Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht

EinrichtungenqualitätsG
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Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Anwendungsbereich

Teil 2
Anforderungen an Träger und Leitung

§ 3 Anforderungen an den Betrieb von Einrichtungen und Räumlichkeiten

§ 4 Anzeigepflichten

§ 5 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 6 Leistungen an Träger und Beschäftigte

§ 7 Mitwirkung

Teil 3
Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 8 Qualitätsüberwachung

§ 9 Beratung bei Mängeln

§ 10 Anordnungen bei Mängeln

§ 11 Aufnahme- und Beschäftigungsverbot; kommissarische Leitung

§ 12 Untersagung

§ 13 Beratung und Verbraucherschutz

§ 14 Erprobung

§ 15 Zusammenarbeit

Teil 4
Teilstationäre Einrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften, betreute Wohngruppen und Trainingswohngruppen

§ 16 Teilstationäre Einrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften, betreute Wohngruppen und Trainingswohngruppen

Teil 5
Rechtsverordnungen, Ordnungswidrigkeiten, Zuständigkeit

§ 17 Rechtsverordnungen

§ 18 Ordnungswidrigkeiten

§ 19 Zuständigkeit

Teil 6
Schlussbestimmungen

§ 20 Berichtspflicht

§ 21 Übergangsregelung

§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten