausübt. Belege sind beizufügen.
4) Die Angaben sind für jede Person erforderlich.
5) Nur auszufüllen, wenn leitende Person den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen oder die Beförderung dieser Stoffe selbst leitet oder persönlich ausübt. Belege sind beizufügen.
6) Angaben sind für jeden Betrieb, jede Zweigniederlassung und jede unselbständige Zweigstelle in denen erlaubnispflichtige Tätigkeiten ausgeübt werden sollen, erforderlich.
Muster für die Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes | Anlage 4 |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Ausstellende Behörde) | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Ort, Datum) |
Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes
Nr. . . . . . . . . . / . . . . . . . . .
Ausfertigungs-Nr. . . . . . . . . .
I. Herr/Frau 1 : . . . . . . . . . .
Wohnort 1 : . . . . . . . . . .
Firma 1 : . . . . . . . . . .
Sitz 1 : . . . . . . . . . .
vertretungsberechtigt:
Herr/Frau 1 2 : . . . . . . . . . .
oder Mitglied des Vertretungorgans, das mit der Gesamtleitung des Umgangs, des Verkehrs oder der Beförderung beauftragt ist:
Herr/Frau 1 : . . . . . . . . . .
geboren am..................in..........................
wohnhaft in..............................................
erhält hiermit auf Grund des § 7 Abs. 1 des Sprengstoffgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. April 1986 (BGBl. I S. 577) die Erlaubnis zum/zur: . . . . . . . . . .
II. Die Erlaubnis wird wie folgt beschränkt:
III. Die Erlaubnis wird mit folgenden Auflagen erteilt:
(Dienstsiegel)
.................................. (Ort) | den | ........................ (Datum) |
................................................................... (Dienststelle und Unterschrift) |
Hinweise:
1. Auf die Anzeigepflichten nach § 12 Abs. 1, § 14, § 21 Abs. 4 und § 26 SprengG wird hingewiesen, ferner auf die Pflicht zur unverzüglichen Rückgabe der Erlaubnis und aller Erlaubnisbehörde, Ausfertigungen an die Erlaubnisbehörde, sofern die Erlaubnis erloschen, zurückgenommen oder widerrufen worden ist (§ 35 Abs. 1 SprengG).
2. Explosionsgefährliche Stoffe dürfen anderen nur überlassen werden, wenn diese Personen die Berechtigung zur Empfangnahme nachweisen. Falls es sich um verantwortliche Personen nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 Buchstabe e SprengG handelt, ist die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage des Erlaubnisbescheides und durch einen Befähigungsschein in Verbindung mit einem schriftlichen Auftrag eines Betriebsinhabers nachzuweisen. Für das Überlassen innerhalb der Betriebsstätte gilt § 22 Abs. 1 Satz 3 SprengG.
3. Von den Behörden werden nur die Originalurkunde und behördliche Ausfertigungen des Erlaubnisbescheides anerkennt.
___________________________
1) Nichtzutreffendes streichen!
2) Die Angaben sind für jeden Vertretungsberechtigten erforderlich.
Muster für Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes | Anlage 5 |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Ort, Datum) |
Antrag
auf Erteilung eines Befähigungsscheines
nach § 20 des Sprengstoffgesetzes
zum Umgang 1 | mit | -Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen, Aufbewahren, Verwenden und Vernichten sowie Beförderung, Überlassen und Empfangnahme innerhalb der Betriebsstätte - |
zum Verkehr 1 | mit | - Erwerben, Vertreiben (Feilhalten, Entgegennehmen und Aufsuchen von Bestellungen), Überlassen an andere und das Vermitteln des Erwerbs, des Vertriebs und des Überlassens - |
zur Beförderung 1 von
explosionsgefährlichen Stoffen - zum Sprengen bestimmten explosionsfähigen Stoffen, die nicht explosionsgefährlich sind, - Zündmitteln - pyrotechnischen Gegenständen - anderen Gegenständen, die explosionsgefährliche oder explosionsfähige Stoffe enthalten - 1)
1 Angaben zur Person des Antragstellers
1.1
Familienname (ggf. auch Geburtsname) Vornamen, Rufname unterstreichen | |
geboren am in | (Gemeinde, Landkreis, Land) |
Beruf | |
Staatsangehörigkeit | |
Anschrift | |
Geburtsname und Vorname der Mutter | |
Während der letzten 5 Jahre war der Antragsteller wohnhaft in (Straße/Platz, Nummer Gemeinde, Landkreis Land)
wie lange? | |
Wurde bereits ein Befähigungsschein - eine Sprengstofferlaubnis -erteilt?
wenn ja |
1.2 Die Fachkunde wird nachgewiesen durch 2
1.2.1: . . . . . . . . . . .
1.2.3: . . . . . . . . . . .
1.2.4: . . . . . . . . . . .
1.2.5: . . . . . . . . . . .
2 Angaben zu der Art der explosionsgefährlichen Stoffe
(2.1) - der Art der zum Sprengen bestimmten explosionsfähigen Stoffe
(2.2) - der Zündmittel
(2.3) - der pyrotechnischen Gegenstände
(2.4) - der anderen Gegenstände, die explosionsgefährliche oder explosionsfähige Stoffe enthalten
(2.5), auf die sich der Befähigungsschein erstrecken soll (z.B. brisante Sprengstoffe, Pulversprengstoffe, elektr.
Zündmittel, pyrotechnische Gegenstände/Klasse.)
3 Angaben über
3.1 die Art der beabsichtigten Tätigkeit: . . . . . . . .
3.2 den Ort der beabsichtigten Tätigkeit: . . . . . . . .
4. Bemerkungen/sonstige Angaben: . . . . . . . .
Muster für Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes | Anlage 5 |
(Ort, Datum)
Antrag
auf Erteilung eines Befähigungsscheines
nach § 20 des Sprengstoffgesetzes
zum Umgang 1 mit -Herstellen. Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen, Aufbewahren, Verwenden und Vernichten sowie Beförderung, Überlassen und Empfangnahme innerhalb der Betriebsstätte -
zum Verkehr 1 - mit - Erwerben, Vertreiben (Feilhalten, Entgegennehmen und Aufsuchen von Bestellungen), Überlassen an andere und das Vermitteln des Erwerbs, des Vertriebs und des Überlassens -
zur Beförderung 1 von
explosionsgefährlichen Stoffen - zum Sprengen bestimmten explosionsfähigen Stoffen, die nicht explosionsgefährlich sind, - Zündmitteln - pyrotechnischen Gegenständen - anderen Gegenständen, die explosionsgefährliche oder explosionsfähige Stoffe enthalten - 1)
1 Angaben zur Person des Antragstellers
1.1
Familienname (ggf. auch Geburtsname) Vornamen, Rufname unterstreichen | |
geboren am in | (Gemeinde, Landkreis, Land) |
Beruf | |
Staatsangehörigkeit | |
Anschrift | |
Geburtsname und Vorname der Mutter | |
Während der letzten 5 Jahre war der Antragsteller wohnhaft in (Straße/Platz, Nummer Gemeinde, Landkreis Land) wie lange? | |
Wurde bereits ein Befähigungsschein - eine Sprengstofferlaubnis -erteilt?
wenn ja |
1.2 Die Fachkunde wird nachgewiesen durch 2
1.2.1 : . . . . . . . . . . . . . . .
1.2.3 : . . . . . . . . . . . . . . .
1.2.4 : . . . . . . . . . . . . . . .
1.2.5 : . . . . . . . . . . . . . . .
2 Angaben zu der Art der explosionsgefährlichen Stoffe
(2.1) -der Art der zum Sprengen bestimmten explosionsfähigen Stoffe
(2.2) - der Zündmittel
(2.3) - der pyrotechnischen Gegenstände
(2.4) - der anderen Gegenstände, die explosionsgefährliche oder explosionsfähige Stoffe enthalten
(2.5), auf die sich der Befähigungsschein erstrecken soll (z.B. brisante Sprengstoffe, Pulversprengstoffe, elektr.
Zündmittel, pyrotechnische Gegenstände/Klasse.)
2.3 : . . . . . . . . . . . . . . .
2.4 : . . . . . . . . . . . . . . .
2.5 : . . . . . . . . . . . . . . .
3 Angaben über
3.1 die Art der beabsichtigten Tätigkeit:
3.2 den Ort der beabsichtigten Tätigkeit:
4 Bemerkungen/sonstige Angaben
(Unterschrift des Antragstellers)
_______________________
1) Nichtzutreffendes streichen!
2) Belege sind beizufügen!
Muster für den Befähigungsschein nach § 20 des Sprengstoffgesetzes | Anlage 6 |
........................................................ (Ausstehende Behörde) | ........................................................ (Ort, Datum) |
Befähigungsschein
nach § 20 des Sprengstoffgesetzes
Nr. _______/______
I. Herr/Frau 1 : . . . . . . . . . .
geboren am: . . . . . . . . . . in : . . . . . . . . . .
wohnhaft in: . . . . . . . . . .
ist befähigt (§ 20 des Sprengstoffgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. April 1966 - BGBl. I S. 577,
(Art der explosionsgefährlichen Stoffe) : . . . . . . . . . .
(Art der Tätigkeit) : . . . . . . . . . .
II Der Befähigungsschein wird wie folgt beschränkt: . . . . . . . . . .
III. Der Befähigungsschein wird unter folgenden Auflagen erteilt: . . . . . . . . . .
IV. Gültig bis: . . . . . . . . . .
(Dienstsiegel)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ort | |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dienststelle | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unterschrift |
Verlängerungsvermerke
Die Geltungsdauer des Befähigungsscheines wird bis zum . . . . . . . . . . . . . . .verlängert.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ort | , den | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Datum |
(Dienstsiegel) | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Dienststelle und Unterschrift) |
Die Geltungsdauer des Befähigungsscheines wird bis zum . . . . . . . . . . . . . . .verlängert.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ort | , den | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Datum |
(Dienstsiegel) | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Dienststelle und Unterschrift) |
Die Geltungsdauer des Befähigungsscheines wird bis zum . . . . . . . . . . . . . . .verlängert.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ort | , den | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Datum |
(Dienstsiegel) | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Dienststelle und Unterschrift) |
Hinweise:
1. Explosionsgefährliche Stoffe oder Gegenstände dürfen anderen nur überlassen werden, wenn diese Personen zum Erwerb, zur Beförderung oder zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen oder Gegenständen dieser Art berechtigt sind (insbesondere Erlaubnisinhaber nach § 7 oder § 27 SprengG).
2. Der Verlust des Befähigungsscheines ist der Behörde, die den Befähigungsschein erteilt bat, unverzüglich anzuzeigen. Der Befähigungsschein ist dieser Behörde zurückzugeben, wenn der Befähigungsschein erloschen, zurückgenommen oder widerrufen worden ist.
3. Beim Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen oder bei er Beförderung dieser Stoffe außerhalb der eigenen Betriebsstätte ist der Befähigungsschein mitzuführen und auf Verlangen dem Beauftragten der zuständigen Behörde vorzulegen.
4. Der Befähigungsschein erlischt, wenn der Befähigungsscheininhaber ale Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Ausstellung begonnen oder zwei Jahre lang nicht ausgeübt hat (§ 20 Abs. 4 in Verbindung mit § 11 SprengG).
5. Die Verlängerung der Geltungsdauer des Befähigungsscheines ist mindestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
6. Das Abhandenkommen von explosionsgefährlichen Stoffen ist der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
__________________
1) Nichtzutreffendes streichen!
Muster für Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes | Anlage 7 |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Ort, Datum) |
Antrag
auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes
zum Erwerb 1 | von | |
zum Umgang 1 | mit - | Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen, Aufbewahren, Verwenden und Vernichten - |
zur Beförderung 1 von
explosionsgefährlichen Stoffen - zum Sprengen bestimmten explosionsfähigen Stoffen, die nicht explosionsgefährlich sind, - Zündmitteln - pyrotechnischen Gegenständen - anderen Gegenständen, die explosionsgefährliche oder explosionsfähige Stoffe enthalten 1
Beantragte Mengen
kg : . . . . . . . . . . | Stoff 1: . . . . . . . . . . |
kg : . . . . . . . . . . | Stoff 1: . . . . . . . . . . |
Stück : . . . . . . . . . . | Gegenstand 1: . . . . . . . . . . |
Stück : . . . . . . . . . . | Gegenstand 1: . . . . . . . . . . |
m : . . . . . . . . . . | Sprengschnur 1: . . . . . . . . . . |
m : . . . . . . . . . . | Zündschnur 1: . . . . . . . . . . |
Zu welchem Zweck (Bedürfnis) werden die explosionsgefährlichen Stoffe oder Gegenstände benötigt ? 2 : . . . . . . . . . .
Ist mit der beabsichtigten Tätigkeit eine Aufbewahrung verbunden?. : . . . . . . . . . .
Ort der Aufbewahrung (genaue Beschreibung der Aufbewahrungsstätte) | |
1 Angaben zur Person des Antragstellers
Familienname (ggf. auch Geburtsname) Vornamen, Rufname unterstreichen | |
geboren am in | (Gemeinde, Landkreis, Land) |
Beruf | |
Staatsangehörigkeit | |
Anschrift | |
Geburtsname und Vorname der Mutter des Antragstellers, und falls dieser minderjährig, Vor- und Familiennamen und ggf. Geburtsnamen der Eltern | |
Während der letzten 5 Jahre war der Antragsteller wohnhaft in (Straße/Platz, Nummer Gemeinde, Landkreis Land) wie lange? | |
Wurde bereits ein Befähigungsschein - eine Sprengstofferlaubnis -erteilt?
wenn ja |
1.2 Die Fachkunde ist nachgewiesen durch 3
1.2.1 : . . . . . . . . . . . . . . .
1.2.2 : . . . . . . . . . . . . . . .
1.2.3 : . . . . . . . . . . . . . . .
1.2.4 : . . . . . . . . . . . . . . .
1.2.5 : . . . . . . . . . . . . . . .
2 Angaben zu der Art der explosionsgefährlichen Stoffe
(2.1) - der Art der zum Sprengen bestimmten explosionsfähigen Stoffe
(2.2) - der Zündmittel
(2.3) - der pyrotechnischen Gegenstände
(2.4) - der anderen Gegenstände, die explosionsgefährliche oder explosionsfähige Stoffe enthalten
(2.5) auf die sich die Erlaubnis erstrecken soll (z.B. brisante Sprengstoffe.
Pulversprengstoffe, elektr.
Zündmittel, pyrotechnische Gegenstände/ Klasse
2.1 : . . . . . . . . . . . . . . .
2.2 : . . . . . . . . . . . . . . .
2.3 : . . . . . . . . . . . . . . .
2.4 : . . . . . . . . . . . . . . .
2.5 : . . . . . . . . . . . . . . .
3 Angaben über
3.1 die Art der beabsichtigten Tätigkeit
3.2 den Ort der beabsichtigten Tätigkeit
4 Sind Sie im Besitz einer Waffenbesitzkarte oder eines Jahresjagdscheines? 4
Wenn ja | |
Ausstellende Behörde | |
Ausstellungsdatum | |
Nummer der Berechtigung | |
Gültigkeitsdauer |
5 Sind Sie Mitglied in einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung? 4
Wenn ja | |
Name der Vereinigung | |
Anschrift der Vereinigung |
6 Bemerkungen/sonstige Angaben:
(Unterschrift des Antragstellers)
__________________
1) Nicht zutreffendes streichen! Stoff, Gegenstand oder Schnur genau bezeichnen.
2) Beantwortung entfällt bei pyrotechnischen Gegenständen.
3) Belege sind beizufügen.
4) Nur auszufüllen von Antragstellern, die Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen oder zum Vorderlader- oder Böllerschießen benötigen.
weiter. |