Druck- und LokalversionFür einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Elfte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung

Vom 3. März 2020

(BGBl. I Nr. 10 vom 06.03.2020 S. 363)


Auf Grund

Artikel 1
Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung

Die Frequenzschutzbeitragsverordnung vom 13. Mai 2004 (BGBl. I S. 958), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Juni 2019 (BGBl. I S. 770) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage werden die Tabellen "Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2003" und "Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2004" wie folgt gefasst:

Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2003

Alt:

Nr.Funkdienst/ FunkanwendungNutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVG
123456
1Öffentlicher Mobilfunk
1.1 D-,E-NetzeNetz95.802,9038.920,60
1.2 BündelfunkKanal128,3039,20
1.3 FunkrufKanal18.436,701.125,90
1.4 DatenfunkKanal1.716,40801,60
2Rundfunkdienst
2.1 Ton-Rundfunk   
2.1.1 LWZugeteilte Frequenz8.853,0015.767,10
2.1.2 MWZugeteilte Frequenz2.814,40994,00
2.1.3 KWZugeteilte Frequenz106,10198,10
Theoretische Versorgungsfläche *) je zugeteilte Frequenz  
2.1.4 UKWje angefangene 10 qkm3,40 
2.1.5 T-DABje angefangene 10 qkm7,30 
2.2 Fernseh-Rundfunkje angefangene 10 qkm3,8029,20
3Feste Funkdienste/ Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienst
3.1 koordinierungspflichtige feste Funkanlagen einschließlich Normalfrequenz und ZeitzeichenfunkSendefunkanlage34,302,90
3.2 andere nicht koordinierungsrelevante feste FunkanlagenSendefunkanlage2,406,40
4Nichtöffentlicher Mobiler Landfunk (nömL)
4.1 Betriebsfunk auf Gemeinschaftsfrequenzen, Grubenfunk, Grundstückssprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk- und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, Fernwirk-FunkanlagenSendefunkanlage9,804,60
4.2 Betriebsfunk auf Frequenzen, die nicht zur Nutzung als "Gemeinschaftsfrequenzen" bestimmt sind, einschließlich Betriebsfunk in BündelfunktechnikKanal332,80345,00
4.3 CB-FunkZuteilungsinhaber13,503,40
4.4 Grundstücks-Personenruf (Netze ohne Quittungssender)Netz mit...Rufempfängern
  
bis zu 2
bis zu 5
bis zu 10
bis zu 50
bis zu 150
bis zu 400
bis zu 1.000
mehr als 1.000
3,70
7,50
15,00
29,90
59,80
119,60
239,20
358,70
0,40
0,90
1,80
3,50
7,00
14,00
28,00
41,90
4.5 Grundstücks-Personenruf (Netze mit Quittungssender, Grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit Rufempfängern  
bis zu 2
bis zu 5
bis zu 10
bis zu 50
bis zu 150
bis zu 400
bis zu 1.000
mehr als 1.000
4,10
8,30
16,60
33,10
66,20
132,40
198,70
264,90
1,20
2,30
4,60
9,20
18,30
36,70
55,00
73,40
4.6 Fernsehfunkanlagen des nömL, bewegbare Kleinstrichfunkanlagen,   
4.7 Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung von Ton- und Meldeleitungen Durchsage-Funkanlagen (Mikrofonanlage)Sendefunkanlage5,001,60
4.8Mietsprechfunkgerät, Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigte  Kein BetragKein Betrag
5Flugfunkdienst
5.1 Stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle155,00137,60
5.2 übrige Bodenfunkstellen, LuftfunkstellenFunkstelle16,7053,10
6AmateurfunkdienstAmateurfunkje Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst3,7020,90
7Seefunkdienst/ BinnenschifffahrtsfunkSeefunk/ BinnenschifffahrtsfunkFunkstelle16,004,90
8Nichtnavigatorischer OrtungsfunkdienstNichtnavigatorischer OrtungsfunkSendefunkanlage6,702,60
9Sonstige Funkanwendungen    
9.1 Demonstrations-FunkanlagenSendefunkanlage1,101,00
9.2 VersuchsfunkanlagenZuteilung75,6019,80
9.3 WLL/DECTSendefunkanlage30,002,20


Neue Nutzergruppen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 4 Abs. 1Angabe des Jahres der ersten Frequenzzustellung
UMTS2001
DVB-T2002
Rundfunk auf digitaler Mittelwelle-
Rundfunk auf digitaler Langwelle-
GSM-R-

Neu:

Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2004

als PDF öffnen

Alt:

Nr.Funkdienst/ FunkanwendungNutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVG
123456
1Öffentlicher Mobilfunk    
1.1 D-,E-NetzeNetz117.121,8048.659,40
1.2 BündelfunkKanal100,0035,40
1.3 FunkrufKanal21.862,20409,30
1.4 DatenfunkKanal1.220,00421,50
1.5 UMTSNetz214.176,103.477,50
2Rundfunkdienst    
2.1 Ton-Rundfunk   
2.1.1 LWZugeteilte Frequenz7.340,7016.465,30
2.1.2 MWZugeteilte Frequenz2.418,401.147,00
2.1.3 KWZugeteilte Frequenz Theoretische Versorgungsfläche *) je zugeteilte Frequenz151,60149,50
2.1.4 UKWje angefangene 10 qkm3,401,30
2.1.5 T-DABje angefangene 10 qkm6,500,50
2.2 Fernseh-Rundfunkje angefangene 10 qkm3,7028,00
3Feste Funkdienste/ Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienst    
3.1 koordinierungspflichtige feste Funkanlagen einschließlich Normalfrequenz- und ZeitzeichenfunkSendefunkanlage27,302,00
3.2 andere nicht koordinierungsrelevante feste FunkanlagenSendefunkanlage3;806,60
4Nichtöffentlicher Mobiler Landfunk (nömL)    
4.1 Betriebsfunk auf Gemeinschaftsfrequenzen, Grubenfunk, Grundstücks-Sprechfunk, Nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, Fernwirk-Funkanlagen 10,704,30
4.2 Betriebsfunk auf Frequenzen, die nicht zur Nutzung als "Gemeinschaftsfrequenzen" bestimmt sind, einschließlich Betriebsfunk in BündelfunktechnikKanal235,50283,40
4.3 CB-FunkZuteilungsinhaber13,802,50
4.4 Grundstücks-Personenruf (Netze ohne Quittungssender)Netz mit ... Rufempfängern  
   bis zu 2
bis zu 5
bis zu 10
bis zu 50
bis zu 150
bis zu 400
bis zu 1.000
mehr als 1.000
4,10
8,20
16,40
32,80
65,60
131,30
262,60
393,80
0,40
0,90
1,80
3,50
7,10
14,10
28,30
42,40
4.5 Grundstücks-Personenruf (Netze mit Quittungssender), Grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit ...Rufempfängern  
bis zu 2
bis zu 5
bis zu 10
bis zu 50
bis zu 150
bis zu 400
bis zu 1.000
mehr als 1.000
5,30
10,60
21,10
42,20
84,50
169,00
253,50
338,00
1,30
2,50
5,10
10,10
20,20
40,40
60,60
80,80
4.6 Fernsehfunkanlagen des nömL, bewegbare Kleinstrichfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung von Ton- und Meldeleitungen   
4.7 Durchsage-Funkanlagen (Führungsfunkanlage, drahtlose Mikrofonanlage)Sendefunkanlage6,401,30
4.8Mietsprechfunkgerät, Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigte  Kein BeitragKein Beitrag
5Flugfunkgerät    
5.1 Stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle99,90109,20
5.2 Übrige BodenfunkstellenFunkstelle10,2050,70
6AmateurfunkdienstAmateurfunkJe Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst2,9018,90
7Seefunkdienst/ BinnenschifffahrtsfunkSeefunk/ BinnenschifffahrtsfunkFunkstelle18,304,00
8Nichtnavigatorischer OrtungsfunkdienstNichtnavigatorischer OrtungsfunkSendefunkanlage5,103,10
9Sonstige Funkanwendungen    
9.1 Demonstrations-FunkanlagenSendefunkanlage1,301,00
9.2 VersuchsfunkanlagenZuteilung57,0019,70
9.3 WLL/DECTSendefunkanlage81,603,80


Neue Nutzergruppen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 4 i. V. m § 4 Abs. 1Angabe des Jahres der ersten Frequenzzuteilung
DVB-T2002
Rundfunk auf digitaler Mittelwelle-
Rundfunk auf digitaler Langwelle-
Rundfunk auf digitaler Kurzwelle-
GSM-R-

Neu:

als PDF öffnen

2. In der Anlage werden die Tabellen "Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2005", "Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2006" und "Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2007" wie folgt gefasst:

Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2005

Alt:

Nr.Funkdienst/
Funkanwendung
NutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVG
123456
1.Öffentlicher Mobilfunk
1.1 GSMNetz102.647,4028.317,41
1.2 BündelfunkKanal37,9917,53
1.3 FunkrufKanal6227,310,00
1.4 (entfällt)   
1.5 UMTSNetz112.110,932804,801
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk    
2.1.1 LWzugeteilte Frequenz733,1516711,501
2.1.2 MWzugeteilte Frequenz1.953,831.623,101
2.1.3 KWzugeteilte Frequenz145,29112,76
2.1.4 Rundfunk auf digitale MWzugeteilte Frequenz7525,7010,00
2.1.5 Nichtöffentliche Funkanlagen im UKW Rundfunkbereichzugeteilte Frequenz115,6328,542
   Theoretische Ver-
sorgungsfläche je
zuget. Frequenz*
  
2.1.6 UKWje angefangene 10 qkm2,580,79
2.1.7 T-DABje angefangene 10 qkm4,710,06
2.2Fernseh-RundfunkFernseh-Rundfunkje angefangene 10 qkm3,5713,21
2.2.1 DVB-Tje angefangene 10 qkm16,093,40
3.Feste Funkdienste/ Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienst
3.1 koordinierungspflichtige feste Funkanlagen einschließlich Normalfrequenz- und ZeitzeichenfunkSendefunkanlage4,451,51
3.2 andere nicht koordinierungsrelevante feste FunkanlagenSendefunkanlage15,6012,901
4.Nichtöffentlicher Mobiler Landfunk (nömL)
4.1 Betriebsfunk auf Gemeinschaftsfrequenzen, Grubenfunk, Bahnfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk- und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, FernwirkfunkSendefunkanlage10,7013,09
4.2 Betriebsfunk auf Frequenzen, die nicht zur Nutzung als "Gemeinschaftsfrequenzen" bestimmt sind, einschließlich Betriebsfunk in BündelfunktechnikKanal99,3831,53
4.3 CB - FunkZuteilungsinhaber11,7012,301
4.4 Grundstücks-Personenruf (Netze ohne Quittungssender)Netz mit ..... Rufempfängern  
bis zu 23,640,15
bis zu 57,280,29
bis zu 1014,560,58
bis zu 5029,131,17
bis zu 15058,262,34
bis zu 400116,514,68
bis zu 1.000233,029,36
mehr als 1.000349,5314,04
4.5 Grundstücks-Personenruf (Netze mit Quittungssender) Grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit ..... Rufempfängern  
bis zu 26,5011,36
bis zu 513,0012,71
bis zu 1026,0015,42
bis zu 5052,00110,85
bis zu 150103,00121,70
bis zu 400207,90143,40
bis zu 1.000311,90165,10
mehr als 1.000415,90186,80
4.6 Fernsehfunk, bewegbare Kleinst-Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung einer Fernseh-, Ton- und Meldeleitung, vorübergehende Einrichtung einer Bild, Ton- oder MeldeübertragungsstreckeSendefunkanlage10,5618,89
4.7 Durchsagefunk (drahtlose Mikrofone, Führungsfunk, Regie- und Kommandofunk)Sendefunkanlage4,660,81
4.8 Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigte kein Beitragkein Beitrag
5.Flugfunkdienst
5.1 stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle26,101100,70
5.2 übrige Bodenfunkstellen, LuftfunkstellenFunkstelle7,70144,67
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkje Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst2,40118,901
7.Seefunkdienst/ BinnenschifffahrtsfunkSeefunk/BinnenschifffahrtsfunkFunkstelle13,712,17
8.Nichtnavigatorischer OrtungsfunkdienstNichtnavigatorischer OrtungsfunkSendefunkanlage0,850,61
9.sonstige Funkanwendungen
9.1 DemonstrationsfunkanlagenSendefunkanlage0,080,09
9.2 VersuchsfunkanlagenZuteilung0,0021,901
9.3 WLL/DECTSendefunkanlage63,580,62

*) Definition zur Berechnung der Theoretischen Versorgungsfläche für das Beitragsjahr 2005:

Die Theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU-R P.370 sowie den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992) und weiteren nationalen und internationalen Festlegungen, wie zum Beispiel für T-DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB-T Chester 1997.

Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU-R BT.417, für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) dem Abkommen Genf 1984, für den Betrieb eines T-DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.2.3, Tabelle 1, Position "Medianwert der Mindestfeldstärke") und für den Betrieb eines DVB-T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position "Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke") zu entnehmen. In Gleichwellennetzen unterbleibt die Mehrfachveranschlagung von theoretischen Versorgungsflächen verschiedener Sender.

Auf der Basis dieser Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung R vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jeden der 36 Richtungen ein Flächenelement

 π × R2
A =
 36

berechnet werden. Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in qkm.

Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU-R P.370 für 50% Zeit- und 50% Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauhigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in welchem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen (R) kleiner 10 km werden die Ausbreitungskurven verwandt, welche zurzeit auch in den Anlagen 1 a und 2a der Richtlinien 176 TR 22 bzw. 5 R 22 zu finden sind.

Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren eine Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.

1) Die Beiträge sind entsprechend § 8 FSBeitrV auf die Betragshöhen der Anlage zur FSBeitrV in der Fassung vom 27. Mai 2005 festgesetzt.

2) Durch die Änderung der Bezugseinheit erfolgt eine individuelle Berechnung sowohl nach der alten als auch nach der neuen Bezugseinheit. Es erfolgt aufgrund des § 8 FSBeitrV die Festsetzung des günstigeren Betrages.

Neu:

als PDF öffnen

Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2006

Alt:

Nr.Funkdienst/
Funkanwendung
NutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVG
123456
1.Öffentlicher Mobilfunk
1.1 GSMNetz241.516,1514.319,08
1.2 Bündelfunk   
1.2.1 Bündelfunk (schmalbandig, bis 25 kHz Bandbreite)Pro Sektor und Frequenzpaar (Referenzbandbreite 12,5 kHz)25,999,57
1.2.2 Bündelfunk (weitbandig, größer 25 kHz Bandbreite)Pro Sektor und Frequenzpaar (Referenzbandbreite 12,5 kHz)9,370,47
1.3 FunkrufKanal5339,271.583,95
1.4 (entfällt)   
1.5 UMTSNetz178.402,41147.624,15
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk    
2.1.1 LWzugeteilte Frequenz3876,5516.144,18
2.1.2 MWzugeteilte Frequenz1.065,531.743,81
2.1.3 KWzugeteilte Frequenz75,09127,85
2.1.4 digitale MWzugeteilte Frequenz6432,401.146,26
2.1.5 digitale KWzugeteilte Frequenz161,02343,95
2.1.6 digitale LWzugeteilte Frequenz29.451,75527,63
2.1.7 Nichtöffentliche Funkanlagen im UKW Rundfunkbereichzugeteilte Frequenz159,3161,46
   Theoretische Versorgungsfläche je
zuget. Frequenz*
  
2.1.8 UKWje angefangene 10 qkm1,390,98
2.1.9 T-DABje angefangene 10 qkm7,820,10
2.2Fernseh-Rundfunk    
2.2.1 Fernseh-Rundfunkje angefangene 10 qkm6,1617,02
2.2.2 DVB-Tje angefangene 10 qkm11,263,77
3.Feste Funkdienste/ Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunk
3.1 koordinierungspflichtige feste Funk-Anlagen (P/P-Richtfunk, P/M-Richtfunk), WLLSendefunkanlage7,971,13
3.2 Koordinierungsrelevante Satellitenfunkverbindungenzugeteilte Frequenz31,84172,68
3.3 gebietsbezogene Richtfunk- zuteilungenSendefunkanlage4,610,00
3.4 fester Funkdienst auf Kurz- und Langwelle, einschließlich Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkzugeteilte Frequenz49,8634,50
3.5 nicht koordinierungspflichtige feste Funkanlagenzugeteilte Frequenz76,2757,53
4.Nichtöffentlicher Mobiler Landfunk (nömL)
4.1 Betriebsfunk auf Gemeinschaftsfrequenzen, Grubenfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk- und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, Fernwirk-FunkanlagenSendefunkanlage11,593,09
4.2 Betriebsfunk auf Frequenzen, die nicht zur Nutzung als "Gemeinschaftsfrequenzen" bestimmt sind, einschließlich Betriebsfunk in BündelfunktechnikPro Sektor und Frequenzpaar (Referenzbandbreite 12,5 kHz)53,5017,12
4.3 (entfällt)   
4.4 Grundstücks-Personenruf (Netze ohne Quittungssender)Netz mit .....
Rufempfängern
  
bis zu 24,230,67
bis zu 58,471,33
bis zu 1016,932,67
bis zu 5033,875,33
bis zu 15067,7410,66
bis zu 400135,4721,32
bis zu 1.000270,9542,64
mehr als 1.000406,4263,96
4.5 Grundstücks-Personenruf (Netze mit Quittungssender)Netz mit .....

Rufempfängern

  
bis zu 25,490,59
bis zu 510,981,17
bis zu 1021,962,34
bis zu 5043,924,68
bis zu 15087,859,37
bis zu 400175,6918,73
bis zu 1.000263,5428,10
mehr als 1.000351,3937,47
4.6 Grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit .....
Rufempfängern
  
bis zu 227,291,22
bis zu 554,592,44
bis zu 10109,174,87
bis zu 50218,359,74
bis zu 150436,6919,49
bis zu 400873,3938,98
bis zu 1.0001.310,0858,46
4.7 Fernsehfunk, bewegbare Kleinst-Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung einer Fernseh-, Ton- und Meldeleitung, vorübergehende Einrichtung einer Bild, Ton- oder Meldeübertrag ungsstreckeSendefunkanlage17,2622,71
4.8 Durchsagefunk (drahtlose Mikrofone, Führungsfunk, Regie- und Kommandofunk)Sendefunkanlage9,871,55
4.9 Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigte kein Beitragkein Beitrag
5.Flugfunkdienst
5.1 stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle76,2098,16
5.2 mobiler Flugfunk (Luftfunk- stellen), Flugnavigationsfunk (bewegliche Funkstellen)Funkstelle14,4432,39
5.3 mobiler Flugfunk (sonstige Bodenfunkstellen)Funkstelle2,0133,37
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkje Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst3,4117,40
7.Seefunkdienst/ Binnenschifffahrts- funkSeefunk/Binnenschifffahrts- funkFunkstelle17,401,71
8.Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst
8.1 Nichtnavigatorischer Ortungsfunk, kleiner Leistung (bis 50 Watt Strahlungsleistung (ERP)), WetterhilfenfunkSendefunkanlage0,603,99
8.2 Nichtnavigatorischer Ortungsfunk, hoher Leistung (größer 50 Watt Strahlungsleistung (ERP))Sendefunkanlage80,1865,27
9.sonstige Funkanwendungen
9.1 DemonstrationsfunkanlagenSendefunkanlage1,000,00
9.2 VersuchsfunkanlagenZuteilung2,917,87
9.3 SatellitenfunknetzFrequenz1039,84243,82
9.4 bei der internationalen Fernmeldeunion in deutschem Namen registrierte Satelliten- systeme (nach Übertragung der Nutzungsrechte)Satellitensystem22.322,820,00
10.Bahnfunk
10.1 Analoger Eisenbahn-Betriebs- funkSendefunkanlage12,301,36
10.2 Digitaler Eisenbahn-Betriebs- funkPro Sektor und Frequenzpaar35,971,23

*) Definition zur Berechnung der Theoretischen Versorgungsfläche für das Beitragsjahr 2006:

Die Theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU-R P.370 sowie den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992) und weiteren nationalen und internationalen Festlegungen, wie zum Beispiel für T-DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB-T Chester 1997.

Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU-R BT.417, für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) dem Abkommen Genf 1984, für den Betrieb eines T-DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.2.3, Tabelle 1, Position "Medianwert der Mindestfeldstärke") und für den Betrieb eines DVB-T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position "Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke") zu entnehmen. In Gleichwellennetzen unterbleibt die Mehrfachveranschlagung von theoretischen Versorgungsflächen verschiedener Sender.

Auf der Basis dieser Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung R vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jeden der 36 Richtungen ein Flächenelement

 π × R2
A =
 36

berechnet werden. Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in qkm.

Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU-R P.370 für 50% Zeit- und 50% Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauhigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in welchem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen (R) kleiner 10 km werden die Ausbreitungskurven verwandt, welche zurzeit auch in den Anlagen 1 a und 2a der Richtlinien 176 TR 22 bzw. 5 R 22 zu finden sind.

Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren eine Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.

Neu:

als PDF öffnen

Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2007

Alt:

Nr.Funkdienst/
Funkanwendung
NutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVG
123456
1.Öffentlicher Mobilfunk
1.1 GSMNetz213.666,4618.831,56
1.2 Bündelfunk   
1.2.1 Bündelfunk (schmalbandig, bis 25 kHz Bandbreite)Pro Sektor und Frequenzpaar (Referenzbandbreite 12,5 kHz)98,6811,15
1.2.2 Bündelfunk (weitbandig, größer 25 kHz Bandbreite)Pro Sektor und Frequenzpaar (Referenzbandbreite 12,5 kHz)3,270,20
1.3 FunkrufKanal8118,420,00
1.4 (entfällt)   
1.5 UMTSNetz124.425,41200.881,52
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk    
2.1.1 LWzugeteilte Frequenz5759,5115.649,43
2.1.2 MWzugeteilte Frequenz1.915,661.703,27
2.1.3 KWzugeteilte Frequenz61,6059,26
2.1.4 digitale MWzugeteilte Frequenz5.961,341.255,39
2.1.5 digitale LWzugeteilte Frequenz37.362,658479,91
2.1.6 digitale KWzugeteilte Frequenz0,0056,32
2.1.7 Nichtöffentliche Funkanlagen im UKW Rundfunkbereichzugeteilte Frequenz32,2113,73
   Theoretische Ver-
sorgungsfläche je
zuget. Frequenz*
  
2.1.8 UKWje angefangene 10 qkm1,580,84
2.1.9 T-DABje angefangene 10 qkm6,370,26
2.2Fernseh-Rundfunk    
2.2.1 Fernseh-Rundfunkje angefangene 10 qkm5,9417,62
2.2.2 DVB-Tje angefangene 10 qkm9,062,89
3.Feste Funkdienste/
Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunk
3.1 koordinierungspflichtige feste Funkanlagen (P/P-Richtfunk, P/M-Richtfunk), WLLSendefunkanlage3,590,60
3.2 Koordinierungsrelevante
Satellitenfunkverbindung
zugeteilte Frequenz98,39159,00
3.3 gebietsbezogene Richtfunk- zuteilungenSendefunkanlage0,000,00
3.4 fester Funkdienst auf Kurz- und Langwelle, einschließlich Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkzugeteilte Frequenz59,9226,85
3.5 nicht koordinierungspflichtige feste Funkanlagenzugeteilte Frequenz70,92132,39
4.Nichtöffentlicher Mobiler Landfunk (nömL)
4.1 Betriebsfunk auf Gemein- schaftsfrequenzen, Grubenfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk- und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, FernwirkfunkSendefunkanlage11,962,38
4.2 Betriebsfunk auf Frequenzen, die nicht zur Nutzung als "Gemeinschaftsfrequenzen" bestimmt sind, einschließlich Betriebsfunk in BündelfunktechnikPro Sektor und Freuenzpaar (Referenzbandbreite 12,5 kHz)73,436,70
4.3 (entfällt)   
4.4 Grundstücks-Personenruf (Netze ohne Quittungssender)Netz mit ..... Rufempfängern  
bis zu 22,760,15
bis zu 55,510,30
bis zu 1011,020,60
bis zu 5022,051,19
bis zu 15044,102,38
bis zu 40088,204,76
bis zu 1.000176,399,52
mehr als 1.000264,5914,29
4.5 Grundstücks-Personenruf (Netze mit Quittungssender)Netz mit ..... Rufempfängern  
bis zu 24,520,28
bis zu 59,040,56
bis zu 1018,071,13
bis zu 5036,142,25
bis zu 15072,294,50
bis zu 400144,579,01
bis zu 1.000216,8613,51
mehr als 1.000289,1418,01
4.6 Grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit ..... Rufempfängern  
bis zu 218,240,00
bis zu 536,480,00
bis zu 1072,950,00
bis zu 50145,910,00
bis zu 150291,820,00
bis zu 400583,640,00
bis zu 1.000875,460,00
4.7 Fernsehfunk, bewegbare Klei nst-Richtfu n kan lagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung einer Fernseh-, Ton- und Meldeleitung, vorübergehende Einrichtung einer Bild, Ton- oder Meldeübertrag ungsstreckeSendefunkanlage10,4816,90
4.8 Durchsagefunk (drahtlose Mikrofone, Führungsfunk, Regie- und Kommandofunk)Sendefunkanlage7,780,82
4.9 Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigte kein Beitragkein Beitrag
5.Flugfunkdienst
5.1 stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle270,17137,87
5.2 mobiler Flugfunk (Luftfunkstellen), Flugnavigationsfunk (bewegliche Funkstellen)Funkstelle15,9823,03
5.3 mobiler Flugfunk (sonstige Bodenfunkstellen)Funkstelle0,006,52
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkje Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst6,5516,16
7.Seefunkdienst/ Binnenschifffahrts- funkSeefunk/BinnenschifffahrtsfunkFunkstelle17,332,10
8.Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst
8.1 Nichtnavigatorischer Ortungsfunk, kleiner Leistung (bis 50 Watt Strahlungsleistung (ERP)), WetterhilfenfunkSendefunkanlage0,150,90
8.2 Nichtnavigatorischer Ortungsfunk, hoher Leistung (größer 50 Watt Strahlungsleistung (ERP))Sendefunkanlage5,9666,82
9.sonstige Funkanwendungen
9.1 DemonstrationsfunkanlagenSendefunkanlage9,540,00
9.2 VersuchsfunkanlagenZuteilung4,622,77
9.3 SatellitenfunknetzFrequenz686,05352,04
9.4 Bei der internationalen Fernmeldeunion in deutschem Namen registrierte Satellitensysteme (nach Übertragung der Nutzungsrechte)Satellitensystem7.440,680,00
10.Bahnfunk
10.1 Analoger Eisenbahn-Betriebs- funk (ortsfeste Frequenznutzung)Sendefunkanlage34,363,20
10.2 Analoger Eisenbahn-Betriebs- funk (mobile Frequenznutzung)Sendefunkanlage7,952,71
10.3 Digitaler Eisenbahn-Betriebs- funkPro Sektor und Frequenzpaar31,534,27

*) Definition zur Berechnung der Theoretischen Versorgungsfläche für das Beitragsjahr 2007:

Die Theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU-R P.370 sowie den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992) und weiteren nationalen und internationalen Festlegungen, wie zum Beispiel für T-DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB-T Chester 1997.

Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU-R BT.417, für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) dem Abkommen Genf 1984, für den Betrieb eines T-DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.2.3, Tabelle 1, Position "Medianwert der Mindestfeldstärke") und für den Betrieb eines DVB-T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position "Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke") zu entnehmen. In Gleichwellennetzen unterbleibt die Mehrfachveranschlagung von theoretischen Versorgungsflächen verschiedener Sender.

Auf der Basis dieser Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung R vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jeden der 36 Richtungen ein Flächenelement

 π × R2
A =
 36

berechnet werden. Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in qkm.

Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU-R P.370 für 50% Zeit- und 50% Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauhigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in welchem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen (R) kleiner 10 km werden die Ausbreitungskurven verwandt, welche zurzeit auch in den Anlagen 1 a und 2a der Richtlinien 176 TR 22 bzw. 5 R 22 zu finden sind.

Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren eine Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.

Neu:

als PDF öffnen

3. In der Anlage wird die Tabelle "Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2008" wie folgt gefasst:

Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2008

Alt:

Nr.Funkdienst/
Funkanwendung
NutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVG
123456
1.Öffentlicher
Mobilfunk
1.1GSMNetz380.277,9816.383,81
1.2(entfällt)
1.3FunkrufFrequenz43.817,790,00
1.4(entfällt)
1.5UMTSNetz196.761,81216.098,25
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk
2.1.1LWFrequenz4.791,6525.192,67
2.1.2MWFrequenz951,174726,55
2.1.3KWFrequenz20,7697,60
2.1.4digitale MWFrequenz4915,19381,14
2.1.5digitale LWFrequenz33.397,350,00
2.1.6digitale KWFrequenz0,00188,61
2.1.7Nichtöffentliche Funkanlagen im UKW-RundfunkbereichFrequenz89,808,76
Theoretische Versorgungsfläche je zugeteilte Frequenz *
2.1.8UKWje angefangene 10 km21,261,03
2.1.9T-DABje angefangene 10 km24,670,15
2.2Fernseh-Rundfunk
2.2.1Fernseh-Rundfunkje angefangene 10 km24,8440,09
2.2.2DVB-Tje angefangene 10 km24,422,86
3.Feste Funkdienste/
Normalfrequenzund Zeitzeichenfunk
3.1Punktzu-Punkt-RichtfunkSendefunkanlage1,480,38
3.2WLL-PMP-RichtfunkSendefunkanlage41,620,00
3.3gebietsbezogene Richtfunk- zuteilungenSendefunkanlage65,300,24
3.4fester Funkdienst unter 30 MHz, Normalfrequenz- und ZeitzeichenfunkFrequenz52,9033,92
3.5Punktzu-Mehrpunkt-RichtfunkSendefunkanlage34,471,38
(außer WLL-PMP-Richtfunk)
4.Nichtöffentlicher mobiler Landfunk
(nömL)
4.1Betriebsfunk, Grubenfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk- und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, FernwirkfunkSendefunkanlage4,012,45
4.2(entfällt)
4.3(entfällt)
4.4Grundstücks-PersonenrufNetz mit ......
(Netze ohne Quittungssender)Rufempfängern
bis zu 24,190,20
bis zu 58,390,41
bis zu 1016,770,82
bis zu 5033,541,64
bis zu 15067,083,27
bis zu 400134,166,55
bis zu 1.000268,3213,10
mehr als 1.000402,4919,65
4.5Grundstücks-PersonenrufNetz mit ......
(Netze mit Quittungssender)Rufempfängern
bis zu 26,060,62
bis zu 512,121,23
bis zu 1024,242,46
bis zu 5048,484,93
bis zu 15096,969,86
bis zu 400193,9119,72
bis zu 1.000290,8729,58
mehr als 1.000387,8339,44
4.6grundstücksüberschreitenderNetz mit ......
PersonenrufRufempfängern
bis zu 229,940,00
bis zu 559,880,00
bis zu 10119,770,00
bis zu 50239,530,00
bis zu 150479,060,00
bis zu 400958,120,00
bis zu 1.0001.437,180,00
4.7Fernsehfunk, bewegbare Kleinst-Sendefunkanlage5,2814,34
Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung einer Fernseh-, Ton- oder Meldeleitung, vorübergehende Einrichtung einer Bild-, Ton- oder
Meldeübertrag ungsstrecke
4.8Durchsagefunk (Funkmikrofone, drahtlose Mikrofone, Führungsfunk, Betriebsfunk für Führungszwecke, Regie- und Kommandofunk), Regiefunk des ReportagefunksSendefunkanlage15,580,89
4.9Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigtekein Beitragkein Beitrag
5.Flugfunkdienst
5.1stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle511,58135,52
5.2mobiler Flugfunk (Luftfunk- stellen), FlugnavigationsfunkFunkstelle9,9828,53
(bewegliche Funkstellen)
5.3mobiler FlugfunkFunkstelle0,0031,25
(sonstige Bodenfunkstellen)
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkInhaber einer Zulas- sung zur Teilnahme am4,3922,81
Amateurfunkdienst
7.Seefunkdienst/Seefunk/BinnenschifffahrtsfunkFunkstelle22,661,56
Binnenschifffahrtsfunk
8.Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst
8.1nichtnavigatorischer Ortungsfunk kleiner Leistung (bis 50 WattSendefunkanlage0,260,89
Strahlungsleistung (ERP)), Wetterhilfenfunk
8.2nichtnavigatorischer Ortungsfunk hoher Leistung (größer als 50 WattSendefunkanlage80,760,00
Strahlungsleistung (ERP))
9.Sonstige Funkanwendungen
9.1DemonstrationsfunkSendefunkanlage1,7619,82
9.2VersuchsfunkZuteilung0,0021,52
10.Bahnfunk
10.1analoger Eisenbahn-BetriebsfunkSendefunkanlage51,634,15
(ortsfeste Frequenznutzung)
10.2analoger Eisenbahn-BetriebsfunkSendefunkanlage7,113,22
(mobile Frequenznutzung)
10.3digitaler Eisenbahn-Betriebsfunk in GSM-R-Technikpro Sektor und Frequenzpaar53,8530,66
11.Bündelfunk
11.1Bündelfunkpro Sektor und80,0414,17
(bis 25 kHz Bandbreite)Frequenzpaar

je 12,5 kHz Bandbreite oder pro Frequenz im

Direct-Mode-Betrieb

je 12,5 kHz Bandbreite

11.2Bündelfunkpro Sektor und2,130,00
(größer als 25 kHz Bandbreite)Frequenzpaar

je 12,5 kHz Bandbreite

12.Satellitenfunk
12.1koordinierungsrelevanteFrequenz650,1849,95
Satellitenfunkverbindung
12.2nicht koordinierungsrelevanteFrequenz53,841,16
Satellitenfunkverbindung
12.3SatellitenfunknetzFrequenz545,88171,17
12.4Bei der internationalen Fern- meldeunion in deutschem Namen registrierte SatellitensystemeSatellitensystem9.489,570,00
(nach Übertragung der Nutzungsrechte)

*) Berechnung der theoretischen Versorgungsfläche für das Beitragsjahr 2008:

Die theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU-R P.370 sowie auf den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992) und weiteren nationalen und internationalen Festlegungen, wie zum Beispiel für T-DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB-T Chester 1997.

Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU-R BT.417 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) sind dem Abkommen Genf 1984 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines T-DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.2.3, Tabelle 1, Position "Medianwert der Mindestfeldstärke") und Angaben für den Betrieb eines DVB-T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position "Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke"). In Gleichwellennetzen werden theoretische Versorgungsflächen verschiedener Sender nicht mehrfach veranschlagt.

Auf der Basis der oben genannten Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung r vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jeden der 36 10°-Schritte ein Flächenelement A berechnet werden:

A = π r2/36

Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in Quadratkilometern.

Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU-R P.370 für 50 % Zeit- und 50 % Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in dem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen r, die kleiner sind als 10 km, werden die Ausbreitungskurven verwendet, die zurzeit auch in den Anlagen 1a und 2a der Richtlinie 176 TR 22 bzw. der Richtlinie 5 R 22 zu finden sind.

Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren die Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.

Neue Nutzergruppen
gemäß § 1 Absatz 2 Satz 4
Jahr der
ersten Frequenzzuteilung
drahtloser Netzzugang im Frequenzbereich 450 MHz2010
drahtloser Netzzugang im Frequenzbereich 800 MHz2010
drahtloser Netzzugang im Frequenzbereich 900 MHz2010
drahtloser Netzzugang im Frequenzbereich 1,8 GHz2010
drahtloser Netzzugang im Frequenzbereich 2,0 GHz2010
drahtloser Netzzugang im Frequenzbereich 2,6 GHz2010
drahtloser Netzzugan im Frequenzbereich 3,5 GHz2010.

Neu:

als PDF öffnen

4. In der Anlage werden die Tabellen "Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2009", "Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2010" und "Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2011" wie folgt gefasst:

Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2009

Alt:

Nr.Funkdienst/
Funkanwendung
NutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVG
123456
1.Öffentlicher

Mobilfunk

1.1GSMNetz678.773,5640.809,39
1.2(entfällt)
1.3FunkrufFrequenz95.543,870,00
1.4(entfällt)
1.5UMTSNetz188.166,64279.051,44
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk
2.1.1LWFrequenz4.951,7237.218,24
2.1.2MWFrequenz2179,913680,36
2.1.3KWFrequenz42,23134,88
2.1.4digitale MWFrequenz5970,30935,28
2.1.5digitale LWFrequenz35.929,080,00
2.1.6digitale KWFrequenz24,961,68
2.1.7Nichtöffentliche Funkanlagen im UKW-RundfunkbereichFrequenz56,3825,88
Theoretische Versorgungsfläche je zugeteilte Frequenz*
2.1.8UKWje angefangene 10 km21,441,28
2.1.9T-DABje angefangene 10 km23,980,12
2.2Fernseh-Rundfunk
2.2.1Fernseh-Rundfunkje angefangene 10 km2133,86888,58
2.2.2DVB-Tje angefangene 10 km24,132,85
3.Feste Funkdienste/

Normalfrequenzund Zeitzeichenfunk

3.1Punktzu-Punkt-RichtfunkSendefunkanlage6,040,94
3.2WLL-PMP-RichtfunkSendefunkanlage285,945,78
3.3gebietsbezogene Richtfunk- zuteilungenSendefunkanlage56,560,00
3.4fester Funkdienst unter 30 MHz, Normalfrequenz- und ZeitzeichenfunkFrequenz32,9723,35
3.5Punktzu-Mehrpunkt-Richtfunk

(außer WLL-PMP-Richtfunk)

Sendefunkanlage72,924,98
4.Nichtöffentlicher mobiler Landfunk

(nömL)

4.1Betriebsfunk, Grubenfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk- und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, FernwirkfunkSendefunkanlage2,842,35
4.2(entfällt)
4.3(entfällt)
4.4Grundstücks-Personenruf

(Netze ohne Quittungssender)

Netz mit ......
Rufempfängern
bis zu 24,300,07
bis zu 58,600,13
bis zu 1017,210,27
bis zu 5034,420,54
bis zu 15068,831,07
bis zu 400137,662,15
bis zu 1.000275,334,29
mehr als 1.000412,996,44
4.5Grundstücks-Personenruf

(Netze mit Quittungssender)

Netz mit ......

Rufempfängern

bis zu 27,850,12
bis zu 515,710,25
bis zu 1031,420,50
bis zu 5062,840,99
bis zu 150125,681,99
bis zu 400251,363,98
bis zu 1.000377,035,96
mehr als 1.000502,717,95
4.6grundstücksüberschreitender

Personenruf

Netz mit ......

Rufempfängern

bis zu 228,435,10
bis zu 556,8610,20
bis zu 10113,7120,40
bis zu 50227,4340,81
bis zu 150454,8581,62
bis zu 400909,70163,23
bis zu 1.0001.364,56244,85
4.7Fernsehfunk, bewegbare Kleinst- Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung einer Fernseh-, Ton- oder Meldeleitung, vorübergehende Einrichtung einer Bild-, Ton- oder Meldeübertrag ungsstreckeSendefunkanlage8,2410,72
4.8Durchsagefunk (Funkmikrofone, drahtlose Mikrofone, Führungsfunk, Betriebsfunk für Führungszwecke, Regie- und Kommandofunk), Regiefunk des ReportagefunksSendefunkanlage11,980,76
4.9Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigtekein Beitragkein Beitrag
5.Flugfunkdienst
5.1stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle456,78166,61
5.2mobiler Flugfunk (Luftfunk- stellen), Flugnavigationsfunk

(bewegliche Funkstellen)

Funkstelle6,3620,16
5.3mobiler Flugfunk

(sonstige Bodenfunkstellen)

Funkstelle0,909,13
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkInhaber einer Zulas- sung zur Teilnahme am

Amateurfunkdienst

5,0821,49
7.Seefunkdienst/

Binnenschifffahrtsfunk

Seefunk/BinnenschifffahrtsfunkFunkstelle17,092,62
8.Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst
8.1Ortungsfunk kleiner Leistung

(bis 50 Watt Strahlungsleistung

(ERP)), Wetterhilfenfunk

Sendefunkanlage2,432,65
8.2Ortungsfunk hoher Leistung

(größer als 50 Watt Strahlungsleistung (ERP))

Sendefunkanlage110,931,63
9.Sonstige Funkanwendungen
9.1DemonstrationsfunkSendefunkanlage2,650,00
9.2VersuchsfunkZuteilung1,980,65
10.Bahnfunk
10.1analoger Eisenbahn-BetriebsfunkSendefunkanlage50,5715,51
(ortsfeste Frequenznutzung)
10.2analoger Eisenbahn-BetriebsfunkSendefunkanlage2,542,74
(mobile Frequenznutzung)
10.3digitaler Eisenbahn-Betriebsfunk in GSM-R-Technikpro Sektor und Frequenzpaar85,7921,35
11.Bündelfunk
11.1Bündelfunk (bis 25 kHz Bandbreite)pro Sektor und Frequenzpaar je 12,5 kHz Bandbreite oder pro Frequenz im Direct-Mode-Betrieb

je 12,5 kHz Bandbreite

120,146,35
11.2Bündelfunk

(größer als 25 kHz Bandbreite)

pro Sektor und Frequenzpaar
je 12,5 kHz Bandbreite
1,540,00
12.Satellitenfunk
12.1koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz42,4043,17
12.2nicht koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz89,696,17
12.3SatellitenfunknetzFrequenz934,711.400,45
12.4Bei der internationalen Fern- meldeunion in deutschem Namen registrierte Satellitensysteme (nach Übertragung der Nutzungsrechte)Satellitensystem8.001,630,00

* Berechnung der theoretischen Versorgungsfläche für das Beitragsjahr 2009:

Die theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU-R P.370 sowie auf den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992) und weiteren nationalen und internationalen Festlegungen, wie zum Beispiel für T-DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB-T Chester 1997.

Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU-R BT.417 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) sind dem Abkommen Genf 1984 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines T-DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.2.3, Tabelle 1, Position "Medianwert der Mindestfeldstärke") und Angaben für den Betrieb eines DVB-T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position "Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke"). In Gleichwellennetzen werden theoretische Versorgungsflächen verschiedener Sender nicht mehrfach veranschlagt.

Auf der Basis der oben genannten Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung r vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jeden der 36 10°-Schritte ein Flächenelement A berechnet werden:

A = π r2/36

Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in Quadratkilometern.

Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU-R P.370 für 50 % Zeit- und 50 % Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in dem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen r, die kleiner sind als 10 km, werden die Ausbreitungskurven verwendet, die zurzeit auch in den Anlagen 1a und 2a der Richtlinie 176 TR 22 bzw. der Richtlinie 5 R 22 zu finden sind.

Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren die Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.

Neu:

als PDF öffnen

Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2010

Alt:

Nr.Funkdienst/
Funkanwendung
NutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVG
123456
1.Öffentlicher

Mobilfunk

1.1GSMNetz364.529,9549.853,89
1.2(entfällt)
1.3FunkrufFrequenz132.574,900,00
1.4(entfällt)
1.5UMTSNetz521.477,53309.737,61
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk
2.1.1LWFrequenz2444,9815.057,71
2.1.2MWFrequenz1.224,182976,14
2.1.3KWFrequenz60,15109,11
2.1.4digitale MWFrequenz0,000,00
2.1.5digitale LWFrequenz0,000,00
2.1.6digitale KWFrequenz0,005399,42
2.1.7Nichtöffentliche Funkanlagen im UKW-RundfunkbereichFrequenz241,016,20
Theoretische Versorgungsfläche je zugeteilte Frequenz*
2.1.8UKWje angefangene 10 km21,571,21
2.1.9T-DABje angefangene 10 km23,060,25
2.2Fernseh-Rundfunk
2.2.1Fernseh-Rundfunkje angefangene 10 km2120,38787,10
2.2.2DVB-Tje angefangene 10 km22,492,64
3.Feste Funkdienste/ Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunk
3.1Punktzu-Punkt-RichtfunkSendefunkanlage3,080,34
3.2WLL-PMP-RichtfunkSendefunkanlage32,460,00
3.3gebietsbezogene Richtfunk- zuteilungenSendefunkanlage28,760,00
3.4fester Funkdienst unter 30 MHz, Normalfrequenz- und ZeitzeichenfunkFrequenz18,548,20
3.5Punktzu-Mehrpunkt-Richtfunk

(außer WLL-PMP-Richtfunk)

Sendefunkanlage23,890,00
4.Nichtöffentlicher mobiler Landfunk (nömL)
4.1Betriebsfunk, Grubenfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk- und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, FernwirkfunkSendefunkanlage2,861,98
4.2(entfällt)
4.3(entfällt)
4.4Grundstücks-Personenruf

(Netze ohne Quittungssender)

Netz mit ......

Rufempfängern

bis zu 27,370,35
bis zu 514,730,70
bis zu 1029,461,40
bis zu 5058,932,79
bis zu 150117,855,59
bis zu 400235,7011,17
bis zu 1.000471,4022,35
mehr als 1.000707,1033,52
4.5Grundstücks-Personenruf

(Netze mit Quittungssender)

Netz mit ......

Rufempfängern

bis zu 29,031,23
bis zu 518,052,46
bis zu 1036,104,93
bis zu 5072,209,86
bis zu 150144,4119,71
bis zu 400288,8139,42
bis zu 1.000433,2259,14
mehr als 1.000577,6278,85
4.6grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit ......

Rufempfängern

bis zu 21,281,80
bis zu 52,563,59
bis zu 105,137,19
bis zu 5010,2614,37
bis zu 15020,5128,74
bis zu 40041,0257,48
bis zu 1.00061,5386,22
4.7Fernsehfunk, bewegbare Kleinst-Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung einer Fernseh-, Ton- oder Meldeleitung, vorübergehende Einrichtung einer Bild-, Ton- oder Meldeübertrag ungsstreckeSendefunkanlage12,000,96
4.8Durchsagefunk (Funkmikrofone, drahtlose Mikrofone, Führungsfunk, Betriebsfunk für Führungszwecke, Regie- und Kommandofunk), Regiefunk des ReportagefunksSendefunkanlage11,320,28
4.9Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigtekein Beitragkein Beitrag
5.Flugfunkdienst
5.1stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle227,71281,37
5.2mobiler Flugfunk (Luftfunk- stellen), Flugnavigationsfunk

(bewegliche Funkstellen)

Funkstelle6,0232,65
5.3mobiler Flugfunk
(sonstige Bodenfunkstellen)
Funkstelle0,000,00
7.Seefunkdienst/ BinnenschifffahrtsfunkSeefunk/BinnenschifffahrtsfunkFunkstelle9,272,94
8.Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst
8.1Ortungsfunk kleiner LeistungSendefunkanlage0,2411,30
(bis 50 Watt Strahlungsleistung
(ERP)), Wetterhilfenfunk
8.2Ortungsfunk hoher Leistung

(größer als 50 Watt Strahlungsleistung (ERP))

Sendefunkanlage268,65176,75
9.Sonstige Funkanwendungen
9.1DemonstrationsfunkSendefunkanlage0,009,74
9.2VersuchsfunkZuteilung20,700,00
10.Bahnfunk
10.1analoger Eisenbahn-Betriebsfunk

(ortsfeste Frequenznutzung)

Sendefunkanlage34,6310,97
10.2analoger Eisenbahn-Betriebsfunk

(mobile Frequenznutzung)

Sendefunkanlage0,350,77
10.3digitaler Eisenbahn-Betriebsfunk in GSM-R-Technikpro Sektor und Frequenzpaar69,2899,62
11.Bündelfunk
11.1Bündelfunk

(bis 25 kHz Bandbreite)

pro Sektor und

Frequenzpaar

je 12,5 kHz Bandbreite oder pro Frequenz im Direct-Mode-Betrieb je 12,5 kHz Bandbreite

56,9313,14
11.2Bündelfunk

(größer als 25 kHz Bandbreite)

pro Sektor und

Frequenzpaar je

12,5 kHz Bandbreite

0,230,14
12.Satellitenfunk
12.1koordinierungsrelevante

Satellitenfunkverbindung

Frequenz74,4139,46
12.2nicht koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz13,812,09
12.3SatellitenfunknetzFrequenz183,63468,10
12.4Bei der internationalen Fern- meldeunion in deutschem Namen registrierte Satellitensysteme

(nach Übertragung der Nutzungsrechte)

Satellitensystem2.449,290,00
13.Drahtloser Netzzugang
13.1drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 450 MHzpro Sektor und Frequenzpaar

je 12,5 kHz Bandbreite

0,230,14
13.2drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 800 MHzje angefangene 100 kHz Bandbreite24,020,97
13.3drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 900 MHzje angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00
13.4drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 1,8 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00
13.5drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 2,0 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00
13.6drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 2,6 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00
13.7drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 3,5 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00

* Berechnung der theoretischen Versorgungsfläche für das Beitragsjahr 2010:

Die theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU-R P.370 sowie auf den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992) und weiteren nationalen und internationalen Festlegungen, wie zum Beispiel für T-DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB-T Chester 1997.

Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU-R BT.417 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) sind dem Abkommen Genf 1984 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines T-DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.2.3, Tabelle 1, Position "Medianwert der Mindestfeldstärke") und Angaben für den Betrieb eines DVB-T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position "Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke"). In Gleichwellennetzen werden theoretische Versorgungsflächen verschiedener Sender nicht mehrfach veranschlagt.

Auf der Basis der oben genannten Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung r vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jeden der 36 10°-Schritte ein Flächenelement A berechnet werden:

A = π r2/36

Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in Quadratkilometern.

Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU-R P.370 für 50 % Zeit- und 50 % Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in dem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen r, die kleiner sind als 10 km, werden die Ausbreitungskurven verwendet, die zurzeit auch in den Anlagen 1a und 2a der Richtlinie 176 TR 22 bzw. der Richtlinie 5 R 22 zu finden sind.

Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren die Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.

Neu:

als PDF öffnen

Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2011

Alt:

1.Öffentlicher
Mobilfunk
1.1GSMNetz352.145,2888.820,54
1.2(entfällt)
1.3FunkrufFrequenz148.849,010,00
1.4(entfällt)
1.5UMTSNetz265.271,09356.328,27
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk
2.1.1LWFrequenz345,349853,35
2.1.2MWFrequenz614,282757,62
2.1.3KWFrequenz6,9882,70
2.1.4digitale MWFrequenz0,000,00
2.1.5digitale LWFrequenz0,000,00
2.1.6digitale KWFrequenz0,002752,35
2.1.7Nichtöffentliche Funkanlagen im UKW-RundfunkbereichFrequenz578,5029,01
Theoretische Versorgungsfläche je zugeteilte Frequenz*
2.1.8UKWje angefangene 10 km21,521,02
2.1.9T-DABje angefangene 10 km23,540,18
2.2Fernseh-Rundfunk
2.2.1Fernseh-Rundfunkje angefangene 10 km237,41358,64
2.2.2DVB-Tje angefangene 10 km22,132,57
3.Feste Funkdienste/Normalfrequenzund Zeitzeichenfunk
3.1Punktzu-Punkt-RichtfunkSendefunkanlage3,050,37
3.2WLL-PMP-RichtfunkSendefunkanlage599,365,80
3.3gebietsbezogene Richtfunk- zuteilungenSendefunkanlage7,450,00
3.4fester Funkdienst unter 30 MHz, Normalfrequenz- und ZeitzeichenfunkFrequenz15,069,02
3.5Punktzu-Mehrpunkt-Richtfunk

(außer WLL-PMP-Richtfunk)

Sendefunkanlage1,270,37
4.Nichtöffentlicher mobiler Landfunk (nömL)
4.1Betriebsfunk, Grubenfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk- und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, FernwirkfunkSendefunkanlage1,621,95
4.2(entfällt)
4.3(entfällt)
4.4Grundstücks-Personenruf
(Netze ohne Quittungssender)
Netz mit ......
Rufempfängern
bis zu 24,390,00
bis zu 58,790,00
bis zu 1017,570,00
bis zu 5035,150,00
bis zu 15070,300,00
bis zu 400140,590,00
bis zu 1.000281,190,00
mehr als 1.000421,780,00
4.5Grundstücks-Personenruf
(Netze mit Quittungssender)
Netz mit ......
Rufempfängern
bis zu 22,730,58
bis zu 55,461,15
bis zu 1010,922,30
bis zu 5021,844,60
bis zu 15043,679,20
bis zu 40087,3418,41
bis zu 1.000131,0127,61
mehr als 1.000174,6836,81
4.6grundstücksüberschreitender
Personenruf
Netz mit ......
Rufempfängern
bis zu 23,940,00
bis zu 57,890,00
bis zu 1015,780,00
bis zu 5031,550,00
bis zu 15063,110,00
bis zu 400126,220,00
bis zu 1.000189,320,00
mehr als 1.000252,430,00
4.7Fernsehfunk, bewegbare Kleinst- Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung einer Fernseh-, Ton- oder Meldeleitung, vorübergehende Einrichtung einer Bild-, Ton- oder Meldeübertrag ungsstreckeSendefunkanlage36,6613,55
4.8Durchsagefunk (Funkmikrofone, drahtlose Mikrofone, Führungsfunk, Betriebsfunk für Führungszwecke, Regie- und Kommandofunk), Regiefunk des ReportagefunksSendefunkanlage8,480,95
4.9Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigtekein Beitragkein Beitrag
5.Flugfunkdienst
5.1stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle192,29121,32
5.2mobiler Flugfunk (Luftfunk- stellen), Flugnavigationsfunk (bewegliche Funkstellen)Funkstelle14,7748,96
5.3mobiler Flugfunk (sonstige Bodenfunkstellen)Funkstelle0,000,00
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkInhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst6,7121,59
7.Seefunkdienst/BinnenschifffahrtsfunkSeefunk/BinnenschifffahrtsfunkFunkstelle13,103,49
8.Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst
8.1Ortungsfunk kleiner Leistung (bis 50 Watt Strahlungsleistung (ERP)), WetterhilfenfunkSendefunkanlage0,008,40
8.2Ortungsfunk hoher Leistung
(größer als 50 Watt Strahlungsleistung (ERP))
Sendefunkanlage7,42122,55
9.Sonstige Funkanwendungen
9.1DemonstrationsfunkSendefunkanlage8,840,00
9.2VersuchsfunkZuteilung1,503,44
10.Bahnfunk
10.1analoger Eisenbahn-Betriebsfunk (ortsfeste Frequenznutzung)Sendefunkanlage50,225,95
10.2analoger Eisenbahn-Betriebsfunk (mobile Frequenznutzung)Sendefunkanlage0,421,00
10.3digitaler Eisenbahn-Betriebsfunk in GSM-R-Technikpro Sektor und Frequenzpaar110,6948,57
11.Bündelfunk
11.1Bündelfunk (bis 25 kHz Bandbreite)pro Sektor und Frequenzpaar je 12,5 kHz Bandbreite oder pro Frequenz im Direct-Mode-Betrieb je 12,5 kHz Bandbreite18,156,25
11.2(entfällt)
12.Satellitenfunk
12.1koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz259,51132,15
12.2nicht koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz23,85110,06
12.3SatellitenfunknetzFrequenz200,67421,75
12.4Bei der internationalen Fern- meldeunion in deutschem Namen registrierte Satellitensysteme (nach Übertragung der Nutzungsrechte)Satellitensystem3.285,630,00
13.Drahtloser Netzzugang
13.1drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 450 MHzpro Sektor und Frequenzpaar je 12,5 kHz Bandbreite0,230,00
13.2drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 800 MHzje angefangene

100 kHz Bandbreite

389,5115,77
13.3drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 900 MHzje angefangene

100 kHz Bandbreite

0,000,00
13.4drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 1,8 GHzje angefangene

100 kHz Bandbreite

0,318,82
13.5drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 2,0 GHzje angefangene

100 kHz Bandbreite

0,000,00
13.6drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 2,6 GHzje angefangene

100 kHz Bandbreite

0,980,00
13.7drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 3,5 GHzje angefangene

100 kHz Bandbreite

0,000,00

* Berechnung der theoretischen Versorgungsfläche für das Beitragsjahr 2011:

Die theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU-R P.370 sowie auf den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992) und weiteren nationalen und internationalen Festlegungen, wie zum Beispiel für T-DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB-T Chester 1997.

Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU-R BT.417 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) sind dem Abkommen Genf 1984 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines T-DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.2.3, Tabelle 1, Position "Medianwert der Mindestfeldstärke") und Angaben für den Betrieb eines DVB-T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position "Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke"). In Gleichwellennetzen werden theoretische Versorgungsflächen verschiedener Sender nicht mehrfach veranschlagt.

Auf der Basis der oben genannten Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung r vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jeden der 36 10°-Schritte ein Flächenelement A berechnet werden:

A = π r2/36

Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in Quadratkilometern.

Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU-R P.370 für 50 % Zeit- und 50 % Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in dem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen r, die kleiner sind als 10 km, werden die Ausbreitungskurven verwendet, die zurzeit auch in den Anlagen 1a und 2a der Richtlinie 176 TR 22 bzw. der Richtlinie 5 R 22 zu finden sind.

Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren die Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.

Neue Nutzergruppen gemäß § 1 Absatz 2 Satz 4Jahr der
ersten Frequenzzuteilung
Navigationsfunk über Satelliten: GNSS-Repeater2013.

Neu:

als PDF öffnen

5. In der Anlage werden die Tabellen "Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2012", "Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2013" und "Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2014" wie folgt gefasst:

Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2012

Alt:

1.Öffentlicher
Mobilfunk
1.1GSMNetz352.145,2888.820,54
1.2(entfällt)
1.3FunkrufFrequenz148.849,010,00
1.4(entfällt)
1.5UMTSNetz265.271,09356.328,27
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk
2.1.1LWFrequenz345,349853,35
2.1.2MWFrequenz614,282757,62
2.1.3KWFrequenz6,9882,70
2.1.4digitale MWFrequenz0,000,00
2.1.5digitale LWFrequenz0,000,00
2.1.6digitale KWFrequenz0,002752,35
2.1.7Nichtöffentliche Funkanlagen im UKW-RundfunkbereichFrequenz578,5029,01
Theoretische Versorgungsfläche je zugeteilte Frequenz*
2.1.8UKWje angefangene 10 km21,521,02
2.1.9T-DABje angefangene 10 km23,540,18
2.2Fernseh-Rundfunk
2.2.1Fernseh-Rundfunkje angefangene 10 km237,41358,64
2.2.2DVB-Tje angefangene 10 km22,132,57
3.Feste Funkdienste/Normalfrequenzund Zeitzeichenfunk
3.1Punktzu-Punkt-RichtfunkSendefunkanlage3,050,37
3.2WLL-PMP-RichtfunkSendefunkanlage599,365,80
3.3gebietsbezogene Richtfunk- zuteilungenSendefunkanlage7,450,00
3.4fester Funkdienst unter 30 MHz, Normalfrequenz- und ZeitzeichenfunkFrequenz15,069,02
3.5Punktzu-Mehrpunkt-Richtfunk

(außer WLL-PMP-Richtfunk)

Sendefunkanlage1,270,37
4.Nichtöffentlicher mobiler Landfunk (nömL)
4.1Betriebsfunk, Grubenfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk- und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, FernwirkfunkSendefunkanlage1,621,95
4.2(entfällt)
4.3(entfällt)
4.4Grundstücks-Personenruf
(Netze ohne Quittungssender)
Netz mit ......
Rufempfängern
bis zu 24,390,00
bis zu 58,790,00
bis zu 1017,570,00
bis zu 5035,150,00
bis zu 15070,300,00
bis zu 400140,590,00
bis zu 1.000281,190,00
mehr als 1.000421,780,00
4.5Grundstücks-Personenruf
(Netze mit Quittungssender)
Netz mit ......
Rufempfängern
bis zu 22,730,58
bis zu 55,461,15
bis zu 1010,922,30
bis zu 5021,844,60
bis zu 15043,679,20
bis zu 40087,3418,41
bis zu 1.000131,0127,61
mehr als 1.000174,6836,81
4.6grundstücksüberschreitender
Personenruf
Netz mit ......
Rufempfängern
bis zu 23,940,00
bis zu 57,890,00
bis zu 1015,780,00
bis zu 5031,550,00
bis zu 15063,110,00
bis zu 400126,220,00
bis zu 1.000189,320,00
mehr als 1.000252,430,00
4.7Fernsehfunk, bewegbare Kleinst- Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung einer Fernseh-, Ton- oder Meldeleitung, vorübergehende Einrichtung einer Bild-, Ton- oder Meldeübertrag ungsstreckeSendefunkanlage36,6613,55
4.8Durchsagefunk (Funkmikrofone, drahtlose Mikrofone, Führungsfunk, Betriebsfunk für Führungszwecke, Regie- und Kommandofunk), Regiefunk des ReportagefunksSendefunkanlage8,480,95
4.9Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigtekein Beitragkein Beitrag
5.Flugfunkdienst
5.1stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle192,29121,32
5.2mobiler Flugfunk (Luftfunk- stellen), Flugnavigationsfunk (bewegliche Funkstellen)Funkstelle14,7748,96
5.3mobiler Flugfunk (sonstige Bodenfunkstellen)Funkstelle0,000,00
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkInhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst6,7121,59
7.Seefunkdienst/BinnenschifffahrtsfunkSeefunk/BinnenschifffahrtsfunkFunkstelle13,103,49
8.Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst
8.1Ortungsfunk kleiner Leistung (bis 50 Watt Strahlungsleistung (ERP)), WetterhilfenfunkSendefunkanlage0,008,40
8.2Ortungsfunk hoher Leistung
(größer als 50 Watt Strahlungsleistung (ERP))
Sendefunkanlage7,42122,55
9.Sonstige Funkanwendungen
9.1DemonstrationsfunkSendefunkanlage8,840,00
9.2VersuchsfunkZuteilung1,503,44
10.Bahnfunk
10.1analoger Eisenbahn-Betriebsfunk (ortsfeste Frequenznutzung)Sendefunkanlage50,225,95
10.2analoger Eisenbahn-Betriebsfunk (mobile Frequenznutzung)Sendefunkanlage0,421,00
10.3digitaler Eisenbahn-Betriebsfunk in GSM-R-Technikpro Sektor und Frequenzpaar110,6948,57
11.Bündelfunk
11.1Bündelfunk (bis 25 kHz Bandbreite)pro Sektor und Frequenzpaar je 12,5 kHz Bandbreite oder pro Frequenz im Direct-Mode-Betrieb je 12,5 kHz Bandbreite18,156,25
11.2(entfällt)
12.Satellitenfunk
12.1koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz259,51132,15
12.2nicht koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz23,85110,06
12.3SatellitenfunknetzFrequenz200,67421,75
12.4Bei der internationalen Fern- meldeunion in deutschem Namen registrierte Satellitensysteme (nach Übertragung der Nutzungsrechte)Satellitensystem3.285,630,00
13.Drahtloser Netzzugang
13.1drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 450 MHzpro Sektor und Frequenzpaar je 12,5 kHz Bandbreite0,230,00
13.2drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 800 MHzje angefangene

100 kHz Bandbreite

389,5115,77
13.3drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 900 MHzje angefangene

100 kHz Bandbreite

0,000,00
13.4drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 1,8 GHzje angefangene

100 kHz Bandbreite

0,318,82
13.5drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 2,0 GHzje angefangene

100 kHz Bandbreite

0,000,00
13.6drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 2,6 GHzje angefangene

100 kHz Bandbreite

0,980,00
13.7drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 3,5 GHzje angefangene

100 kHz Bandbreite

0,000,00

* Berechnung der theoretischen Versorgungsfläche für das Beitragsjahr 2011:

Die theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU-R P.370 sowie auf den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992) und weiteren nationalen und internationalen Festlegungen, wie zum Beispiel für T-DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB-T Chester 1997.

Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU-R BT.417 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) sind dem Abkommen Genf 1984 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines T-DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.2.3, Tabelle 1, Position "Medianwert der Mindestfeldstärke") und Angaben für den Betrieb eines DVB-T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position "Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke"). In Gleichwellennetzen werden theoretische Versorgungsflächen verschiedener Sender nicht mehrfach veranschlagt.

Auf der Basis der oben genannten Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung r vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jeden der 36 10°-Schritte ein Flächenelement A berechnet werden:

A = π r2/36

Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in Quadratkilometern.

Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU-R P.370 für 50 % Zeit- und 50 % Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in dem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen r, die kleiner sind als 10 km, werden die Ausbreitungskurven verwendet, die zurzeit auch in den Anlagen 1a und 2a der Richtlinie 176 TR 22 bzw. der Richtlinie 5 R 22 zu finden sind.

Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren die Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.

Neue Nutzergruppen gemäß § 1 Absatz 2 Satz 4Jahr der
ersten Frequenzzuteilung
Navigationsfunk über Satelliten: GNSS-Repeater2013.

Neu:

als PDF öffnen

Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2013

Alt:

Nr.Funkdienst/
Funkanwendung
NutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVG
123456
1.Öffentlicher Mobilfunk
1.1GSMje angefangene 100 kHz Bandbreite1.081,68208,67
1.2(entfällt)
1.3FunkrufFrequenz134887,650,00
1.4(entfällt)
1.5UMTSje angefangene 100 kHz Bandbreite1.716,44890,04
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk
2.1.1LWFrequenz0,003422,71
2.1.2MWFrequenz0,003474,45
2.1.3KWFrequenz14,8987,53
2.1.4digitale MWFrequenz0,000,00
2.1.5digitale LWFrequenz0,000,00
2.1.6digitale KWFrequenz0,00990,48
2.1.7Nichtöffentliche Funkanlagen im UKW-RundfunkbereichFrequenz457,6659,65
Theoretische Versorgungsfläche je zugeteilte Frequenz *
2.1.8UKWje angefangene 10 km21,640,94
2.1.9T-DABje angefangene 10 km22,870,20
2.2Fernseh-Rundfunk
2.2.1Fernseh-Rundfunkje angefangene 10 km215,2123,20
2.2.2DVB-Tje angefangene 10 km21,792,37
3.Feste Funkdienste/
Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunk
3.1Punktzu-Punkt-RichtfunkSendefunkanlage5,390,21
3.2WLL-PMP-RichtfunkSendefunkanlage0,000,00
3.3gebietsbezogene RichtfunkzuteilungenSendefunkanlage0,000,00
3.4fester Funkdienst unter 30 MHz, Normalfrequenz- und ZeitzeichenfunkFrequenz14,674,09
3.5Punktzu-Mehrpunkt-Richtfunk
(außer WLL-PMP-Richtfunk)
Sendefunkanlage9,193,28
4.Nichtöffentlicher mobiler Landfunk
(nömL)
4.1Betriebsfunk, Grubenfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk- und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, FernwirkfunkSendefunkanlage1,941,35
4.2(entfällt)
4.3(entfällt)
4.4Grundstücks-Personenruf
(Netze ohne Quittungssender)
Netz mit ...... Rufempfängern
bis zu 20,470,16
bis zu 50,930,32
bis zu 101,860,64
bis zu 503,721,29
bis zu 1507,452,58
bis zu 40014,905,15
bis zu 1.00029,7910,31
mehr als 1.00044,6915,46
4.5Grundstücks-Personenruf
(Netze mit Quittungssender)
Netz mit ...... Rufempfängern
bis zu 20,290,34
bis zu 50,580,68
bis zu 101,161,36
bis zu 502,322,71
bis zu 1504,655,43
bis zu 4009,3010,86
bis zu 1.00013,9516,29
mehr als 1.00018,5921,72
4.6grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit ...... Rufempfängern
bis zu 20,030,00
bis zu 50,070,00
bis zu 100,140,00
bis zu 500,270,00
bis zu 1500,540,00
bis zu 4001,080,00
bis zu 1.0001,630,00
mehr als 1.0002,170,00
4.7Fernsehfunk, bewegbare Kleinst- Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung einer Fernseh-, Ton- oder Meldeleitung, vorübergehende Einrichtung einer Bild-, Ton- oder MeldeübertragungsstreckeSendefunkanlage26,988,06
4.8Durchsagefunk (Funkmikrofone, drahtlose Mikrofone, Führungsfunk, Betriebsfunk für Führungszwecke, Regie- und Kommandofunk), Regiefunk des ReportagefunksSendefunkanlage9,950,90
4.9Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigtekein Beitragkein Beitrag
5.Flugfunkdienst
5.1stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle28,14122,79
5.2mobiler Flugfunk (Luftfunk- stellen), Flugnavigationsfunk (bewegliche Funkstellen)Funkstelle4,5439,34
5.3mobiler Flugfunk (sonstige Bodenfunkstellen)Funkstelle19,770,00
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkInhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst3,0420,69
7.Seefunkdienst/ BinnenschifffahrtsfunkSeefunk/BinnenschifffahrtsfunkFunkstelle10,811,80
8.Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst
8.1Ortungsfunk kleiner Leistung (bis 50 Watt Strahlungsleistung (ERP)), WetterhilfenfunkSendefunkanlage1,923,94
8.2Ortungsfunk hoher Leistung (größer als 50 Watt Strahlungsleistung (ERP))Sendefunkanlage5,4986,40
9.Sonstige Funkanwendungen
9.1DemonstrationsfunkSendefunkanlage0,000,00
9.2VersuchsfunkZuteilung0,6018,54
10.Bahnfunk
10.1analoger Eisenbahn-Betriebsfunk (ortsfeste Frequenznutzung)Sendefunkanlage25,5212,28
10.2analoger Eisenbahn-Betriebsfunk (mobile Frequenznutzung)Sendefunkanlage0,460,14
10.3digitaler Eisenbahn-Betriebsfunk in GSM-R-Technikpro Sektor und Frequenzpaar89,3213,44
11.Bündelfunk
11.1Bündelfunk (bis 25 kHz Bandbreite)pro Sektor und Frequenzpaar je 12,5 kHz Bandbreite oder pro Frequenz im Direct-Mode-Betrieb je 12,5 kHz Bandbreite88,3711,70
11.2(entfällt)
12.Satellitenfunk
12.1koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz268,7488,72
12.2nicht koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz23,8272,91
12.3SatellitenfunknetzFrequenz338,9380,23
12.4Bei der internationalen Fernmeldeunion in deutschem Namen registrierte Satellitensysteme (nach Übertragung der Nutzungsrechte)Satellitensystem3659,910,00
13.Drahtloser
Netzzugang
13.1drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 450 MHzpro Sektor und Frequenzpaar
je 12,5 kHz Bandbreite
0,000,00
13.2drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 800 MHzje angefangene
100 kHz Bandbreite
870,1668,60
13.3drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 900 MHzje angefangene
100 kHz Bandbreite
398,4595,62
13.4drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 1,8 GHzje angefangene
100 kHz Bandbreite
89,9015,76
13.5drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 2,0 GHzje angefangene
100 kHz Bandbreite
228,99380,52
13.6drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 2,6 GHzje angefangene
100 kHz Bandbreite
0,140,00
13.7drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 3,5 GHzje angefangene
100 kHz Bandbreite
0,000,00

*) Berechnung der theoretischen Versorgungsfläche für das Beitragsjahr 2012:

Die theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU-R P.370, den internationalen Abkommen für T-DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB-T Chester 1997, sowie den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992).

Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU-R BT.417 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) sind dem Abkommen Genf 1984 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines T-DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.2.3, Tabelle 1, Position "Medianwert der Mindestfeldstärke") und Angaben für den Betrieb eines DVB-T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position "Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke"). In Gleichwellennetzen werden theoretische Versorgungsflächen verschiedener Sender nicht mehrfach veranschlagt.

Auf der Basis der oben genannten Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung r vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jeden der 36 10°-Schritte ein Flächenelement A berechnet werden:

 π × R2
A =
 36

Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in Quadratkilometern.

Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU-R P.370 für 50 % Zeit- und 50 % Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in dem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen r, die kleiner sind als 10 km, werden die Ausbreitungskurven verwendet, die zurzeit auch in den Anlagen 1a und 2a der Richtlinie 176 TR 22 bzw. der Richtlinie 5 R 22 zu finden sind.

Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren die Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.

Neu:

als PDF öffnen

Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2014

Alt:

Nr.Funkdienst/
Funkanwendung
NutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVG
123456
1.Öffentlicher Mobilfunk
1.1GSMje angefangene
100 kHz Bandbreite
1.187,73275,39
1.2(entfällt)
1.3FunkrufFrequenz24926,24330,83
1.4(entfällt)
1.5UMTSje angefangene
100 kHz Bandbreite
1.512,32241,04
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk
2.1.1LWFrequenz0,003868,42
2.1.2MWFrequenz0,003672,50
2.1.3KWFrequenz1,65180,24
2.1.4digitale MWFrequenz0,000,00
2.1.5digitale LWFrequenz0,000,00
2.1.6digitale KWFrequenz0,00126,20
2.1.7Nichtöffentliche Funkanlagen im UKW-RundfunkbereichFrequenz225,0554,87
Theoretische Versorgungsfläche je zugeteilte Frequenz *
2.1.8UKWje angefangene 10 km21,290,70
2.1.9T-DABje angefangene 10 km23,200,22
2.2Fernseh-Rundfunk
2.2.1Fernseh-Rundfunkje angefangene 10 km20,000,00
2.2.2DVB-Tje angefangene 10 km21,321,46
3.Feste Funkdienste/ Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunk
3.1Punktzu-Punkt-RichtfunkSendefunkanlage1,120,25
3.2WLL-PMP-RichtfunkSendefunkanlage0,000,00
3.3gebietsbezogene RichtfunkzuteilungenSendefunkanlage0,000,00
3.4fester Funkdienst unter 30 MHz, Normalfrequenz- und ZeitzeichenfunkFrequenz35,264,84
3.5Punktzu-Mehrpunkt-Richtfunk (außer WLL-PMP-Richtfunk)Sendefunkanlage12,781,74
4.Nichtöffentlicher mobiler Landfunk
(nömL)
4.1Betriebsfunk, Grubenfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk- und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, FernwirkfunkSendefunkanlage2,071,36
4.2(entfällt)
4.3(entfällt)
4.4Grundstücks-Personenruf (Netze ohne Quittungssender)Netz mit ...... Rufempfängern
bis zu 27,230,15
bis zu 514,450,29
bis zu 1028,910,58
bis zu 5057,821,17
bis zu 150115,632,34
bis zu 400231,274,68
bis zu 1.000462,549,36
mehr als 1.000693,8114,03
4.5Grundstücks-Personenruf
(Netze mit Quittungssender)
Netz mit ...... Rufempfängern
bis zu 27,420,58
bis zu 514,841,17
bis zu 1029,682,34
bis zu 5059,374,68
bis zu 150118,739,35
bis zu 400237,4718,71
bis zu 1.000356,2028,06
mehr als 1.000474,9337,41
4.6grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit ...... Rufempfängern
bis zu 20,030,00
bis zu 50,060,00
bis zu 100,120,00
bis zu 500,240,00
bis zu 1500,470,00
bis zu 4000,940,00
bis zu 1.0001,410,00
mehr als 1.0001,880,00
4.7Fernsehfunk, bewegbare Kleinst- Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung einer Fernseh-, Ton- oder Meldeleitung, vorübergehende Einrichtung einer Bild-, Ton- oder MeldeübertragungsstreckeSendefunkanlage14,328,34
4.8Durchsagefunk (Funkmikrofone, drahtlose Mikrofone, Führungsfunk, Betriebsfunk für Führungszwecke, Regie- und Kommandofunk), Regiefunk des ReportagefunksSendefunkanlage4,580,52
4.9Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigtekein Beitragkein Beitrag
5.Flugfunkdienst
5.1stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle27,37122,10
5.2mobiler Flugfunk (Luftfunk- stellen), Flugnavigationsfunk (bewegliche Funkstellen)Funkstelle1,7833,60
5.3mobiler Flugfunk (sonstige Bodenfunkstellen)Funkstelle0,000,00
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkInhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst8,8523,52
7.Seefunkdienst/ BinnenschifffahrtsfunkSeefunk/BinnenschifffahrtsfunkFunkstelle10,971,10
8.Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst
8.1Ortungsfunk kleiner Leistung (bis 50 Watt Strahlungsleistung (ERP)), WetterhilfenfunkSendefunkanlage0,285,28
8.2Ortungsfunk hoher Leistung (größer als 50 Watt Strahlungsleistung (ERP))Sendefunkanlage18,73112,98
9.Sonstige Funkanwendungen
9.1DemonstrationsfunkSendefunkanlage0,000,00
9.2VersuchsfunkZuteilung8,180,00
10.Bahnfunk
10.1analoger Eisenbahn-Betriebsfunk (ortsfeste Frequenznutzung)Sendefunkanlage29,927,30
10.2analoger Eisenbahn-Betriebsfunk (mobile Frequenznutzung)Sendefunkanlage1,070,41
10.3digitaler Eisenbahn-Betriebsfunk in GSM-R-Technikpro Sektor und Frequenzpaar65,703,56
11.Bündelfunk
11.1Bündelfunk
(bis 25 kHz Bandbreite)
pro Sektor und Frequenzpaar
je 12,5 kHz Bandbreite oder pro Frequenz im Direct-Mode-Betrieb
je 12,5 kHz Bandbreite
74,244,45
11.2(entfällt)
12.Satellitenfunk
12.1koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz65,737,98
12.2nicht koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz12,6529,38
12.3SatellitenfunknetzFrequenz4432,0241,78
12.4Bei der internationalen Fernmeldeunion in deutschem Namen registrierte Satellitensysteme
(nach Übertragung der Nutzungsrechte)
Satellitensystem5.932,360,00
13.Drahtloser Netzzugang
13.1drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 450 MHzpro Sektor und Frequenzpaar
je 12,5 kHz Bandbreite
0,000,00
13.2drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 800 MHzje angefangene
100 kHz Bandbreite
1.203,8581,48
13.3drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 900 MHzje angefangene
100 kHz Bandbreite
1.596,25175,69
13.4drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 1,8 GHzje angefangene
100 kHz Bandbreite
577,4736,14
13.5drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 2,0 GHzje angefangene
100 kHz Bandbreite
1.220,21902,70
13.6drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 2,6 GHzje angefangene

100 kHz Bandbreite

82,840,27
13.7drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 3,5 GHje angefangene
100 kHz Bandbreite
0,000,00

*) Berechnung der theoretischen Versorgungsfläche für das Beitragsjahr 2014:

Die theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU-R P.370, den internationalen Abkommen für T-DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB-T Chester 1997, sowie den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992).

Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU-R BT.417 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) sind dem Abkommen Genf 1984 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines T-DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.2.3, Tabelle 1, Position "Medianwert der Mindestfeldstärke") und Angaben für den Betrieb eines DVB-T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position "Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke"). In Gleichwellennetzen werden theoretische Versorgungsflächen verschiedener Sender nicht mehrfach veranschlagt.

Auf der Basis der oben genannten Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung r vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jeden der 36 10°-Schritte ein Flächenelement A berechnet werden:

 π × R2
A =
 36

Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in Quadratkilometern.

Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU-R P.370 für 50 % Zeit- und 50 % Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in dem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen r, die kleiner sind als 10 km, werden die Ausbreitungskurven verwendet, die zurzeit auch in den Anlagen 1a und 2a der Richtlinie 176 TR 22 bzw. der Richtlinie 5 R 22 zu finden sind.

Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren die Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.

Neu:

als PDF öffnen


Artikel 2
Inkrafttreten

(1) Artikel 1 Nummer 1 tritt mit Wirkung vom 8. Dezember 2007 in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 2 tritt mit Wirkung vom 20. November 2009 in Kraft.

(3) Artikel 1 Nummer 3 tritt mit Wirkung vom 31. August 2012 in Kraft.

(4) Artikel 1 Nummer 4 tritt mit Wirkung vom 27. Juni 2013 in Kraft.

(5) Artikel 1 Nummer 5 tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2016 in Kraft.

ID: 200399

ENDE

...

X