Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht, SGB VIII
Erster Teil
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Jugendhilfe
§ 2 Beteiligung von jungen Menschen und Familien
§ 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe
§ 4 Aufgaben des Landes, Sozialberichterstattung
§ 5 Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendamt
§ 6 Jugendhilfeausschuss
§ 7 Oberste Landesjugendbehörde, überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Landesjugendamt
§ 7a Aufsicht
§ 8 Landesjugendhilfeausschuss
§ 9 Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses
§ 10 Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe
§ 11 Landeswohlfahrtsverband Hessen als Träger von Einrichtungen und Diensten
§ 12 Jugendhilfeplanung
§ 13 Pflegeerlaubnis
§ 14 Aufsicht des Familiengerichts
§ 15 Mitwirkung des Jugendamtes bei dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen
§ 16 Fortbildung und Beratung für Einrichtungen
§ 17 Vereinbarungen über die Höhe der Kosten
§ 18 Meldepflichten von Einrichtungen
§ 19 Grundsätze der Landesförderung
§ 20 Förderung von Angeboten der Jugendhilfe
§ 21 Modellversuche
§ 22 Förderung besonderer Angebote der Hilfe zur Erziehung, der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung und der Hilfe für junge Volljährige
§ 23 Zuständigkeit bei Maßnahmen für junge Menschen mit Mehrfachbehinderungen und bei Maßnahmen der Frühförderung für Kinder
§ 24 Sonstige Zuständigkeitsbestimmungen
Zweiter Teil
Tageseinrichtungen für Kinder, Kindertagespflege
§ 25 Tageseinrichtungen für Kinder
§ 25a Rahmenbedingungen für den Betrieb
§ 25b Fachkräfte
§ 25c Personeller Mindestbedarf
§ 25d Größe und Zusammensetzung einer Gruppe
§ 26 Aufgaben
§ 27 Elternbeteiligung, Elternversammlung und Elternbeirat
§ 27a Elternmitwirkung auf Gemeinde-, Jugendamtsbezirks- und Landesebene
§ 28 Kostenausgleich
§ 29 Kindertagespflege
§ 30 Bedarfsplan und Sicherstellung des Angebots
§ 31 Teilnahmebeiträge und Kostenbeiträge
§ 32 Landesförderung für Tageseinrichtungen
§ 32a Landesförderung für Kindertagespflege
§ 32b Landesförderung für Fachberatung
§ 32c Landesförderung für die Freistellung vom Teilnahme- oder Kostenbeitrag
§ 32d Investive Landesförderung
§ 32e Landesförderung zur Begleitung und Weiterentwicklung frühkindlicher Bildungsangebote
§ 33 Auskunftspflicht und Statistik
§ 34 Ermächtigungen
Dritter Teil
Außerschulische Jugendbildung
§ 35 Inhalte und Aufgaben der außerschulischen Jugendbildung
§ 36 Träger der außerschulischen Jugendbildung
§ 37 Voraussetzungen für die Förderung
§ 38 Arbeitsgemeinschaften für außerschulische Jugendbildung
§ 39 Finanzierung, Verteilung der Mittel
§ 40 Berichtspflicht
§ 41 Zuständigkeit für den Erlass von Rechtsverordnungen
Vierter Teil
Ehrenamt in der Jugendarbeit
§ 42 Anspruch auf Freistellung
§ 43 Dauer der Freistellung
§ 44 Antragstellung
§ 45 Nachteilsverbot
§ 46 Verhältnis zu anderen Bestimmungen
§ 47 Kostenerstattung
Fünfter Teil
Ausführung des Jugendschutzgesetzes
§ 48 Bestimmung der zuständigen Behörden
§ 49 Aufgaben der Polizeibehörden
§ 50 Zusammenarbeit mit den Jugendämtern
Sechster Teil
Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes
§ 51 Zuständige Behörde
§ 52 Aufbringung der Mittel
§ 53 Verfahren und Zahlungsweise
§ 54 Geltendmachung von Ansprüchen, Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen
§ 55 Zuständigkeit bei Ordnungswidrigkeiten
§ 56 Ermächtigungen
§ 57 Übergangsvorschriften
Siebenter Teil
Verteilung ausländischer Kinder und Jugendlicher nach unbegleiteter Einreise
§ 58 Landesstelle
§ 59 Zuweisung
§ 60 Zuweisungsquote
§ 61 Aufsicht
§ 62 Ermächtigung
Achter Teil
Schlussbestimmung
§ 63 Inkrafttreten, Außerkrafttreten