Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht
EinrichtungenqualitätsG
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Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
Teil 2
Anforderungen an Träger und Leitung
§ 3 Anforderungen an den Betrieb von Einrichtungen und Räumlichkeiten
§ 4 Anzeigepflichten
§ 5 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 6 Leistungen an Träger und Beschäftigte
§ 7 Mitwirkung
Teil 3
Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde
§ 8 Qualitätsüberwachung
§ 9 Beratung bei Mängeln
§ 10 Anordnungen bei Mängeln
§ 11 Aufnahme- und Beschäftigungsverbot; kommissarische Leitung
§ 12 Untersagung
§ 13 Beratung und Verbraucherschutz
§ 14 Erprobung
§ 15 Zusammenarbeit
Teil 4
Teilstationäre Einrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften, betreute Wohngruppen und Trainingswohngruppen
§ 16 Teilstationäre Einrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften, betreute Wohngruppen und Trainingswohngruppen
Teil 5
Rechtsverordnungen, Ordnungswidrigkeiten, Zuständigkeit
§ 17 Rechtsverordnungen
§ 18 Ordnungswidrigkeiten
§ 19 Zuständigkeit
Teil 6
Schlussbestimmungen
§ 20 Berichtspflicht
§ 21 Übergangsregelung
§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten