Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht, SGB VIII

HKJGB
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Erster Teil
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Jugendhilfe

§ 2 Beteiligung von jungen Menschen und Familien

§ 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe

§ 4 Aufgaben des Landes, Sozialberichterstattung

§ 5 Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendamt

§ 6 Jugendhilfeausschuss

§ 7 Oberste Landesjugendbehörde, überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Landesjugendamt

§ 7a Aufsicht

§ 8 Landesjugendhilfeausschuss

§ 9 Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses

§ 10 Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe

§ 11 Landeswohlfahrtsverband Hessen als Träger von Einrichtungen und Diensten

§ 12 Jugendhilfeplanung

§ 13 Pflegeerlaubnis

§ 14 Aufsicht des Familiengerichts

§ 15 Mitwirkung des Jugendamtes bei dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen

§ 16 Fortbildung und Beratung für Einrichtungen

§ 17 Vereinbarungen über die Höhe der Kosten

§ 18 Meldepflichten von Einrichtungen

§ 19 Grundsätze der Landesförderung

§ 20 Förderung von Angeboten der Jugendhilfe

§ 21 Modellversuche

§ 22 Förderung besonderer Angebote der Hilfe zur Erziehung, der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung und der Hilfe für junge Volljährige

§ 23 Zuständigkeit bei Maßnahmen für junge Menschen mit Mehrfachbehinderungen und bei Maßnahmen der Frühförderung für Kinder

§ 24 Sonstige Zuständigkeitsbestimmungen

Zweiter Teil
Tageseinrichtungen für Kinder, Kindertagespflege

§ 25 Tageseinrichtungen für Kinder

§ 25a Rahmenbedingungen für den Betrieb

§ 25b Fachkräfte

§ 25c Personeller Mindestbedarf

§ 25d Größe und Zusammensetzung einer Gruppe

§ 26 Aufgaben

§ 27 Elternbeteiligung, Elternversammlung und Elternbeirat

§ 27a Elternmitwirkung auf Gemeinde-, Jugendamtsbezirks- und Landesebene

§ 28 Kostenausgleich

§ 29 Kindertagespflege

§ 30 Bedarfsplan und Sicherstellung des Angebots

§ 31 Teilnahmebeiträge und Kostenbeiträge

§ 32 Landesförderung für Tageseinrichtungen

§ 32a Landesförderung für Kindertagespflege

§ 32b Landesförderung für Fachberatung

§ 32c Landesförderung für die Freistellung vom Teilnahme- oder Kostenbeitrag

§ 32d Investive Landesförderung

§ 32e Landesförderung zur Begleitung und Weiterentwicklung frühkindlicher Bildungsangebote

§ 33 Auskunftspflicht und Statistik

§ 34 Ermächtigungen

Dritter Teil
Außerschulische Jugendbildung

§ 35 Inhalte und Aufgaben der außerschulischen Jugendbildung

§ 36 Träger der außerschulischen Jugendbildung

§ 37 Voraussetzungen für die Förderung

§ 38 Arbeitsgemeinschaften für außerschulische Jugendbildung

§ 39 Finanzierung, Verteilung der Mittel

§ 40 Berichtspflicht

§ 41 Zuständigkeit für den Erlass von Rechtsverordnungen

Vierter Teil
Ehrenamt in der Jugendarbeit

§ 42 Anspruch auf Freistellung

§ 43 Dauer der Freistellung

§ 44 Antragstellung

§ 45 Nachteilsverbot

§ 46 Verhältnis zu anderen Bestimmungen

§ 47 Kostenerstattung

Fünfter Teil
Ausführung des Jugendschutzgesetzes

§ 48 Bestimmung der zuständigen Behörden

§ 49 Aufgaben der Polizeibehörden

§ 50 Zusammenarbeit mit den Jugendämtern

Sechster Teil
Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes

§ 51 Zuständige Behörde

§ 52 Aufbringung der Mittel

§ 53 Verfahren und Zahlungsweise

§ 54 Geltendmachung von Ansprüchen, Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen

§ 55 Zuständigkeit bei Ordnungswidrigkeiten

§ 56 Ermächtigungen

§ 57 Übergangsvorschriften

Siebenter Teil
Verteilung ausländischer Kinder und Jugendlicher nach unbegleiteter Einreise

§ 58 Landesstelle

§ 59 Zuweisung

§ 60 Zuweisungsquote

§ 61 Aufsicht

§ 62 Ermächtigung

Achter Teil
Schlussbestimmung

§ 63 Inkrafttreten, Außerkrafttreten