Regelwerk; Arbeits- und Sozialrecht
(BremUrlVO)
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Abschnitt 1
Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
Abschnitt 2
Erholungsurlaub
§ 2 Urlaubsjahr und Urlaubserteilung
§ 3 Berechnung nach Arbeitstagen und Rundungen
§ 4 Urlaubsdauer
§ 5 Dauer des Erholungsurlaubs bei Änderung der Wochenarbeitszeit oder bei Änderung der Verteilung der Arbeitszeit
§ 6 Kürzung und Anrechnung des Urlaubs
§ 7 Urlaubsabwicklung und Verfall des Urlaubs
§ 8 Widerruf und Verlegung des Urlaubs
§ 9 Erkrankung
§ 10 Abgeltung von Urlaubsansprüchen
§ 11 Zusatzurlaub für Wechselschicht, Schichtarbeit und Nachtarbeit
§ 12 Urlaub von Lehrerinnen und Lehrern
Abschnitt 3
Sonderurlaub
§ 13 Sonderurlaub für Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation
§ 14 Sonderurlaub zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten
§ 15 Sonderurlaub zur Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres oder eines Bundesfreiwilligendienstes und für eine Ausbildung als Schwesternhelferin oder Pflegediensthelfer
§ 16 Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen
§ 17 Sonderurlaub für Familienheimfahrten
§ 18 Sonderurlaub für Zwecke der zivilen Verteidigung und entsprechender Einrichtungen
§ 19 Sonderurlaub für staatsbürgerliche, kirchliche, fachliche, gewerkschaftliche oder sportliche Zwecke
§ 20 Sonderurlaub für eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Kinder-, Jugend- oder Familienförderung
§ 21 Sonderurlaub zur Ausübung einer Tätigkeit in öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen oder zur Wahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit
§ 22 Sonderurlaub im dienstlichen oder öffentlichen Interesse oder aus einem sonstigen wichtigen Grund
Abschnitt 4
Bildungszeit
§ 23 Urlaub nach den Vorschriften des Bremischen Bildungszeitgesetzes