Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Urlaub für Aus- und Fortbildung sowie für Sportveranstaltungen
§ 3 Urlaub für Zwecke der Gewerkschaften, Parteien, Kirchen, Organisationen und Verbände
§ 4 Urlaub zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten
§ 5 Dauer des Urlaubs nach den §§ 2, 3 und 4 Abs. 3
§ 6 Urlaub zur Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes oder eines freiwilligen Jahres
§ 7 Urlaub für Tätigkeiten in zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen oder in der Entwicklungszusammenarbeit
§ 8 Urlaub zum Erwerb einer Zugangsvoraussetzung zu einer Laufbahn oder zur Ableistung einer Probezeit
§ 9 Urlaub aus persönlichen Gründen
§ 9a Urlaub zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege
§ 9b Sonderregelung für Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte der Kommunen
§ 9c Kuren
§ 9d Urlaub zur Organisation und Sicherstellung akut erforderlicher Pflege
§ 9e Urlaub zur Beaufsichtigung oder Betreuung eines Kindes bei Maßnahmen zum Infektionsschutz während der COVID-19-Pandemie
§ 10 Urlaub für Heimfahrten
§ 11 Urlaub in anderen Fällen
§ 12 Widerruf
§ 13 Ersatz von Aufwendungen
§ 14 Bezüge
§ 15 Angehörige